157, 10. Juli 1906. Künftig erscheinende Bücher. 6747 ei Erscheinen der 8ten Auflage von Windscheids Lehrbuch des Pandektenrechs — der ersten Neu bearbeitung unter vergleichender Darstellung des Deutschen Bürgerlichen Rechts durch Theodor Kipp — schrieben wir an dieser Stelle: „Das Unternehmen, Windscheids Pandekten in einer neuen Bearbeitung der juristischen Welt vorzulcgen, wird keiner Rechtfertigung bedürfen. Jede tiefere Erkenntnis des deutschen bürgerlichen Rechts wird unbestritten in der Betrachtung des bisherigen gemeinen Rechts eine ihrer wesentlichsten Grundlagen zu suchen haben. Jeder Praktiker wird noch auf lange Zeit hinaus die Kenntnis des gemeinen Rechts schon zu dem unmittelbaren Zweck der Entscheidung solcher Streitfälle nicht entbehren können, deren Wurzeln in der Zeit vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetz buches liegen Die Borlesungen über Pandektenrecht sind formell aus dem Lehrplan der deutsche» Universitäten ver schwunden, aber der Sache nach leben sie fort, teils in der Vorlesung über das System des römischen Privatrechts, teils in Befolgung der Anforderung, daß die Vorlesungen über deutsches bürgerliches Recht in eingehender dogmen geschichtlicher Entwickelung gehalten werden sollen. Solange man aber der Kenntnis des Pandektenrechts bedarf, wird man auch des Windscheid als seiner hervorragendsten, genauesten und reichhaltigsten Darstellung nicht entraten können." Der einmütige Beifall und die große Anerkennung, die diese Neubearbeitung fand, hat oben Gesagtes in jeder Weise bestätigt. Dies beweisen: einige Arteile aus Fachkreisen über die 8. Auflage (erste Neubearbeitung unter vergleichender Dar- stellung des B. G.-B. durch Theodor Kipp) Deutsche Zuristen-Zeitung, Berlin: Das Werk ist zweifellos die inhaltsreichste vergleichende Behandlung des gemeinen Rechts und des BGB. Kipp hat es vermöge einer eigentümlichen Kongenialität der wissenschaftlichen Anlagen verstanden, die Vorzüge des Windscheidschen Werkes in der neuen Ausgabe zu erhalten und fortzuführen. Die Vollständigkeit und übersichtliche Darstellung der Literatur verleihen dem Buche jetzt noch dieselbe praktische Bedeutung, die es seit Jahrzehnten genossen hat. Zentralblatt für Rechtswissenschaft, Leipzig: Nicht nur der Praxis, die —— — — noch auf längere Zeit nach dem Gemeinen Recht zu entscheiden haben wird, sondern besonders der Wissenschaft des neuen Privat rechts ist damit ein wesentlicher Dienst geleistet. Literarische Mitteilungen der Annalen des Deutschen Reichs, ÄNÜNlbeN' dieser neuen Gestalt wird das große Werk auch für die Erkenntnis des BGB. —— - von hohem und dauerndem Nutzen sein Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Berlin: Es ist nun zu hoffen, daß das Werk des großen, auch bei der Schöpfung des neuen Rechtes hervor ragend beteiligten Nechtslehrers auch sür weitere Generationen deutscher Juristen Quelle der Belehrung und Anregung bleiben wird Die neue Auflage, die nach nur wenigen Jahren notwendig geworden ist, hat sehr zahlreiche Ansätze ans der Literatur und der Rechtsprechung erfahren.