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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1903
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1903
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- Deutsch
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10260 Nichtamtlicher Teil. 285, 9. Dezember 1903. die Erde dort wüst gewesen und leer. Entschuldigen kann ein gutherziger Leser diese Behauptung ja wohl (Herr Streiter schreibt eingestandenermaßen seinen Artikel ja »nur pro äowo«), richtig ist sie deshalb aber keineswegs. Schon lange vor Herrn Strellers »Tätigkeit« existierten in fast allen kleinern Orten Buchbindereien und Papierhandlungen, die gelegentlich auch Bücherbestellungen annahmen und aus führten. Diese bezogen aber ihren Bedarf nicht durch die von mir bekämpften Buchbinderkommissionäre, die zu er finden erst Herrn Strellers Spürsinn Vorbehalten blieb, sondern durch die nächstgelegenen Sortimentsbuchhandlungen! Diese gaben den Wiederverkäufern, besonders zur Schulbücher- und Weihnachtszeit, sogar Kommissionslager von ihren: eignen Vorrat, und auf diese Weise kamen schließlich auch die Verleger weit eher zu ihrem Rechte als heute, wo sie mehr oder weniger vom guten Willen des Buchbinderkommissionärs abhängen, der »natürlich« nur das vertreibt, was ihm be liebt, d. h. wobei am meisten für ihn hängen bleibt. Das ist ja gerade einer der Hauptgründe zu den Be schwerden gegen die Herren Streller und Genossen, daß sie den Provinzsortimentern auch diesen kargen Bissen noch wegschnappten, — daß sie ganz nach Karl Bücherschem Rezept auch hier »den Zwischenhandel ausschalten« wollten, um dabei die eigne Tasche zu füllen. Das mag das gute Recht der Vuchbinderkommisstonäre sein, denn der wirtschaft liche Kampf macht vor den Interessen andrer leider nur in seltenen Fällen Halt; daß man aus dieser Beeinträchtigung der Lebensbedingungen andrer aber noch eine Art Gloriole um das eigne Haupt weben, sich selbst gewissermaßen als einen der allgemeinsten Verehrung würdigen Kulturträger ürsi rats hinstellen will, das finde ich ein wenig weitgehend. Zum Schluß noch eine Bemerkung zu Herrn Strellers offenkundigem Versuch, das Interesse des Lesers von der Buchbinderkonkurrenzfrage ablenken und auf die Bekämpfung der Vertriebsanstalten christlicher Literatur konzentrieren zu wollen. Gewiß, diese Schriftenniederlagen — wie so viele andre Vereinsunternehmungen ähnlicher Art, z. B. diejenigen der Lehrer und zahlreicher Beamtenkategorien — schaden dem Sortiment, und es wird notwendig sein, den durch sie ge zeitigten Auswüchsen entgegenzutreten. Doch meine ich: eins nur nach dem andern! Zunächst harrt unsrer eine weit dringlichere und für die Allgemeinheit viel wichtigere Aufgabe, bei deren Bewältigung wir unsre Kräfte straff Zusammen halten und nicht zugunsten Dritter zersplittern wollen. Das ist und bleibt die Bekämpfung schädlicher Geschäftsprinzipien sogenannter Buchbinder-Kommissionäre und damit zusammen hängend »die Zertrümmerung der Sortimentszwergbetriebe«. Dresden, 6. Dezember 1903. Rudolf Heinze. Kleine Mitteilungen. Weltausstellung in St. Louis 1904. Transport versicherung der Ausstellungsgüter. — Laut laufender Transportpolize Nr. 817/24417, geschlossen durch den Assekuranz makler Aug. Röber, Hamburg, haben die Norddeutsche Versicherungs gesellschaft, die Nordwestdentsche Versicherungsgesellschaft in Hamburg, die Transatlantische Güter-Versicherungsgesellschaft in Berlin, sowie andre erstklassige Assekuranzkompagnien Versicherung übernommen an: den Herrn Reichskommissar für die Weltausstellung in St. Louis, in Berlin, und die Firma Julius Rudert in Hamburg. Die Bedingungen der Polize werden nachstehend in den Grundzügen wiedergegeben. Die Güter gelten versichert bis zu einem Maximalbetrag von 3000000 ^ für ein Dampfschiff für Verladungen von Hamburg und (oder) Bremen und (oder) Amsterdam und (oder) Rotterdam und (oder) Antwerpen (Vorreisen innerhalb des Deutschen Reiches und (oder) der Niederlande und (oder) Belgiens zu Wasser und (oder) zu Lande, ab Fabrik, respektive ab Lager, Haus usw. sind mitversichert) nach atlantischen Häfen und (oder) Golfhäfen der Vereinigten Staaten Nordamerikas. Dann weiter nach St. Louis bis in das Ausstellungsterrain, und zwar bis in die Gebäude, in denen die Gegenstände ausgestellt werden, und zurück. sis Prozent Prämie wird berechnet, wenn die Güter auf der Eisenbahn vom Jnlande nach Hamburg und (oder) Bremen und (oder) Amsterdam und (oder) Rotterdam und (oder) Antwerpen und ab diesen Häfen mit Dampfschiffen, zwar von Hamburg mit solchen der Hamburg - Amerika - Linie und der Union-Linie, von Bremen mit Dampfschiffen des Norddeutschen Lloyds, von Amster dam und (oder) Rotterdam mit Dampfschiffen der Holland-Amerika- Linie, von Antwerpen mit Dampfschiffen der Red Star Line, nach atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten Nordamerikas uns weiter auf der Eisenbahn nach St. Louis hin und zurück befördert werden. Für diejenigen Güter, die aus irgend einem Grunde nicht zum Rücktransport gelangen, wird eine Prämienrückgabe von si» Prozent gewährt. Bei der Deklaration des zu versichernden Werts können außer dem Fakturawert die Transportkosten und imaginärer Gewinn, letzterer gleichviel wie hoch, im Schadensfälle vor der Deklaration 10 Prozent nicht übersteigend, mit eingeschlossen werden. Ferner können Zölle mit unter Versicherung gebracht werden, und beträgt die Prämie dafür als Mehrwert im Bestimmungs lande, wenn Verladungen über atlantische Häfen der Vereinigten Staaten Nordamerikas in Frage kommen, '/,§ Prozent. Ersatz für Zölle findet nur dann statt, wenn solche mit versichert sind. Die Gefahren des Diebstahls sowie auch des Feuers gelten eingeschlossen, jedoch nicht während der Aus stellungsperiode. Die versicherten Werte gelten, nach stattgehabtec Deklaration, in allen Fällen als feste Taxen und sind unanfechtbar. Sämtliche Güter gelten sowohl für den Hin- als auch für den Rücktransport frei von 3 Prozent Beschädigung versichert, Liquiden gewöhnliche Leckage 3 Prozent, in Taxen nach Usanz, für den Rücktransport unter der Bedingung, daß durch den Herrn Reichs kommissar für die Weltausstellung in St. Louis die gute Be schaffenheit der Güter attestiert worden ist; andernfalls gelten die Güter frei von Beschädigung außer im Strandungsfall, Stoßen, Kollision usw. versichert. Für Rostschäden an Stahlwaren und ähnlichen Artikeln, aus genommen im Strandungsfalle, Stoßen, Kollision usw., haften die Assekuradeure nicht; das gleiche gilt für innern Verderb der Güter sowie in bezug auf Schäden, die dieselben dadurch erleiden, daß sie ausgestellt werden, also Verbleichen von Stoffen u. dgl. Für Bruchschäden an Gütern haften die Assekuradeure nur dann, wenn solche infolge eines Strandungsfalles, Stoßen, Kolli sion usw. entstanden sind. Soll das Beschädigungsrisiko infolge von nachweisbaren Un fällen beim Ein- und Ausladen für zerbrechliche Güter, beispiels weise Glaswaren, Skulpturen, Gemälde usw. mitversichert gelten, so müssen dieserhalb, bevor die Güter auf den Transport gelangen, Vereinbarungen mit den Assekuradeuren getroffen werden. Für Ölgemälde, Kupferstiche und sonstige Kunstgegenstände haben die bekannten Spezialversicherungsbedingungen, die einige Modifikationen-zugunsten der Versicherten erfahren haben, maß gebende Geltung. Die Aussteller sind berechtigt, den Schaden unmittelbar mit den Versicherungsgesellschaften zu regulieren, in welchem Fall die Versicherten die Verpflichtung haben, ihnen ihre Ansprüche an die Versicherungsgesellschaften zu zedieren. Die Anmeldungen für die Versicherung haben bei der Firma Julius Rudert, Hamburg, zu erfolgen. In der Wahl des Spedi teurs werden die Aussteller dadurch in keiner Weise beschränkt. Wie das vom Reichskommissiar gedeckte kombinierte Risiko auf die einzelnen Gebäude verteilt werden wird, steht noch nicht fest. Bei Anmeldungen für die Transportversicherung, die vor dem 1. Januar 1904 erfolgen sollen, empfiehlt es sich daher, zunächst im Bureau des Reichskommissariats anzufragen. Anmeldeformulare stehen daselbst zur Verfügung. (Nach Mitteilungen aus dem Reichskommissariat für die Weltausstellung in St. Louis.) Poststatistisches. — Die neue Statistik der Reichs - Post- und Telegraphen-Verwaltung ist soeben fertiggestellt worden, um dem Reichstage vorgelegt zu werden. Das Leipziger Tageblatt entnimmt ihr folgende Angaben: Das Reichs-Post- und Telegraphengebiet — also ohne Bayern und Württemberg — zählte am Ende des Jahres 1902 insgesamt 32 542 Postanstalten, von denen 17 487 Telegraphenbctrieb haben. Im ganzen gibt es 22 292 Telegraphenanstalten. Fernsprech anstalten gibt es 16 292, Postbriefkasten 106 074, Postbeamte
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