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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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.V 197, 25. August 1906. Nichtamtlicher Teil. 8020 o. Sollrniäl L 6o. ir> Urisst. IlsspiA^i, 0., OomposiLioiü p. V. von kkts. Uo. 1. komsllLS. 1 50 Üo. 2. ^.udsäs. 2 ^ 50 >^. Uo. 3. NsäriAsls. 1 ^ 50 -). Uo. 4. Lsresuss. 1 ^ 25 ^>. Uo. 5. ltumorss^uö. 2 ^ 50 -j. Lrno Lpitsner VsrlsA in I-siproZ Oonusvits. llorsur, lkmil, Op. 19. Luss-8ellsr20 k. Asm. Obor. ?srt. n. 8t. 8». 1 ^ 40 °) n. UsAlsr, 1"r., Op. 32. k'sst-Lsntsts (äsuob^st Oott, slls llsiiäe) t. Asm. Odor, 8oll u. Oieü. (oä. OrA.) OrAsl-^usruA. 2 ii. kosäsr, L., Op. 55. 2vsi llisäsr k. Asm. Obor. (kckonäsLÜsiii. 8obmsttsrlii>AsIisä.) ksrt. u. 8t. 8". 1 ^ 20 -) n. — Op. 58. 2ur' Notsoksisr. Lsvtsts k. Asm. Odor n. kl. Oreb. (oä. OiA.) 1'srt. 2 50 o) o. k. ä. NonAsr in Lola n/LIi. lüssövstlsi-, 8rsv2, Usb' 8onne iin Usrrsn, t. Usvusrsbor. ?srt. n. 8t. 8". 1 Ikrssillslc^, H, Op. 44. I4o. 2. lldsin^vew llooö! k. Nsmisrobor. ?srt. u. 8t. 8". 1 .F. Ollr. I'r. VisvsA 61- m. t>. 2. in Lsrliu-Or.-l-iolitsrksläs. 8so5t, Oustsv, Op. 55. 8c5ön ist äsr 8risäs, k. Hsunsrodor m. llkts. LlsvisrsusLUA. Ar. 8". 1 8t. 8". 1 ^ 20 — Norsrt. ^.ls Usloärsm m. Norsi-t'sobsr Nusiic k. LlLunsr- oä. Asm. Odor u. llkts (OiA. sä 1il>.) siiiAsr. llsrt. 1 ^ 50 v. Ollorst. g. 20 ^ n. Orgelst. 75 H n. Lsuu, 8uAo, Op. 69. l^ünt OssLnAS k. L.. (oä. N8), 8sr. (oä. L.) u. kkts. Uo. 1. ^.n äio Usvüt. 1 ^!. I4o. 2. Lriöst. 1 Uo. 3. Osr 8olLSllsso5Iüsso1. 1 ^ 20 Uo. 4. NimisrsAsl. 1 ^ 50 -ß. 8o. 5. llisdsskrödliiiA. 1 50 -ß. 8o5röäsr, llsrmsvL, 2vslstimmiAg Noloäisn k. V. m. Vidrator. Der Usturdsrmvllisü prslrtisoüsr ä'sil. 1 r>. (V.-Vibrstor 3 ^ v.) VVsnäslt, lliuiio, Lslisdts llisäsr rum Osbrsueüs beim Läsvisr- uutsiriobt k. äisäuASuä susASvvsült, in. sr1oio5tsrtsn äio Nsloäio sutbsltsuäsu lllsvisrbsAl. n. t. kkts sllsiu oüus 0Ilts.v8nspg.n- nunASn dssrb. 2 n. Nichtamtlicher Teil. Johann Philipp Palm. Zur hundertsten Wiederkehr seines Todestages. (Vgl. Börsenbl. 1906, Nr. 41, 42, 97, 182, 184.) Der morgige Tag, der 26. August, weckt die Erinnerung an einen Helden aus dem Stand der Buchhändler, Johann Philipp Palm in Nürnberg, der auf Befehl Napoleons am 25. August vor hundert Jahren wegen Verbreitung der Schrift »Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung«, dessen Verfasser er nicht nennen wollte, von einem französischen Kriegsgericht zum Tode verurteilt und tags darauf erschossen worden ist. Das Börsenblatt hat bereits in mehreren Aufsätzen dieses Jahrgangs, veranlaßt durch das Anfang dieses Jahres erschienene vortreffliche Buch über Palm von Professor I. Rackl in Nürnberg (vgl. Börsenbl. Nr. 41 und 4 2), die Lebens- und Leidensgeschichte Palms und mehrerer Mitangeklagten auf Grund der neuesten Forschungen wiedererzählt. Morgen findet in Braunau am Inn, dem Ort, wo Palm vor ein Kriegsgericht gestellt worden war, das aber mit der Verurteilung zum Tode nur einen strikten Befehl Napoleons ausführte, eine Gedenkfeier (vgl. Börsenbl. Nr 184) statt, und es ist daher angebracht, auch hier noch einmal auf diesen Todestag hinzuweisen. Es könnte scheinen, als ob Palm, weil er vor einem Kriegsgericht gestanden hat, in einer regelrechten Verhandlung des Hochverrats schuldig befunden worden sei; die geschicht lichen Forschungen haben aber längst ergeben, daß er nur das Opfer Napoleonischer Willkür geworden ist, denn Napoleon hatte am 5. August 1806 an Marschall Berthier folgenden Befehl ergehen lassen: »Mein Vetter! Ich denke, daß Sie die Buch