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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.02.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.02.1908
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080229
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50, 29. Februar 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 2449 Bücherkenners« Ausdruck (und ich kann mich dieser nur anschließen), daß die bisherigen, wenn auch ungenauen Be zeichnungen wie 40, 160, Folio unzweifelhaft eine schnellere Vorstellung des Formats geben als die genauen, pedantischen Angaben nach dem Metermaß. Einen sehr erwünschten Zusatz gibt uns Cim auf den Seiten 389 bis 409, auf denen er, geäußerten Wünschen folgend, die Technik des Korrekturlesens ausführlich behandelt und die Korrekturzeichen in großer Vollständigkeit erklärt. Eine dreifache Tabelle dient zur Erläuterung. Zuerst zwei Seiten Text mit allen erdenklichen Satzfehlern, dann der selbe Satz, versehen mit den erforderlichen Korrekturzeichen, und schließlich der richtige Text nach erfolgter Korrektur. — Bei Besprechung der Verkaufspreise für die zwar nicht herab gesetzten, aber allgemein zu halbem Preise ausgebotenen Klasstkerausgaben von Charpentier, Didot, Garnier und Jouaust findet sich (Seite 416) eine Schlußbemerkung, die nicht im Interesse der Buchhändler sein dürfte, da sie sehr geeignet ist, die ohnehin schon falschen Ansichten des Publi kums vom hohen Rabatt und die darauf sich stützenden An sprüche der Käufer noch zu bestärken. Cim behauptet näm lich, daß der Buchhändler im allgemeinen 33»/z Prozent Rabatt erhielte. Wenn er dabei ausdrücklich nur von der Belletristik und der populären Literatur gesprochen hätte, wäre daran nichts auszusetzen; wie verhält es sich aber mit den wissenschaftlichen Büchern, die fast durchweg nur mit 25 oder 20 Prozent rabattiert werden? Ein Verzeichnis der in den fünf Bänden enthaltenen Abbildungen und ein Generalregister, das sich über 106 Seiten erstreckt und den Gebrauch des Werks wesentlich er leichtert, bilden den Schluß des fünften Bandes. Das vielerseits erwartete Literaturverzeichnis, für das Schreiber dieses bereits bei der Besprechung der ersten beiden Bände plädiert hatte, ist dagegen leider ausgeblieben. Der Autor gibt seine Gründe hierfür unter der Überschrift »Libllo- grsplüs« auf Seite 291—292 an, indem er vor allem be tont, daß ein derartiges Verzeichnis insofern eine Wieder holung bedeuten würde, als im Eingang jedes Abschnitts die hauptsächlichsten Quellen stets gruppenweise und biblio graphisch ziemlich genau namhaft gemacht worden seien. Ihm selbst habe, wie er in einer Zuschrift an den Unter zeichneten ausführte, oft die Absicht oorgeschwebt, die außer ordentlich umfangreiche, zu seiner Arbeit verwandte Biblio graphie in entsprechender Vervollständigung dem Werke anzu reihen, der Umfang einer derartigen Bibliographie habe ihn jedoch davon abgehalten, würde sie doch zum mindesten einen besonder» Band in Anspruch genommen haben. Er habe jedoch den Plan einer Verwirklichung dieser Idee, d. h. der Herausgabe einer »Libliogrsplüs än llvrs« nicht aufgegeben. Es wäre zu wünschen, daß Cim die Muße zu dieser Arbeit finden möchte, denn es scheint mir, daß eine solche kaum einen berufeneren Bearbeiter finden könnte, und diese Bibliographie dürfte uns Deutschen eine sehr willkommene Ergänzung zum vortrefflichen Katalog der Börsenvereinsbibliothek bilden. Wie ausgedehnt das zu' bearbeitende Gebiet ist, mag daraus zu ersehen sein, daß die Gesamtzahl der in der Nationalbidliothek gesammelten bibliographischen Bücher auf etwa 20 000 geschätzt wird (im Jahre 1897 wurde sie von dem damaligen Generaldirektor Leopold Delisle amtlich mit 14 601 angegeben). Um Jrr- tümern vorzubeugen, sei nochmals betont, daß der fran zösische Begriff »Bibliographie« viel umfassender ist als der deutsche und die ganze Literatur einschließt, die sich mit deni Buche in irgendwelcher Form befaßt. Das Ausfallen dieser Bibliographie sowie andre, im Laufe der Besprechung der einzelnen