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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1906
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- Deutsch
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pG 192, 20. August 1906. Nichtamtlicher Teil. 7863 Herr Biagi äußerte namens der »8ooistä biblioFraüea italiana«, die wenige Tage vorher in Mailand getagt hatte, dem Kongreß den Wunsch, die Inhaltsverzeichnisse wissen schaftlicher Werke möchten mit mehr Sorgfalt und Ausführ lichkeit verfaßt werden. Herr Treves fügte den andern Wunsch bei, die Bücher doch ja mit dem richtigen Datum des Erscheinens zu versehen, damit daraus klar und deutlich die Tatsache der erstmaligen Herausgabe oder einer Neu ausgabe oder der aufeinanderfolgenden Auflagen hervorgehe. Der Bericht des Herrn Schwartz über die Reform der Biblio graphie von Kunstwerken erweckte in der dritten Abteilung großes Interesse (vgl. Börsenbl. Nr. 170). In der ersten Abteilung führte die Diskussion des Be richts des Herrn Barbsra über die Anlage von Buchhand lungskatalogen zu einem Scharmützel zwischen den Anhängern und Gegnern des Deweyschen Dezimalsystems. Die erstern (die Herren Ottlet, von Klarwill, Junker und der Berichterstatter) halten dafür, daß die allgemein gewünschte Einheitlichkeit der Kataloge für die in verschiedenen Sprachen herausgegebenen Veröffentlichungen, namentlich soweit sie mehrsprachige Länder betrifft, nur dann erreichbar sei, wenn eine unpersönliche Methode der Klassifizierung angewendet wird, die sich den vielgestaltigen Bedürfnissen des Lebens anpaßt und durch Beifügung von neuen Ziffern und neuen Zahlen ins Unendliche entwickelt werden kann, wie dies das genannte Dezimalsystem zu tun erlaubt, das vom inter nationalen bibliographischen Institut in Brüssel mit großem Scharfsinn geordnet worden ist. Dieses System stellt somit nach der Meinung seiner Anhänger die eigentliche bibliographische Vereinheitlichung dar, da es eine inter nationale, überall verständliche bibliographische Sprache bildet. Im Gegensatz hierzu machten die Gegner, für die Herr Le Soudier stritt, geltend, eine solche Vereinheitlichung könne einzig und allein in der logischen Durchdringung der zu katalogisierenden Materien, in der richtigen Auswahl von Schlagwörtern bestehen, die die Dinge genau beim Namen nennen und keines besonderen »Schlüssels« bedürften, um verstanden zu werden. Diesem Redeturnier machte die An nahme einer allgemein gefaßten Resolutton, die vom Bericht erstatter vorgeschlagen und von Herrn Brockhaus empfohlen wurde, ein Ende. Der Beschluß betreffend den Reisebuchhandel, der mittels Agenten oder Hausbesuche durchgeführt wird, ist nur dann richtig verständlich, wenn man die Tatsache in Berücksich tigung zieht, daß die Mehrzahl der Kongreßteilnehmer diesem modernen Vertriebsmittel für in den Vordergrund gerückte Werke die Sortimentsbuchhändler keineswegs opfern wollte, die durch ihre hingebende und geräuschlose Arbeit sehr viel zur Verbreitung ernsthafter Werke aus dem Gebiet der Fach literatur beitragen. Immerhin liegt eine gewisse Umwand lung der für den Verkauf und die Verbreitung der Geistes werke angewandten Mittel offen am Tage und scheint je nach der Verschiedenheit der örtlichen Verhältnisse (Groß städte, gewaltige Gebiete wie die Vereinigten Staaten usw.) unvermeidlich zu sein. Die Berichte der Herren Sperling und Heinemann und die von den Herren Putnam und Hofmann mitgeteilten Erfahrungen sprechen in dieser Hin sicht eine deutliche Sprache, lowpors mutsntnr. Die Hindernisse, die sich dem Vertrieb von Geistes erzeugnissen in den Weg stellen, wurden in vier Berichten von den Herren Fisher Unwin (2), Hoepli und Vandeveld behandelt, die durch einen allgemein gehaltenen Wunsch zu gunsten der Abschaffung dieser »Bildungssteuern« erledigt wurden. Der