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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1900
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- 18.08.1900
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- Deutsch
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^ 191, 18. August 1900. Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. 6115 ordentlichen Honorarprofessor an der philosophischen Fakultät der Universität Bonn ernannt worden. Der als Pädagoge und Historiker geschätzte Gelehrte, dessen Feder wir die populäre »Welt geschichte-, die Geschichte der Griechen, der punischen Kriege und als Fortsetzung von Schlossers Weltgeschichte die Geschichte der neuesten Zeit neben Schriften von hervorragendem pädagogischen Wert verdanken, soll in Bonn auch den deutschen Kronprinzen zu seinen Hörern zählen. — Der Direktor des Berliner Werkes von Siemens L Halske und Privatdocent au der Universitär Berlin, Professor 2r. Raps, wurde als ordentlicher Professor und Direktor des neu zu erbauenden elektrotechnischen Instituts an die technische Hochschule zu Dresden berufen. — Der Geschichtsforscher vr. Theodor Ritter v. Eickel, der seit einigen Jahren im Ruhestand in Rom lebt, hat in diesen Tagen sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum gefeiert. Sickel durchforschte nach Beendigung seiner Studien in Berlin, Halle und Paris die Bibliotheken Deutschlands, Frankreichs, der Schweiz und Ober italiens, später auch im Aufträge der französischen Regierung die Archive Mailands, Venedigs und Wiens und am letztgenannten Orte ließ er sich dann als Dozent für historische Hilfswissenschaften nieder. 1857 wurde er außerordentlicher, 1867 ordentlicher Professor, sowie Direktor des Instituts für österreichische Geschichte. Die historische Sektion der philosophischen Fakultät in Bonn hat dem Jubilar ein von ihrem Vorsitzenden, Professor Or. Eberhard Gothein, verfaßtes Glückwunschschreiben übersandt. Zusammenkunft mittelrhcinischer Buchhandlungs- Gehilfen. — Wie schon (im Bbl. 183) mitgeteilt, ist für Sonn tag, den 2. September ein Ausflug der mittelrheinischcn Berufs genossen in die Bergstraße geplant. Das nähere Programm ist nun mehr, wie folgt, sestgestcllt: Abfahrt von Frankfurt a.M.8Uhr10Min., von Heidelberg 7 Uhr 30 Min. (Anschlüsse nach allen Richtungen! Sonntagskarten!) nach Zwingenberg an der Bergstraße, wo vor 25 Jahren der mittelrheinische Gauverband jüngerer Buch händler gegründet wurde. Spaziergang aus herrlichein Waldwege zum Aucrbacher Schloß; Abstieg nach Auerbach; 2 Uhr gemeinschaft liches Mittagessen in der »Post». Nachzügler fahren nach Auerbach und gehen von da aufs Aucrbacher Schloß. — Alle Berufsgenosscn des Rhein-, Main- und Neckargaues sind herzlichst eingeladen; besondere Aufforderungen ergehen nicht. Zwecks Feststellung der Zahl der Teilnehmer an: Mittagessen ist Anmeldung beim Vor sitzenden des Vereins jüngerer Buchhändler -Perkeo-, Herrn Theodor Berkenbusch in Heidelberg, Hauptstraße 60, bis spätestens Donnerstag, den 30. August, erwünscht. Aus dem Zeitungsgewerbe. — Der Vorstand des Kreises Sachsen des Deutschen Buchdrucker-Vereins hat die Verleger der sächsischen Tagespresse zu einer am 26. August im Deutschen Buchgewerbehause stattfinden den Versammlung eingeladen, in der die Beratung außer ordentlich wichtiger, das Zeitungsgewerbe berührender Fragen vorgcnommen werden soll. Nach der jetzt bekannt gewordenen Tagesordnung betreffen sie die Papierpreiserhöhung, die Mehr belastung der Zeitungen durch den neuen Postzeitungstarif und die Neuregelung der Abonnements- und Inseratenpreise, sowie der Rabattsätze nach Maßgabe der eintrctcnden Mehrbelastung. An die Versammlung soll sich eine Besichtigung des Deutschen Buchgewerbehauses mit der Gutenbcrghalle und dem Gutenberg denkmal, dem Buchgewerbe-Museum, der Ausstellung buchgewerb- lichcr Erzeugnisse und Maschinen anschließen. — Auch von den Thüringischen Zeitungsverlegcrn wird eine Erhöhung des Abonnementsprcises angestrebt, da sich infolge der bedeutenden Preissteigerungen für Papiere u. s. w. die Produktionskosten so erhöht hätten, daß diese nicht mehr im Einklänge mit den Ein nahmen ständen. Die Zeitungsverleger in Eisenach sollen aus diesem Grunde bereits die Preise erhöht haben. Zeitschriften-Jubiläum. — Am 15. August konnte die im Verlage derHopf'schen Verlagsbuchdruckerei (Gebr. Jenne) zu Spandau erscheinende -Preußische Lehrerzeitung- auf ein fünfundzwanzigjähriges Bestehen zurückblicken. Die -Preußische Lehrerzeitung- war vom ersten Tage an und ist noch heute die einzige Lehrerzeitung Deutschlands, die täglich erscheint; zwei Konkurrenzblätter haben versucht, ihr dies nachzumachen, mußten jedoch beide den Versuch wieder aufgebcn. Personalnachrichten. Goldenes Doktorjubiläum. — Aus Anlaß seines von uns gestern erwähnten fünfzigjährigen Doktorjubiläums ist Herrn I)r. Heinrich Eduard Brockhaus von der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig eine Glückwunschadresse (Jubel diplom) übergeben worden. Auch der Rat der Stadt Leipzig sandte dem Jubilar ein Schreiben, in dem er seine Glückwünsche zum goldenen Doktorjubiläum zum Ausdruck brachte. (Sprechsaal.) Verlust des Eigentumsrechtes an Kommissionsgnt durch Anwendung der Verkehrsordnung bei nachträglich eingetretenem Konkurs. Die Darstellung des folgenden Rechtsfalles wird in Kollcgen- krciscn sicher Interesse finden. Die Firma P. K. in I. hatte trotz aller Aufforderungen Konto 1898 völlig offen gelassen, also weder remittiert, noch Dis- ponenden aufgegebcn, noch gezahlt. Am 3. Januar 1900 empfing die Handlung letztmalig Auszug mit Klageandrohung. Es war ohne Erfolg, weshalb am 6. Februar Klage erhoben wurde. Erst hierauf fand K. Worte. Am 20. Februar schrieb er, es sei im Mai vorigen Jahres richtig Disponenden-Aufstellung über das Lager gegeben, allerdings übersehen worden, den Saldo anzuweisen. Im übrigen wurde die Hauptschuld dem etwas, unsicheren Arbeiten des früheren jungen Mannes zugewiesen. Herr K. bat um Zurückziehung der Klage gegen das Versprechen, daß er sogleich 20 ^ und 40 ^7 zur Messe zahlen und das übrige Kommissionslager zurücksenden werde. Nachdem K. so lange zu nichts zu bewegen gewesen war, lehnten wir die Rücknahme des Kommissionsgutes auf Grund der Verkehrsordnung ab und klagten auf den Betrag des Kontos von 198 46 Im Termin erhob K. den Einwand, daß er recht zeitig das Kommissionsgut zur Verfügung gestellt habe, und wurde darauf vorläufig nur zur Zahlung des Saldos verurteilt, der dann mit 29 58 ->) durch den Gerichtsvollzieher uns über mittelt wurde. In einem neuen Termine wurde der frühere Einwand K.'s zurückgcwiesen und K. auch zur Zahlung des Restes verurteilt. Inzwischen wurde über das Vermögen K.'s am 7. Mai 1900 Konkurs eröffnet, und wir waren genötigt, die für unsere Forderung beschlagnahmten Pfandstücke freizugeben. Wir ließen unsere Forderung fallen und meldeten dieselbe unter Zurückbegebung in den vorigen Stand als Eigentümerin von Kommissionsgut mit dem Ansprüche auf vorzugsweise Befriedigung, bezw. Aussonderung unseres Kommissionsgutes, zur Masse an. Nun zeigte sich die seltsame Erscheinung. Der Konkursverwalter bestritt unfern Anspruch auf Aussonderung des Kommissionsgutes und erklärte dasselbe dadurch als der Masse verfallen, daß in der Klage die nachträgliche Rücknahme auf Grund der Verkehrsordnung verweigert worden war, so daß also unsere Forderung nur als einfache Konkursforderung behandelt werden könne. Wir erhoben zwar Protest gegen diese Prämiierung einer saumseligen Geschäftsführung, haben aber, des langen Haders müde, auf Geltendmachung unseres gewiß unangreifbaren Vorzugsrechtes verzichtet und sind mit unser Forderung in die Reihe der vor rechtslosen Konkursgläubiger eingetreten. Zu Nutz und Frommen aber sei noch die Erklärung des -juristisch und buchhündlerisch sachkundigen- Gläubiger-Ausschusses hierher gesetzt. Der Konkurs verwalter schreibt unserem Vertreter unterm 21. Juni: -Ich habe Ihr wertes Schreiben vom 6. d. M. dem Gläuber- ausschusse im K.'schen Konkurse zur Begutachtung vorgelcgt und bemerke, daß demselben unter anderen Herr Rechtsanwalt R. und Herr F. Sch., Buchhändler, angehören, so daß sowohl nach juristischer, sowie buchhändlerischer Seite ein sachgemäßes Urteil über die Hendelsche Angelegenheit zu erwarten war. Das Ergebnis ist folgendes: Aus den Klageakten geht deutlich her vor, daß die Firma bestreitet, daß K. Osternresse 1899 ord nungsgemäß disponiert habe und somit nach buchhändlerischem Brauche die Disponenden nicht mehr anerkannt werden, mit anderen Worten, in das Eigentum K.'s übergegangen sind. K. sollte in einem Termine den gegenteiligen Beweis an- treten, ist aber nicht erschienen und durch Versäumnisurteil zur Zahlung der Hauptsumme samt Kosten rechtskräftig verurteilt worden. Eine Kommissionsware, welche somit von dem Lieferer selbst als solche nicht mehr anerkannt wird, fällt unter das gewöhn liche Warengesetz, wonach Ware, welche sich in dem Lager des Kommittenten befindet, bezw. übergeht, dessen Eigentum wird, gleichviel ob bezahlt oder noch nicht bezahlt. -Ich bedauere somit, nach diesen Erörterungen und auf Grund der Klageakten die Forderung der Firma Hendel dort nur als einfache Konkursfordcrung ohne Vorrecht anerkennen zu können. - Es wäre uns interessant, zu erfahren, ob diese Auf fassung des Gläubigerausschusses in Kollegenkreisen Zustimmung findet. Mag dieselbe vielleicht auch vom rein juristischen Standpunkte aus nicht ganz unberechtigt erscheinen, so ist doch auch hier der Buchstabe, der tötet, während der Geist lebendig macht. Dieser Geist hätte dem Fachmann im Gläubiger- ausschusse sagen müssen, daß hier auf der einen Seite dem Verleger ein großer Schaden, der Masse dagegen bei Verschleuderung der Kommissionsware kein beachtenswerter Nutzen erwächst. ^ Halle a/S. Otto Hendel Verlag. 821»
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