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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1900
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- Deutsch
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^ 187. 14. August 1900. Nichtamtlicher Teil. 6007 schäften sind von vornherein der Censur nicht unterworfen. Die Vorlage geschieht gewöhnlich durch die Buchdrnckereien; nach Durchsicht wird die Beförderung zum Druck entweder gänzlich verboten, oder Abänderung resp. Weglassung der betreffenden Stellen gefordert. Einwandfreies wird mit der behördlichen Druckbewilligung (Aooooaono uoini^xoio — von der Censur gestattet, nebst Ort und Datum) versehen, und damit muß sich die Buchdruckerei stets answcisea können, widrigenfalls sehr empfindliche Strafen verhängt werden; die erteilte Druckbewilligung muß ans jeder Druckschrift, gewöhn lich neben der Buchdruckereifirma, ersichtlich gemacht sein. Kataloge, die der Buchhändler herausgeben will, sowie seine Bücherinserate in den Zeitungen werden auch vom auswär tigen Censur-Kvmitee geprüft; die Druckbewilligung für Kata loge wird nur erteilt, wenn keine verbotenen und keine un bekannten (d. h. in diesem Falle noch nicht erschienene resp. dnrchgesehcne) Bücher ausgenommen sind. Werke, die teil weise verboten find, dürfen darin enthalten sein, doch muß dann die Klausel »Unter Beachtung der gesetzlichen Censur- vorschriften zu beziehen rc.« anfgcdruckt werden. Das Jnspektorat der Buchhandlungen und Buch drnckereien gehört insofern der auswärtigen Censur an, als es die Pflicht hat, die Buchhandlungen zu überwachen, daß dort keine verbotenen Bücher gehalten werden, die zum Buch händler gelangt sein könnten. Diese Pflicht wird dadurch erfüllt, daß der Inspektor von Zeit zu Zeit in den Buch handlungen erscheint und eine Revision vornimmt, wobei die Wissenschaften, z. B. Geschichte, unter denen am ehesten nicht gestattete Publikationen Vorkommen können, Buch für Buch durchgesehen werden. Fragliches wird gleich in den vom Inspektor mitgebrachten Katalogen nachgeschlagen und Be anstandetes konfisziert; Kollektionen werden durch Stichproben auf verbotene Bändchen hin untersucht, Abteilungen, wie Bilderbücher, Schulbücher rc. nur ganz oberflächlich geprüft. Für Vorgefundene verbotene Litteratur wird der Buchhändler gewöhnlich nicht zur Verantwortung gezogen, da ihm ein Verzeichnis derselben nicht zu Gebote steht. Gegenwärtig plant man, an die Buchhandlungen amtliche Kataloge aus- zngeben; ob dies zur Durchführung kommt, ist noch ungewiß. Die Aufsicht über die typographischen Anstalten führt der Inspektor als ausübendes Organ der inländischen Censur. Er achtet darauf, daß nicht mehr Druckmaschinen vorhanden sind, als behördlich gemeldet erscheinen; auch ist sein Augenmerk auf etwaige Fälschung der Druckbewilligung gerichtet n. s. w. Nebenbei sei hier erwähnt, daß das Halten von mechanischen Vervielfältigungsapparaten einfachster Art, wie Hektograph und Tachograph an eine besondere Erlaubnis des Gouver neurs gebunden ist, die nur vertrauenswürdigen Personen erteilt wird. Alle vom Auslände eingesührten Druckschriften müssen der auswärtigen Censur vorgelegt werden. Zu diesem Zwecke find die Zollämter, durch die ja der Weg aller im portierten Waren führt, angewiesen, die eingehenden Bücher, Zeitschriften rc. dem auswärtigen Censur-Komitee zu über mitteln. Reisende müssen ihre Bücher dein Zollbeamten unter Angabe ihrer Adresse zurücklassen und erhalten dieselben nach Durchsicht vom Komitee aus unter Nachnahme der entfallen den Spesen zugeschickt. Die Bücherballen werden am Zoll amt« gut untersucht, da gebundene Bücher zollpflichtig sind, und hierauf plombiert dem auswärtigen Censur-Komitee ein geliefert. Solcher Komitees der auswärtigen Censur giebt es außer der Centralstelle in St. Petersburg noch in Odessa, Riga und Warschau. Es wird von ihnen deutsche, franzö sische und russische, in Warschau auch noch polnische Litteratur gelesen, während dies durch die Centrale in allen