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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1900
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- Deutsch
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Fertige Bücher. 5877 182, 8. August 1900. Soeben erschienen: Preußisches Gesetzbuch. Sammlung der neben dem Rcichsrcchte Anwendung findenden Prrutz. Gesetze, Verordnungen, ministeriellen Aussiistrungsanweisungen, Erlaste rlr. ete. auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Ge werbes, einschliestlich des Handwerks und der Landwirtschaft mit Lrläutkrilngrn und Hinweisen nebst Inhaltsverzeichnis, alphabetischem Sachregister und chronologischem Gesctzesnachweis. Bearbeitet und herausgegebeu von der Redaktion des Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe unter Leitung von W. Waraun, Bürgermeister a. D. 12. Aust. Preis 15 .F,. des Preuß. bürgerlichen und öffentlichen Gesetzbuches eleg. geb. in Halbfranzbd. Die tiefgreifende Einwirkung des bürgerlichen Gesetzbuchs und seiner Nebengesetze auf das preußische Landesrecht'hat den Erlaß zahlreicher landesgesetzlicher Bestimmungen nötig gemacht, um die preußischen Gesetze den Reichsgesetzcn anzupaffen und den früheren Nechtszustand in das neue Recht überzuleiten. Die grundstürzenden Aenderungcn im preußischen Recht haben kaum ein Nechtsgebiet ganz unberührt gelaffen. Der organische Aufbau des preußischen Gesehstoffes ist zerrissen, im Texte der preußischen Gesetze gähnen Lücken, die aus den ver schiedensten, sowohl reichs- als preußisch-rechtlichen Bestimmungen zu ergänzen sind, und selbst die Sprache des bestehen Ge bliebenen ist nicht die Sprache des neuen Rechts. Dieser Rechtszustand macht die Nebersicht über den Gesctzesstoff, sowie das Ver ständnis der einzelnen Gesetze jedenfalls für die erdrückende Mehrheit der preußischen Staatsbürger zur Unmöglichkeit; alle Gesetz sammlungen und Gesetzesbearbeitungen aus der Zeit vor dem Beginn des neuen Jahrhunderts, selbst die wertvollsten versagen; sie sind veraltet und daher unbrauchbar. Das preußische Gesetzbuch hat sich die Aufgabe gestellt, in übersichtlicher Anordnung und verständlicher Darstellung eine Sammlung derjenigen preußischen Gesetze zu bieten, 1. deren Kenntnis dem im Erwerbs- und Wirtschaftsleben stehenden Preuszischen Staatsbürger notwendig und nützlich ist, 2. deren Inhalt ein allgemeines Interesse in Anspruch zu nehmen geeignet ist. Handelsrecht, Gewerberecht, Vcrkrhrsrecht, Landeskultur, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Staats- und Gemeindesteuern, Verfassung, Verwaltung, soziale Gesetzgebung, Bürgerliches Recht, Prozessrecht. Zwangsverwaltung, Zwangsvollstrekung, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Gebühren der Rechtsanwälte, Gerichtsvoll zieher, Notare, Zeugen, Sachverständige re. rc. haben Aufnahme gefunden. Aber nicht nur die Gesetze und Königlichen Verordnungen, sondern auch die zur Ausführung derselben ergangenen ministeriellen Anweisungen und Erlaste, soweit sie für die Auslegung und Anwendung der Gesetze zweckdienlich erscheinen, haben Berücksichtigung gefunden und sind teils im Wortlaute wiedergegcben, teils in den Anmerkungen zu den Gesetzen verwertet worden, namentlich die so wichtigen Gesetze über Einkommen-, Ergänzung«-, Haüster-, Erbschafts-, Stempel-, Grund-, Gebäude-, Gewerbe-, Wanderlager-, Kommunalsteuern u. s. w. sind durch zahlreiche Anmerkungen erläutert worden. Die Gesetze sind in der dom 1. Januar 1900 ab giltigen Fassung wiedergegeben; soweit die Textfeststelluug innerhalb der Gesetze selbst unthunlich oder unpraktisch erschien, ist in Anmerkungen unter den Gesetzen auf cingetretene Textänderungen hingewiesen. Der Sammlung ist ein genaues Inhaltsverzeichnis, ein ausführliches alphabetisches Sachregister und ein chrono logisches Gefetzrsverzrichnis beigegebcn, so daß jedermann eine schnelle und zuverlässige Orientierung ermöglicht ist. Das Wert bildet in erster Linie eine notwendige Ergänzung zu dem Deutschen Weichsgesetzbuch für Industrie, Kandel und Gewerbe und ist für jeden preußischen Besitzer dieser oder einer andern Sammlung deutscher Neichsgesrtze unentbehrlich. Aber auch als selbständiges Werk hat es grohen Wert, da es die der preußischen Gesetzgebung vorbehaltenen Sonder rechtsgebiete im weitesten Amfange berücksichtigt und dies in einer Vollständigkeit, wie kein anderes Werk. Auch der praktische Jurist hat in diesem Bande eine reiche Fundgrube, in der er alles findet, was er sich sonst mühsam aus den Gesetz- und Ver ordnungsblättern zusammensuchcn muß. Bezugsbedingungen: 15 ord., 10 netto Var, 11/10 mit 40°/g, 50 Krpkre. mit 50°/o Htabatt. Probeexemplare: 6 Var. Reilegeschäfte, die sich dem Vertrieb dieses absatzfähigen Werkes widmen wollen, erhalten noch ganz besondere Vergünstigungen. Berlin, den 1. August 1900. Bruev L Co. Losbsu srsobiov: ü>8 8vuä6i-Uumm6r. Vsn Vs8ttksiluskmsrn äs8 XIII. intsruntiounisu msäioinmobsu 6ongrs88S8 gsuäämot. I n I, n I t: 1. Vr. Lobobsr-Varis: Dsr intsrnationsls msdioinmebs Oon- grsss 1900. 2. Vrok. Or. I-assar: Xsrodermu piAmsnto8um. 3. Vrok. Vr. v. Ltrümpsll-Vrlangon: dsun Llartin Obareot. 4. Ssbsimratb Vrok. IVilksIm Vosr8tsr-Lsr1iu: IVis ds.8 grosso Publikum übsr dis IVisssusobakt denkt. 5. Vrok. vr. Maurios L.rtku8-Vribourg: OonAulation du Laug. ^ VrO^LIioka^Iis^H' ^ Vsrliu: Vsbsr dis Orunuuls dsr üsucoezdon, ibrs ebsmisobs össoballsnbsit und ibrs LsrisbunA ru dsu Lövikebsn Lsukasmis-karasitsn. 7. Vrok. Or. ^.ustin-Vostou: llshstivo umouuis ok di'ckorent nativs aibumsns in tbs urius ok vurious rsnul dissasss. kreis 1 ^ SO H K»t»r. 2u bsrisbon durob ^ Sanä: Ku UsuronoxbaZis. 8. Vrok. Or. Oialronove-Moskau: . 2ur lira^s dsr LöbandiunZ grosssr l^abslbruebs boi Lrwuobssnsn. 9. Or. äs Ouok Or. äs Lloor 10. Vriv.-Ooa. Or. ^.Ibu-Vsrlin: 2ur Lz-mptomatologis des Os8oxbagu8oareiuom8. 11. Ltabsarat Or. Lranssn-Rustsokuok: pülls von Hz-Itsris in dsr bulgarisobsn -Vrmso. 12. Or. 8obu8tor-^aobou: Osbsr dis Vsrivsrtbburksit do8 ,1odipin8. 13. Or. ckaoovsou-Lsrlin: kneumiu und kulmokorm. 14. Or. Viorkovvski-Osrlin: Ouxillurdoppslluwxs. 15. 0ongrs83programm. 16. Nsksrats aus äsr pkarmaosutiooksu sto. Inäubtris. 17. 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