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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.07.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-07-09
- Erscheinungsdatum
- 09.07.1896
- Sprache
- Deutsch
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4096 Nichtamtlicher Teil. 157, 9. Juli 1896. Meiner Erinnerung nach war ich in jener Delegiertenver sammlung der einzige, welcher dieser Anregung entgegen- zutrcten versuchte, indem ich die Gegengründe vom Stand punkte der Sortimenter aus aufführte. Meine Aeußerungen fanden indessen keinen Anklang; das Stillschweigen der an wesenden Sortimenter bewies, daß man im allgemeinen der Meinung war, der gestellte Antrag sei vollständig begründet. Nachdem also von einer Körperschaft, die vorwiegend die Interessen der Sortimenter zu vertreten hat, ein solcher Antrag zum Beschluß erhoben wurde, scheint es mir an- gezcigt zu sein, die Frage in unserer Vereinigung, die doch auch reichlich Sortimcnterinteressen in ihrem Schoße birgt, zu besprechen Sie haben vielleicht in den letzten Tagen im Börsenblatte die Erklärung der Leipziger Kommissionäre ge lesen, die ihrerseits sich dahin aussprachcn, daß es ihnen nicht cinfallc, in der Sache vorläufig etwas zu thun, da sie erst einen direkten Antrag des Vorstandes der buchhändlerischen Kreisvereine abwarten wollen. Zunächst kann es ja dem Sortimenter ganz einerlei sein, wie der Verleger seine Konti ordnet, da es ja ihm immer überlassen bleibt, wie er selbst sich die Sache einrichten will. Eine allgemeine Anerkennung des geforderten Städtealphabets hätte aber noch eine weitere Folge, nämlich die, daß die Zahlungslisten, überhaupt noch eine Reihe anderer, dem buchhändlerischen Verkehr dienender Listen nach der von den Verlegern gewünschten Form ge ändert werden müßten. Ich für meine Person muß sagen, daß ich gerne bereit bin, die Neuerung mitzumachen, da die selbe zweifelsohne Vorteile hat. Mir wäre aber interessant, zu hören, ob die Herren hier auch gewillt sind, mitzuthun. Wenn der Standpunkt der Leipziger Kommissionäre, das »Ab warten«, in der Sache den Ausschlag giebt, dann bleibt natürlich vorläufig auf längere Zeit alles beim alten. Wenn also von Ihnen der Beschluß der Leipziger Delegierten als annehmbar erkannt wird, dann bitte ich Sie, den Einfluß unseres Vereins doch dahin geltend machen zu wollen, daß diese neue Ordnung auch wirklich eingeführt werde, und sich in diesem Sinne hier auszusprechen. Es wird eine solche Meinungsäußerung der Stuttgarter Herren Kommissionäre von Interesse und überhaupt der ganzen Sache dienlich sein. Herr F. Schultheß-Zürich: Meine Herren Kollegen! Im allgemeinen bin ich ganz der Ansicht, daß in der General versammlung des Süddeutschen Buchhändlervereins je und je wichtigere Tagesfragen besprochen werden; es wird da durch das Ansehen des Süddeutschen Buchhändlervcreins ge winnen. Allein meinerseits ziehe ich es vor, wenn derartige Dinge als Trakt an da gleich in die Tagesordnung für die Generalversammlung ausgenommen werden, also in das Cirkular, welches einige Zeit vor der Generalversammlung hinausgegcben wird. Man kann sich dann vorher das Thema überdenken und sich in der Generalversammlung darüber im Detail aussprechen, was von weit größerem Nutzen ist, als wenn man erst in der Generalversammlung selbst davon Kenntnis erhält, daß der betreffende Gegenstand zur Beratung kommt. — Was nun speziell die von dem Herrn Kollegen Schöpping angeregte Frage betrifft, so finde ich, daß dieser Gegenstand allerdings wert ist, von dem Süddeutschen Buch- hündlervercin behandelt zu werden. So unwichtig vielleicht da oder dort das Thema zu sein scheint, so hat es doch gewisse Folgen, nämlich: Zeitverluste, Kosten für die Ein richtung neuer Handlungsbüchcr u. s. w. Ob nun für den Sortimentshandel durch die Einrichtung der Konti und die Remission nach dem Alphabet