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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1897
- Sprache
- Deutsch
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93, 24. April 1897. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 3043 oon500 auf 1000 Frcs. und die Ermäßigung der Postanweisungsgebühr von 1 Prozent auf ein halb Prozent des angewiesenen Betrages beantragt. Dadurch würde die Versendung größerer Beträge mit Postanweisung wesentlich erleichtert. Einen Vorteil für Reisende würde die Annahme des Antrages bieten, die Nachsendung tele graphischer Postanweisungen nach einem anderen Bestimmungs- Innde zuzulasscn. Für Postpakete ist allgemeine Zulassung der Pakete bis b Kilogramm, bisher in vielen Ländern 3 Kilo gramm, und mit Wertangabe beantragt. Es soll versucht werden, auch für Pakete über 5 Kilogramm die Taxe für jedes Land, ohne Rücksicht aus Entfernungen, einheitlich sestzusetzen. Für den postamtlichen Zcitungsdienst ist die Einführung einheit licher Bestellgebühren beantragt. Gegenwärtig setzt jedes Land die Gebühr fest, und diese Gebühren sind teilweise unverhältnismäßig hoch, zum Teile werden sie nach einem vielfach längst als unbe rechtigt erkannten System in Prozenten des Bezugspreises be rechnet. — Das Gebier des Weltpostvereins umsaßt zur Zeit mehr als 100 Millionen Quadratkilometer mit weit über 1000 Millionen Einwohnern. Der erwartete Beitritt Chinas wird diese Ziffern bedeutend erhöhen. Bibliothekswesen. — Im Verkehr mit der Leipziger Uni versitätsbibliothek wird in den nächsten Tagen eine wichtige Er leichterung einlreten. Vom 26. April ab können die in Leipzig wohnenden Benutzer sich die zu entleihenden Bücher durch den Paketverkehr der Leipziger Speditionsfirma Albert Meyer, Brühl 69, zusenden lassen. Für solche gegen geringes Porto aus zuführende Bestellungen sind besondere Bestellscheine zu verwenden, die in der Bibliothekexpedition kostenlos verabfolgt werden. Die Bücher werden, wenn die Bestellscheine bis früh 9 Uhr in der Bibliothek eingehen, an demselben Tage, wenn sie später eingehen, am folgenden Tage zugestellt. DaS Recht an Personennamen gegen beliebige Ver wendung durch Schriftsteller. — Vor der Civilkammer des Landgerichts in Straßburg i. E. ist, wie die Franks. Zeitung be richtet, zur Zeit ein interessanter litterarischer Prozeß anhängig. Der elsässische Dialektdichter Or. Julius Greber veröffentlichte vor kurzem ein Lustspiel -8aivts-6ecile., dessen komische Hauptfigur den Namen Stiefsatre führt. Der Rentner Edmund Stieffatre hat nun gegen Or. Greber und die Verleger der -8aivt-6seils-, die Buchhändler Schlesier L Schweikhardt in Straßburg i. E. beim Straßburger Landgerichte eine Klage eingereicht und beantragt, -den Beklagten den Verkauf und di« sonstige Verbreitung des Lustspiels -Sainto Lseils. unter Benutzung des Namens Stiefsatre für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verbieten».— Die Höhe der Streitsumme ist auf 2000 festgesetzt. Die Klage stützt sich darauf, daß der Rentner Stieffatre der einzige Träger dieses Namens sei, daß eine Reihe von Charakterzügen, die der Grebersche Stieffatre ausweise, für den Rentner Stieffatre zutreffe> und daß es einem Autor nicht gestattet sei, einen Namen wider den Willen seines Trägers dichterisch zu verwerten. Pers onalnachrichten. Jubiläum. — Dem Prokuristen der Hahn'schen Buchhandlung in Hannover Herrn Eduard Ringe war es vergönnt, am Sonntag den 11. d. M. das Fest seiner sünfzigjährigen Thätigkeit in der genannten hochangesehenen Firma zu begehen. Zahlreiche persönliche und schriftliche Glückwünsche, zum Teil von wertvollen Geschenken begleitet, legten Zeugnis ab von der Liebe und Verehrung, deren sich der Jubilar in weiten Kreisen zu erfreuen hat. Einem von dem Chef der Hahn'schen Buchhandlung in Kastens Hotel ge gebenen Festessen konnte der Gefeierte in jugendlicher Frische bei- wohnen. Sprechsaal. Zur Rabattierung eingeführter Schulbücher. Ein Sortimenter übergab der Redaktion d. Bl. den nachfolgenden von ihm an den Verfasser eines eingesührten Schulbuches gerichteten Brief, der seitens des Empfängers einer Antwort nicht gewürdigt worden ist, mit der Bitte um Veröffentlichung, die hiermit erfolgt: , den 15. IV. 1897. -Herrn Oberlehrer Or , hier. -Hochgeehrter Herr Doktorl -Die sche Buchhandlung hier ließ mir gestern mit. teilen, daß Ihr im Realgymnasium neu eingeführtes Buch heute erscheinen sollte und bei einem Laden. preis von 75 -Z für den Buchhandel zum Barpreis von 70 H zu beziehen sei. -Ich kann mich nicht enthalten, Ihnen hierzu