Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 31.05.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18710531
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187105318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18710531
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-31
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 121, 31. Mai. 1575 Nichtamtlicher Theil. Vorsicht prüfte die Innung dasselbe, bevor sie es als gut anerkannte. Solche Parforce-Arbeit war ja nach damaliger Zeit unerhört und als ein Vergehen an dem ganzen Gewerbe zu betrachten; doch der alte Zopf hing schon sehr locker, um in kurzer Zeit gänzlich zu ver schwinden. Sperling begründete sein Geschäft zu einer Zeit, in welcher noch die llstündige Arbeitszeit Brauch war; nicht allein in dieser unausgesetzt thätig, benutzte er auch noch viele Abend- und Nachtstunden sowie alle Sonntage, wenn irgendwelche drängende Arbeiten Vorlagen. Dies hatte denn auch die Folge, daß, da sich die Aufträge mehrten, nach kurzer Zeit das Local zu klein und nach dem Dresdnerhof verlegt wurde, jedoch ebenfalls ohne auch hier lange zu genügen; Sperling's Streben war, ein eigenes Haus in besserer Buchhändlerlage zu erwerben. In der Georgcnstraße (östliche Vor stadt) wurde ein älteres Haus gekauft und neu ausgebaut. Hier zeigte sich sein nach allen Richtungen strebender geschäftlicher Geist; neue Maschinen wurden angeschafft, z. B. eine neue Abpreßmaschine, in Boston gebaut, das spätere Original zu den meisten deutschen Fabrikaten, eine Schneidemaschine und die namentlich unter den Gehilfen in gutem Andenken stehende Einsägemaschine, ebenfalls aus Boston. Diese Maschinen waren so zu sagen die ersten von dieser Gattung in Leipzig. „Nun, solch ein Streben blieb denn auch nicht ohne Erfolg, denn nach kurzer Zeit war auch dieses neue Local, trotzdem jedes Plätzchen praktisch verwerthet wurde, zu enge; cs wurde ein Vorbau an das Haus angebaut, um aber auch nicht lange auszureichen. Mag nun auch besondere Vorliebe zum Bauen geherrscht haben, kurz, bald wurde-daran gedacht, ein neues Grundstück zu erwerben; schnell entschlossen, wurde ein Bauplatz in der damals erst ent stehenden Dörrienstraße erworben und in kurzer Zeit stand ein neues stattliches Gebäude da, worin ungefähr für 60 Arbeiter Platz war. Nene Maschinen wurde» angeschafft, wovon besonders eine Rad-Vergoldepresse aus England zu erwähnen; zwei Jahre darauf wurde noch ein Haus an dieses erste angebaut, um das Geschäft um das Doppelte zu vergrößern, wo jetzt 120—130 Arbeiter Platz haben. Auch die ersten weiblichen Arbeiter richtete sich Hr. Sper ling, oft mit ziemlichen pecuniären Opfern, ein, was damals noch viel böses Blut unter den Gehilfen erregte; manche kurzsichtige und schwächere haben geglaubt, ihre Existenz dadurch gefährdet zu sehen; wie schon manches Vorurtheil, so ist auch dieses geschwunden und die Gehilfen würden jetzt Arbeiten, welche bei den Massen-Einbänden Vorkommen, wie Falzen, Heften und Goldauftragen, gar nicht mehr machen wollen. „Das Geschäft nahm immer größere Dimensionen an; da wurde der erste Dampf in einer Buchbinderei Deutschlands eingeführt, sämmtliche Maschinen umgebant und neue angeschafft, so daß heute das Etablissement wegen seiner praktischen Einrichtungen die Be wunderung aller Besucher erregt, und somit war die erste Dampf- Buchbinderei vollendet und ist dies eines der größten Verdienste dieses Mannes der Industrie. Und hier scheint denn vor der Hand eine kleine Pause eingetreten zu sein; auf wie lange, — das muß die Zukunft zeigen, denn Hr. Sperling ist noch im besten Mannes alter und körperlich und geistig rüstig, und steht ihr» auch schon sein ältester Sohn im Geschäft zur Seite, dem sich hoffentlich bald der zweite, — welcher mit einem dritten, nach einjährigem Freiwilligen dienst wieder als Reservist in den Krieg gegen Frankreich gezogen, — zugesellen wird. Wünschen wir dem Geschäft ein ferneres, glück liches Gedeihen! H. Kofel." Miscellen. Zur Literarconvention mit Frankreich. — Welch ge hässiger Geist die französische Regierung bei Beginn des Krieges gegen Deutschland beseelte, davon haben wir mehr als zuviele Be weise. Ein Factum aber dürfte weniger bekannt sein, das ist der Zoll auf deutsche Musikalien von Dreihundert Franken auf hundert Kilogramm (2 Centner). Die Höhe desselben stellt ihn den Brandschatzungen der Ritter vom Stegreif im Mittelalter würdig zur Seite, seine Tendenz war ein Verbot deutscher Drucke zu Gunsten Pariser Häuser- Deutschland war edel genug, nicht durch kleinliche Repressalien im französischen Style zu antworten. Der Frankfurter Friede stellt nun die deutsch-französische Convention über literarische Rechtsverhältnisse durch Art. 11. wieder her, er stellt ferner Deutschland den meist begünstigten Nationen gleich. Erwähnte literarische Convention stipulirt nun in §. 13. ausdrück lich Zollfreiheit für Bücher, Musikalicn und Verwandtes. Die fran zösische Regierung beeilt sich aber, wie es scheint, mit der ehrlichen, und pünktlichen Ausführung der Friedensbestimmuugen durchaus nicht, da jener schändliche Zoll noch immer sorterhoben wird! — Möchten von Deutschland aus die geeigneten Schritte gethan werden, um auch in Bezug hierauf die Versailler Regierung zur ehrlichen und schnellen Ausführung der Friedensbestimmungen anzuhalten!*) B., 25. Mai 1871. K. O. Zur Abwehr. — Ein Herr A. P. ereifert sich im Börsen blatte Nr. 103 gewaltig darüber, daß wir angezeigt, daß die in unserm Verlag erschienenen kleinen Erzählungen der Ccnsurbehörde, und zwar, wie er richtig vermuthet, demPreßbureau Vorgelegen haben. Er ereifert sich ferner darüber, daß solche Erzählungen erschienen. Wir wissen nicht, ob er diese harmlosen Erzählungen gelesen hat; hat er sie gelesen, so muß er sehr raffinirt sein, wenn er hinter jedem Gedankenstrich sich Gott weiß was denkt. Als seiner Zeit Claurcn's und Schilling's Erzählungen im Arnoldischen Verlag erschienen, griff diese Erzählungen ihres lascivcnJnhaltcs wegen die gesammte Kritik ans aber niemals erhob sich eine Stimme im Buchhandel dagegen, sondern jeder Buchhändler, der Publicum dafür hatte, erbat sich Exemplare und verkaufte sie, sich des Gewinnes erfreuend. Doch heute ist es anders geworden, es will Jeder den Schein der Heiligkeit um sich verbreiten, um den Ausspruch Scume's wahr zu machen: „Wenn ich von Jemand höre, er sei fromm, so nehme ich mich herz lich vor seiner Gottlosigkeit in Acht". Je weniger die Orthodoxie Sache des kaufenden Publicums ist, um so mehr möchte man von gewisser Seite, daß nur solche Artikel verlegt würden. Altona. Verlagsbureau. U ebersicht der gesummten staats-und re chtswisscn- schaftlichen Literatur des Jahres 1870, zusammengestellt von Otto Mühlbrecht. HI. Jahrg. (gr. 8. XXII, 206 S.) — Unsrer vorjährigen Anzeige von diesem verdienstlichen Unternehmen (Nr. 116), welches bekanntlich die im Verlag von Puttkammer L Mühlbrccht in Berlin erscheinende „Allgemeine Bibliographie für Staats- und Rechtswissenschaften" zu einem Bande zusammenfaßt, haben wir über den vorliegenden neuen Jahrgang nur wenig hinzu zufügen. Zu den fünf ausländischen Literaturen, über welche sich, neben der deutschen, die vorigen Jahrgänge erstreckten, ist eine sechste, die spanische Literatur hinzugekommen und außerdem ein Ver zeichniß der Berliner Dissertationen. Der ungünstigen Zeitverhält nisse ungeachtet, welche namentlich erhebliche Lücken in dem Ver- *) Weit entfernt davon, den Anwalt der Versailler Regierung machen zu wollen, so muß cs zur Steuer der Wahrheit doch angemessen erscheinen, den Herrn Einsender darauf hinzuweiscn, daß Art. 1l. von dem Frankfur ter Friedensvcrtragc lautet: „ ... Die Convention für die wechselseitige Ga rantirung des Eigenthums an geistigen und künstlerischen Werken wird wieder in Kraft gesetzt werden." Hiernach hätte also die ausdrück liche Inkraftsetzung der Convention erst noch zu erfolgen, vorher aber eine Beschwerde über deren Verletzung selbstverständlich keine Beachtung zu ge wärtigen. Die Red. 231*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder