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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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.V 295, 20. December, Vermischte Anzeigen. 5185 Zur Abwehr gegen Herrn Steinkopf. f53169.j Wir hatten geglaubt, daß nach unserer Er klärung v. 30. Novbr. (im Börsenbl. Nr, 281) die Differenz mit Hrn. Steinkops endlich be graben werden könnte, namentlich da derselbe sich ja selbst nach friedlichem Ausgleich sehnte; Herr Steinkopf hat es aber nicht unterlassen können, im Börsenbl. Nr. 289 „Noch ein Wort", uns betreffend, zu veröffentlichen, welchem wir die Ehre einer Antwort nicht mehr schenken würden, wenn wir es nicht für nöthig hielten, einige Jrrthümer, oder sagen wir lieber Unwahr heiten, ans Licht zu ziehen, welche Herr Stein kopf unter dem drastischen Schlußwort: „So die Sache" sich zu Schulden kommen läßt. Es kann sich natürlich nicht darum handeln, Punkt sür Punkt darzuthun, daß Herrn Stein- kops's neue Veröffentlichung keine Widerlegung unserer „Antwort" v. 30. Novbr. ist, oder z. B. auszuführen, wie der Vorwurf, nicht ge klagt zu haben, gegenüber unseren An gaben über die Verzögerung und Unterlassung der Klage aussieht. Wenn übrigens der von Herrn Steinkops berathene Rechtsgelehrte die Veröffentlichung des Zimmer'schen Briefes ge- rathen hat, so hat ihn seine Voraussicht, daß die Klage unterbleiben würde, nicht getäuscht; denn eben jene Veröffentlichung hat ja, wie wir bereits gezeigt haben, dazu geführt, daß die Klage unterbleiben konnte, bez. mußte. Sollte vielleicht gerade deshalb der Nechtsgelehrte die Veröffentlichung des Zimmer'schen Brieses veranlaßt haben?! Längst Widerlegtes oder im Sachverhalt Klargestelltes wollen wir hier nicht nochmals Wiederkäuen und halten uns an folgende Punkte: 1) Herr Steinkopf sagt mit Bezug auf Or. Focsser's Erklärung: „er spricht damit klar aus, daß eine Forderung von Gebr. H. gegen mich nicht begründet, sondern rechtswidrig war." Wir stellen dieser Deutung folgenden, Herrn Stein kopf bekannten Passus aus Or. Foesser's Brief an uns gegenüber: „Nach Ihrer Auf fassung dagegen sind die Disponenden in den verkauften Vorräthcn enthalten und bezahlt. Nach meinem Dafürhalten erscheint Ihre Auffassung allein be gründet." 2) Das Rückverlangen unseres Verlages mit Berufung auf unsere Bedingungen betref fend haben wir zu erwähnen, daß trotz des Bcidrucks unserer Bedingungen in unseren Facturen Herr Steinkopf am 7. Septbr. vor Notar und Zeugen folgende Erklärung schriftlich abgegeben hat: „Was die in Commission empfangenen Bücher von Gebr. H. betrifft, so habe ich die selben in lausende Rechnung und zum buch händlerischen Vertrieb erhalten, nämlich in Jahresrechnung und zur Abrechnung O.-M. 1879, Herr H. kann nun (siehe namentlich O. Wächter's Verlagsrecht und fämmt- liche Usancen des Buchhandels) nicht diese allgemeinen Geschäftsbedingun gen einseitig abändern...." Derselbe Herr Steinkopf ist aber laut amtlicher Bekanntmachung im Börsenblatt (Nr.278 v. 30. Novbr.) Mitglied des Stuttgarter Verlegervereins, von dessen eben dort ab gedruckten „Allgemeinen Gefchäftsgrund - sätzen" der 8. 5. dem Verleger die Be- sugniß des Zurückverlaugens mit fast wörtlich denselben Bestimmungen, wie Fünsundvierzigster Jahrgang. unseren Facturen beigedruckt, ausdrück lich zuerkennt. Wir fragen nun, wie es sich zusammen reimen läßt, daß Herr Steinkops dieselben Bedingungen, wenn oder weil sie von uns gestellt sind, als gegen Wächter's Ver lagsrecht, gegen sämmtliche Usancen und allge meinen Geschäftsbedingungen des Buchhandels verstoßend durch Erklärung vor Notar und Zeugen brandmarkt, selbst aber einem Ver legerverein beitritt, dessen allgemeine Ge schäftsgrundsätze einen Punkt enthal ten, der (seinem Ausspruch nach) gegen Wächter's Verlagsrecht, gegen sämmt- licheUsancen und allg. Geschäftsbeding ungen des Buchhandels verstößt. 3) Herrn Steinkopf's Behauptung, daß wir: „bis zur Stunde mit Zurückhaltung schuldi ger Fortsetzungen fortgemacht", ist unwahr und eine Verleumdung. Wir haben ihm nachweis lich die Zeitschrift „Halte was du hast", soweit berechnet gewesen, d. h. einschließlich des III. Qu. geliefert und vom IV. Qu. an mit Berechnung und Lieferung aufgehört; die „Zeit fragen" hat Herr Steinkopf laut Quittung einschließlich des Schlußheftes des III. Bands, also ebenfalls soweit berechnet, erhalten. Mehr als berechnet zu liefern, sind wir nicht schuldig; ebenso wenig aber lassen wir uns zwingen, mehr als geliefert zu be rechnen, bez. durch Berechnung uns zur Weiter lieserung zu verpflichten. 4) Die von Herrn Steinkopf erwähnte, seiner Aufforderung v. 25. Novbr. im Börsen blatt Nr. 281 vorangegangene briefliche Be nachrichtigung haben wir allerdings erhalten; er schrieb uns in seinem betr. Brief v. 18. Novbr. (dem letzten Brief, den wir von ihm erhalten): „Würde ich es aus einen juridi schen Triumph absehen, so hätte ich Sie schon längst wöchentlich öffentlich aufgesor- dert, allein ich wollte Ihnen die Möglichkeit schaffen, aus dem Irrwege herauszukommen, ich habe den Frieden gesucht und bin noch heute dazu bereit, doch nur zu einem Frieden, der die Ehre meines Geschäftes nicht beschä digt, also aus der Basis der wahren Lage. Theilen Sie diesen Wunsch, so habe ich um die Unterzeichnung der Anlage ohne Aende- rung oder Zusatz zu bitte», der Streit ist dann begraben, wenn nicht, so bedarf es keiner Antwort noch weiterer Correspondenz; ich bin dann zur Retorsion der empfangenen Beleidigungen und Schädigungen gezwungen, ich sende dann nächster Tage ans Börsenblatt erneute Aufforderungen, daß Sie die ange kündigte Klage erheben...." Wie wenig dieser Brief mit diesem und seinem übrigen Inhalt von Anschuldigungen ohne den Versuch einer Begründung der „wah ren Lage" entsprach, beweist die gänzliche Nichtbeachtung der damals noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit Or. Foefser, sowie der Umstand, daß dieser letzte Brief des Herrn Steinkopf auch eine Ant wort auf unfern Brief v. 16. Novbr. sein sollte, der wörtlich wie folgt lautet: „Auf Ihre gestrige Anfrage erwidern wir, daß die Erneuerung der geschäftlichen Be ziehungen unseren friedlichen Intentionen ent spricht und wir deshalb gern diesen Wunsch ausgesprochen sehen. Sie haben uns bisher keine Gelegenheit gegeben, uns über einen solchen Antrag zu äußern, bez. uns nicht vermuthen lassen, daß ein solcher Wunsch Ihrerseits be stehe. Im Anschluß an die zuletzt gewechselten Briefe möchten wir aber an die Wiederauf nahme und Fortsetzung der geschäftlichen Be ziehungen die Voraussetzung knüpfen, daß wir von Ihnen eine beruhigende Aeußerung in dem Sinne erhalten, daß wir ferner aus Anlaß der gehabten Differenzen keine weiteren AngriffeJhrcrseits, fei es im Börsenbl., sei es in Briefen wie der Ihrige v. 29. October zu er warten haben. Sie werden das gerechtfertigt finden, denn unter der Befürchtung, solche Zwischenfälle erneuert zu sehen, müßte die rechte Freudigkeit zu erneuter Ge schäftsverbindung fehlen. Wollen Sie die Güte haben, uns umgehend einige Zeilen in diesem Sinne zukommen zu lassen, worin bemerkter Zwischenfall nicht berührt zu werden brauchte, so könnte Gewünschtes (6 „Halte was du hast." I. Hest 10. u. ff.) unserer Eilsendung am näch sten Montag beigefügt werden; ebenso sehen wir dann weiterem Verlangen unseres Berlages gern entgegen." Das ist der letzte von uns an Herrn Steinkopf gerichtete Brief; seinenBries vom 18. Novbr. aber haben wir nebst dessen Einlage, welche wir hätten unterschreiben sollen, und welche wie folgt lautet: „Die Unterzeich neten erklären hierdurch, daß sie von einer Uebertragung der von Zimmer's Sort. in Fr. an I. F. Steinkops in Stuttgart gelieferten Posten abstehen, womit von ihnen, wie von 1. F. Steinkopf, der Streit begraben sein und die frühere Geschäftsverbindung wiederher gestellt sein soll", als der „wahren Lage" nicht entsprechend, ohne eine Zeile Antwort und ohne Unterschrift, p. Beischluß uns. Stuttgarter Herrn Commissionärs unter Cou vert im Original zurückgeschickt, nach dem zur Aufnahme in unsere Acten Abschrift davon genommen war. Trotzdem weiß Herr Steinkopf dem Buch handel zu erzählen, nicht nur daß, sondern auch was wir auf jenen der Aufforderung vom 25. Nov. vorangegangenen Brief vom 18. Nov. geantwortet haben! Wir begnügen uns damit, dieses Factum hier zu constatiren und enthalten uns jedes Commentarsü 5) Die angebliche „Unterschiebung" be treffend, hätte Herr Steinkopf schon längst gut gethan, den Wortlaut seiner Zuschrift vom 2. Aug. zu veröffentlichen, um zu beweisen, daß unsere Deutung von deren Inhalt un begründet ist. 6) „Mit Unwillen habe ich mich ab gewendet", sagt Herr Steinkopf am Schluß. Das lautet recht schön; man glaubt ihn vor sich zu sehen, wie das Gefühl sittlicher Ent rüstung feine Brust schwellt: er wendet sich Angesichts unseres Briefs vom 16. Nov. und Antwort vom 30.Nov. im Börsenbl. mit Unwillen ab und — füllt am 6. Decbr. eigenhändig einen Verlangzettel an uns aus über 22/20 Zeit- sragen Band IV., welcher allerdings noch der Erledigung harrt. Und abermals wendet er sich ab — behufs eines an Decan Lechler hier zu schrei benden Briefs, worüber uns von Letzterem am 12. Decbr. folgende schriftliche Mittheilung zu ging: „Steinkopf schreibt mir, die Predigten sollen im Christenboten besprochen werden. Aber Sie sollen ihm eben auch eine Anzahl Exem plare schicken, damit er den etwaigen Nach fragen genügen könne." 712
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