händler von Augsburg und Nürnberg haben verhaften lassen. Es ist mein Wille, daß sie vor ein Kriegsgericht gezogen und in 24 Stunden erschossen werden. Es ist kein gewöhnliches Verbrechen, wenn man in den Orten, wo sich die französischen Armeen befinden, Schmäh schriften verbreitet, um die Einwohner gegen sie aufzureizen; es ist Hochverrat. Das Urteil soll aussprechen, daß, da es Pflicht des Chefs einer Armee ist, überall, wo sich eine solche befindet, über ihre Sicherheit zu wachen, die Personen, die des Versuches überwiesen sind, die Einwohner von Schwaben zur Empörung gegen die französische Armee zu reizen, zum Tode verurteilt sind. In diesem Sinne soll das Urteil abgefaßt sein Sie werden die Verbrecher mitten in eine Division bringen lassen und sieben Oberste ernennen, um sie zu richten. Sie werden in dem Urteil bekunden, daß die Schmähschriften von den Buch händlern Kupffer in Wien und Eurich von Linz geschickt und diese in oontumsoisw zum Tode verurteilt worden sind, Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. welches Urteil überall, wo sich französische Truppen befinden, vollzogen werden soll, wenn sie ergriffen werden. Sie wer den das Urteil in ganz Deutschland verbreiten lassen. Napoleon.« Ganz richtig wendet sich daher auch Herr Buchhändler Friedrich Schiller in Wien in einem Erinnerungs-Artikel der »Neuen Freien Presse« gegen diese Inszenierung eines Gerichts. Er schreibt zum Schluß seines Artikels, der manches Interessante bringt, folgendes: Das Kriegsgericht! Man sollte eine militärische Kom mission, die eine Ordre des Höchstkommandierenden auszu führen hat, nicht so benennen. Einem Gericht liegt es ob, die Schuld des Angeklagten zu ermitteln, festzustellen und gegebenenfalls die im Gesetz vorgesehene, nicht in einer sä boe erlassenen Verordnung bestimmte Strafe zu verhängen, die dein Grade der Verfehlung entspricht. Nichts von alledem! Die sieben Oberste hatten einfach dem Befehl zu gehorchen und den An geklagten zum Tode zu verurteilen. Mit solda tischer Pünktlichkeit führten sie aus, was ihnen auf getragen wurde Palms Verantwortung, er habe die Flug schrift in verschlossenen Paketen von unbekannter Seite zur Weiterbeförderung erhalten, kam nicht in Betracht gegenüber der Pflicht der Subordination, und so wurde Palm — gleich den übrigen Angeklagten — am 25. August des Hochverrats schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt Am 26. August vormittags wurde ihm das Urteil ver kündigt, und drei Stunden später fand auf dem Glacis vor dem Salzburger Tore die Vollstreckung statt. Palm starb als Held; ein ausführlicher Bericht des Pfarrverwesers Thomas Pöschl, der es übernommen hatte, den Verurteilten auf seinem letzten Gange zu begleiten, rühmt nebst der Frömmigkeit seine männliche Standhaftigkeit angesichts des Todes. Über Die Broschüre, um derentwillen Palm den Tod erleiden mußte, wird dem sachlichen Inhalt nach verschieden beurteilt: Heinrich v Treitschke nennt sie ein »treugemeintes, gefühlseliges Schriftchen«, »einen Stoßseufzer des harmlosen Spießbürgertums«. Dem heutigen Leser wird sie jedenfalls mehr als Klageschrift, denn als Anklageschrift erscheinen. Die Frage, wer der Verfasser der Broschüre war, ist noch nicht definitiv beantwortet, doch wird jetzt zumeist der Name des Konsistorialrats Delin v Winterslein bei Würzburg ge nannt. Kein Zweifel, daß Palm den Verfasser kannte, aber nichts vermochte ihn, den Namen zu nennen. »Er ist Familienvater«, sagte Palm bei seiner Verhaftung, »es kostet >ihn sein Leben, wenn ich ihn nenne.« 1056
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