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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1900
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- 04.08.1900
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- Deutsch
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5790 Nichtamtlicher Teil. HS 179. 4. August 1900. Kleine Mitteilungen. Aneignung der revidierten Gestalt der alten Peri koven im Religionsunterrichte und in den Religions lehrbüchern der Schulen der älteren Provinzen von Preußen. — Im Centralblatt für die gesamte Unterrichtsoer- waltung in Preußen, Juli-August-Heft 1900, wird der nachfolgende Erlaß des Ministers veröffentlicht: Berlin, den 17. Mai 1900. Das Kirchengesetz vom 17. Juni 1898 — Kirchl. Ges.- u. Verordn.-Bl. S. 37 —, betreffend den liturgischen Gebrauch der Perikopen, läßt die Benutzung der altkirchlichen Perikopen in der von der Eisenacher Kirchcnkonferenz schonend revidierten Gestalt, sowie die abwechselnde Verlesung der von derselben Konferenz neu ausgestellten Perikopen zu, bindet aber bei der Verwendung in der Liturgie des Hauptgottesdienstes an eine von der Kirchenbehörde zu erlassende Ordnung, für welche die Grundsätze von dem Evan gelischen Obcr-Kirchenrate in Verbindung mit dem Vorstande der Gencralsynode festzustellen sind. Diese Feststellung ist gemäß der abschriftlich beiliegenden Bekanntmachung des Evangelischen Ober- Kirchenrates erfolgt. Den Grundsätzen entsprechend ist den im Herbste v. Js. zu- sammengetretcnen Provinzialsynoden Gelegenheit gegeben worden, sich zur Sache zu äußern. Die Synoden haben ausnahmslos der Absicht des Evangelischen Ober-Kirchenrates zugestimmt, die An eignung der revidierten Gestalt der alten Perikopen herbeizuführen und darauf hinzuwirken, daß diese künftig auch in den Gesang büchern und Lehrbüchern für den kirchlichen Religionsunter richt, soweit dieselben das Verzeichnis oder den Text der Perikopen enthalten, Aufnahme findet. Demgemäß hat der Evangelische Ober-Kirchenrat die in Abschrift beiliegende -Ordnung für den Gebrauch der Perikopen in der evangelischen Landeskirche»*) er lassen und die ihm unterstellten Konsistorien mit der behufs ihrer Ausführung erforderlichen Anweisung versehen. Auch die in Preußen befindlichen Bibelgesellschaften, welche bereits vorher ein durch Ver mittelung der Königlichen Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn Hierselbst, Kochstraße 68/71, von dem Evangelischen Ober-Kirchenrate herausgegebenes -Verzeichnis der kirchlichen Peri kopen» ihren Vibelausgaben beigegeben haben, hat der Evange lische Ober-Kirchenrat ersucht, daß bei Neudruck von solchen Bibeln und Neuen Testamenten, welche im Texte selbst die Perikopen durch Ueberschrift und Klammer bezeichnen, die alten Perikopen in der landeskirchlich anerkannten Auswahl und Begrenzung vermerkt werden. Hiernach erscheint es dem Evangelischen Ober-Kirchenrate er wünscht, daß auch die Schulen der älteren Provinzen sowohl bei dem Religionsunterrichte, soweit die Perikopen in demselben be handelt werden, als auch bei Neuauslage von Religionslehr- biichern, soweit sie Verzeichnis und Text der Perikopen enthalten, die in dem gedachten Verzeichnisse dargebotene Zusammenstellung und Abgrenzung der alten Perikopen mit Ausschluß der bisher vielfach zugelassenen Parallelen berücksichtigen. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium, die Königliche Regierung, veranlasse ich, die zur Erreichung dieses Zieles erfor derlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Den Erlaß der Ordnung für den Mitgebrauch der neuen Perikopenreihen in der Liturgie des Hauptgottesdienstes wird der Evangelische Ober-Kirchenrat den Konsistorien in den Grenzen der von ihm in Verbindung mit dem Vorstande der General synode festgestellten Grundsätze und unter Berücksichtigung der von den Provinzialsynodcn gemachten Vorschläge anheimstellen. Der Minister der geistlichen ic. Angelegenheiten. In Vertretung: von Bartsch. An die Königlichen Provinzial-Schulkollegien und die Königlichen Regierungen der Provinzen Ost preußen, Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rhein land und die Königliche Regierung zu Sig- rnaringen. 6. I. 642 v. II. II. Ill>. Reichsgerichtsentscheidung. Begriff der Schrift werke. — Das Untergericht hatte der Preisliste der Nebenklägerin niit Abbildungen die Eigenschaft eines zu schützenden Schriftwerks abgesprochen. Das Reichsgericht verwarf die Revision des Staats anwalts, indem es erwog, es handle sich nicht um die Abbildungen, da deren Nachbildung nicht in Rede stehe, sondern nur um die Beschreibung der ausgebotenen Gegenstände in drei Sprachen, wobei die Revision schon für die Uebersetzung des deutschen Textes als für ein Produkt geistiger Thätigkeit den Schutz in Anspruch *) Abgedruckt im Centralblatt f. d. ges. Unterrichts-Verwaltung in Preußen. Juli-August-Heft 1900. S. 601—604. (Red.) nehme. Das Gesetz spreche von einem Schriftwerk und zeige schon hierdurch, daß von dem Schutzobjekt mehr gefordert werde als eine bloße Schrift. Die Grenzen seien aber weder im Gesetz be stimmt, noch genau zu fixieren. Das Gleiche gelte aber von Ueber- setzungen. Es sei also Sache thatsächlicher Entscheidung, ob ein zu schützendes Schriftwerk vorliege. In dem angefochtenen Urteil sei ein Rechtsirrtum nicht zu erkennen. (Urt. I. 450/1900 v. 12. März 1900, mitgeteilt von Reichsgerichtsrat a. D. Rr. M. Stenglein in der Deutschen Juristenztg. v. 1. August 1900.) Preisgekrönte Schrift. — Der auf dem Berliner Tuber kulose-Kongreß im vorigen Jahre von Herrn Ferdinand Man- heimcr ausgesetztc Kongreßpreis von 3000 der seitens der Finna Kahnemann um 1000 ^ erhöht wurde, für die beste populäre Schrift über »Die Tuberkulose als Volkskrankheit und ihre Be kämpfung» ist, nach einer Mitteilung der Allgemeinen Zeitung, von dem Preisgericht einer Arbeit zugesprochen worden, als deren Verfasser sich Or. S. A. Knopf aus New Dort erwiesen hat. Es waren im ganzen 81 Arbeiten eingegangen. Das Preisgericht be stand aus den Herren Geheimrat Professor Rr. B. Frankel, Ge heimrat Professor Rr. Gerhardt, Kapitän Harms, Präsident Rr. Köhler, Generalarzt Professor Rr. v. Leuthold, Geheimcat Rr. Naumann, Oberstabsarzt Rr. Pannwitz, Staatssekretär des Innern Graf v. Posadowsky-Wehner, S. D. Herzog von Natibor. Es wurde eine dreimalige Sichtung vorgenommen und schließlich unter fünf Arbeiten die erwähnte als die beste anerkannt. Der Druck wird demnächst seitens des deutschen Centralkomitees erfolgen. Wissenschaftlicher Kongreß. — Am 1. August wurde in der Sorbonne zu Paris der internationale Kongreß für den Gymnasialunterricht eröffnet. Er wird bis zum 6. August tagen. Unter den mehr als dreihundert Kongreßteilnehmern befinden sich hervorragendste Schulmänner und Universitätslehrer von Frankreich und dem Auslande. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler: kiaturcvisssvsebaktsu. Nockisin. Rauckcvirtsobakt. Horst- unä lag-ck- rvssoo. 8port. XVII. Xutiguar. -In?.si--sr von R. V X. Lrsobor in örüllu. 8". 41 8. 1242 kirn. Usus Riubäucks cksr RsipsiAsr Luobbiucksrsi-XotisnAsssII- solrakt, vormals dustav Rritssobs, X. 8. Rokbuobbincksr in RsipsiA. Nustsrblatt klr. 89 u. 90. Rxport-ckournal. Intsrnationalsr Xnssi§sr kür Luobbaucksl unck LnoÜASvsrbg, Rapisriuckustrig, 8obrsibvarsu unck Rsbrmittsl. Vortag von 6. Rsckolsr in Rsipsi^. dir. 157, Vol. XIV, 1. ckuli 1900. kl. 40. 8. 1—16 mit üsilaAsn. Inbalt: Usus XrsobsinunAsn. Xuustblättsr. XatalvAS. Rrivat- Libliotboksn. dssstrs übsr Ilrbsbsrrsobt. 2oll-tKsncksruu^su. NittbsiluvAgu aus Uaris (Horts.) Rirmonvorrsiobuis. Nit- tbsilunbsn aus Rom (Rorts.) NittbsiluuAso aus Nackrick. (Rorts.) Rrsislistsn-RinKänAg. kisus Rirmsu. Vsresiobnis cksr (vorkäukliobon) 8obaob-öibliotbok von Rr. Nax Ran^s, Rsipri^. (7. ^.u^. 1832 — 8. Der. 1899.) 8°. 24 8. mit l ortrait u. Kursor LioArapbis RauZss von Ruckolk von Oott- sobaU. Ras Vorssiobnis ist ru bssisbsn von krau Rr. Nax RauZs in Uvipsig-, Husrstr. 5 II. VorlaAsvorsoioirnisss von Raul kiokk Verlag in 8tuttZart, 8sns- kslckorstr. 23. a) RutbaltsuälVsrks übsr: LunstASsobioRts, Rraobtvsrks, 8oböns Rittsratur, dssobiobts, Lunsttoobnik, Xunstgovsrbliobs Vor- laxsu, Vsrsobiscksnss. 16". 100 8. (inol. RsZistsr). Nit Illustr. b) Rntbaltonä nsusxraebllobs Lüobsr, Lriskstsllsr, tlonvsrsations- büobsr, Orammatikvn, IVörtsrbüobsr. 16". 32 8. 0) Rntbaltsnä Ilntsrriobtsbüobsr kür böbsrs Rsbraustaltsn unck cksn RrivatAsbrauob. Vsrssbiscksnss. 16". 42 8. (inol. Resistor). Nsäioinas novitatss. XIV. ckabrA. kir. 8, Xu^ust 1900. Katalog kir. 292, Nsckioinisobsr Xnssi-;or, brs-p von Rrans Ristsoksr in VübinASn. 8". 8. 211—242. 1059 kirn. u. I1nsgi^sn-^.nballA. kisäsrlanäsobg LiblioArapbis. Risst van nisuvv vsrsobsnsn booksn, kaarton, sns. Rsicksn, ri. IV. 8istb0kk. 1900, kir. 7, 31. luli. §r. 8°. 8. 49-56. Personaluachrichteu. Ordensverleihung. — Der kaiserliche und königliche österreichisch-ungarische Konsul, Herr Josef Bielefeld in Karls ruhe, der vor kurzem sein fünfundzwanzigjähriges Dienstjubiläum als Konsul in aller Stille beging, wuroe von Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät dem Kaiser von Oesterreich durch Verleihung des Comthnrkrenzes des Franz-Josef-Ordens aus gezeichnet.
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