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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1908
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1908
- Sprache
- Deutsch
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5044 Börsenblatt s. d. Dtschu. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 104. 6. Mai 1908. Nichtamtlicher Teil Der neue deutsch-italienische Literarvertrag vom 9. November 1907 und seine Auslegung. (Vgl. Nr. 71 u. 93 d. Bl.) Nachtrag. 1. In der Besprechung dieses Vertrages ist mir eine im engsten Sinne des Wortes »diplomatische« Unrichtig keit unterlaufen, die zwar an den in der Untersuchung ge wonnenen Ergebnissen materiell nichts ändert, die ich aber doch berichtigen muß. Es heißt in meinem Aufsatz, der Vertrag sei wie der deutsch-französische vom 8. April 1907 in deutscher und französischer Sprache abgefaßt und in Italien in französischer Sprache promulgiert. Vertragssprache ist aber einzig die französische und es ist daher in der Denkschrift an den Reichstag vom »allein maßgebenden französischen Text« gesprochen. Die Annahme dieser Vertragssprache erklärt sich daraus, daß das Ab kommen, wie in 'Artikel 2 bemerkt, im Verhältnis von Deutschland zu Italien als »Ergänzung« der im französischen Originaltext abgefaßten Berner Übereinkunft zu gelten hat. Die deutsche Fassung ist durch eine kleine, in Klammer an die Spitze gesetzte Überschrift als »Übersetzung« qualifiziert, was mir, da ich hauptsächlich mit dem französischen Text der Artikel und nicht des Eingangs operieren mußte, entging. Übrigens ist diese deutsche Fassung sals Übersetzung) bei der amtlichen Publikation im Reichsgesetzblatt Nr. 13 von 1908 nicht links, sondern rechts neben die französische Fassung gestellt, während der gleichberechtigte deutsche Text des deutsch-französischen Abkommens in der Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Nr. 35 von 1907 in der linken Kolonne und der französische Text in der rechten Kolonne steht. Ferner werden bei zwei sprachigem Abschluß (wobei in diesem Falle die deutsche und die italienische Sprache gewählt worden wären) die Unter schriften der Bevollmächtigten entweder einzeln unter beide Texte gesetzt, oder aber es wird in der Mitte zwischen den selben unterschrieben (wie beim deutsch-französischen Ab kommen), während im neuen deutsch-italienischen Vertrag die Unterschriften »(1/. 8.) Llovts. (ll. 8.) Dittovi)« nur unter dem französischen Texte stehen. Die diplomatischen Ausfertigungen unterliegen eben auch strengen, peinlich zu beobachtenden Gesetzen, und vielleicht ist der Leser für diese Mitteilung nicht undank bar oder hält wenigstens mit einem wegwerfenden Urteil über derartige »Kleinigkeiten« etwas zurück. 2. Soeben wurde bei mir angefragt, wie es sich bei Nach suchen des Präventivschutzes für deutsche dramatische oder musikalische Werke (die deutsche »Übersetzung« sagt: Bühnen werke oder Werke der Tonkunst) mit der Hinterlegung von Pflichtexemplaren und Manuskripten verhalte. Der italienische Autor muß nämlich mit seiner Erklärung zur Erlangung des vorbeugenden Schutzes bei der Präfektur wenigstens ein Pflichtexemplar hinterlegen, ferner bei nicht veröffentlichten derartigen Werken ein Manuskript einreichen, das ihm mit dem Visa der Vorweisung versehen wieder zugestellt wird. Haben auch die Deutschen die gleiche Formalität zu er füllen? Angesichts des klaren Wortlautes des italienischen Gesetzes hat schon 1884 die deutsche Regierung in der Denk schrift zum früheren Vertrage von 1884 (S. 14, Anmerkung) auf die Notwendigkeit, ein Exemplar oder das Manuskript beizufügen, aufmerksam gemacht. Dagegen wird im Artikel 4 des neuen Vertrages vom 9. November 1907 nirgends diese Förmlichkeit erwähnt, was doch bei der allgemeinen Ab schaffung der Förmlichkeiten im gegenseitigen Verkehr hätte der Fall sein sollen, wenn man die Hinterlegung hätte aufrecht erhalten wollen. Eine sichere Antwort wird erst die Praxis und eine daran anschließende offizielle Erklärung geben. Es erscheint als ganz selbstverständlich, daß man den Präventivschutz nicht nur auf bloßes Zusehen hin oder für ein erst in der Phantasie des Komponisten oder Dramaturgen vorhandenes Werk verlangt, sondern für ein wirklich herausgegebenes Werk, von dem ein Exemplar vorgewiesen werden kann. Ob der Hinterlegende dieses Exemplar wiedersieht oder ob es heißt I^seirrte rc., ob der die Erklärung entgegennehmende Konsul in Deutschland dasselbe nach Rom schicken muß, ist heute nicht zu entscheiden. Was die noch nicht heraus gegebenen Werke anbetrifft, so wird es weit zweckmäßiger sein, solche Manuskripte — man denke an die Partitur einer größeren Tonschöpfung, die noch nicht erschienen ist, sondern »Manuskript« bleiben soll — gehörig zu verwahren, als durch Nachsuchung des Präventivschutzes und Auslieferung eines Manuskripts zum Visa allerlei Fährlichkeiten zu laufen. Bloß beabsichtigte Aufführungen sind in diesem Falle doch sehr problematisch,- ein Schutz hiergegen kommt mehr der Abwehr einer imaginären Gefahr gleich. Weitere Anfragen werde ich gern zu beantworten ver suchen, da es trotz genauen Studiums in dieser schwierigen Materie der neben dem Berner Unionsvertrag herlaufenden Sonderoerträge unmöglich ist. alle Möglichkeiten und Lösungen vorauszusehen. Prof. Ernst Röthlisberger. Aus dem Deutschen Buchgewerbehaus zu Leipzig. ' Sonderausstellungen von Georg Tappert- Worpswede und Carl Weidemeyer-Bremen. Im Saal der alten Drucke hatten Georg Tappert- Worpswede und Carl Weide meyer-Bremen Sonder ausstellungen graphischer Arbeiten veranstaltet. Beide Künstler boten landschaftliche und figürliche Naturstudien und Buch schmuckarbeiten, die, obgleich ganz verschiedenartig in Auf fassung und Darstellungsweise, dennoch ein gleich reges Interesse in Anspruch nahmen. Tapperts Arbeiten, besonders seine Naturstudien zeigen, daß er das Formale bei der Wiedergabe der Natureindrücke in den Vordergrund stellt. Bewundernswert ist die Hingabe und Vertiefung, mit der er die organische Entwicklung der mannigfachen Gebilde der Erscheinungswelt verfolgt. Da waren z. B- unter den land schaftlichen Blättern zwei Pappelstudien, auch Birken- und Kiefernstudien zu sehen, an welchen sich selbst die leiseste Bewegung in der Gestaltung des Geästes, ja fast die Lage und Stellung jedes Blattes verfolgen läßt. Hier offen bart sich eine Innigkeit des Naturgefühls, eine Liebe zum Kleinen, wie sie heutzutage nicht oft anzutreffen ist; denn wie viele meinen, wenn sie einige genial sein sollende Striche zu Papier gebracht, für die Unsterblichkeit genug getan zu haben. Für Tappert gibt es in der Formenwelt keine Zufälligkeiten, sondern er sucht sich über jede Einzelheit eines Objekts genaue Rechenschaft zu geben, für ihn ist nichts belanglos; und bei alledem machen seine Darstellungen keineswegs den Eindruck des Kleinlichen, denn trotz dieses liebevollen Eingehens in die Einzelheiten verliert er den Eindruck des Gesamtbildes nie aus dem Auge, selbst den Farbenwerten verhilft er bei seinen zeichnerischen Wiedergaben zu ihrem vollen Recht. Außer Naturstudien war Tappert noch mit Buchschmuck arbeiten, die aus illustrativen Federzeichnungen, in denen
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