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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1896
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960114
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278 Amtlicher Teil. M 10. 14. Januar 1896. durch den geschäftsführenden Ausschuß des Kongresses ver öffentlicht werden. Derselbe hat seinen Sitz im 6srols äs R lubrairis zu ?ari8, 117 boulsvarä 8t. dsrmain. Auf diesem Kongreß sollen nicht nur alle auf die Aus übung des Verlegerberufes bezüglichen Fragen behandelt, sondern auch gewisse Fragen, betreffend literarisches und künstlerisches Eigentum, in ihren Beziehungen zum Verlage betrachtet werden. Ein Entwurf solcher Fragen ist diesem Reglement bei gefügt. Diejenigen, welche sich für diesen Kongreß interessiren und gewisse Fragen selbst oder durch andere behandelt wissen wollen, werden dringend gebeten, ihre Wünsche dem Aus schüsse mitzuteilen. Dieser wird unter den Fragen diejenigen, welche die Tagesordnung bilden sollen, auswählen und sich mit den Teilnehmern, welche über diese Fragen schriftlich Berichte einzureichen wünschen, verständigen. Die Berichte müssen in französischer Sprache abgefaßt und an den Vorsitzenden des Ausschusses spätestens bis 1. April 1896 eingeschickt werden. Alle durch den Kongreß veranlaßten Kosten werden von dem 6srots äs 1s. Istbrsiris getragen. Das Büreau des Kongresses wird wie folgt gebildet: Ein französischer Präsident. Vizepräsidenten, die verschiedenen Nationalitäten angehören. Ein französischer Generalsekretär. Sekretäre, die verschiedenen Nationen angehören. Der Präsident und der Generalsekretär werden vorher durch den geschäftsführenden Ausschuß ernannt, damit sie sogleich für die Organisation des Kongresses Sorge tragen können. Die anderen Mitglieder des Büreaus werden von dem Kongreß gewählt. Der Kongreß wird vor Abschluß seiner Arbeiten die Nation bezeichnen, von welcher die zweite Zusammenkunft veranstaltet werden soll, sowie den Zeitpunkt dieser Zu sammenkunft. Aufstellung der Fragen, welche geeignet sind, von dem Verleger-Kongreß behandelt zu werden. 1. Anwendung des metrischen Systems bei der Bestimmung der Formate. 2 Verpflichtung zur Hinterlegung der Pflichtexemplare seitens des Verlegers. 3. Eigentum an Zeichnungen, welche zur Illustrierung eines Werkes gedient haben. 4. Littcrarische oder künstlerische Nachbildung von Gemälden, Porträts, Photographieen. 5. Bezieht sich das Veröffentlichungsrecht eines Werkes auf die Person oder die Firma des Verlegers? 6. Recht des Verlegers bei Veröffentlichung von Briefen, welche ein historisches Interesse haben oder Gemein gut sind. 7. Recht des Verkaufs von Klischees. 8. Recht, Auszüge, ausgewählte Stücke oder Bruchstücke mit oder ohne Nennung des Verfassers und Verlegers zu veröffentlichen. 9. Gemeinsames internationales Vorgehen der verschiedenen Buchhändlergenossenschaften zur Erzielung neuer Bei tritte zur Berner Uebereinkunft. 10. Können Artikel, welche in Zeitungen oder in periodischen Zeitschriften erschienen sind, ohne Genehmigung des Autors oder Verlegers abgedruckt oder übersetzt werden? 11. Darf die Wiedergabe eines literarischen Werkes vermittelst öffentlicher Vorlesung ohne Einwilligung des Autors oder Verlegers stattfinden? 12. Abschaffung der Zölle auf die Erzeugnisse des Buch handels. 13. Abschaffung der Zollzensur in Rußland und in der Türkei. 14. lieber fingierte Auflagen. 15. Verpflichtung zur Angabe der Jahreszahl oder zur An bringung eines Vermerks »Soeben gedruckt« behufs genauer Datumsbezeichnung. 16. Annahme eines Postulates auf Zulassung von 5 Kilo- Postkollis im Verkehr mit allen Ländern des Weltpost vereins rc. 17. Hat der Verleger das Recht, nach einer gewissen Frist, während welcher ein Werk keinen Absatz mehr findet, die Klischees zu zerstören oder das Werk nicht mehr neu zu drucken? Bekanntmachung. Herr Paul Pabst in Leipzig hat uns aus Anlaß seines am 1. Januar d.J. stattgefundenen Geschäfts-Jubiläums 500 ^ für den Unterstützungsverein übergeben und dadurch die Ehren rechte der immerwährenden Mitgliedschaft des Vereins er worben. Wir zeigen diese sehr willkommene Schenkung hiermit an und bringen mit dem herzlichen Glückwunsch, auch an dieser Stelle den wärmsten Dank im Namen unseres Vereins zum Ausdruck. Berlin, den 10. Januar 1896. Der Vorstand des llnterstiilMtgsvereins deutscher öuchhändlrr und Liichliandlungsgehillfeil. E. Paetel. H. Hoefer. M. Wiuckelmann. O. Seehagen, vr. K. Weidling. AnzeigebLaLt« Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. lliittzi' dtmiMbi' Diktion vsrmittsls ivll: ^ii- mut VtziUiut« von VkiInAS- u. 8oi'timvnt88«8eI>ä1'tei>, liuvli tliuelitzlbitzll u. vsrveunäteu ^rvsiAgu. Lsrliu-ObarlottsuburA, Lruwmsstr. 32. Iksockor Uisonor, 6arl ^läsubovsu Haobtolgsr. s2285j x. ? Ich beehre mich anzuzcigen, das; meine seit Mai 1894 bestehende Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung mit dem heutigen Tage in direkte Verbindung mit dem Buch handel tritt. Der Firma Carl Fr. Fleischer in Leipzig übertrug ich die Besorgung meiner Vertretung. Hochachtungsvoll Berlin, den 11. Januar 1896. dIO. 43. Greifswalderstr. 216. Carl Ni. F. Salzmann, Buch-, Kunst- und Musikalien-Handlung. s2158j jo ^ Mit Gegenwärtigem teile ich mit, daß ich meine Buchhandlung und Antiquariat mit dem Buchhandel in direkten Verkehr gebracht habe. Herr F. E. Fischer in Leipzig hatte die Güte, meine Kommission zu über nehmen, und wird für mich einlaufende Sendungen stets bar einlösen. Zur Ver meidung von Jrrtümern bitte etw. Sendungen gef. genau zu adressieren. Hochachtungsvoll K. Gocritz, Buchhandlung und Antiquariat in Magdeburg, Jacobstr. 44.
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