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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.08.1900
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.08.1900
- Sprache
- Deutsch
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5760 Nichtamtlicher Teil. ^ 178, 3 August 1900. Punkt 8 der Tagesordnung des Börsenvereins: Antrag der Herren Hermann Credner, Robert Voigt länder und Genossen in Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Der Vorstand des Börsenvereins wolle bei den Regie rungen sämtlicher Bundesstaaten dahin vorstellig werden, daß an der seit dem Jahre 1880 geltenden Rechtschreibung nichts geändert werde. Der Vorstand wolle diese Vor stellung eingehend begründen, insbesondere mit dein Hin weise auf die großen Schädigungen, die der Buchhandel durch die zwangsweise Einführung der jetzigen Recht schreibung im Jahre 1880 erlitten hat und bei irgend welcher Aenderung von neuem erleiden würde. Vorsitzender: Meine Herren, ich darf wohl sagen, daß diese Frage ebenso den Verlag angeht wie das Sortiment, und daß darüber wohl kaum eine Debatte stattzufinden braucht. Wir müssen uns meiner Ansicht nach vollständig auf den Standpunkt der Herren Antragsteller stellen. — Wenn niemand zu der Sache das Wort ergreift, so nehme ich an, daß Sie der Meinung sind, daß dieser Antrag einhellig von uns unterstützt werden wird (Zustimmung.) (Damit ist die Vorberatung der Tagesordnung des Börsenvereins erledigt.) (Panse von 9 Uhr 30 Minuten bis 10 Uhr 15 Minuten.) (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Ansichtspostkarte. (Vgl. Börsenblatt Nr. 130.) — Wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften sind am 8. Februar vom Landgerichte Magdeburg die Buchdruckereibesitzer Karl und Hermann Geitel, der Reisende Voigt und der Buchhändler Moritz zu Strafe verurteilt worden. Ein früheres frcisprechendes Urteil war auf die Revision des Staatsanwalts aufgehoben worden. Cs handelte sich um eine Radfahrerpostkarte, auf der eine Photographie der im Cirkus auftretenden Baronin H>, genannt Misacor, abgebildet war. Diese Photographie hat schon in anderer Hinsicht die Gerichte beschäftigt, da die Baronin die Brüder Geitel wegen Verletzung des Urheber rechtes an der Photographie verfolgt hatte. Auf dem Bilde er scheint die genannte Dame nur mit einem leichten Trikot bekleidet: die auf der eigentlichen Photographie an einzelnen Stellen deut lich hervorschimmernde Nacktheit ist auf den Ansichtspostkarten nicht zum Ausdruck gelangt. Bevor die Angeklagten die Karte in Verkehr brächten, fragten sie bei der Polizeidircktion an, ob dies gesetzlich gestattet sei. Es wurde ihnen die Antwort zu teil, daß die Karte sittlich anstößig sei und ihre Verbreitung nicht ge stattet werden könne. Die Hauptangeklagten wandten sich nun an die Staatsanwaltschaft und baten unter Bezugnahme auf diese Auskunft um Bestrafung der Baronin, da sie in der fraglichen Pose öffentlich ausgetreten sei. Die Staatsanwaltschaft lehnte jedoch die Verfolgung ab, da der Baronin als einer Ausländerin das subjektive Schuldmoment nicht nachgcwiesen werden könne, auch die Polizei ihr Auftreten gestattet habe. Nunmehr ließen es die Angeklagten darauf ankommen, welchen Erfolg ihre Handlungsweise haben werde, und verbreiteten die Postkarte. Das neue Urteil des Landgerichts nimnit als erwiesen an, daß cs sich hier um eine un züchtige Abbildung handle, denn das feine Trikot sei in Wahrheit nur eine scheinbare Hülle, die nichts verberge, und die Blumen, die sich auf dem Bilde noch befinden, könnten nicht als Hülle der dar gestellten nackten Person erachtet werden; ebensowenig ver deckten die wenigen nach vorn gelegten Haarsträhnen etwas. Die sinnliche Wirkung des Bildes werde dadurch ebensowenig beeinträchtigt, als durch das vor der Dame stehende Rad, zwischen dessen einzelnen Teilen alles sichtbar bleibe. Die Abbildung eines nackten Körpers sei zwar an sich nicht unzüchtig, nehme aber den Charakter der Unzüchtigkeit an, wenn es sich um die Wiedergabe einer lebenden Persönlichkeit handle, noch dazu auf einer Postkarte. Eine Preisgabe der körperlichen Blößen verletze auch durch sich selbst das Scham- und Sittlichkeitsgefühl. Denn eine solche Postkarte sei bestimmt, im vollen Lichte des Tages ausgeboten zu werden, sie sei jedermann zugänglich, und es bestehe keine Sicherheit, daß sie nicht auch in die Hände jugendlicher Personen komme. Es sei nicht zu verkennen, daß das Bild geschmackvoll hergestellt sei und daß die Nacktheit, gemildert sei, aber es sei doch kein Kunstwerk. — Die Revi sion der Angeklagten wurde vom Reichsanwalt für begründet erachtet, weil Verjährung vorlicge; das Reichsgericht war jedoch entgegengesetzter Ansicht und erkannte am 1. d. M. auf Ver werfung der Revision, indem cs im übrigen das Urteil als frei von Rechtsirrtümern erachtete. Fericnkursus. — Ein naturwissenschaftlicher Ferienkursus wird in den Tagen vom 3. bis 13. Oktober für Lehrer höherer Schulen im Dorotheenstädtischen Realgymnasium zu Berlin unter der Leitung des Direktors Professor Or. Schwalbe abgehalten werden. Folgende Vorträge werden gehalten werden: 1. Professor Or. Rubens: -lieber den Einfluß der verschiedenen Strahlengattungen (Bequeret-Strahlen, Röntgen-Strahlen, ultra violettes Licht u. s. f. auf elektrische Entladungen». 2. Professor vr. van't Hoff: »Die Stahfurter Salzvorkommnisse vom physikalisch-chemischen Standpunkte». 3. Professor Or. Marburg: »lieber magnetische Hysterese». 4. Or. Spieß: »lieber flüssige Luft mit Rücksicht auf ihre Ver wendbarkeit zu Schulversuchen-. 5. Professor Or. Poske: -Zur Methodik des physikalischen Unterrichtes». 6. Geheimer Ober-Regierungsrat Professor Or. von Bezold: -Zur Theorie des Erdmagnetismus». 7. Professor Or. Scymanski: -Schulversuche über clekrische Wellen». 8. Geheimer Regierungsrat Professor Or. Slaby: Die Tele graphie ohne Draht, mit Demonstrationen». 9. Geheimer Regierungsrat Professor Or. Schwcndcner: n) -Die Flugapparate der Früchte und Samen"; b) -Das Winden und Klettern der Pflanzen». 10. Geheimer Regierungsrat Professor Or. Möbius: »Bau und und Lebensweise der Cetaceen unter Erklärung der in der Schau sammlung des Museums für Naturkunde aufgestellten anatomischen und biologischen Präparate». 11. Professor Or. Wahnschaffe: »lieber die Endmoräne Nord deutschlands». 12. Or. Potoniö: -Ueber die durch Pflanzenfossile gegebenen Belege für die fortschreitende, höhere Organisation der Pflanze». Zeitungen in Spanien. — Die Zahl der Zeitungen und Zeitschriften, die am 31. Mai 1900 in Spanien erschienen, ist auf Veranlassung des Ministers des Innern statistisch festgestellt worden. Im Jahre 1892 war die Zahl der Zeitungen und der Zeitschriften 1136, am 31. Mai d. I. betrug sie 1347; es handelt sich also um eine Zunahme von 211 in acht Jahren. Die Zahl der poli tischen Blätter beträgt 471. Ferner giebt es 95 religiöse Blätter. Auf den canarischen Inseln werden 30 Zeitungen herausgegcben, auf den Balearen 31. Gestohlene Beethoven-Reliquien. — Im Archive des Männergesangoereins »Beethoven- in Heiligcnstadt-Wien befanden sich, wie die Neue Freie Presse schreibt, noch bis vor kurzem zwei Kupferstiche, Portraits der großen Tonheroen Mozart und Rossini, die der verstorbene erste Chormeister des bezeichneten Vereins, Oberlehrer Michael Köck, als aus dem Nachlasse Beethovens stammend, dem Vereinsarchive einverleibt hatte. Anläßlich der kürzlich vorgenommenen Restaurierung der Archivräume wurde deren Inhalt freigelegt, und bei dieser Gelegenheit wurden die erwähnten Portraits, angeblich Geschenke Rossinis und Mozarts an Beethoven, gestohlen. Der Vereinsvorstand hat dieser Tage die polizeiliche Anzeige erstattet. Preisausschreiben für ein Btbliotheksgebäude. — Zur Erlangung von Entwürfen für den Neubau der Murhardschen Bibliothek der Stadt Kassel ist, wie das -Centralblatt der Ban- verwaltung- mitteilt, ein Wettbewerb unter den in Deutschland ansässigen Architekten ausgeschrieben worden. Dein Preisgericht gehören u. a. an die Herren Ober-Baudirektor Professor Or. Durni in Karlsruhe, Stadtbaurat Professor Licht in Leipzig, Geheimer Ober-Baurat Thür in Berlin, ferner aus Kassel: Stadtverordneter Architekt Eubell, Stadtbaurat Höpfner und Stadtbibliothekar vr. Uhlworm. Das Stadtbauamt der Residenzstadt Kassel (Wilhelmshöher Platz Nr. 5) verabfolgt die Wettbcwerbnngsnntcr- lagen gegen Hinterlegung von 4 Verbot von Nachbildungen russischer Geld-, Post- wert- und Stempelzeichen. — Wie das Export-Journal aus Rußland erfährt, dürfen gemäß einem Gutachten der besonderen Kreditkanzlei Gegenstände jeder Art, die Nachbildungen irgend welcher russischer Geld-, Post- und Stempelzeichen enthalten, in den inländischen Verkehr nicht zugelassen werden. (Cirkular des Zoll departements vom 17. April 1900, Nr. 7998.)
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