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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1907
- Sprache
- Deutsch
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4786 Börsenblatt s. d. Dkschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil ^ 107 10. Mai 1907. Auch sollen in einem solchen Falle die Gründe der Entscheidung mitgeteilt werden. Ferner wurde vereinbart, daß das persönliche Erscheinen des Versenders bei Beglaubigung einer Faktura nur in Ausnahmefällen, wenn besondre Gründe eine mündliche Aus sprache erfordern, gefordert werden soll. Nach dem Zollverwal- tungsgcsetz muß die Beglaubigung der Faktura in dem Bezirk des Konsulats erfolgen, in dem der Ort des Kaufes oder der Fabrikation liegt. Ausdrücklich ist festgelegt, daß als Kaufort der Ort anzusehen ist, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist, sofern der Exporteur daselbst seinen Geschästssitz hat. Ferner war die Einräumung der Vertragssätze für Erdöle und einige mit diesen in Zusammenhang stehende Erzeugnisse nicht zu umgehen. Bei den Zollsätzen für Jndustrieerzeugnisse erstrecken sich die Zugeständnisse auf Leder, Lederwaren, Kautschuk waren, Papier, Papierwaren, Glas und Glaswaren. Hin sichtlich der chemischen Erzeugnisse, Steinwaren, unedlen Metalle und der Waren aus solchen sind eigne Vertragssätze zugestanden worden. Artikel 4 sichert die beiderseits eingeräumten Vorteile auch der indirekten Einfuhr. Artikel 5 stellt klar, daß sich das Abkommen auf Luxemburg und die Zoll-Enklaven einerseits, auf Portortko und Hawai anderseits erstreckt. Artikel 6 regelt die Vertragsdauer. Rücksichtlich des Charakters des Abkommens ist die Geltungsdauer einjährig bemessen, jedoch mit der Maßgabe, daß, wenn innerhalb dieser Frist ein andrer Vertrag nicht vereinbart wird, das Abkommen mit sechsmonatiger Kündigung weiterläuft. Ferner ist vereinbart worden, daß die Beamten, die im Auf trag des Schatzamts der Vereinigten Staaten in Deutschland Er mittelungen über den Marktwert der zu verzollenden Waren an stellen, der Deutschen Regierung offiziell angemeldet werden und mit den deutschen Handelskammern zusammenarbeiten. Werden die Angaben der deutschen Fabrikanten über den Wert der Aus fuhrwaren von den Abschätzungsbeamten der Vereinigten Staaten beanstandet, so sind nach den neuen Bestimmungen die amerikanischen Zollbehörden verpflichtet, die Zeugnisse der Handels kammer in Verbindung mit etwaigem andern Beweismaterial zu würdigen. Artikel 3 bezieht sich auf die deutschen Gegenkonzessionen. Bei der gegebenen Sachlage konnte nur eine Auswahl unter dentZoll- sätzen der geltenden Vertragstarife in Frage kommen. Von der Gewährung von solchen Zollbegünstigungen mußte abgesehen werden, deren die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten schon jetzt nicht teilhaftig sind. Es konnte sich daher für die den Vereinigten Staaten zu gewährenden Zugeständnisse nur um die ermäßigten Zollsätze aus den Verträgen mit Belgien, Italien, Österreich- Ungarn, Rumänien, Rußland, der Schweiz und Serbien handeln. Es scheiden die Konzessionen an Bulgarien und Schweden aus. Die uneingeschränkte Weitergewährung der Zollsätze obiger sieben Verträge ist sür dieses Abkommen nicht angezeigt. Bei der engeren Auswahl war die Gewährung vertragsmäßiger Zollsätze für die wichtigsten Roherzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft unvermeidlich. Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, be treffend den Schntz an Werke« der Literatur und Kunst Und der Photographie. — Dem Deutschen Reichstage ist die am 8. v. M. in Paris abgeschlossene Übereinkunft zwischen Deutsch land und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Lite ratur und Kunst und an Photographien, zugegangen. (Dtschr. Reichsanzgr.) Post. Schweiz. — Der schweizerische Bundesrat hat der Bundesversammlung den Entwurf eines neuen einheitlichen Post- gesetzeL vorgelegt, der unter Aufhebung der bisher gültigen ver schiedenen Gesetze bemerkenswerte Änderungen vorsieht. So soll der Postzwang für Zeitungen aufgehoben und die Zeitungs- befö-derungsgebühr ermäßigt werden; ferner soll die Portofrciheit auf reine Dienstsendungen und Licbesgabensendungen bei Aus bruch von Notständen beschränkt werden. Das Franko soll bei Massenauflieferungen nicht nur mittels aufgekiebter Wert zeichen, sondern auch durch Barzahlung beglichen werden können. An Stelle von Warenproben sollen unverschlossene Briefpost sendungen jeder Art zu dem außerordentlich billigen Satze von 5 Rappen bis 250 x und 10 Rappen von 250—500 g zugelassen werden. (nach: Leipziger Tageblatt.) Bersteigerung von Kupferstichen, Radierungen, Holz schnitten, Lithographien des 18. und IS. Jahrhunderts. (Vgl. Nr. 104 d. Bl ) — Weitere Angaben von Preisen aus der Versteigerung wertvoller alter Kunstblätter am 29. April und den folgenden Tagen durch Amsler L Ruthardt in Berlin (Katalog l-XXVI): (Red) Kat.-Nr. .E Kat.-Nr. 770 Gerard Edelinck 180 1416 Robert Nanteuil 50 795 JohannJosephFreidhoff 76 1425 do. 61 796 do. 51 1432 do. 115 816 Claude Gelläe le Lorrain 125 1454 Adrian van Ostade 76 817 do. 95 1457 do. 245 819 do. 62 1473 Georg Pencz 52 835 Jakob Gole 105 1482 Etienne Picart 85 837 Hendrik Goltzius 86 1516 Cornelis Ploos van 838 do. 120 Amstel 62 839 do. 120 1547 Paul Potter 120 811 do. 68 1554 Marc Antonio Rai- 857 Jacques Grignon 67 mondi und Schule 52 877 William Hogarth 60 1560 do. 63 878 do. 52 1564 do. 80 881 do. 72 1565, 882 do. 67 1566s . 891 do. 68 1567/ 67 916 do. 120 1568> 926 do. 51 1585 Rembrandt Harmensz 928 do. 85 van Rijn 91 931 do. 82 1587 do. 200 999 do. 165 1588 do. 200 1024 do. 51 1589 do. 205 1025 do. 51 1590 do. 305 1058 do. 85 1591 do. 60 1083 do. 130 1601 do. 510 Holzschnitte. 1603 do. 95 1095 Jacob Cornelisz van 1605 do. 67 Amsterdam 50 1616 do. 150 1100 Hans Burgkmair 1560 1618 do. 220 1107 Lucas Cranach 75 1619 do. 790 1109 do. 55 1620 do. 1170 1112 do. 85 1621 do. 1430 1151 Johann Wechtlin 205 1622 do. 250 1158 Hendrik Hondius 52 1624 do. 185 1196 Peter Huvs 76 1625 do. 135 1241 Nicolas de Launan 76 1626 do. 155 1246 Hans Sebald Lautensack 460 1628 do. 115 1273 Lucas van Lenden 760 1633 do. 170 l276 do. 65 1642 Rheinpfalz. 1826 1285 do. 180 1644 Robetta 52 >287 do. 150 1654 Prinz Rupert von der 1292 do. 52 Pfalz 420 1295 do. 56 1682 Peter Schenk 63 1296 do. 215 1689 Georg FriedrichSchmidt 66 1302 do. 1300 1702 Martin Schongauer 115 1314 Andrea Mantegna 56 1703 do. 68 1320 Antoine Masson 51 1704 do. 710 1321 do. 130 1705 do. 580 1323 do. 110 1706 do. 190 1327 do. 505 1708 Peter van Schuppen 125 1337 Jsrahel van Meckenem 170 1709 do. 75 1333 do. 175 1711 do. 86 1339 do. 1920 1713 Peter Simon 120 1310 do. 900 1720 John Raphael Smith 135 1341 do. 140 1723 do. 90 1342 do. 465 1724 do. 105 1343 do. 1600 1774 Jan Stoiker S3 1344 do. 80 1777 Dirk Stoop 105 >315 do. 1210 1788 Robert Strange 85 1346 do. 1010 1828 Gerard Valck 75 1317 do. 90 1829 do. 55 1348 do. 400 1830 do. 85 1349 do. 17,0 1845 Cornelis de Visscher 80 1350 do. 1010 1877 William Ward 135 1385 Jean Morin 50 1879 James Watson 78 1395 Johann Gotthard von >890 Familie Wierix 60 Müller 170 1897 Johann Georg Wille 53 1410 Robert Nanteuil 65 1898 do. 76 1411 do. 81
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