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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1906
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- Erscheinungsdatum
- 27.08.1906
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- Deutsch
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^ 198, 2?. August 1906. Nichtamtlicher Teil. 8075 mäler usw., Erste Serie 60 Tafeln. Interessant und künst lerisch wertvoll sind ferner die Werke: »Die architektonisch dekorative Kunst der Zeit Ludwigs XVl.« für Industrie- und Lnxuszwecke, Sammlung von 300 noch unveröffentlichten photographierten Blättern nach den Original-Stichen aus der Galerie der Königlichen Bibliothek von Belgien und aus der Sammlung des Verfassers, mit historisch-beschreibendem, kritischem französischen Text nebst biographischen Notizen über die Architekten, Dekorateure und industriellen Künstler der zweiten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts von August Schoy, 2 Bände, Verlag von E. L M. Cohen Gebrüder in Amsterdam, Alleinvertrieb für Deutschland Bruno Heßling in Berlin; »Ornamentale und kunstgewerbliche Sammelmappe«, Serie VIII: »Altsteirische Wohnräume« im Landesmuseum zu Graz, herausgegeben von Karl Lacher, Verlag von Karl W. Hiersemann in Leipzig. Dieses ebengenannte Museum birgt, wie kaum ein andres seiner Art, in seinen Räumen eine seltne Vielseitigkeit und An schaulichkeit von Wohnungsausstattungen eines engen Landes gebiets, die sich höchst befruchtend für unser Kunstgewerbe erwiesen haben und uns den Zauber der einfachen bürger lichen Stube wieder vergegenwärtigen. Weiter seien hervorge hoben: »Denkmäler ägyptischer Skulptur«, mit Erläuterungen versehen von Fr. W. Freiherrn von Bissing, Verlagsanstalt F. Bruckmann A-G. in München; »Paul Flindts des be rühmten Nürnberger Kupferstechers und Goldschmiedes der Hochrenaissance Federzeichnungen«, Neue Ausgabe, Verlag von Karl W. Hiersemann in Leipzig; »Tafeln zur Ge schichte der Möbelformen« herausgegeben von Alfred Gott- hold Meyer. Dritte Serie: Bett und Wiege, lO Tafeln, Ver lag von Karl W. Hiersemann in Leipzig. Trotz des leider so früh erfolgten Ablebens des hochgeschätzten Ver fassers ist es der Verlagshandlung dennoch gelungen, die Fortführung dieses vortrefflichen Werkes zu ermöglichen. Die Revision des Manuskriptes der III. Serie hatte Professor vr. Julius Lessing bereitwilligst übernommen. Der Verlag von Max Spielmeyer in Berlin ist noch vertreten mit den Vorlagewecken: »Decke und Wand«, farbige Malereien für Jnnenräume der Empire-, Biedermeier- und Neu zeit von Eichler und Müller; »Moderne Stückarbeiten«, ein Vorlagenwerk für Architekten, Modelleure, Bildhauer und Stukkateure, herausgegeben von Wilhelm Mühleisen, 50 Tafeln in Lichtdruck, und »Kirchliches Schreinwerk«, die wichtigsten kirchlichen Arbeiten des Kunstschreiners und Holzbildhauers im romanischen, gotischen und Renaissance-Stil, entworfen und gezeichnet von A. Noedling, vier Lieferungen von je acht Tafeln. Das schöne Werk »Das moderne Grabmal« auf der Wiesbadener Ausstellung zur Hebung der Friedhofs- und Grabmalkunst 1905, Meisterwerke von Ad. Hildebrand, Her mann Hahn, Erwin Kurz, Alfred Messel, Rudolf Bosselt u a, herausgegeben von vr. von Grolman, der »Grabmalskunst« 3. Folge, 40 Tafeln, Verlag von Otto Baumgärtel in Berlin, enthält eine Auslese der besten Leistungen moderner deutscher Grabmalkunst, wie sie auf der ebengeuannten Wies badener Ausstellung zutage trat. Diese Ausstellung bot ein charakteristisches Bild von dem jetzigen Stande unsrer Plastik und vergegenwärtigte auch, wie speziell die Grabmalkunst auf dasinnigste mit der Architektur verschmolzen ist. Die interessante Publikation darüber bietet viel Anregendes und Lehrreiches, da sie ein wirklich wertvolles Anschauungsmaterial unter strengem Ausschluß des künstlerisch Unwahren und Unechten enthält. Der eigenartige Reiz orientalischer Formensprache und feinfühliger Farbenkontraste tritt ungemein wirksam in Erscheinung in dem vornehm ausgestatteten Werk: »Alt orientalische Teppiche«, im Anschluß an das im Jahre 1892 bis 1896 vom k. k. Landesmuseum in Wien veröffentlichte Werk »Orientalische Teppiche« herausgegeben vom