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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1923
- Strukturtyp
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- 1923-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1923
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- Deutsch
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Die Erweiterung der Devisenablieferungöpflicht. Durch die Tageszeitungen geht die Nachricht, daß der Reichspräsident in kürzester Frist einen Neichskomniissar für Devisenerfassung mit außerordent lichen Vollmachten ernennen wird. Der Reichskommissar wird die gesamte Bevölkerung zur Ablieferung der in ihrem Besitz befindlichen ausländischen Zahlungsmittel, Wertpapiere und Edelmetalle auf- fordern. Jedem Ablieferer wird der Gegenwert zum Tages kurs berechnet in Goldanleihe oder auf ein Festmarkkonto bei der Neichsbank gutgeschriebeu; natürlich ist auch Auszahlung nach dem Tageskurse in Papiermark möglich. Soweit der Devisenbesitzer der jetzt allgemein verordneten Ablieferungspflicht nicht nachkam — bisher bestand eine genau abgegrenzte Ablieferungspflicht nur für Z w a n g s a n l e i h e p f l i ch t i g e —, wird der neue Reichskommissar durch seine eigenen Organe und durch die Polizei die ausländischen Zahlungsmittel durch Recherchen zu erfassen und zu beschlag nahmen wissen. Wie im einzelnen vorgegangen wird, insbesondere wie hoch die Geldstrafen sind — von Zuchthausstrafen scheint man absehen zu wollen —, steht noch nicht ganz fest. Das Neichskabinctt wird die sehr eingehenden Ausführungsbestimmungen der Note festsetzen. Richtlinie dabei ist. daß die ausländischen Zah lungsmittel nur zu produktiven Zwecken verwendet werden dürfen. Da Deutschland in seiner äußerst kritischen Wirtschaftslage mehr als je bedacht sein muß, den Export zu fördern, wird mau bemüht sein, den legitimen Handel in Besitz der für Schaffung von Rohstoffen nöti gen Devisen zu belassen. Für alle übrigen Bevölkerungskreise, die ausländische Zahlungsmittel in ausländischen Banknoten gesammelt haben, die in ihrer Gesamtheit nicht gering zu veranschlagen sind, stellt die .Reichsregierung als unbedingte nationale Pflicht fest, ihren De visenbesitz gegen wertbeständige deutsche Zahlungsmittel umzutauschen. Die Negierung gibt sich der Hoffnung hin, daß ähnlich wie im Kriege, wo weite Bevölkerungskreise ihre Goldschmucksachen gegen eiserne Ket ten und Papiermark eintauschten, heute ein Appell an das Pflichtbewußt!' ein genügt, daß der Staat vor dem Unter gänge gerettet werden müsse, zum wenigsten die anständigen Bürger zur Hergabe ihrer ausländischen Zahlungsmittel zu veranlassen. * Inzwischen ist unterm 7. September vom Reichspräsidenten »nd Reichskanzler folgende Verordnung erlassen worden: Auf Grund des Art. 48 der Reichsversassuug wird folgendes ver ordnet: 8 1 Die Neichsregierung bestellt einen Kommissar für die De- visenerfassuug mit außerordentlichen Vollmachten. Der Kommissar ist befugt, Zahlungsmittel und Forderungen in ausländischer Wäh rung, ausländischen Wertpapieren und Edelmetallen für das Reich in Anspruch zu nehmen. Zu diesem Zwecke werden die Artikel 115, 117 und 153 der Neichsverfassung außer Krast gesetzt. Der Kommissar für die Dcvisencrfassuug ist eine Behörde, die dem Neichswirtschafts- ministerium untersteht. 8 2. Die Neichsregierung erläßt die zur Erfüllung der Befug nisse des Kommissars erforderlichen Bestimmungen und regelt das Verfahren. Sie kann dem Kommissar für die Devisenerfassung und den von ihm bestellten Stellen die Regelung im einzelnen überlasse». Sie kann Zuwiderhandlungen gegen die Durchführungsbestimmungen mit Freiheitsstrafen. Geldstrafen und mit Einziehung bedrohen und bei Zuwiderhandlung gegen die Devisengesetzgebung oder Anordnun gen des Kommissars Ordnungsstrafen, Sicherstellung und Verfalls erklärung ohne Rücksicht auf das Vorlicgen einer strafbaren Hand lung androhen. Wie das W. T. B. erfährt, wird zum Kommissar für Devisen erfassung der Geh. Negiernngsrat und Vortragende Rat im preußi schen Ministerium für Handel und Gewerbe H. B. Fellinger er nannt werden. Auf die Durchführungsbestimmungen für die Devisenerfassung wird das Bbl. noch zurnckkommeu. Gegen die Härten der neuen Steucrgesctze. — In der letzten Sitzung der Leipziger Handelskammer legte das Mitglied der Kammer Herr Kommerzienrat Artur Seemann nach ausführ lichen Darlegungen die folgende Eingabe an das Neichs- a r b e i t s m i u i st e r i u m und das Neichswirtschafts- ministeri u m zur Beschlußfassung vor: »Die Handelskammer Leipzig bittet inständig um ernsthafte Prü fung der nachstehenden dringlichen Darlegungen, die sie auf Grund von Erörterungen mit den Spitzenverbäudcn ihres Bezirks auszu sprechen genötigt ist. Handel