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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1923
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- Deutsch
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6808 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 224, 25. September 1923. handelt, ist den Verlegern bereits Gelegenheit geboten, die fehlenden Beträge im Wege des Postnachnahmeverfahrens nachzuerheben. Ange sichts der nicht zu verkennenden Schwierigkeiten', die einer richtigen Be messung der Grundpreise beim Übergang zu dem für den Postzeitungs vertrieb völlig neuen Verfahren entgcgenstanöen, soll ausnahmsweise gestattet werden, daß auch die Verleger, die einen zu hohen Grund preis angemeldet haben, oder deren Zeitungen infolge unterlassener oder verspäteter Anmeldung des Grundpreises in der Zeitungs-Preis liste als V-Zeitungen aufgeführt sind, den endgültigen Bezugspreis für Oktober jetzt noch anmelden dürfen. Tie Anmeldung hat in -der be kannten Weise durch Einzelbenachrichtigung der bisherigen Absatz-Post anstalt der Zeitung auf Kosten des Verlegers zu geschehen. In die Be nachrichtigungskarten ist nicht ein neuer Grundpreis, sondern der end gültige Bezugspreis in Papiermark aufzunehmcn. Die Absatz-Post- ansta'lten fragen auf Grund dieser Karten bei allen bisherigen Bezie hern an, ob sie die Bestellung für Oktober erneuern wollen, und führen die aufgegebenen Bestellungen aus. Solchen Beziehern, die den nach dem ursprünglich angegebenen Grundpreis errcchneten höheren Bezugs preis bereits gezahlt haben, wird der Unterschied zwischen diesem und dem neuen Preise erstattet. Die Kosten des Verfahrens hat der Ver leger mit 250 000 Mark für jedes bestellte Zeitungsstück an die Ver- lags-Postanstallt zu vergüten. Ter Betrag umfaßt auch die Gebühr für die Versendung der Benachrichtigungskarten an die Absatz-Postanstalt. Die Karten sind daher nicht mit Freimarken zu bekleben, sondern mit dem Vermerk »Gebühren bezahlt« zu versehen. Dieses Verfah ren wird nur einmalig zngelassen. Anmcl-dungen unrich tiger Grundpreise für spätere Monate haben die Verleger selbst zu vertreten. Die Verlags-Postanstalten haben den Verlegern, soweit erforderlich, von Vorstehendem Kenntnis zu geben. Nacherhcbung von Zeitungsbezugsgeldcrn. (Siehe Bhl. Nr. 218.) — Das Reichspostministerium hat die Bestimmungen über die Nach- crhebung von Zeitungsbezngsgeldcrn etwas abgeändert und ergänzt. Wir veröffentlichen nachstehend die erweiterten Bestimmungen. Tic etwa bereits hcrgestcllten Vordrucke für die Einziehung des Betrags können aufgebrancht werden. Die Erhebung von Nachsorderungen au Zeitungsbezugsgeld im Wege des Postnachnahmcversahrcns wird den Zeitungsvcrlcgcrn bis ans weiteres auch für die folgenden Monate gestattet. Von dem Ver fahren darf jedoch nicht öfter als zweimal im Monat Gebrauch geinacht werden. Die für diese Zwecke von den Verlegern zu liefernden Nachnahmckarten sind künftig nach folgendem Muster herzustellen. Nacherhebung von Zeitungsbezugsgeld für die Zeitung: (Dgl. Nachrichten!'! Vf 708) Zeitungssache nach Aivöerweit eingerichtete Vordrucke können aufgebraucht werden. Dieser Karte muß eine Zahlkarte, wie sie für Nachnahmekarten all gemein vorgeschrieben ist, angebogcn sein. Die Karten können aus ge wöhnlichem weißen Karton hergestellt werden. Den Verlegern steht cs frei, auf dem linken Teil der Nachnahmekarten hinter den Worten »Bei vergeblicher Vorzeigung« den Vermerk »sofort zurück« ober einen ähn lichen Zusatz anzubringen, wenn er dem Bezieher die diesem sonst zu stehende siebentägige Sinlösungssrist nicht gewähren will. Im übrigen kann der Verleger den Aufdruck für die Rückseite der Nachnahmekarte nach Belieben cinrichten. Es wird noch daraus aufmerksam gemacht, daß in den Zahlkarten der einzuziehende Betrag vom Verleger nicht anzugeben ist, weil dieser nur den um die jeweiligen Postgebühren ge kürzten Betrag erhält. Wünscht der Verleger, die Lieferung seiner Zeitung an solche Be zieher, die die Nachnahmekarte nicht eingelöst haben, einzustellen, so hat er den rechten Teil der Nachnahmekarte mit einem Zette! nach folgen dem Muster zu überkleben: - Postamt Zeitungsstelle (Aufgabestempel) Einstellung einer Zeitnngslieferung Tie Lieferung der Zeitung worden. Es werden jetzt nur noch .. Stücke dorthin geliefert werden. Zeitungssache Die so für die weitere Behandlung vorbereiteten Karten sind nach Streichung des im linken Teil der Karte angegebenen Nachnahme betrags iknd nach Abtrennung der Zahlkarte der Verlags-Postanstalt zu übergeben, die sie nach Erledigung der erforderlichen Buchungen an die Absatz-Postanstalt weitergibt. Diese hat für unverzügliche Berich tigung ihrer Bücher zu sorgen, damit bei der Verteilung der nunmehr in geringerer Zahl eingehenden Zeitungen sämtliche rechtmäßigen Be zieher berücksichtigt werden können. Die ans diese Weise zunächst erledigten Stammkarten der betreffen den Bezieher sind jedoch in den Karteien der Postanstalt zu belassen, weil vor dem Monatswechsel auch diese Bezieher au die Bezugsernene- rung noch einmal erinnert werden sollen. Als Entgelt für die durch die Einstellung der Lieferung von Zei- tnngsstücken entstehenden Schreib- und Buchungsarbeiten hat der Ver leger für jedes zurückgezogene Stück einen Betrag in Höhe der einfachen Fernbriesgebühr an die Verlags-Postanstalt zu entrichten. Neue Gehaltsklassen in der Angcstelltenversichernng. (Zuletzt Bbl. Nr. 218.) — Durch Verordnung vom 17. September tritt vom 1. Oktober 1923 an folgende Änderung ein: Gehalts- Klasse Njonatlich von mehr als es Entgelt bis zu Monatsbeitrag Gehalts- Klasse 44 400 Will. 600 Mill. 16 800 000 44 45 500 ., 700 „ 22 400 000 45 46 700 „ 100» .. 31 600 MO 46 47 1000 „ 1500 „ 46 600 OM 47 48 15M „ 2009 „ 65 200 000 48 49 2000 „ 25M .. 83 800 000 49 50 25M „ 102 4M OM 50 Vom 1. Oktober ab gilt für Versicherte der Gehaltsklassen 1 bis 39 der Angestelltenversicherung die 40. Gehaltsklasse mit der Maßgabe, daß für Angestellte bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Lehrlinge Bei träge in der Gehaltsklasse 86 zu entrichten sind, sofern ihr monatlicher Arbeitsverdienst den Betrag von 36 OM 000 Mark nicht übersteigt. Eine katholische Universität in Nymwcgen. — - In Nymwegcn (Holland) wird im Herbst d. I. eine katholische Universität eröffnet, -die außer einer theologischen Fakultät*eine solche für Literatur und Philosophie und eine Nechtsfakultä't umfaßt. Unter den bisher be rufenen Dozenten befinden sich fünf Deutsche: Prof. Vr. Paul Heinisch, bisher in Breslau, alttestamentliche Theologie; Prof. vr. Joh. Peter Stessens, Frankfurt a. M., Neligiviisphilosophie; Prof. vr. Engelbert Drerup, Würzburg, klass. Philologie; vr. Theodor Baader, Münster i. W., Geristanistik; Prof. vr. Anton Baumstark, Bonn, Oriental. Sprachen; und ein Österreicher, Prof. vr. Wilh. Kosch, neuere deutsche Literaturgeschichte.
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