der Orte im Gegensatz zu dem bisherigen Gebrauche der alphabetischen Ordnung der Verlags firmen viel gewonnen wird, das ist mir fraglich Mir scheint, es wäre ebenso gut, bei dem alten Modus zu bleiben, der sich längst eingebürgert hat und der eigentlich.näherliegt, denn zunächst sieht man sich die Firmen an und nicht die Orte Dazu kommt, daß in manchen Staaten, z B. in der Schweiz, nach drei Alphabeten remittiert wird, nämlich nach dem von Norddeutschland, von Süddeutschland und nach dem Alphabet der Schweizerischen Verleger. Dadurch würde eine Aenderung die Sache noch mehr komplizieren. Und dec Verleger kann ja immerhin für sich ein Verzeichnis der Sortimenter nach den Orten führen. — Ich sehe also, wie gesagt, keinen großen Nutzen darin, von dem alten Gebrauche abzugehen; es wird mich indessen interessieren, aus Ihrer Mitte die verschiedenen Ansichten, namentlich die Ansichten der Herren Kommissionäre zu hören, und schließlich würde ich nicht ungerne sehen, wenn der Verein beschlösse, daß der zu wählende Vorstand sich mit der Sache zu befassen habe. Herr Konsul W. Kernen-Stuttgart: Ich 'habe noch keine Gelegenheit gehabt, mich mit dieser Frage zu befassen, da sie erst heute zur Sprache gekommen ist. Ich bin aber überzeugt, daß, wenn die größere Zahl der Kommittenten sich dahin ausspräche, daß die Neuerung am Platze wäre, so werden die Kommissionäre den Kommittenten entgegnen, wie sich dies am einfachsten und praktischsten entführen ließe. Ich werde aber, wenn Sie dies wünschen, sehr gerne eine Ver sammlung der hiesigen Kommissionäre einberufen und der Frage näher treten. Herr Kommerzienrat F. Steinkopf-Stuttgart: Die in Anregung gebrachte Einrichtung der Konti nach dem Alphabet der Namen der Geschäfte ist meiner Ansicht nach sehr mechanisch, während die Reihenfolge der Konti nach dem Alphabet der Städte denn doch einen gewissen Geist in sich trägt. Beim Städtealphabet hat man einen sachlichen Ueberblick über den Buchhandel der ganzen Stadt vor sich, sieht, wie viele Exem plare dahin versandt sind und wie sich das Verhältnis der einzelnen Handlungen zu den anderen und zum Gegenstand stellt. Ein Beweis für die Vorzüge des Städtealphabets liegt wohl schon darin vor, daß die Versendungslisten und die Bücher der Verleger von selbst auf das Städtealphabet über gegangen sind. Die Sache ist zwar, wie Herr Schultheß bereits erwähnte, von keinem besonderen Belang. Wenn es aber ein Wunsch ist, so wird er bei den Sortimentern schwer lich Widerstand finden und bei den Kommissionären gar keinen. Allerdings wird Stuttgart das größere Leipzig vorangehen lassen müssen, beziehungsweise sich dessen Entschluß für die Aenderung seinerzeit anschließen. (Es meldet sich niemand mehr zum Wort.) Der Vorsitzende: Damit wird wohl diese Frage er ledigt sein, denn zu einer Beschlußfassung können wir heute nicht mehr gelangen. Ich schließe daher die Generalversamm lung und danke den Herren für Ihr zahlreiches Erscheinen, sowie für die unseren Verhandlungen geschenkte Aufmerksamkeit, indem ich Sie bitte, uns im nächsten Jahre wiederum durch Ihr Erscheinen zu erfreuen Zur Beurkundung: Der Vorstand: Carl Engelhorn. Carl Schöpping. Carl Winter. Ehr. Limbarth. Fr. Schultheß. Konrad Wittwer. Die Protokollkommission: Jul. Hoffmann Carl Krabbe. P. Kurtz. Der Protokollführer: W. Bader. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Ambulanter Gerichtsstand der Presse. Die Publikation des Urteils ist als Strafe an zusehen. — Der -Berliner Lokalanzeiger-- ist ein Blatt, das in Berlin redigiert und gedruckt und von Berlin aus verbreitet wird. Dennoch wurde am 2!. April vor dem Landgerichte Bres lau gegen die Redakteure Or. Richard Gebel und Eugen Neisser vom genannten Blatte in Abwesenheit derselben (wegen zu weiter Entfernung waren sie von der Verpflichtung zum Er-
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