und Industrie fühlen sich durch die überaus scharfen Be stimmungen der mit fieberhafter Eile verabschiedeten drei Steuergesetzc. die zu gleicher Zeit wie ein Verhängnis über sie Hereinbrechen, aufs schwerste bedroht. Jedes einzelne dieser drei Gesetze hätte sich tragen lassen, allenfalls zwei, alle drei zusammen bringen, rauh an gewandt, die deutsche Wirtschaft zum Verbluten. Gewiß ist nach gerade eine durchgreifende rasche Besserung der Neichsfinauzeu durch erhöhte Steuerpslicht und schnelles Zusassen notwendig; aber vor den unausbleiblichen Folgen dieser Häufung, vor dem verderblichen Übermaß muß die Kammer einen lauten WarnungSrus ausstoßen. Dieses Übermaß wird zwar eine starke Wirkung für den Augenblick Hervorrufen; aber diese Wirkung wird auf Kosten der Zukunft erkauft und damit viel zu teuer bezahlt. Aus allen Kreisen des Handels und der Industrie Hallen bittere Klagen wider über mangelnden Absatz, mangelndes Kapital, mangelnden Kredit, Mangel an auslän dischen Zahlungsmitteln; durch die künstliche Aufrechterhaltung des Scheinwerts unserer Wertscheine ist in deutschen Landen ein unermeß licher Substauzverlust, eine Verarmung des reellen Handelsstandes erfolgt; und nun soll von den Entkräfteten eine dreifache, schwere Last getragen werden! Von allen Seiten kommen Hilferufe, nicht nur von einzelnen, nein, in Massen; ganze Industrien drohen zu erliegen. Dem Kleinhandel sind die Lager geleert, weil lauge Zeit nicht ein mal der Wiederbeschafsuugspreis der Ware erzielt werden durfte, ge schweige denn der für den Inhaber notwendige geschäftliche Nutzen. Handel und Industrie wissen sehr wohl, daß sie schivere Opfer bringen müssen; sie sind bereit zu opfern, aber sie wollen nicht ge opfert werden. Denn dieses Opfer wäre unsinnig, weil es die Be triebsstätten verwüstet und verödet, den Angestellten und Arbeitern das Brot raubt.^sie zu Erwerbslosen, zu lungernden Bettlern macht und die Ctcuergucllen massenhaft zugrunde richtet. Viele Betriebe haben erklärt, daß sie angesichts der Eintreibung aller flüssigen Mittel die Produktion einschräukcu und' binnen kurzem ganz einstellen müßten. Um dieses verhängnisvolle Ergebnis abznwenden, bittet die Unter zeichnete Kammer, wenigstens das Eine zu bewirken: die sogenannte B e t r i e b s st e u e r, nämlich die neue 2ttprozentige Abgabe ans alle Ge hälter und Löhne zu beseitigen.« Nach eingehender Begründung dieser Bitte heißt es in der Ein gabe weiter: »Angesichts der höchst gefährlichen, ja nachgerade entsetz lichen Lage, in die unsere seit langem notleidende Industrie und der schwer gelähmte Handel durch die neuen Lasten gebracht wird, bittet die Leipziger Handelskammer um rasche Hilfe, die sie zunächst nur in der unverzüglichen völligen Beseitigung der neuen Betrlebsloh»- steuer erblicken kann.« Dieser Eingabe und noch einigen Anträgen, die die Beseitigung einiger Härten von anderen Steuergesetzen betrafen, wurde einmütig zngestimwt. Metallmarktbcricht der Deutschen Mciallhandcl Akt. Ges., Berlin Obcrschöncwcide vom 5. September 1923. Auf dem Weltmarkt ist in der abgelanfenen Berichtswoche eine weitere erhebliche Steigerung der Metallpreise eingetreten, und die Tendenz ist im ganzen außer ordentlich fest. Die Nachfrage seitens des Auslandes — insbesondere nach Zink - ist sehr erheblich. Die Preise stellten sich am Schlüßler Woche wie folgt: Zinn L 198.—.—/2V0.—.— Antkmon L 34.—.—/ 35.—.— Blei L 25.—.—/ 26.—.- Wochenbcrjcht. - Die Direktion der Matgra, Materialbeschassungs stelle für das graphische Gewerbe, und des Wirtschaftsamtcs für Deutschlands Buchdrucker (Leipzig, Ranftsche Gasse 14) schreibt uns nnterm 3. September 1923: Die Schwierigkeiten in der Beschaffung der Materialien sind infolge der geringen Zuteilung der Devisen ganz enorm geworden. Trotz des hohen Dollarstandes und trotzdem der größte Teil der Konventionen Golömarkpreise 'resp. Preise nach De visen festgesetzt hat, die zum Teil weit über Friedenspreis liegen, sind in der letzten Zeit fast alle Konventionen verpflichtet gewesen, die Grundpreise stark zu erhöhen. Durch diese starke Erhöhung der Grund preise sind die Abnehmer, die noch Liefernngsverträge zu erfüllen haben, in Geldschwierigkeitcn gekommen und die Folge von diesen Geldschwierigkeiten ist, daß zwischen Fabrikanten und Abnehmern ernste Differenzen entstanden sind. Dazu tritt eine gewisse Absatzstockung, die durch die geringe Beschäftigung in den Betrieben der graphischen Branche eingetreten ist; weiter die starten und teilweise rigorosen Forderungen des Staates in steuerlicher Hinsicht. Der Blick in die Zukunft ist noch vollständig unklar, und es kann wohl ruhig behauptet werden, daß die nächste Zeit sehr schwer werden wird.
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