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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1897
- Sprache
- Deutsch
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103, 6. Mai 1897. Nichtamtlicher Teil. Sprechsaal. 3335 der von dem Oberlandesgerichte getroffenen Auslegung das ent scheidende Gewicht in jener Ankündigung nicht darauf liegt, daß das Adreßbuch in allen Teilen nach amtlichen Quellen bearbeitet sei, sondern vielmehr darauf, daß der Beklagte der einzige sei, dem überhaupt amtliche Quellen zugänglich seien. Ebenso unzutreffend ist der weitere prozessuale Angriff des Beklagten, den derselbe daraus entnimmt, daß das Oberlandes gericht den von ihm angetretenen Sachverständigenbeweis, daß der Kläger überhaupt keine amtlichen Quellen bei Herstellung seines Adreßbuches benutzt habe, nicht erhoben hat. Denn nach der vor erwähnten Feststellung des Berufungsrichters kommt es nicht darauf an, ob der Kläger in der Thal solche amtliche Quellen benutzt hat, als vielmehr darauf, ob ihm amtliche Quellen zu gänglich gewesen sind, und dieses ist tatsächlich bejaht. Es liegt daher in der Ablehnung dieses Beweismaterials als unerheblich keine Gesetzesverletzung. Auch den weiteren Ausführungen des Beklagten, daß bei Zu sprechung der vom Kläger verlangten Unterlassung der Ankündigung nach den einzelnen Teilen des Adreßbuches hätte unterschieden werden müssen, und daß überhaupt die Klage gegenstandslos ge worden sei, weil er die gerügte Ankündigung nicht mehr wieder, holt habe und auch nicht mehr wiederholen werde, ist mit Recht in dem angegriffenen Urteile nicht stattgegeben worden. Denn die Ankündigung ist eine einheitliche und bezieht sich auf das ganze Adreßbuch des Beklagten, sie ist in dieser Allgemeinheit unrichtig, und es muß daher dem Kläger das Recht zustehen, zu verlangen, daß sie in dieser Fassung unterbleibe. Auch hat das Oberlandesgericht mit Recht den Anspruch des Klägers nicht da durch als erledigt erachtet, daß der Beklagte die Ankündigung nicht mehr wiederholt und erklärt hat, sie nicht mehr wiederholen zu wollen; denn zur Zeit der Klage lag diese Erklärung nicht vor, und es hat der Beklagte auch jetzt noch ausdrücklich die Abweisung der Klage beantragt. Sonach erweist sich die Revision als unbegründet und war unter Kostenfolge zurückzuweisen. Kleine Mitteilungen. Das Bauprogramm des Deutschen Buchgewerbe hauses in Leipzig. — Wie den Lesern d. Bl. durch frühere Mit teilungen und zuletzt durch die Bekanntgabe des Preisausschreibens in Nr. 93 d. Bl. bekannt geworden ist, plant der -Centralverein für das gesamte Buchgewerbe- in Leipzig auf dem ihm von der Stadt geschenkten Platz hinter dem Deutschen Buchhändlerhause den Bau eines eigenen Hauses, das mit seiner Gartenfront die ganze Hintere Grenze des Gartens des Buchhändlerhauses abschließen, die Haupt front nach der Dolzstraße und die beiden Seitenfronten nach der Plato- straße und dem Gerichtswege wenden wird. Das Buchhändlerhaus und das Buchgewerbehaus zusammen werden dann einen in sich abge schlossenen, von vier Straßen gebildeten großen Baublock einnehmen und zwischen sich einen geräumigen schattigen Garten einschließen. Aus dem Bauprogramm entnehmen wir folgendes. Die Grenzen des Baues haben folgende Maße: nach dem Garten des Buchhändlerhauses 74'/, Meter, nach dem Gerichtsweg 48'/, Meter, nach der Dolzstraße 59^ Meter, nach der Platostraße 37'/, Meter. Die jetzige Grenze des Buchhändlergartens wird in ihrer ganzen Länge um ihren Mittelpunkt so weit gedreht, daß die auf dieser Linie zu errichtende Gartenfront des neuen Baues parallel mit seiner Hauptfront an der Dolzstraße verläuft. Das aus dem großen Baublock hinter dem Buchhändlergarten zu errichtende Buchgewerbe haus soll sich in seiner äußeren Erscheinung möglichst derjenigen des Buchhändlerhauses anschließen; doch soll die Nutzbarkeit des Hauses vorwiegend im Auge behalten werden. Das Haus hat wesentlich nützlichen Zwecken zu dienen; es soll sich im Aeußeren zwar ansehnlich darstellen, aber von Ueberladung durch Schmuck freihalten. Die für den Bau zu verwendenden Mittel, 600000 bedingen Sparsamkeit im Aeußeren, während im Innern auf ge diegene und zweckentsprechende Ausführung besonderer Wert gelegt wird. Ein stattlicher Ausgang mit Freitreppe nach dem Garten des Buchhändlerhauses ist vorgesehen, auch überragende Ausbauten (Erker) sind in den oberen Stockwerken zugelassen. Die Gebäude höhe von der Straße bis zum Dachgesims darf 21 Meter betragen. Es werden verlangt: ein zu Arbeitsräumen geeignetes hohes Untergeschoß, drei Vollgeschosse und ein zur Benutzung mit heran zuziehendes Dachgeschoß, das teilweise oder auch gänzlich als Voll- geschoß ausgebaut werden darf. Im einzelnen sollen folgende Räume vorgesehen sein: I) Die Gutenberghalle, ein feierlich gestalteter Raum von etwa 300—400 w Bodenfläche, nach Bedürfnis durch mehrere Stockwerke gehend, für größere ernste Versammlungen. Auf gute Akustik wird besonderer Wert gelegt. II) Museums- und Ausstellungsräume: s.) die königlich sächsischebibliographischeSammlung(Bibliothek), h) die Bibliothek des Buchgewerbemuseums, e) die Bibliothek des Buchhandlungsgehilfenvereins zu Leipzig, ä) die Vorbilder- und Blattsammlungen des Buchgewerbe museums, s) Darstellung technischer Verfahren und Fabrikationen, Vor führung der Entwickelung des Schrift- und Druckwesens, t) die historische Sammlung, g) Ausstellungsräume: 1) Maschinenhalle, 2) Ausstellung der Verlagswerke des Buch- und Kunsthandels, 3) Ausstellung sür Erzeugnisse der Druckanstalten aller Art, 4) Ausstellung für Erzeugnisse der Buchbindereien, 5) Ausstellung der Papier-Industrie, Schriftgießereien, Gravieranstalten rc., 6) Bedarfsartikel für die sämtlichen Gewerbszweige, 7) Künstler-Ausstellungen, 8) Lese- und Zeichensaal; III) Vereinsräume: s.) Centralverein sür das gesamte Buchgewerbe; b) Buchdruckervereine: 1) Berufsgenossenschaft, 2) Deutscher Buchdruckerverein, 3) Sektion VII der Berufsgenossenschast, 4) Kreis Sachsen des Deutschen Buchdruckeroereins, 5) Innung Leipziger Buchdruckerei-Besitzer; o) Buchbinder-Innung; ck) sür andere Vereine; IV) Paketbestellanstalt sür Buchhändler; V) Beamtenwohnungen (falls möglich, jedenfalls eine sür den Hausmann): VI) Allgemeine Räume (Treppen, Personen- und Warenaufzüge, Korridore, Dachräume, Räume für die Centralheizung und Kraftmaschinen, Garderoben, Toiletten rc.). Ausstellung des Kolportage- und Reisebuchhandels. — Der -Centralverein Deutscher Kolportage-Buchhändler- wird seine diesjährige Generalversammlung in Leipzig abhalten, und zwar in den Tagen vom 20. bis 23. Juni. Er wird damit eine Ausstellung von Werken des Kolportage- und Reisebuchhandels und der verwandten Geschäftszweige verbinden, die im großen Saale des deutschen Buchhändlerhauses ihren Platz finden soll. Diese Aus stellung ist als Verkaufsausstellung geplant; es wird also jedem Aus steller die Möglichkeit geboten sein, in der Ausstellung selbst Geschäfte mit den Interessenten anzubahnen und abzuschließen, für welchen Zweck eine Auskunft«, und Vermittelungsstelle in der Ausstellung einge richtet sein wird, falls der Aussteller nicht vorzieht, persönlich oder durch einen eigenen Vertreter an Ort und Stelle zu sein. Die Platzmiete beträgt 4 ^ für den Quadratmeter Tisch- oder Wand fläche. Dafür wird das Aus- und Einpacken und auch die nötige Dekoration des Raumes ohne weitere Berechnung besorgt. Anmel dungen müssen bis zum 31. Mai bei Herrn E. O. Jahn in Leipzig erfolgen, die Zusendung der Ausstellungsgegenstände hat bis zum 15. Juni, gleichfalls an Herrn E. O. Jahn, zu geschehen. Ausstellung von Pferde-Litteratur. — Bei einer vom Deutschen Sportverein unter dem Namen -Ooueours dippigus- in den Tagen vom 20. Mai bis 5. Juni d. I. im Landesausstellungs park zu Berlin zu veranstaltenden Ausstellung ist Herrn Buch händler Karl Siegismund dort die Ausstellung der Litteratur über Pferde-Zucht, -Dressur und -Sport übertragen worden. Herr Siegismund bittet die Verleger um kommissionsweise Einsendung je eines Exemplars ihrer in diese Fächer einschlagenden Artikel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 102, S. 3327.) Sprechsaal. Offertenblätter und Zettelpaket. Es wird jetzt an dieser Stelle viel geschrieben in -Für- und -Wider- bezüglich eines passenden Organs zur Hebung des Bücher absatzes. Wenn auch ein Teil der Sortimenter jedem neu auf tauchenden Projekt seine Sympathieen entgegenbringt, hoffend, daß vielleicht jetzt endlich das aroauum gefunden sein könnte, seine Kunden zu bedeutenden Bibliophilen zu machen, so dauert doch diese Erwärmung für die Sache bei den Wenigsten ein volles Jahr; die vierteljährlich auftauchcnden Barfakturen für derartige noch so billige Geschäfts - Abonnements erzeugen beim Abstreichen der Avise stets ein Gefühl des Geld - Hinauswerfcns, und die -Nachrichten-, -Neuigkeiten-, «Offerten- rc. verschwinden wieder aus dem Journalballen und den Kontinuationslisten. Jede 447'
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