Sprachen geschieht. Zur Feststellung, ob ein Buch verboten ist oder nicht, dient den Censoren das »alphabetische Verzeichnis der von der auswärtigen Censur durchgesehenen Bücher« ^.r-iwjilriii.iil euueoio, icuni aua- paoono-ip-Liim-ii»'» uiioo-ipan- noio psnZ^wio), resp. die Handkataloge und der große Haupt katalog. Das zuerst genannte Verzeichnis bildet, ähnlich der Bibliographie des »Börsenblatts«, die Grundlage für die wei teren Kataloge, weshalb Näheres über Einrichtung und Zu sammenstellung desselben folgt. Das »alphabetische Verzeichnis« wird vom Central- Komitee redigiert, erscheint einmal monatlich und wird von St. Petersburg aus an alle Censurbchörden und Jnspektorate verschickt. Es bringt die von der Censur im betreffenden Monate dnrchgesehenen Bücher nach den verschiedenen Sprachen geordnet, z. B. deutsch, französisch, englisch, italienisch, spanisch, russisch rc. Naturgemäß ist die russische Abteilung klein, weil hier nur solche Bücher in russischer Sprache ausgenommen werden, die im Auslande erschienen sind, denn die in Ruß land selbst heransgekommenen sind, wie aus obigem über die inländische Censur zu entnehmen ist, infolge dieser durchwegs gestaltet. Jede der Sprache» zerfällt in drei Abteilungen; in der ersten ist jedem Titel das Wort rwwonono (— ge stattet), in der zweiten die Worte -wwowno o-riieurimMiuv»-!- (— gestattet mit Ausschluß) und in der dritten oanpoipuno (— verboten) angefügt. Diese Bezeichnungen sind allen Titeln nur deshalb beigegeben, nm nach dem Zerschneiden des Ver zeichnisses behufs Anfertigung der Kataloge die genaue An gabe gleich beim Titel zu haben. Die gestatteten Bücher sind ohne weiteres frei; bei den in der 2. Abteilung angeführten, teilweise erlaubten Büchern ist immer angegeben, welche Stelle oder Stellen verboten sind, z. B. »Seite 4, 5. bis 9. Zeile von oben« oder »Seite 473, Zeile 13 von unten bis Seite 496, Zeile 10 von oben«. Umfaßt die verbotene Stelle nur wenige Zeilen, wie im ersten der angeführten Beispiele, so wird diese mit einer eigens zubereiteten schwarzen Farbe überstrichen, welchen Vorgang man das »Schwärzen« nennt. Das Geschwärzte ist dann unleserlich, selbst gegen das Licht gehalten oder mit Chemikalie» behandelt. Sind die Verbote größeren Umfanges, so werden gewöhnlich die betreffenden Blätter herausgeschnitten und gegebenenfalls die verbleibenden Anfangs- resp. Endzeilen geschwärzt. Die ver botenen (Zanpsipoiio) Bücher sind von der Verbreitung im russischen Reiche gänzlich ausgeschlossen. Von den Handkatalogen, die nur die teilweise und gänzlich verbotenen Bücher enthalten, giebt es welche für die deutsche, für die französische und die englische Litteratur, während ein Band alle übrigen Sprachen enthält. Jeder dieser Kataloge umfaßt die vom Ende der sechziger Jahre bis ca. 1895 verbotenen Bücher in einem einzigen Alphabete, und bei jedem Titel ist angegeben, ob das Buch gänzlich, event. welche Stellen verboten sind; meist sind die Kataloge zwecks handschriftlicher Nachträge »durchschossen«. Während das Verzeichnis und die Handkataloge jeder Censor und Inspektor besitzt, ist der große Hauptkatalog auf jedem auswärtigen Censur-Komitee nur in einem Exemplar- vorhanden; er ist durchwegs als Zettelkatalog angelegt, nach Sprachen getrennt; jede Sprache hat nur ein einziges, durch laufendes Alphabet, das alle durchgesehenen Bücher, somit auch die gestatteten enthält. Nachdem hier die vorzüglichsten, bibliographischen Hilfs mittel beschrieben wurden, soll jetzt gezeigt werden, wie das Verzeichnis entsteht. Die Bücher, die bei den Censur-Komitees einlaufen, lassen sich in zwei große Gruppen trennen, nämlich in bekannte und unbekannte. Letztgenannte werden zurückbehalten und eine Liste darüber angefertigt, in der die einzelnen Titel aus genommen werden. Die Liste wird an das Centralkomitee geschickt, um ein gleichzeitiges Lesen ein und desselben Buches bei den verschiedenen Komitees zu verhindern, was sonst bei 806*
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