Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19060717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190607172
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19060717
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1906
- Monat1906-07
- Tag1906-07-17
- Monat1906-07
- Jahr1906
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
entschieden zugunsten der Klägerin. Die Vorderrichter führen aus, daß die Beurteilung der aufgeworfenen Frage im Sinne der alten Gesetzgebung zu geschehen habe und daß der denkbare Wille der Vertragskontrahentcn maßgebend sei. Gegen das oberlandesgerichtliche Urteil hatte die Beklagte Revision eingelegt, die jedoch vom l. Zivilsenat des Reichs gerichts zurückgewiesen wurde. Der erkennende Senat des Reichsgerichts führte aus, daß die Revision im wesentlichen nur prozessuale Angriffe enthalten habe und daß durch diesen Rechts streit auch nicht entschieden werden sollte, ob der Beklagten weiter gehende Rechte zustehen bezüglich des Vertriebs der Noten und der Benutzung seitens ihrer Käufer, sondern nur, daß auch der Klägerin das Recht der Aufführung zustehe. Wem das aus schließliche Recht zufalle, müsse eventuell durch einen weiteren Rechtsstreit entschieden werden. K. Miß lack. Wissenschaftliche Preisaufgabe. — Die Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin stellt für das Jahr 1809 folgende Preisausgabc: »Es sollen die Typen und Symbole der altorientalischen Kunst kritisch untersucht und ihre Verbreitung in Vorderasien und im Bereich der mykcnischen und der phönikischen Kunst verfolgt werden. Eine Beschränkung auf eine Anzahl der wichtigsten Symbole (z. B. geflügelte Sonnen scheibe, Sonne und Mond, Henkelkreuz, gekrönte Gottheiten, Sphinx, Greif und die zahlreichen andern Mischwesen und Flügel- gcstalten, Gottheiten, die auf Bergen oder Tieren stehen, wappen artige Anordnung von Tieren, nackte und bekleidete Göttin u. a.) ist zulässig. Auch wird eine erschöpfende Sammlung allen in den Museen zerstreuten Materials nicht gefordert, wohl aber eine kritische Sichtung und Ordnung der wichtigsten Denkmäler, bei der die Umgestaltungen und die Verbreitung der Typen dargelegt, die Frage, welche Bedeutung sie bei den einzelnen Völkern gehabt haben, geprüft und ihr Ursprung nach Möglichkeit ausgehellt werden soll.» Der ausgesetzte Preis beträgt 5000 Die Be werbungsschriften können in deutscher, lateinischer, französischer, englischer oder italienischer Sprache abgefaßt sein. Die Frist der Cinlieferung reicht bis 31. Dezember 1908. (National-Ztg.) Deutscher Zolltarif. Amtliche Auskünfte. (Vgl. Nr. 153 d. Bl.) — Das -Nachrichtenblatt für die Zollstellen», herausgegeben vom Reichsschatzamt in Berlin, enthält in seiner neuesten Nummer (7) folgende Auskünfte über den deutschen Zolltarif: Auskunft 448/06. Tarifnr. 674. Literarische Erzeugnisse. Zollfrei. »Der Wanderer, Kathol. Literatur- und Anzeigeblatt für Kirche, Schule und Haus.» Eine Druckschrift, die den Zweck hat, Verlagserzcugnisse durch Besprechungen, Aufsätze über die Person und die Werke einzelner Schriftsteller und Abdruck von Proben, teilweise mit Bilderschmuck, zur Kenntnis der Leser zu bringen Am Schluß der Druckschrift sind auch Anzeigen von Geschäftsleuten aller Art angefügr, außerdem ist am Schluß ein kleiner Streifen freigelassen, der die Überschrift trägt -Die im »Wanderer- ange zeigten Bücher und Bilder sind zu beziehen durch». Die Druck schrift ist als literarisches Erzeugnis anzusehen. (W.-V., Stichwort »Bücher« Abs. 1.) Herstellungsland: Schweiz. (Karlsruhe, 30. 4. 06.) Auskunft 449/06 Tarifnr. 674. Literarische Erzeugnisse. Zollfrei. Die zu Heften vereinigten Druckschriften tragen folgende Auf schriften: 1. Digalen. Auszüge aus der medizinischen Literatur; 2. Über Digitalisbehandlung, von Professor vr. F. Umber; 3. Über den therapeutischen Wert eines Esters der benzoylierten Salicylsäure (Benzosalin), Sonderabdruck aus der Wochenschrift -Medizinische Klinik»; 4. Über Thiocol »Roche- und dessen thera peutische Bedeutung, Sonderabdruck aus der -Allgemeinen Medizinischen Zentralzeitung-; 5. Klinisches über vigitoxinuw solubile Cloetta (Digalen), Sonderabdrnck aus der -Zeitschrift für klinische Medizin»; 6. Thiocol »Roche- (Gesammelte Literatur 1898-1903); 7. Berichte über Airol »Roche»; 8. Sammel-Referate über Protylin -Roche». Die Hefte sollen von einer Fabrik chemisch-pharmazeutischer Erzeugnisse, in Basel, eingeführt werden und enthalten Berichte von Ärzten über ihre Erfahrungen mit den in der Überschrift angegebenen Heilmitteln und Angaben über die Anwendungsvorschriften für diese Mittel. Sie sind als literarische Erzeugnisse zu behandeln. (W.