k k. Öster reichischen Museum für Kunst und Industrie in Wien, vier Lieferungen mit zusammen 25 farbigen Tafeln nebst be schreibendem Text, Verlag von Karl W. Hiersemann in Leipzig. Das Werk: »Moderne Decken und Gewölbe«,Sammlung mustergültiger Ausführungen, bearbeitet von E. Scriba, Verlag von Wilhelm Ernst L Sohn in Berlin, trägt wenigerden Charakter eines systematischen Lehrbuches, vielmehr soll es dazu dienen, durch Darbietung auserlesener und ausgeführter Beispiele hervorragender Schöpfungen dieser Art die Liebe zur Volkskunst wachzurufen und zu erhalten. Es seien noch erwähnt »Neuzeitliche Blumen-Kompositionen für dekorative Flächenkunst von Peter Kappertz, zwölf Tafeln, Gilberssche Verlagshandlung, Eugen Twietmeyer in Leipzig, und »Neue Malereien für Decken und Wände«, 24 Tafeln, die in demselben Verlag erschienen sind. Das köstliche, bewunderns werte Miniaturen-Werk »Lrsviarinm Crünani«, Verlag von Karl W. Hiersemann in Leipzig, das hier bereits schon früher besprochen wurde, ist auch wieder zur Allsstellung gelangt und findet nach wie vor eifrige Bewunderer. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Das Urheberrecht am Refrain. — Der Wiener -Neuen Freien Presse- entnehmen wir folgende Gerichtsentscheidung: Der Wiener Komiker Josef Modi hatte gegen die Varistssängerin Marietta Harras eine Anklage wegen Verletzung des Urheberrechts erhoben, weil sie im Theater - Varists in Linz ein Lied mit dem von Modi verfaßten Refrain: »Im Himmel ist es herrlich, im Himmel ist es schön, denn ich, ich kann's behaupten, denn ich, ich hab's geseh'n-, gesungen hatte. Bei der ersten Verhandlung gab die Angeklagte zu, den Refrain, allerdings mit der Modifikation »behaupten», statt »beweisen- gesungen zu haben; allein dieser Refrain komme schon in alten Volksliedern vor und könne nicht als geistiges Eigentum Modls angesehen werden. Hierüber beantragte sie die Vernehmung von Sachverständigen. Der Gerichtshof beschloß, den Chormeister des Wiener Männergesangvereins, Kremser, als Sachverständigen zu laden. Kremser wurde im Requisitionswege durch das Wiener Landes gericht vernommen und gab sein Gutachten dahin ab, daß der fragliche Refrain an sich allerdings kein Original wäre, in seiner Anwendung und Kombination mit einem Liede jedoch als Er findung Modls anzusehen sei; es käme daraus an, ob die Sängerin demjenigen, der das von ihr gesungene Lied verfaßte, eigens den Auftrag gab, den Modischen Refrain in Verbindung mit ihrem Liede zu bringen. Darüber gab die Angeklagte bei der fortgesetzten Verhandlung an, daß Kapellmeister Berg ihr das Lied samt Refrain gegeben habe, was dieser als Zeuge bestätigte. Der Gerichtshof sprach die Angeklagte von der Verletzung des Urheber rechts frei und hob in der Begründung hervor, daß ein-Gstanzel- nicht als eins jener literarischen Produkte anzusehen sei, denen das Gesetz den Schutz des Urheberrechts sichern wollte. Der klägerische Vertreter meldete gegen dieses Urteil die Nichtigkeitsbeschwerde an Postamtliche Bestellung von Schreiben mit Zu stellungsurkunde. — In der Anweisung über das Verfahren betreffend die postamtliche Bestellung von Schreiben mit Zu stellungsurkunde sind, wie die Nat.-Ztg. meldet, Änderungen vorgesehen, die Handelsfirmen betreffen, über die Zustellungen an Handelsfirmen galten bisher die gleichen Vorschriften wie für offene Handelsgesellschaften. Fortan sind auf die Zustellungen an eine Handelsfirma, die von einem Einzelkauf mann geführt wird, die Bestimmungen anzuwenden, die für einen Gewerbetreibenden gelten, der ein besondres Geschäfts lokal hat. Der bestellende Bote hat sich danach in der Regel zunächst in das Geschäftslokal zu begeben. Wird der bezeichnet« Empfänger dort nicht angetroffen, so kann die Zustellung in dem Geschäftslokal an einen darin anwesenden Gehilfen des Gewerbe treibenden, Kommis, Buchhalter, Gesellen usw., erfolgen. Ist die Zustellung in dieser Weise nicht ausführbar, so hat sich der bestellende Bote in die Wohnung des bezeichneten Empfängers zu begeben, und wird dieser auch dort nicht angetroffen, so kann die Zustellung an einen zu seiner Familie gehörenden erwachsenen 1062*
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