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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.08.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.08.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 192, 20. August 1906. Amtlicher Teil. 7861 Dresdener Verlagsanstalt in Dresden. 7873 »V. Lebliebt, Orssdsv und dis Orssdsvsr. 6». 3 50 Walther Fiedler in Leipzig. »Ostvald, Nävvliebs Lrostitutiov. 3.—5. Laus. 2 7870 Ernst Frensdorfs in Berlin. 7867 ^Vsddigsu, Ksssbisüts dsr Lbsatsr Osutssblauds. 2 Lds. 6sb. 40 Rudolf Haupt Verlag in Halle a/S. 7866 Olugsobriktsu aus den srstsn labrsu dsr llskorraatiou. Ld. I. Ostt 3. 70 <z. llslt 4. 5. ä 1 Insel-Verlag in Leipzig. 7879 »Wilds, Ois roruautisebs ksuaissauss. In kapxbd. gsb. 4 In Osrgaiusut gsb. (Ho. 1—100) 7 ./«!. Otto Zanke in Berlin. 7878 »Brandes, Wilhelm Raabe. 2. Aufl. 2 xsl,. 3 Wilhelm Knapp in Halle a/S. 7873 »Borchers, Die elektrischen Öfen, 2, Aufl, 7 *Goerens, Einführung in die Metallographie, 10 »Ferchland u, Rehländer, Die elektrochemischen deutschen Reichs patente. 10 »Stolze, Katechismus der allgemeinen photographischen Labo ratoriumsarbeiten. 1 -ä!; geb. 1 ^ 50 A. Vertagst»,tchhandlg. Earl Konegen in Wien. 7869 7.vsi I>audsmänninnsn. Lriskvsobssl rvisobsn Oouiss 6räün Lebönksld-Xsumann u. lllsrmins Villiugsr. 3 gsb. 4 Paul List in Leipzig. 7875 ^Schobert, Illustrierte Romane. Bd. 10. Geh. 3 geb. 4 7872 7872 E. S. Mittler u. Sohn in Berlin. »Lbeppivg, ksivbraudt-ksds. 60 Paul Pareh in Berlin« »Leiusmavv, IVasssrlsituugsprojslcts. Hart. 6 ^ 50 *llraLt, Ois LisrLuobtlebrs. 8. ^.uü. 5 L. Schwann in Düsseldorf. 7880 »Lasdsr, Ois Oamplmaselrinsü. 1. 8. ^.uü. 6sb. 12 50 H. C. A. Schwetschke «nd Sohn in Berlin. 7874 *Peters, Die Gründung von Deutsch-Ostafrika. 4^;geb. 5-A. Strnppe L Winckler in Berlin. 7878 »Laden, ^.ulssbtuug vsgsu arglistiger Läussbuvg im Drbrsebt. 1 ^ 50 Wilhelm Süfserott in Berlin. »Osr Oontiusnt. Lstt 1. läbrl. 12 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. »Laucbuitr Ldition. Vol. 3910. Verlag der „Lustigen Blätter" lDr. Ehsler L Co.) in Berlin. 17 2 7871 r. m. b. H. 7881 »Lustigs Llättsr. Ho. 35. 25 H. Julius Zwitzler in Wolfenbüttel. »Brandes, Wilhelm Raabe. 2. Aufl. 2 geb. 3 7878 Nichtamtlicher Teil. Fünfte Tagung des Internationalen Verlegerkongreffes in^Mailand, 5.—10. Juni 1906. Übersetzt aus Droit d'^,utsur, Nr. 7 vom 15. Juli 1906, S. 82—87. (Vgl. hierzu auch die einzelnen Berichte über die Tagung in den Nrn. 130, 132, 133, 134, 136, 138 u. 144, den Wortlaut der Be schlüsse in Nr. 154 und die Referate Weinberger und Schwach in den Nrn. 165 u. 170 d. Bl.) (Schluß aus Nr. 191 d. Bl.) Hinterlegung von Pflichtexemplaren. Um den Standpunkt, auf den sich Herr Pietro Vallardi in seinem Bericht über diesen Gegenstand stellte, richtig zu verstehen, muß berücksichtigt werden, daß in Italien eine doppelte Förmlichkeit zur Erlangung des Urheberrechts nötig ist, nämlich die Hinterlegung von 2 Exemplaren eines Werkes und eine Erklärung betreffend Geltendmachung des Urheberrechts. Diese zweite Förmlichkeit bedeutet nach dem Berichterstatter eine ständige Steuer von 4 Frcs. 40 Cts. per Werk. Nun verlangen nach seiner Behauptung die ita lienischen Verleger nur die Beseitigung dieser letztem Förm lichkeit, wollen aber nicht von der Verpflichtung zur Hinter legung von Pflichtexemplaren entbunden sein, »die das Ver schwinden der Geistesprodukte verhindert und bewirkt, daß sie alle in den zu diesem Zweck bestimmten Bibliotheken er halten bleiben«. Herr Vallardi gibt sich hier einer richtigen Illusion hin. Die Zahl der im Jahre 1905 in Italien eingetragenen lite rarischen und wissenschaftlichen Werke betrug, trotzdem die Unterlassung dieser Förmlichkeit den Verlust des Urheber rechts nach sich zieht, nur 592, und doch ist die Produktion Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. solcher Werke wenigstens zehnmal größer. Nach Herrn Vallardi betonten die Resolutionen der frühern Kongresse die Notwendigkeit, daß die Ablieferung von Pflicht exemplaren genüge, um von der Erfüllung jeder andern Förmlichkeit behufs Geltendmachung der Rechte am literarischen Eigentum zu entbinden«. (Wir haben die gegenteilige Tragweite dieser Beschlüsse in einem Artikel dargetan, der dem Gesetzesentwurf Rava über die Pflichtexemplare ge widmet war, siehe Droit 6'^.utsur 1902, S. 21, ebenso 1896, S. 95.) Auf Grund der Gesetzgebung derjenigen Länder, die die Einrichtung der Pflichtexemplare beibehalten haben — von den Ländern, die diese Einrichtung nicht mehr kennen, sagt der Bericht kein Wort —, begnügt sich der Berichterstatter mit folgender Schlußfolgerung: »In den jenigen Ländern, wo die Ablieferung von Pflichtexemplaren noch in Kraft ist, soll es keiner andern Förmlichkeit bedürfen, um die Veröffentlichung eines Schriftwerkes zu beweisen; werden die Exemplare eingeliefert, so gewähren damit die Gesetze ohne weiteres alle damit verbundenen Autorrechte.« Herr Foä verteidigte in geschickter Weise den gegen teiligen Standpunkt, den der Kongreß früher eingenommen hatte, ohne daß hierüber überhaupt ein Zweifel bestehen könnte: Die Anerkennung des Urheberrechts muß von der Erfüllung irgend welcher Förmlichkeiten, wäre es auch der Hinterlegung, unabhängig gestaltet werden; dieser Grundsatz ist schon fast überall für die Kunstwerke zur Geltung ge langt; die Hinterlegung kann durch ein Spezialgesetz verlangt werden, das die Bibliotheken zu bereichern und die Aus arbeitung von Landesbibliographien zu erleichtern bestimmt wäre. Aber in keiner Weise darf ein solches Gesetz mit dem Entstehen des Urheberrechts oder mit der Befugnis, dieses Recht vor Gericht zu verteidigen, verquickt werden. Den Redner unterstützten die Herrn Cornslis, Otlet, Jullien und Huber, die nachwiesen, daß der gänzliche 1033
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