einige Be merkungen zu machen. Es ist Ihnen zweifellos bekannt, daß sich eine kaufmännische Existenz nur auf gesunden Erwcrbsver- hältnissen gründen und aufbauen läßt, und daß jeder Handels artikel einen Verdienst gewähren muß, der die Beschäftigung damit zu einer lohnenden macht. Es ist Ihnen wohl ferner be kannt, daß im Geschäftsverkehr zwischen Verleger und Sorti menter sich bestimmte Rabattsätze gebildet haben, deren niedrigster sich auf 25°/„ des Ladenpreises beläuft und der meist auf Schul bücher gewährt wird. Es ist obne weiteres einzusehen, daß derartige Sätze nicht auf willkürlichen Angeboten der Ver leger beruhen, sondern nach natürlichen wirtschaftlichen Ge. setzen festgelegt sind. Daß kein Verleger es noch unternommen hat, diesen niedrigsten Rabattsatz grundsätzlich zu beschneiden, spricht besser als jede Rechnungsausstellung für seine Not- Wendigkeit. Bei einem Bruttoverdienst von 25°/g beträgt in mittleren und kleineren Buchhandlungen der Reinverdienst etwa 7—9 Prozent des Umsatzes. Wenn Sie nun den Buchhändler in die Zwangslage versetzen, Ihre litterarischen Erzeugnisse, die gleichzeitig Ihre eigenen Verlagsartikel sind, mit einem Rabatt von 62/g Prozent einzukaufen, so fordern Sic von ihm, daß er bei dieser Art Geschäfte nicht nur seine Arbeit umsonst leistet, sondern auch bares Geld in Gestalt von einem Anteil des Geschäfts- aufwandes dazulegt. -Sie werden mir vielleicht antworten: Sie haben es ja nicht nötig, sich mit dem Vertrieb dieses Buches zu befassen. Ich muß Ihnen aber hierauf entgegnen, daß das Buch hier beim Unter richt vorgeschrieben ist und wie alle andern eingesührten Schul bücher in meinem Geschäft gefordert wird. Ich sehe mich also vor die Notwendigkeit gestellt, entweder meine Kundschaft in ein Konkurrenzgeschäft zu weisen oder mich mit dem Vertrieb Ihres Buches zu meinem Schaden zu befassen. -Ich will versuchen, Ihnen eine Idee des Geschäftsganges zu geben, um daraus die Gewinnmöglichkcit an Ihrem Buche zu kennzeichnen. Ich kann ohne weiteres den Beweis führen, daß nur ein geringer Bruchteil der verkauften Schulbücher bei mir sofort bar bezahlt wird ; das Meiste wird notiert; d. h. das Ver kaufte wird in eine sogenannte Strazze eingetragen, von hier aus in das Hauptbuch; darauf wird in halbjährlichen Zwischen räumen darüber eine Rechnung ausgefertigt, diese Rechnung wird mit einem Kostenaufwand von mindestens Pfennigen ver sandt, darauf die Zahlung eingetragen, ferner die Zahlung im Hauptbuch gebucht und endlich das Konto abgeschlossen. Diese sämtlichen Arbeiten müssen in sorgfältigster Weise zum Teil durch besoldetes Personal vorgenommen werden. In Ihrem Falle winkt hierfür dem Buchhändler eine Vergütung von 5 Verzeihen Sie, wenn ich die Bemerkung nicht unterdrücke, daß man diesen Betrag für das Zutragen eines Glases Bier an einen Kellner für genügend erachtet, nicht aber für den Abschluß eines Handelsgeschäftes vorliegender Art. Ich muß meiner Ver wunderung Ausdruck geben, daß Ihnen die Firma, die den Bezug vermittelt, dies nicht angedeutet hat, und ich hoffe, von dem schlecht beratenen an den besser zu unterrichtenden Autor und Verleger durch meine Auseinandersetzung zu appellieren. -Ich kann wohl kaum annehmen, daß öder geschäftlicher Wettbewerb Sie dazu veranlaßt hat, den Preis des Buches auf 75 -Z festzusetzen, um das bis jetzt verwandte Buch von ..... das 1 ^ kostet, zu verdrängen. Es bleibt dann nur die An nahme, daß Sie sich haben von dem Bestreben leiten lassen, den Schülern eine besondere Zuwendung zu machen. Es mögen sich dafür vielleicht Gründe beibringen lassen; ich muß Ihnen aber hierzu bemerken, daß der Erfolg doch immerhin ein unbeträcht licher ist, denn ich glaube kaum, daß irgend einem Vater, der seinen Sohn in Ihre Anstalt bringt und an Eintrittsgeld, Aus stattung und Schulbüchern 100 bisher aufzuwenden hatte, eine Ersparnis von 25 Pfenningen besonders nachhaltig zum Be wußtsein kommt. — Wer giebt aber dem Buchhändler die Ge währ, daß nicht morgen ein Naturforscher ein Lehrbuch der Zoologie oder ein Mathematiker hiesiger Lehranstalt ein Lehr buch der Geometrie in seiner Lehranstalt durchdrückt und an den Buchhändler statt mit 3 ^ mit 2 ^ 95 liefert? Der Buchhandel im allgemeinen und im besondern auch hier steht nicht so glänzend da, daß er gegen derartige Zumutungen sich stillschweigend verhalten dürfte. Wenn ich mir die Freiheit nehme, Ihnen, Herr Doktor, dies zu sagen, so glaube ich kaum, daß mir daraus irgend ein Nutzen erwächst; ich halte mich aber 408'
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