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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.04.1876
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.04.1876
- Sprache
- Deutsch
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1230 Nichtamtlicher Theil. 79, 5. April. Nichtamtlicher Theil Entgegnung auf den Artikel „Altes und Nenes" in Nr. 71 d. Bl. Der im Börsenblatt vom 27. März gegen mich gerichtete Artikel befolgt eine völlig unzulässige Kritik geschäftlicher Maß nahmen. Die Redaction des Börsenblattes ist von der üblichen Form der vorherigen Mittheilung behufs Erwiderung abgewichen. Ich nehme an, daß die Rücksicht allgemein nicht mehr befolgt wird, ich würde sonst eine Parteinahme erblicken, deren Zurechtweisung ich speciell behandeln müßte. Dem kritischen Auge der Redaction ist auch der offen ausgedrückte injuriöse Charakter des Artikels ent gangen; demselben hätte sonst der Eintritt gewehrt werden müssen, denn ganz unzweifelhaft beabsichtigt Hr. Dülfer ein Warnungs signal für diejenigen Firmen aufzustecken, die mir creditirt haben, und solche, die dies in Zukunft zu thun beabsichtigen. Der dar gelegte Lebenslauf jener Leipziger Firma wird als der meinige prognostizirt, vielleicht auch die Privaten Regelwidrigkeiten des Be sitzers als bei mir vorhanden hingestellt.*) Ich bin, der ich diese Erwiderung nach erster Durchsicht des Pamphlets schreibe, noch im Zweifel, ob ich ein gerichtliches Erkenntniß darüber einhole. Ich würde aber sicher keinen Augenblick zögern, dies zu thun, wenn sich ein irgend nachtheiliger Einfluß bemerkbar machen sollte. Zu den angeführten Thatsachen übergehend, bemerke ich, daß jene Liegnitzer Firma seit Jahren, lange vor meinem Etablissement Schulbücher verkauft und daß nicht ich diese, sondern jene mich auf gespürt hat. Daß Leipzig den Ruf der Billigkeit genießt, ist eine durch die Organisation bedingte Consequenz, die seit Jahrzehenden weit über den Stadtbezirk geltend gemacht wurde. Der Leipziger Buchhändler weiß, daß Geschäfte meiner Art nicht nur von einem großen Theile der hiesigen Commissionare betrieben werden, er weiß auch, daß Firmen mit ausgesprochen gleicher Tendenz schon vor mir existirten und noch existiren, und daß ich streng genommen nur in deren Fußstapfen getreten bin. Der ersahrcne Buchhändler kennt ferner den Brauch best- renommirtcr Verleger, dem Buchhändler einen hohen Rabatt zu gewähren. Ich bin vielfach diesen Offerten begegnet und bereit, behufs Controle meiner Behauptung dem Börsenvorstande jene Firmen zu nennen. Der mit Ausrufuugszeichcn angeführte Rabatt satz von 20 gg verliert damit jeden staunenerregenden Charakter. Daß ich allgemein franco bei diesem Rabattsatze liefere, ist unwahr. Von meinen ca. 400 Verbindungen erfreuen sich 10 dieser Ver günstigung, natürlich gegen reducirten Rabatt. Sonst ist der Durchschnittrabatt von 20°/„ richtig. Der Umsatz im Jahre 1875 reicht genau gerechnet an 90,000 M. Ju diesem Jahre stellt sich das Facit noch günstiger, indem die Baarpackete der Monate Januar und Februar 1875 6649 M. 67 Pf., die des laufenden Jahres aber 14,062 M. 72 Pf. betragen. Daneben ist auch der Credit ein allgemeinerer geworden. Die damit verknüpften kolossalen Arbeiten bewältige ich in üblicher Geschäftszeit mit einem Gehilfen, *) Wir können dem Herrn Einsender nicht zugestehcn, daß ein Artikel, worin wohlmeinenden Sinnes alte und neue Erfahrungen aus dem Geschäftsleben zum allgemeinen Besten mitgetheilt werden, unter die Kategorie von „Angriffen" falle; dergleichen Aufsätze können unseres Erachtens wohl zum Gegenstand einer weitern Discufsion, aber nicht einer prozessualischen Behandlung gemacht werden, und wir glauben daher durch die Ausnahme der vorstehenden Entgegnung der publicistischen Sitte vollständig zu genügen. — Was Herr Streller sogar von einem „injuriösen Charakter" des angeschuldigten Artikels wegen einer darin enthaltenen geschichtlichen Parallele schreibt und womit derselbe also aller pragmatischen Darstellungsform den Krieg erklärt, — — — gehört schlechthin in das Gebiet der Komik, wohin ihm die ernste Haltung des Börsenblattes nicht zu folgen vermag. D. Red. Was als Beleg des immensen Spesenaufwandes diene. Hr. Dülfer weiß ferner, daß ich kein Lager halte. Er weiß dies, um feine Argumente zu stützen, sagt aber im Uebrigen eine Unwahrheit. Der dramatische Zweck dieser Stelle ist mir unverständlich und die Parallele mit Hrn. Volckmar unbegreiflich, weil ein Lager gebun dener Bücher ganz unbedingt Vorräthe verlangt. Der Fortfall der selben wäre einer Auflösung des Volckmar'schen Geschäftes gleich bedeutend. Die refüsirte Bestellung wurde nicht der „Partie" wegen beanstandet, sondern weil der expedirte Artikel ein anderer, als der verlangte war. Daß ich nichts von Etablissements-Circularen halte, ist richtig, nur in anderem Sinne als Hr. Dülfer meint. Jener Sarkasmus wurde durch eine Absonderlichkeit des Hrn. Dülfer provocirt. Nach dem ich alle Formalitäten ordnungsmäßig erledigt hatte, erhielt ich meinen ersten, an Hrn. Dülfer gerichteten Verlangzcttel mit dem oder ähnlichem Bemerken zurück, daß er an Nichtbuchhändler nicht liefere. Diese Notiz reizte mich zu einer Korrespondenz, deren Kern stelle Hr. Dülfer ausgebrochen hat. Im Uebrigen bin ich der Sitte treu geblieben und mit einem eigenhändig unterschriebenen Circular im Archiv des Börsenvereins vertreten. Allerdings habe ich der schulgemäßen Terminologie keinen Raum gewährt und die „dicht besetzte Umgegend und höhere Töchterschule" unerwähnt gelassen. Sollten diese Lücken in Hrn. Dülfer den Verdacht geweckt haben, daß ich ein „Nichtgelernter" sei? Hr. Dülfer läßt sich den Trumpf nicht entgehen, den Einbruch in fremdes Gebiet zu brandmarken. Ganz abgesehen davon, daß wir Sachsen insofern Heller sind, als wir nicht zu glauben vermögen, daß courante Schulbücher den Erfolg der Thätigkeit des Sortimenters verdanken, ist ein sehr wesentlicher Bestandtheil des zeitgenössischen Buchhandels, die Colportage, höhere wie niedere, durch „Einbrüche in fremdes Gebiet" groß geworden. Vielleicht geht Hr. Dülfer zum Schutze der Sortimenter auch diesem Krebsschaden zu Leibe, und besonders erfolgreich, wenn es ihm gelingt, gegen den „Gewerbe trieb im Umherziehen", „Gewerbefreiheit", „Freizügigkeit" und andern modernen Unfug mit Beifall zu agitiren. Hr. Dülfer citirt wiederholt den meinerseits in einer jüngst gebrachten Replik gebrauchten Ausdruck der „buchhändlerisch nicht begangenen Orte". Vielleicht hat ihm die Zusammenstellung gefallen, sie war nicht ganz ungeschickt gewählt, vielleicht auch, und dies ist die ernste Kehrseite, erkennt Hr. Dülfer nur eine stylistische Decora- tion darin, eine Lüge, deren man sich bei den Modernen ja wohl versehen darf. Ich halte deshalb für nöthig, aus der großen Anzahl obrigkeitlicher Zuschriften einige herauszugreifen und nachstehend zum Besten zu geben: Auf die unterm 24. v. Mts. hierher gelangte Offerte betr. Errich tung einer Buchhandlung, erlauben wir uns, ergebenst mitzutheilen, daß wir mit dem Unternehmen ganz einverstanden sind. Wir bemerken, daß wir diese nach besten Kräften unterstützen würden rc. re. Fürstenbcrg a/O-, 16. Decbr. 1875. Der Magistrat. Von Ihrer am 18. d. Mts. hier eingegangenen Mittheilung haben wir Kenntniß genonnen und können versichern, daß wir es mit Freuden begrüßen würden, wenn in hiesiger Stadt, welche nebst der zahlreich be völkerten Umgebung viel Bedarf nach literarischen Erzeugnissen hat, eine Buchhandlung zur Etablirung gelangte rc. Sayda, 20. November 1875. Der Magistrat. Durch besondere Umstände ist hier gegenwärtig gar kein Buchbinder und wäre es uns sehr angenehm, wenn diesem Mangel abgeholsen würde. Ein junger strebsamer Mann würde gute Geschäfte machen, be sonders wenn er ein Verlagsgcschäft von Schulbüchern rc. hätte. Wenn möglich, bitten wir, einen tüchtigen Buchbinder zu hies. Etablissement zu veranlasse». Oebisfelde, 28. Januar 1876. Der Magistrat.
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