letzte Teil dieses Wunsches wurde in der Plenarsitzung in etwas strengerer Fassung angenommen, um die italienischen Buchhändler in ihrem Bestreben, die Re- mittenden ohne Bezahlung neuer Zölle wieder zurückzu bringen, zu unterstützen. Im übrigen sollen die einzelnen Klagepunkte, die von Herrn Fisher Unwin hinsichtlich der britischen Kolonien und von den Herren Bailly und En och hinsichtlich Spaniens aufgestellt wurden, noch näher geprüft werden. In letzterm Lande werden die dorthin eingeführten Musikalien wie Werke in spanischer Sprache, die aus der Fremde eingeführt werden, behandelt und einem Eingangs zoll von 75 Cts. per Kilo unterworfen, da die Musik als eine allen zugängliche und somit auch als eine Landessprache angesehen wird! Es ist ein verdienstliches Unternehmen, diese verschiedenen Abgaben, die die Einführung und Herstel lung von Büchern und die Einfuhr von Preisverzeichnissen sowie die von den Geschäftsreisenden erhobenen Patenttaxen betreffen, ans Tageslicht gezogen zu haben. * * * Der Mailänder Kongreß ist der Kritik nicht entgangen, was übrigens besser ist, als wenn er unter Lobsprüchen be graben worden wäre. Man hat ihm vorgeworfen, er habe sehr platonische und harmlose Wünsche angenommen. Wir glauben nicht, daß die Zukunft diese Auffassung bestätigen werde. Sobald die Kongreßakten, in einem Bande vereint, erschienen sein werden, wird man darin einer Summe ernst hafter Arbeit begegnen. Anderseits wird das Zentralorgan des Kongresses, das ständige Bureau, darin das Roh material für eine ganze Anzahl lehrreicher und praktischer Nachforschungen vorfinden, die dann vorteilhaft an die Stelle der notwendigerweise hastigen Kongreßarbeit treten werden. Die nächste Tagung soll in Spanien oder Holland ab gehalten werden. Der spanische Buchhändler- und Verleger verein machte durch seinen Vorsitzenden, Herrn Ruiz, geltend, daß er in wenigen Jahren ungefähr 1500 Kollegen um seine Fahne habe scharen können, daß Spanien eins der weitherzigsten und fortgeschrittensten Urheberrechtsgesetze der Welt besitze, nämlich das Gesetz von 1879, ein wirkliches Bollwerk für die Rechte der Geistesarbeiter, und daß die Spanier auch die Verleger von Spanisch - Amerika in die Internationale Verlegervercinigung hineinziehen möchten, die sich bis jetzt von dem Kongreß noch ferngehalten haben. Holland dagegen, führte Herr Wormser aus, wünscht die Verleger der andern Länder zu Propagandazwecken bei sich zu sehen, entweder um die Reform der Urheberrechtsgesetz gebung zu beschleunigen und dadurch die Annahme der Berner Konvention herbeizuführen oder um den Eintritt in den Internationalen Verband zu feiern und zu festigen, wenn er bis dahin zur Tatsache geworden sein sollte. Die Wahl ist, wie man sieht, schwierig und heikel, und man begreift, daß weder der Kongreß noch die Internationale Kommission in Mailand selbst zu derselben schreiten wollten. So wurde denn die gute kollegiale Stimmung, die glück licherweise auf der Mailänder Tagung herrschte, durch diesen Wettstreit zweier Länder nicht gestört. An und für sich bildet dieser Wettstreit übrigens eine kräftige Illustration für die Lebensfähigkeit der gesamten Gruppierung der Ver legerschaft überhaupt. Kleine Mitteilungen. Handelsregistereintragung. — In das Handelsregister L des Königlichen Amtsgerichts zu Magdeburg ist unter Nr. 181 die Firma »Verlags-Gesellschaft mit beschränkter Haftung« mit dem Sitze in Magdeburg eingetragen. Der Gesellschafts vertrag ist am 4./II. August 1906 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Anfertigung, An- und Verkauf von Schrift werken und einschlägigen Artikeln. Das Stammkapital beträgt 20 000 Geschäftsführer ist der Kaufmann Fritz Großmann in Magdeburg. Die Zeitdauer der Gesellschaft ist auf 10 Jahre 1033*
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