Bände mitgeleilte Auslastungen und nicht erfüllte Wünsche sollen den Wert Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 7L. Jahrgang. des Werks jedoch in keiner Weise herabsetzen. Wo es vom Unterzeichneten kritisiert werden mußte, hat dieser eben zumeist vom Standpunkt des Buchhändlers aus geurteilt, während die Monographie des Bibliothekars Cim in erster Linie für den Bücherliebhaber geschrieben ist. Jeden falls besitzen wir in ihr eine riesige Fülle von inter essanten und nützlichen Mitteilungen in systematischer, über sichtlicher Form, wie sie uns für den mäßigen Preis von 25 Frcs. bisher noch nicht geboten worden ist. Zu be sonders hervorzuhebenden Vorzügen zählen schließlich auch die harmonische, sorgfältige Druckanordnung, der so gut wie fehlerfreie Satz und das pünktliche, regelmäßige Erscheinen der einzelnen Bände, das einen Abschluß der schönen Publi kation, die man zu den Standardwerken der bibliographischen Wissenschaft rechnen muß und als Quellenwerk nicht über gehen kann, in zweieinhalb Jahren gestattet hat. Jos. Thron. Kleine Mitteilungen. ' »uchhändlerverbaud Haanover-Vraunschweig. — Der Buchhändlerverband Hannover-Braunschweig versammelt sich heute und morgen in Hannover zur ordentlichen Haupt versammlung (Hotel Hannover, Joachimstraße) und zur Feier seines fünfundzwanzigjährigen BestehenG Allen Mitgliedern deS geehrten Verbandes sprechen wir zu diesem Jubiläum unsre auf richtigen Glückwünsche aus. Wie eine Anzeige im amtlichen Teil des heutigen Börsenblatts bekannt gibt, wird zu diesem Ehrentage eine »Kurze Geschichte des Buchhändler-Verbandes Hannnver- Braunschweig (E. V.) 1883-1908« erscheinen. * Übereinkunft zwischen Deutschland «nd Italien be treffend den Schutz an Werke« der Literatur und Kunst und au Photographien. (Vgl. Nr. 1 d. Bl.) — Wie wir der Leipziger Zeitung entnehmen (eine amtliche Meldung liegt nicht vor), sind die Ratifikationsurkunden zu der am 9. November 190? in Rom Unterzeichneten Übereinkunft zwischen Deutschland und Italien, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst und an Photographien am 25. d. M. in Rom ausgewechselt worden. Vorschriften für deutsche HandlungSreiseude im AuS- lande. — Die für deutsche Handlungsreisende und die von ihnen mitzufllhrenden Warenmuster in den verschiedenen fremden Ländern maßgebenden Bestimmungen sind vom Verkehrsbureau der Berliner Handelskammer zusammengestellt worden. Die Sammlung enthält außer den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften die Bestimmungen über Legitimarionspaptere, Gewerbesteuer und sonstige Gebühren, Zollbehandlung der Warenmuster, Fracht ermäßigung sür Musterkoffer usw. Die Handelskammer stellt das Heft den Interessenten kostenlos zur Verfügung; es wird der Februarnummer der -Mitteilungen der Handelskammer» beigelegt und auch sonst durch das Verkehrsbureau der Handelskammer Berlin, Dorotheenstraße 7/8, unentgeltlich abgegeben. (Leipziger Tageblatt.) * Robert Koch-Stiftung. (Vgl. Nr. 49 d. Bl.) — In einem Schreiben an den amerikanischen Botschafter in Berlin bestätigte Andrew Carnegie seine Schenkung von 500 000 ^ an die Robert Koch-Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkulose und erklärte, daß er die Absicht habe, weitere 500 000 ^ dieser der ganzen Menschheit dienenden wohltätigen Stiftung zuzuwenden. Schwei». Vordrucke für Zollerklärungen. — Aus Anlaß der Wahrnehmung, daß eine ausländische Druckerei kürzlich Vor drucke für Zollerklärungen (Deklarationen) in den Verkehr ge bracht hat, die den von der schweizerischen Zollverwaltung ge lieferten, sogar mit Nachahmung des eidgenössischen Stempels, nachgedruckt sind, sieht sich die schweizerische Oberzolldirektion ver anlaßt, in einer Bekanntmachung vom 28. Januar d. I. darauf aufmerksam zu machen, daß im Verkehr mit den schweizerischen Zollbehörden einzig die von der Zollverwaltung gelieferten Vor drucke gültig und zulässig sind, die von der Zollverwaltung zum Selbstkostenpreis abgegeben werden. Erklärungen, zu denen ein 318
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