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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1924
- Strukturtyp
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- 1924-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1924
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- Deutsch
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M 6l, 12. März 1924. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dlschu. Buchhandel. 3179 Redaktioneller Teil. (Nr. 36.) Verein Dresdner Buchhändler. Organ des Börsenvereins. Jahresbericht, erstattet am 15. Februar 1924. Wenn seit einer Reihe von Jahren in den Berichten der Vor standes die Darstellung der geschäftlichen Lage des Buchhandels als unsicher und die Zukunft als ungewiß und dunkel bezeichnet, und als letztes di« Hoffnung auf bessere Zeiten herausgeholt wurde, so war dies« Berichterstattung den Tatsachen entsprechend. Ob es heute schon angebracht ist, diese Zeiten als hinter uns lie gende und nicht mehr wiederkehrend« zu betrachten, ist immerhin fraglich. Zwar merkt man den festen Willen der Regierungen, im Reiche und in den Ländern Ordnung zu schaffen, vor allem die Währungsverhältnisse aus eine Grundlage zu stellen, die eine Sicherheit für Handel und Verkehr gibt. Doch sind di« Eingriffe in das Vermögen des einzelnen Gewerbetreibenden von brutaler Wirkung, und mancher würde aus der Strecke bleiben, wenn er nicht rechtzeitig unberechtigte Forderungen der Finanzämter zurllckweist und durch Beweismittel das Unhaltbar« der Steuer veranlagungen anficht. So sind z. B. bei der kürzlich festgesetzten und geforderten Gewerbesteuer für das Jahr 1923 Beträge heraus gekommen, di« mehr als den ganzen Reingewinn für das Jahr 1923 betragen. Durch den Nullenwahnsinn des vergangenen Jahres haben auch di« Finanzämter den überblick verloren und greifen zu dem vom Gesetz vorgeschriebenen Schema, dem eine Täu schung zugrundeliegt, dieselbe Täuschung, der sich der Buchhandel hingegeben hatte, und die große Gewinne vorgaukelte. Nach Um fragen wurde festgestellt, daß der Jahresumsatz 1923 im günstigen Fall« ungefähr ein Siebentel von demjenigen des Jahres 1913 ausmacht. Bis zmn September v. I. bewegte sich der ganze Geldverkehr in astronomischen Zahlen, und man konnte nur mit Hilfe der Stern- deutekunst die notwendigen geschäftlichen Buchungen vornehmen! das letzt« Vierteljahr des vorigen Jahres bracht« auch die Ent täuschungen für den Buchhandel. Erst als Ende November 1 Bil lion Papiermark gleich einer Golkmark wurde und bis heute so blieb, setzte ein etwas regerer Verkehr «in, von dem auch das Weih nachtsgeschäft sein« Vorteil« ziehen konnte, wenn auch kaum die Hälft« eines guten Friedens-Umsatzes erzielt wurde. Das Verschwinden der Schlüsselzahl hatte die Einführung der Goldmark zur Folge, zu welcher man ebenso zaghast überging wie seinerzeit zur Aufnahme der Schlüsselzahl, di« an sich eine von vielen Industrie- und Handelszweigen, sogar von Post und Eisen bahn, von Behörden und freien Berufen dem Buchhandel nach geahmte, für die Zeit vom September 1922 bi» Oktober 1923 äußerst brauchbare Einrichtung war. Grundzahl mal Schlüssel zahl plus Spesenzuschlag lautete die Verkaussformel, die zusam men mit der einsetzenden Papiermark-Jnslation unfreiwillige und freiwillige Veranlassung gab, daß im ganzen Buchhandel keine zwei übereinstimmenden Ladenpreise für ein und dasselbe Buch hcrausgerechnet werden konnten. Spielten doch sogar die Tages- zelten bei der Auslieferung des Verlags eine große Nolle. Um 10, um 11, um 12, um 2 Uhr wurde dem Sortiment das Horoskop gestellt, und wie der Einzelne Glück hatte, wurde er astrologisch bewertet. Dem bücherkaufenden Kunden ging cs demzufolge nicht besser. Ter vom Verleger-Verein mit beschlossene und vom Bör senverein geschützte, am 21. 7. 1923 im Börsenblatt vom Dresdner Verein für seine Mitglieder verbindlich gemachte Spesenzuschlag beim Verkauf an das Publikum bracht« Beruhigung in das Sor timent. Leider war diese von kurzer Dauer. Denn Warenhäuser und gewohnheitsmäßige Schleuder« kümmerten sich um solche Vor schriften nicht, und der Börsenverein gebrauchte gegen die Schul digen seine Machtmittel nicht, weil er sich dieser nicht mehr sicher glaubte. So ist es auch bis heute geblieben. Ein Teil des Verlages ist nun auch wieder zu den alten be währten Verkehrsformen zurückgekehrt. Bedingt, und Zahlung», verkehr haben mit einigen Ausnahmen keine schroffen Vorschriften mehr zu Folge. Nachdem die BAG ihre Tätigkeit wieder ausgenommen hat, kann der Verkehr über Leipzig gestärkt in die Erscheinung treten, um so mehr, als durch die ermäßigten Gütertarif« sür Fracht- und Sammelsendungen erheblich« Kosten gegenüber der direkten Post- Sendung wegfallen. Wenn die bis jetzt von mir gemachten Ausführungen im großen ganzen den Gesamtbuchhandel betrefsen, so wende ich mich nun im besonderen unserm Vereinsleben und seiner Ausstrahlung aus den Dresdner Buchhandel zu. Die Aufnahmegesuche ins Adreßbuch haben sich bedeutend ver- mindert. Daraus darf nicht geschlossen werden, daß deshalb der Zuzug zum Buchhandel schwächer geworden sei. Es entstehen heute an allen Ecken Geschäfte und Firmen, die es gar nicht nötig haben, sich um die buchhändlerischen Einrichtungen zu kümmern. Erst wenn ein gewissenhafter Verlag seine Lieferungsbedingungen an die Mitgliedschaft im Börsenverein knüpft, haben diese -Ver- sandbuchhandlungen« es nötig, sich für das Adreßbuch zu melden, und nun kommt die Anfrage um Auskunft über die bis dahin im Stillen und Dunklen wirkenden »Kollegen«. Ihrem Vorsitzenden ist daher auch während des abgelausenen Jahres «ine ungeheure, krästeverbrauchende Arbeit, ein Kampf mit Windmühlen durch die Beschwerden über Nichteinhaltung der Verkaufsbestimmungen entstanden. Eine große Gefahr und Kette von Beschwerden für jede Bei- einsleitung bilden die Verträge mit dem wissenschaftlichen Ver- lag. Wie es bei uns der Fall ist, hat ungefähr der Sortiments- Mitglieder derartige Verträge abgeschlossen. Die anderen for- dein aber, daß der Vorstand auch ihr« Interessen wahrnimmt und den Spesenzuschlag, der auf ungenügendem Rabatt ausgebaut ist, schützt. Es könnte «ingewendet werden, daß es allen Sortimen tern Vorbehalten bleibt, Verträge abzuschließen, nach denen eine besser rabattierte Lieferung erfolgt. Dem ist entgegenzuhalten, daß manche wissenschaftliche Verleger die Verträge kündigen, weil der Absatz ihrer Werke nicht in dem für sie notwendigen Umfang er folgt. Glaubt man aber, daß der wissenschaftlich« Verlag nur mit einem Teil bevorzugter Firmen arbeiten will, so befindet man sich auf dem Holzwege. Wer bestellt und bezahlt, erhält von ihm die gewünschten Bücher. Wohl mag ein oder der andere Verlag den einmal vertretenen Standpunkt auch weiter einnehmen, fest steht jedenfalls, daß neuauftauchend«, noch nicht einmal im Adreßbuch des Buchhandels verzeichnete Geschäfte den »wissenschaftlichsten- Verlag vertreiben. Eine Änderung kann nur eintreten, wenn diese Verträge bal digst verschwinden, der wissenschaftliche Verlag dem ernsten Sortt- ment, dessen Inhaber Mitglieder des Börsenvereins sein müssen, auf das Einzelbuch 40?S Rabatt bei verpackungsfreier Lieferung einräumt. Dann wäre auch der Weg gefunden, um die Bücher des schönwissenschastlichen und übrigen Verlags in Zukunft ohne Zu- schlag verkaufen zu können. Soweit sich die Beschwerden auf Vereinsmitglieder bezogen und durch Belege unterstützt wurden, konnte auch eingegriffen und das Mel abgestellt werden. In vielen Fällen konnte der verein- lich« Schutz nicht gewährt weiden, weil di« Schleudereiklagen auf Mutmaßungen begründet waren. Es handelt« sich meist um den Spesenzuschlag, der teils aus Unkenntnis, teils aus Versehen, teils aber auch aus Konkurrenzrücksichtcn nicht erhoben wurde. Ein be sonders krasser Fall von Schleuderei, der bereits auf frühere Jahre zurückgreift, gab durch ständig« Wiederholung Veranlassung zum Ausschluß eines Mitgliedes im April 1923. K 7 Punkt 2 Absatz -> der Satzungen de» Vereins Dresdner Buchhändler sieht den Aus schluß vor wegen geflissentlicher Nichtbeachtung der übernommenen
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