Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970514
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189705145
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18970514
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-05
- Tag1897-05-14
- Monat1897-05
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-R 110, 14. Mai 1897. Nichtamtlicher Teil. 3561 2. Zwischen dem Vertriebe von Zeitschriften durch die Post und dem Vertriebe derselben durch den Sortimenter besteht jedoch ein prinzipieller Unterschied. - — — Die Post bezieht die Zeit schriften nicht für sich und auf ihre Gefahr. Sie bestellt die Zeit schriften nicht für sich, sondern für jeden einzelnen Abonnenten, der eine bestimmte Zeitschrift zu pränumerieren gedenkt re 3. Wenn beispielsweise eine Nummer der -Fliegenden Blätter sechs Jnseratenbeilagen enthält, so bildet jede dieser Beilagen zweifel los einen Bestandteil der Zeitung. — Liegt dagegen einer Nummer der Fliegenden Blätter ein Prospekt bei, der als numerierte Beilage nicht bezeichnet ist und der keinen von der Redaktion aus gehenden Inhalt hat. so bildet eine derartige Zugabe oder Bei lage zweifellos keinen Bestandteil der Zeitung. 4. Die Post besorgt lediglich ein Frachtgeschäft (beim Vertrieb von Zeitschriften). 5 Der Verleger wird unter Umständen ein Interesse daran haben, daß die von ihm mit der Zeitung gelieferten Beilagen auch in den Besitz der Abonnenten gelangen. Berlin, Ende April 1897. Genau dasselbe ist der Fall beim Sortimenter. Sogar Re- mittenden kommen bei der Post vor. Der einzige Unterschied ist der, daß die Post nur 20°/o Rabatt fordert, der Sortimenter damit nicht zufrieden ist und, wie ich wohl weiß, dabei auch nicht be stehen könnte. Bezüglich der in Frage stehenden Extrabeilagen befindet sich ge wöhnlich im Hauptblatt des be treffenden Journals ein sogen. Hinweis, etwa lautend: -Hierzu eine Beilage, enthaltend das und das-. — Damit ist die -Beilage- geradeso zum integrierenden Teile gestempelt, wie beispielsweise die Jnseratenbeilagen der Fliegenden Blätter, die auf Gefahr der An- noncen-Expedition von Ru dolf Masse, und nicht aufGesahr des Verlegers der Fliegenden Blätter hergestellt werden. Die Sache bekam nur ein anderes Ge sicht; im Grunde ist's dieselbe. Das bestreite ich. Der Debit von Zeitschriften ist für die Reichs post sehr lukrativ; Fracht zahlt die Post an die Eisenbahnen gar nicht, wie bekannt sein dürfte. Nicht nur unter Umständen, sondern aus alle Fälle. Deshalb werde ich z. B. bei der Zeitschrift, deren Mitbesitzer ich bin, in Zu kunft diese Verpflichtung zur Weiterbeförderung unter die Be zugsbedingungen aufnehmen. Der Sortimentsbuchhandel wird mir deshalb nicht grollen; ich habe vor Jahren bereits — und ich bin ohne Nachahmer geblieben — die sogenannten Bestellgebühren auf den Abonnementspreis zu Gunsten der Sortimenter geschlagen, ohne den Nettopreis zu erhöhen, und somit gezeigt, daß ich wohl gewillt bin, dem Sortimenter zu geben, was des Sortimenters ist. Auf der anderen Seite: — der Verleger ist auch ein Mensch, so zu sagen. Franz Neugebauer, i. Fa.: Friedrich Schirmer. IV. Die Ausführungen des Herrn vr. Zehme in Nr. 94 des Blattes sind sehr interessant; nur geht Herr vr. Zehme bei seiner Beweis führung von salschen Voraussetzungen aus. Er nimmt als fest stehende Thatsache an, -daß der Sortimenter vom Verleger die Zeitschriften auf feste Rechnung bezieht und in derselben Weise ver treibt, wie er dies bei Büchern thut-; -kann er sie nicht absetzen, so hat er den Verlust zu tragen-. Dies ist nach der Meinung des Herrn vr. Zehme auch jener Punkt, in dem sich das Abonnement beim Sortimenter von dem Abonnement bei einer Postanstalt unterscheidet, -die die Zeit schriften nicht für sich bezieht, sondern für jeden einzelnen Abon nenten, der eine bestimmte Zeitschrift pränumerieren zu wollen er klärt-. Nun mag es ja Vorkommen, daß eine Bahnhofsbuchhandlung eine Anzahl -Fliegender Blätter- oder -Mcggendorfer- auf eigenes Risiko bezieht und die Nummern einzeln an Durchreisende verkauft, oder auch Abonnements darauf annimmt; im allgemeinen aber wartet der Sortimenter genau so wie die Post, bis -ein Abon nent erklärt, eine bestimmte Zeitschrift pränumerieren zu wollen-. Es dürfte im ganzen deutschen Buchhandel nicht einen Sorti menter geben, der auf eigenes Risiko die Astronomischen Nachrichten oder die Botanische Zeitung bestellt und dann wartet, ob jemand bei ihm darauf abonniert; wahrscheinlich werden alle Sortimenter zuerst warten und dann erst bestellen. Mit der Hinfälligkeit der Voraussetzung wird selbstverständlich auch die daraus gezogene Folgerung hinfällig, und ich bleibe trotz der Ausführungen des Herrn Or. Zehme bei meiner Ansicht, daß in 99 von 100 Fällen der Sortimenter genau so wie die Post nur der Vermittler zwischen Abonnent und Verleger ist. bl.U. Kleine Mitteilungen. Die ältesten Buchhandlungen Berlins. — Der erste Sortimenter Berlins dürste — so erzählt Richard George im -Bär- (s. auch Kapps Aufsatz im Archiv für Geschichte des Buchhandels, Band VlI) — Jörg Werner sein, der 1589 die Leipziger Messe besuchte. Am 18. Oktober 1594 erteilte der Kurfürst Johann Georg dem Buch händler Hans Werner — jedenfalls einem Sohn des elfteren — ein Privilegium, das Kurfürst Joachim Friedrich am 14. Oktober 1600 bestätigte. -Derselbe soll-, so heißt es, -zur Fortsetzung seiner besseren Nahrung, auch zur Beförderung des gemeinen Nutzens, auch von Kirchen und Schulen, etliche Bücher aufflegen und drucken lassen dürsten — jedes Mal mit der Professoren Unsrer Uni versität zu Frankfurt a. O. Vorwissen und Zensur und ein Privilegium erhalten, damit sie ihm nicht nachgedruckt werden. Wer seine Bücher ohne seine Genehmigung nachdruckt, zahlt 200 Thlr. fiskalische Strafe, wovon die eine Hälfte Unserer Kammer, die andere an Hans Werner bezahlt werden soll, darf auch eine Buchbinderei errichten mit eigenen Gesellen, falls die bis herigen Buchbinder in Cölln und Berlin, welche ihm durch ihre Faulheit schaden, in ihrem Unfleiß fortsahren. Nachdem er sich auch ferner beklagte, daß främbde Buchsührer oftmals allhier sich unterstehen, außerhalb der Wochen- und Jahrmärkte Bücher feihl zu halten, die doch Uns mit Unterthanenpflichten nicht ver wandt, auch weder Schoß noch Steuern geben und Ihme also sein Buchhandel mit Ueberfürung främbder Bücher gestopft werde, so sollen diesfalls Bürgermeister und Rathmänner der ob- gemeldten beiden Städte Berlin und Cölln darauf sehen, daß er gleichwol von denselben auswärtigen Buchführern nicht Über macht und Ihme, Hansen Werner, dasselbe zu nachtheiligem Vorgänge nicht gereichen möge; jedoch soll er, Hans Werner, auch die Leute mit dem Kaufe seiner Bücher zur Billigkeit nicht übersezen.- Die Buchhandlung von Hans Werner war bis zum Mai 1614 die einzige in Berlin und jedermann bekannt; das Geschäft Werners befand sich an der Kursürstenbrücke. Hans Werner war aber streng lutherisch und weigerte sich, calvinistische Streitschriften in seinem Buchladen zu führen. Nachdem nun der Kurfürst Johann Sigis mund sich am 25. Dezember 1613 öffentlich zur Lehre Calvins be kannt, hielt er es für unumgänglich nötig, daß in Berlin eine Buch handlung vorhanden war, die zur Förderung und Verbreitung der calvinistischen Litteratur ihre Hand bot. Er gab daher den beiden Buchbindermeistern Hans und Samuel Kalle am 10. Mai 1614 das Privilegium zur Errichtung einer zweiten Buchhandlung, deren Laden sich an der Stechbahn befand. In dem Privilegium heißt es: -Nachdem wir befunden, daß an guten, sonderlich aber an theologischen Büchern, die bei diesen Läusfen und Zeiten, da durch unnöthiges Gezänk etlicher müßiger Theologen (da sie anders als so zu nennen) Alles in der Kirche und Gemeinde Gottes unruhigk und ihre gemacht wirdt, zu haben, zu lesen und zu ge brauchen nützlich: in beiden unseren Residenzstädten wirklicher Mangel vorfiele: daß sich auch zudem Johann Werner, der sonsten mit einem krivilsgio des Buchführens halb von Unseren in Gott ruhenden Eltern Hochlöblichster Gedächtnis, auch Uns selbsten begnadigt, dergleichen Bücher zu führen sich verweigerte; daß wir darauf mit Unseren lieben getrewen Hansen und Sa mueln, den Kalken Gebrüdern, Bürgern in Unserer Residentz- Stadt Berlin, handeln lassen, solch Bücherführen auf sich zu nehmen, auch hiermit auf dem itzo einstehenden Leipziger Oster markt einen Anfang zu machen, welches Alles sie dann gehor samblich eingegangen.- Die Buchhandlung der Gebrüder Kalle ist die einzige in Berlin, die die Stürme des dreißigjährigen Krieges überdauert hat, sie blüht noch heute unter der Firma Haude L Spener. Neue Münze. — In der Schweiz ist jetzt ein neues Goldstück zu 20 Frcs. der Oeffentlichkeit übergeben worden. Die Blätter loben dessen Zeichnung allgemein. Der Avers der Münze zeigt einen weiblichen Kopf im Profil, aber kein konven tionelles Theatergesicht, sondern einen Frauenkopf, wie man ihn wohl im Volke sehen kann. Nach ländlicher Art ist seitlich herapf und über den Scheitel der in seinen Flechten kräftig gehaltene Zops gebunden. Von den zurückgekämmten Stirnhaaren hat sich ein Löcklein losgemacht; es flackert frei und giebt dem Bilde einen Zug von Natürlichkeit. Um den unteren Teil des Halses ist das Brust tuch geschlagen, das vorn den durch die erhobene Kopfhaltung etwas gestreckten Hals zum Brustansatz ganz frei läßt. Auf den Vterundsechzlgster Jadeganz. 479
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder