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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.03.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.03.1898
- Sprache
- Deutsch
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59, 14. März 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 1971 des Angeklagten, der eine Fahrlässigkeit bestritt (das Landgericht hat ausgesprochen, er hätte den Artikel prüfen müssen, zumal er wußte, daß das Blatt sozialdemokratisch ist), wurde am 11. d. M. vom Reichsgerichte als unbegründet verworfen. Verzeichnis der im Jahre 1897 abgeschlossenen Werke in Nr. 53 d Bl. Nachtrag. — Zu dem Verzeichnis von im Jahre 1897 vollständig gewordenen Werken, deren Anfang 5 Jahre und länger zurückliegt, wird uns vom Verleger, Herrn Carl Hofmann, Berlin (Verlag der Papierzeitung), mitgeteilt, daß Hotinanv, Ourl, pruktisebss Lunäbuob äsr kupisrtübrilrutiou. 2. vsrru. ^usguds. In 46 Instsrrwgsu s, 1 orä. oäsr iu 2 krsobtbüuclsu L 30 seit Juni 1897 vollständig vorliegt. Bücherschenkung. — Der im September vorigen Jahres in Offenbach a. M. verstorbene Musikdirektor Edmund Friese, ein geborener Leipziger, hat durch letztwillige Verfügung seine Samm lung älterer und neuerer musikgeschichtlicher Werke zur Geschichte des Volksliedes (namentlich des englischen und des nordischen Volksliedes) der Stadtbibliothek seiner Vaterstadt Leipzig ver macht. Sie wird hier eine willkommene Ergänzung der Beckerschen Stiftung bilden. Ueberteuerung der Käufer durch Kolporteure. — Dieselbe befremdliche Vertriebsart des Buches -Rosen des Lebens« (Ladenpreis 4 50 -)), die schon im Sommer v. I. (in Nr. 129 und 139 d. Bl.) aus Harburg gemeldet und hier gerügt worden, ist jetzt in Bremen wiederholt worden. Die -Weserzeitung« schreibt darüber: .Festgenommen wurde hier eine Geschäftsreisende aus Ham burg, die in kurzer Zeit ein gutes Geschäft gemacht hat. Sie ver trieb hier für eine Hamburger Kolportagebuchhandlung ein Buch, -Rosen des Lebens- betitelt, ließ sich bei der Bestellung der Bücher 1 50 -H anzahlen; weitere 4 ^ 50 -Z mußten bei der Lieferung gezahlt werden. Daß es der Person gelungen ist, binnen eines Monats 293 Exemplare des Buches hier zu verkaufen, hat sie ihrer Zungenfertigkeit und einer mit irgend einem Stempel und einer Unterschrift versehenen Bescheinigung zu verdanken, wonach angeblich ein Teil des Reingewinns dem Bremer Verein für Ferien- kolonieen zugewendet werden solle. Die vorgezeigte Bescheinigung hat natürlich keinerlei bindende Giltigkeit; der genannte Verein steht mit dem Vertrieb der Bücher nicht in Verbindung. Um die Täuschung des Publikums aber vollständig ins Werk setzen zu können, hat der in Hamburg wohnende Vertreiber des Buches, bevor die Reisende hier ihre Arbeit begonnen, 10 ^ an den Bremer Verein für Ferienkolonieen geschickt, die darüber erhaltene Quittung seiner Reisenden mit übergeben, die sie wirksam beim Anpreisen des Buches benutzt hat. Lediglich dadurch, daß sie dem hiesigen Publikum sagte, daß den Ferienkolonieen ein namhafter Betrag zugewendet werden würde, hat sie die Käufer zu Abnahme des Buches s, 6 ^ veranlaßt, während dasselbe Buch hier in jeder Buchhandlung für 4 ^ 50 H zu haben ist. Die für das Buch mehr bezahlten 1 ^ 50 bildeten die Provision der Reisenden.- Versteigerung. — Das Leipziger Tageblatt vom 12. März enthält folgende amtliche Anzeige: -Auktion. -Mittwoch, den 30. März 1898, nachmittags 3 Uhr, sollen im Geschäftslokal des Herrn Buchhändlers L. Fernau, Thal straße 15, sämtliche Warenbestände des Ludwig Hamann'schen Verlags öffentlich versteigert werden. -Spezielles Verzeichnis der Warenbestände liegt in oben genanntem Lokal zur Einsicht bereit. Heinze, Lokalrichter.- Buch-Ausstellung. — Im mährischen Gewerbe-Museum zu Brünn wurde am Sonntag, den 6. d. M., in Gegenwart Sr. Excellenz des Herrn Statthalters Freiherrn von Spens-Boodeu eine Buch-Ausstellung eröffnet. Für die älteste Zeit haben das k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, das mährische Landes und das Brünner Stadtarchiv, sowie die Stifte Admont und Zwettl wichtige Original-Urkunden zur Verfügung gestellt. Die Siegelabteilung führt an ausgewählten Beispielen die künstlerische Ausführung des Siegels vom 9. bis 19. Jahrhundert vor. Sehr reich ist die Abteilung der mittelalterlichen Bilderhandschriften, die Zeit vom 10. bis 16. Jahrhundert umfassend, ausgefallen; für den Spezialsorscher ist von besonderem Interesse die Inkunabel-Samm lung, in der die hervorragendsten Typen und namentlich fast sämt liche in Mähren erschienenen Frühdrucke zu sehen sind. Daran schließen sich Holzschnitte und Kupserstichwerke von der Renaissance bis zu den modernsten Werken, weiter eine Kollektion von Exlibris und eine Abteilung Bucheinbände. Sprechfaul. Die Bedeutung der Barsortimentskataloge für die buchhändlerische Ausbildung. (Vergl. Börsenblatt Nr. 41, 52.) Ueber die Bedeutung der Barsortimentskataloge für die Aus bildung der jungin Buchhändler lese ich soeben in Nr. 52 d. Bl. die -Erwiderung- des Herrn Dr. Ruprecht und die Anmerkung der Redaktion. Gegen letztere Stellung zu nehmen, halte ich für meine Pflicht als alter Sortimenter. Ich bin allerdings der Ansicht des Herrn vr. Ruprecht, daß die lediglich aus diesen Katalogen ge schöpften Sortimentskenntnisse für die Praxis nicht genügen. Ich stehe in dieser Praxis seit 32 Jahren und habe während dieser langen Zeit Erfahrungen genug sammeln können. Es fehlt mir leider jetzt die Zeit, meine Ansicht aussührlich zu begründen; viel- leicht findet sich später noch Gelegenheit, das Thema weiter auszu- sühren und dann auch einiges über das Barsortiment hinzuzufügen; für heute aber wollte ich doch diesen Protest gegen den Ausspruch der verehelichen Redaktion kurz zum Ausdruck bringen; ich glaube im Sinne der Mehrzahl der Herren Kollegen aus dem Sortiment zu sprechen. Elberfeld, den 6. März 1898. Bernh. Hartmann. Nachtrag der Redaktion. — Auf unsere Bitte um nähere Begründung seiner Ansicht und auf unsere Einwendung, daß das Wort -lediglich- in der obigen Bezugnahme nirgends im Börsen blatt gebraucht worden sei, eine solche Einschränkung auch nicht als unsere Meinung angenommen werden dürfe, hatte Herr Bernhard Hartmann die Güte, uns aussührlich zu antworten und den Abdruck aus seinem Briefe nach Belieben zu gestatten. Herr Hartmann schreibt uns: -. . . . Der von vr. Ruprecht beanstandete Satz bleibt auch im Zusammenhang betrachtet bedenklich I Auch die von Ihnen in Ihrem Schreiben angeführte Beschränkung ist immer noch nicht genügend, um meinen Widerspruch aufzugeben. Allerdings kommt das Wort -lediglich- im Artikel nicht vorsi aber das Wort zieht doch nur die Konsequenz Ihres Artikels, daß nämlich die im Katalog ausge führten Artikel -genügen-. -Meines Erachtens sind die Barsortimentskataloge den Lehr lingen zum Studium nur mit großen Einschränkungen zu empfehlen. Denn zunächst enthalten sie einen ungeheuren Ballast von Titeln, die für die Allgemeinheit gar keine Bedeutung haben; ich meine vor allem die vielen Kompendien, Universitätslehrbücher u. s. w., deren Absatzfähigkeit gewöhnlich nur auf die Stadt, in welcher der betreffende Kompilator doziert, beschränkt ist. — Was sollen dem Lehrling diese Titel? — Sie verwirren ihn nurl -Dagegen fehlen die allerwichtigsten Werke. — Diese Kataloge sind doch nur Verzeichnisse des Lagers der betreffenden Firmen. Es giebt nun eine ganze Reihe von Verlegern, die — aus welchen Gründen, soll hier nicht erörtert werden — ihre Verlagswerke den Barsortimenten vorenthalten. Diese Werke fehlen nun, das Bild, das der junge Buchhändler von einem Fach bekommt, ist mithin schief, cs ist unvollständig. Er hat in keinem Falle die Gewißheit, daß die im Koehler oder Volckmar enthaltenen Titel nun auch wirklich alle wichtigen Werke über den betreffenden Gegenstand in sich bergen. Um nur einige Beispiele zu nennen, die in einem lebhaften Geschäft täglich Vorkommen, erwähne ich, daß der Verlag des Bibliographischen Instituts, Grunow's, (bis vor kurzem auch der von Hirt L Sohn) fehlt; dadurch sind die Fächer Konver sations-Lexikon, Naturkunde, Litteratur, Geographie, Schöne Litteratur u. s. w. unvollständig. -In meinem Geschäft werde ich nicht müde, meine jungen Herren vor dem einseitigen Gebrauch der Barsortimentskataloge zu warnen. So ein junger Herr denkt wunder was gethan zu haben, wenn er mir als -Litteratur- über einen Gegenstand die im Koehler und Volckmar enthaltenen Werke aufführt. In diesem Falle würde ich eine gute Zensur in -Bücherkunde- nicht geben. -Wir älteren Kollegen, die Lehrlinge waren, als es noch keine Volckmarsche und Koehlersche Kataloge gab, wurden angehalten zum Studium der Musterkataloge, wie z. B. der Engelmann'schen -Bibliothek der schönen Wissenschaften-, den ich noch jetzt mit Nutzen nachschlage, wenn es sich um ein älteres Werk handelt. — Da begeisterten wir uns und strebten, selbst in bibliographischen Arbeiten unser Wissen zu vertiefen Mit hochachtungsvollem Gruße Ihr Bernh. Hartmann. 259«
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