-V., Stichwort -Bücher- Abs. 1.) Herstellungsländer: Schweiz, Österreich-Ungarn und Deutschland. (Karlsruhe, 3. 5. 06.) Auskunft 450/06. Tarifnr. 674. Handelsjahrbuch von Portugal 1906. Zollfrei. Ein gedrucktes, starkes Buch in einem Einband aus Pappe mit Überzug von Zeugstoff, das den Titel -L.nvus.rio som- msroisl äs Portugal 1906» (Handelsjahrbuch von Portugal 1906) führt. Das Buch dient zur Belehrung für alle Personen, ins besondre aus dem Handelsstande, die sich über portugiesische Ver hältnisse im allgemeinen oder im besonder» unterrichten wollen, und enthält demgemäß zunächst allgemeine Angaben über staat liche Einrichtungen, Herrscherhaus und dergleichen, Sitz der Behörden, Münzen, Maß, Gewicht usw. des Landes, ferner Be schreibungen der einzelnen Orte und ihrer Sehenswürdigkeiten mit geographischen, statistischen usw. Mitteilungen, daneben die Adressen der an den Orten ansässigen Geschäftshäuser, öffentlichen Personen usw. und schließlich in mäßigem Ümfang auch allgemein gehaltene geschäftliche Anzeigen (Annoncen). Die Herausgabe des Buches erfordert eine umfangreiche literarische Tätigkeit. Es liegt hiernach ein literarisches Erzeugnis vor. (W.-V., Stichwort »Bücher» Abs. 1.) Herstellungsland: Portugal. (Hamburg, 4. 5.06.j Internationaler Schriftstellertag. — Der 28. Kongreß der »Lssooistion littsrsirs st srtistigns intsrustionsls- wird sich in den Tagen vom 20. biH 25. September 1906 in Bukarest versammeln. Der Sitz der -Lssooistion- befindet sich jetzt im Hause des -Lsrols äs Is I-ibrsiris«, ksris, 117, Loulsvsrä 8sint- Llsrmsin. Auskunft erteilt der Generalsekretär Herr Andre Taillefer. Verlagskatalog empfehlenswerter theologischer Werke von G. Strübigs Verlag (M. Alt mann) in Leipzig. Nebst einem Verzeichnis aller in diesen Werken behandelten Schrift steller. 8°. 56 S. (Sprechsaal.) Zur Verkehrsordnung. Im Laufe des Jahres zurückverlangte Bücher. (Vgl. Nr. 158 d. Bl.) In Nr. 158 des Börsenblatts lenkt Herr K. Ad. Emil Müller, Stuttgart, mit Recht die Aufmerksamkeit der Verleger auf das Bestreben einer Reihe von Sortimentsgeschäften, die Aufforderungen der Verleger im Börsenblatt zur Rücksendung von Kommissionsgut im Laufe des Jahres durch eine öffentliche Erklärung in den Spalten des Börsenblatts für sich unwirksam zu machen und dadurch den Z 33o der Verkehrsordnung für ihre Geschäfte aus zuschalten. Obwohl die geltend gemachten Gründe: Mangel an Zeit, das Börsenblatt zu lesen*), im Munde des Sortimenters, den alle seine Geschäftsinteressen und die verschiedenen Paragraphen der Verkehrsordnung nötigen, der Lektüre des Börsenblatts seine Aufmerksamkeit zu widmen, sich recht eigentümlich ausnehmen, obwohl ferner die grünen Zettel des Börsenblatts eine viel praktischere Übersicht und Handhabung gestatten, als die den Ver legern abverlangten direkten Aufforderungen, so steht doch zu be fürchten, daß das Vorgehen der einzelnen Firmen Schule macht und Störungen in diesen geregelten Geschäftsverkehr trägt, die beizeiten zu verhüten wir alle triftigen Gründe haben. In rechtlicher Hinsicht scheint die Sache für den Verlag nicht ganz so klar zu liegen, wie man nach den Ausführungen des Herrn Müller schließen könnte, wenigstens glaube ich annehmen zu müssen, daß die betreffenden Sortimcntsfirmen die rechtliche Grundlage sür ihr Verlangen durch folgende Paragraphen der *) In Wirklichkeit suchen sich vermutlich die betreffenden Herren Sortimenter einige Erleichterungen in andrer Richtung zu verschaffen. Einmal ersparen diese Firmen das Suchen nach zu rückoerlangten Büchern, die sie gar nicht in Kommission empfingen, und zum andern erhoffen sie von ihrer Maßnahme wahrscheinlich eine Verminderung der oerlegerischen Remissions-Aufforderungen und damit eine weitere Verringerung der Arbeitslast, die ihnen diese fast ständigen Remissionsarbeiten verursachen. Schramm. 910*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder