Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1876
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1876
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18760410
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187604107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18760410
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1876
- Monat1876-04
- Tag1876-04-10
- Monat1876-04
- Jahr1876
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die auswärtigen College«, die in den letzten Jahrzehenden die Buchhändlermesse besuchten, haben wohl meist auch den alten Volckmar besucht und gesehen, in seiner Wohnung oder in seinem Comtoir oder bei seinen Kindern und Enkeln. Seit einigen Jah ren war sein Haar ergraut — er war ein Greis geworden, der mit der Gesundheit nicht mehr auf gutem Fuße stand. Aber sein Wort war anregend und geistvoll geblieben. Und wenn er sprach, sahen wir zu dem Greise auf und horchten still seiner milden, immer freundlichen Rede, und in unseren Herzen sprach es: Wir haben Wenige gekannt seines Gleichen, und Wenige werden wir finden gleich ihm! Sein Andenken bleibe ein gesegnetes! H.. 6. Zum Colportagrunwescn. Aus Altona. Am 28. v. Mts. kam hier folgender Fall vor dem Schwurgericht zur Verhandlung. Im März v. I. kam Carl Fried. Wilh. Utz, welcher damals als Colporteur der Mattig'- schen Buchhandlung fungirte, zu dem Schlosser H. und forderte ihn auf, auf ein Werk „Ornamentik von Kanitz" zu abonniren. Als H. dies ablehnte, jedoch bemerkte, er könne nach drei oder vier Wochen einmal wieder Vorkommen, ersuchte Utz den H. um seine Adresse, da er vielleicht nicht selbst wiederkommen könne, und legte behufs Niederschreibung derselben dem letzteren ein Papier vor, dessen oberen Theil er mit der Hand bedeckte, so daß unten nur ein kleiner Rand blieb, auf welchen dann H. dem Verlangen des Utz gemäß seinen Namen und Wohnort setzte. Wie sich später heraus stellte, enthielt der von Utz bedeckte Theil des Papiers eine gedruckte Abonnements-Verpflichtung, in welcher Utz die Worte „Ornamentik von Herm. Kanitz" eingefügt hat und auf Grund deren H. später von der Mattig'schen Buchhandlung eingeklagt worden ist. Der Angeklagte Utz behauptet dagegen, daß H. den ausgefüllten Schein mit seinem Wissen und Willen geschrieben habe, und hält es nur für möglich, daß er vielleicht demselben mit der Hand den Platz gezeigt habe, wohin er seinen Namen schreiben solle.— In dem selben Monat erschien Utz bei dem Schlossermcister S. und suchte denselben gleichfalls zu einem Abonnement auf die „Ornamentik von Kanitz" zu bewegen. Letzterem war das ganze Werk zu theuer; er erklärte, nur das erste Heft haben zu wollen, und schrieb auf Erfordern des Utz auf einen ihm vorgelegten unausgefüll- ten Subscriptionsschein seinen Namen und seine Adresse und einige Worte des Inhalts, daß er nur ein Heft des Werkes haben wolle, und zwar alles dies mit Tinte. In einer von der Mattig'schen Buchhandlung gegen S. angestrengten Klage ist nun ein Subscriptionsschein für das ganze Werk producirt worden, welcher unten die mit Bleifeder geschriebenen Worte: „A. C. S." enthält. S. versichert mit Bestimmtheit, diese Worte nicht geschrieben zu haben, während Utz dies behauptet und zuerst ableugnete, daß S. dabei irgend einen Vorbehalt gemacht habe. Später hat er jedoch eingeräumt, wenige Worte, die unter dem Na men des S. auf dem Schein gestanden und einen solchen Vorbehalt hätten ausdrücken sollen, mit Gummi weggewischt zu haben. Der Schein zeigt jedoch davon keine Spuren, und da der Name des S. auf dem Schein mit Bleifedcr geschrieben ist, wird dieser ganz ge fälscht sein. — Endlich suchte Utz zu derselben Zeit auch den Schlosser G. auf und bemühte sich, denselben zum Abonnement auf ein Werk, welches Zeichnungen enthielt, zu veranlassen. G. ließ sich hierauf aber nicht ein, unterschrieb auch nicht. Dennoch wurde bei einer, von der Mattig'schen Buchhandlung gegen ihn erhobenen Klage ein Subscriptionsschein producirt, welcher die Worte: „Chr. G. rc." trägt. Utz behauptet, daß er diesen Schein im Aufträge des G. mit dessen Namen