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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1906
- Sprache
- Deutsch
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6626 Nichtamtlicher Teil. 154, 6. Juli 1906. Autoren und Verlegern einführen sollte, um als Muster für Verlagsverträge zu dienen. 123. Erschwerungen des Internationalen Verkehrs auf geistigem Gebiet. Die fünfte Tagung des Internationalen Verlegerkon gresses spricht nach Kenntnisnahme der Berichte der Herren Fisher Unwin, Hoepli und Vandeveld, welche die Notwendig keit klarlegen, die Produktion der Geisteswerke von allen aus Zolltarifen und andern Arten von Abgaben entstehenden Erschwerungen zu befreien, die Erwartung aus, daß die Regierungen, im Interesse nicht nur des Buchhandels, sondern auch der allgemeinen Bildung, diese Grundsätze bei Abschluß der künftigen Handelsverträge berücksichtigen mögen. Inzwischen spricht der Kongreß die Erwartung aus, daß energische Anstrengungen gemacht werden, um Werke, welche Buchhandlungen an Verleger aus dem Aus lande zurücksenden, nachdem sie vergeblich versucht haben, sie zu verkaufen, bei dieser Wiedereinführung von allen Zoll abgaben zu befreien, und er unterstützt die Schritte, die die italienischen Verleger zur Erreichung dieses Zieles unter nommen haben. 124. Buchhandlungs-Kataloge. Die V. Tagung des Internationalen Verlegerkongresses bestätigt den von den frühern Tagungen in Paris, Brüssel und London geäußerten Wunsch, daß es nötig sei, die Verlagskataloge derart anzuordnen, daß sie das Nach schlagen möglichst erleichtern, und sie bezüglich Zusammen stellung und Druckeinrichtung möglichst einheitlich zu ge stalten, damit sie leicht geordnet und entweder als Band oder als Zettelkataloge aufbewahrt werden können, und betraut das Permanente Bureau mit der Redaktion eines internationalen Reglements, betreffend die Zusammen stellung von Verlagskatalogen. 125. Rabattgewährung von Vereinen an ihre Mitglieder. Der Kongreß ist sich der Gefahr bewußt, die dem internationalen Buchhandel dadurch erwächst, daß Vereinen die Möglichkeit gelassen ist, Privatpersonen die Rabattsätze genießen zu lassen, die eigentlich dem Buchhandel Vorbehalten bleiben sollten, und bestätigt deswegen seine frühern Be schlußfassungen, welche die Gewährung von Rabatt an das Publikum verurteilen. Es werden daher die Verleger aller Länder ersucht, 1. gegebenenfalls zu verhindern, daß Vereine, die keinen Buchhandel treiben, Rabatte genießen, und 2. von den betreffenden Vereinen das formelle Ver sprechen zu verlangen, sich beim Weitervertrieb an ihre Mitglieder an die in den einzelnen Ländern geltenden Ver kaufsbestimmungen zu halten. 126. Reisebuchhandel. Der V. Internationale Verlegerkongreß anerkennt die Bedeutung, die neben dem Sortimentsbuchhandel der Reise buchhandel für die Verleger und die Verbreitung der Lite ratur hat. Unter Wahrung der Interessen des Sortimentsbuch handels verlangt der Kongreß die Beseitigung aller Bestim mungen, die die Entwicklung des Reisebuchhandels hindern könnten. 127. Internationale Regelung der Aufführungs rechte musikalischer Werke. Der Internationale Verlegerkongreß spricht die Erwar tung aus, daß schon in einem nahen Zeitpunkt in Deutsch land ein Einvernehmen aller beteiligten Kreise, das für die Verwertung der Aufführungsrechte von größter Bedeutung ist, erzielt werden möge. Er erwartet namentlich von der Einsicht der Deutschen Anstalt, daß sie den Wünschen der Musikverleger und der mit diesen verbundenen Autoren Rech nung trage, um den Beitritt dieser beiden Gruppen zur Anstalt zu ermöglichen. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß in den Ländern, wo noch keine Vereine für die Nutzung der Auf- ührungsrechte bestehen, solche gegründet werden und daß unter allen in den verschiedenen Ländern bestehenden Vereinen der Autoren, Verleger und Komponisten eine Einigung erzielt werden möchte. 128. Mechanische Musikinstrumente. Im Hinblick auf den bevorstehenden Zusammentritt der Berliner Konferenz zur Revision der schon im Jahre 1896 revidierten Berner Konvention spricht der Kongreß den Wunsch aus, daß jeder Abgeordnete der zuständigen Vereine von seiner Regierung ermächtigt werde, die Beseitigung von Ziffer 3 des Schlußprotokolls zu verlangen. 129. Reform der Bibliographie von Kunstwerken. 1. Der Kongreß spricht den Wunsch aus, daß in jedem Land ein Katalog der nationalen Kunstwerke geschaffen werde. 2. Das Exekutivkomitee des Internationalen Verleger kongresses wird beauftragt, auf Gruud der nationalen Kata loge die Schaffung eines internationalen Kunstrepertoirs zu studieren. 130. Ernennung eines Ehrenmitglieds. In Anbetracht der hervorragenden dem Verlegerkongreß geleisteten Dienste ernennt dieser Herrn Henri Morel zum Ehrenmitglied des Kongresses, der Internationalen Kommis sion und des Exekutivkomitees, mit Sitz und Stimme in diesen. Schlußfolgerungen. 1. Das Permanente Bureau wird beauftragt, diejenigen Arbeiten auszuführen, die sich aus den in der Mailänder Tagung des Kongresses geäußerten Wünschen ergeben; 2. die Studien betreffs derjenigen Fragen fortzusetzen, deren Ausführung im Gange ist oder bezüglich welcher es Erhebungen macht; 3. zu geeigneter Zeit Schritte zu tun bezüglich des Beitrittes neuer Staaten zur Berner Konvention, sei es von sich aus, sei es auf Verlangen nationaler Vereine; 4. mit Zustimmung des Exekutivkomitees ein Wörter buch der im Verlag und im Buchhandel gebräuchlichen tech nischen Ausdrücke aufzustellen, das voraussichtlich in deutscher, englischer, französischer, italienischer und spanischer Sprache zur Ausgabe gelangen wird; 5. die jährlichen Mitteilungen, die jeder nationale Verein ihm zukommen lassen möge, zusammenzustellen und den übrigen Vereinen zu übermitteln; 6. den einzelnen Vereinen bleibt es Vorbehalten, die geeigneten Schritte zu tun und die Bestrebungen des Per manenten Bureaus zu unterstützen, in den nationalen Gesetz gebungen Verbesserungen zu erreichen. Das Exekutivkomitee und die Internationale Kommission des Kongresses hielten bei der Eröffnung und am Schluffe der Mailänder Tagung Sitzungen ab, um verschiedene Fragen zu erörtern.
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