unterzeichnet habe, weil dieser schmutzige Hände ge habt, und hat sich dafür auf das Zeugniß der Ehefrau G. berufen. Diese bestreitet aber ganz bestimmt, von einem solchen Auftrag ihres Mannes etwas gehört und von der Unterzeichnung des Scheins etwas gesehen zu haben, und ist daher offenbar diese Unterschrift gleichfalls von Utz gefälscht. — Demnach wird Utz angeklagt: im März 1875 zu Altona durch drei selbständige Handlungen in rechtswid riger Absicht 1) einem mit der Unterschrift des Schlossers H. ver sehenen Papiere ohne dessen Willen durch Ausfüllung einen urkund lichen Inhalt gegeben und von diesem ausgesüllten Papiere, welches zum Beweise von Rechten oder Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit ist, zum Zweck einer Täuschung Gebrauch gemacht zu haben; 2) zwei Privaturkunden, welche zum Beweise von Rechten oder Rechtsver hältnissen von Erheblichkeit sind, fälschlich angefertigt und von den selben zum Zweck einer Täuschung Gebrauch gemacht zu haben, und zwar in allen drei Fällen in der Absicht, sich einen Vermögensvortheil zu verschaffen. Der Angeklagte, welcher seine Unschuld mit Entschie denheit behauptet, vertheidigt sich mit großer Zungengeläufigkcit. Der Staatsanwalt bemerkt, daß der S.'sche Fall keine Schwierigkeit dar biete, da die von dem Angeklagten geständigermaßen vorgenommene Veränderung des Scheins auch eine Fälschung darstelle. Ebenso könnten die im Acrger über die Zudringlichkeit des Angeklagten von G. ausgestoßenen Worte: „Schreiben Sie, was Sie wollen, ich will nicht subscribiren" doch nicht wohl für einen Auftrag genommen werden. Uebrigens sei die Schrift auf diesem Schein augenscheinlich gefälscht. Auch bezüglich des H.'schen Falles erachtet der Staats anwalt die Schuld des Angeklagten nicht zweifelhaft und beantragt daher, das Schuldig gegen denselben auszusprechen. Der Verthei- diger bemängelt die Aussagen der Belastungszeugen, bestreitet, daß der Angeklagte sich einen rechtswidrigen Vermögensvortheil habe verschaffen wollen, und bittet schließlich auf alle Fälle um Annahme mildernder Umstände. Gegen den letzteren Punkt insbesondere tritt der Staatsanwalt mit aller Entschiedenheit auf, indem er dar auf hinweist, daß die Gemeingefährlichkeit des Treibens, namentlich bei dem Gewerbe des Angeklagten, die Wiederholung der strafbaren Handlung und das ungemein freche Leugnen desselben die Annahme mildernder Umstände nicht rechtfertigen würde. Das Verdict der Geschworenen nach fast einstündiger Berathung lautet in allen Punkten auf Schuldig unter Ausschluß mildernder Umstände. Der Staatsanwalt beantragt 3 Jahre Zuchthaus und 3 Jahre Ehrver lust; der Vertheidiger bittet um geringere Strafe, und der Ange klagte behauptet noch einmal mit fester Stimme, daß er unschuldig verurtheilt werde. Das Erkenntniß des Gerichtshofs lautet, unter Berücksichtigung namentlich der bisherigen Unbescholtenheit des Angeklagten wegen wiederholter qualificirter Urkundenfälschung auf 1l4 Jahr Zuchthaus und auf Tragung der Kosten. Miscellen. Die Entlassung der abgehenden Schüler der LeipzigerBuch- händler-Lehranstalt fand Sonntag den 2. April Vormittags 11 Uhr im Saale der Buchhändlerbörse statt. Hr. Dircctor Ur. Bräutigam richtete an die Abgehcndcn markige Worte des Abschieds, legte es ihnen ans Herz, wacker vorwärts zu schreiten im Wissen und Wollen, fern von dem falschen Gottvcrtrauen, das nur als Maske der Indolenz dient, und im rechten Gottglauben Pflichtgetreu zu wirken; so allein würden sie nicht nur der Schule, sondern auch des deutschen Vaterlands sich würdig zeigen. Hierauf folgten Reden der Abgehcnden und Zurückbleibenden in deutscher, englischer und fran zösischer Sprache. — Prämien erhielten: Ant. Derflinger (Vil- mar's Literaturgeschichte), Adolf Kolbig (Rottner's Contorwissen- schaft), Gust. Hanse (Perthes' Leben), Herm. Weißgc (Schöppner's Hausschatz), Paul Kärst (ÜorriA, bi-itisb olassieal aatbors), Franz Werner (Webcr's Weltgeschichte), und Georg Hnnold (Schmidt's franz. Wörterbuch). — Mit Reifezeugnissen wurden entlassen: Franz
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder