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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1906
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- 12.12.1906
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- Deutsch
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288, 12. Dezember 1906. Nichtamtlicher Teil. 12917 Zeichnung eines Theaterzettels kann unter § 8 gestellt werden, weil das Gesetz distinktiven Charakter als Voraussetzung der Schutzfähigkeit ansieht; anderseits darf man gerade hier an das Moment des Distinktiven keine zu strengen An forderungen stellen. Daß Bezeichnungen wie »Schiller- Theater - Zettel«, »Thealerzettel des Renaissancetheaters« besondere unter § 8 fallende Bezeichnungen sind, ist unbestreitbar; dieser Charakter muß aber auch an dern Zetteln beigelegt werden, die beispielsweise die Bezeichnung tragen: »Leipziger Schauspielhaus«, »Wies badener Restdenztheater«, »Düsseldorfer Schauspielhaus«. Außerdem liegt in der Aneignung dieser Bezeichnung ein Verstoß gegen tz 8 um deswillen, weil die Bezeichnung »Düsseldorfer Schauspielhaus«, »Frankfurter Schauspielhaus« usw. die besondere Bezeichnung eines gewerblichen Unter nehmens ist und die mißbräuchliche Aneignung dieser Be zeichnung geeignet ist, die Verwechslung hervorzurufen, daß der nachgedruckte Zettel derjenige sei, den das genannte Institut selbst veröffentlicht. Der Rechtsschutz ist aber hiermit noch nicht erschöpft. Soweit tz 8 des Wettbewerbgesetzes keine Anwendung finden kann, ist auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückzugreifen, in erster Linie auf § 826, der gegen die in dem Spezialgesetz gegen den unlautern Wettbewerb nicht ge nannten Formen unlautern Wettbewerbs mit Erfolg geltend zu machen ist; sodann aber kann auch von § 823 Gebrauch gemacht werden, was um so wichtiger ist, als diese Be stimmung auch die fahrlässige Schädigung trifft, während in § 826 nur die vorsätzliche berücksichtigt worden ist. Hiernach fehlt es vielfach keineswegs an einem aus reichenden Schutz gegen den Nachdruck auch des gewöhnlichen Theaterzettels Verfasser ist der Meinung, daß dieser Schutz mindestens so wirksam ist wie die Bestrafung des Nachdrucks auf Grund des Urheberrechtsgesetzes. Justizrat vr. Fuld, Mainz. Kleine Mitteilungen. Deutscher Reichstag. — Der Reichstag hat am 10. d. M. in dritter Lesung den Gesetzentwurf betreffend das Urheber recht an Werken der bildenden Künste und der Photo graphie angenommen. Ausführlichen Verhandlungsbericht werden gehens gegen das Preßgesetz ist am 30. Mai d. I. vom Landge richt Stuttgart der Regierungsbaumeister H. zu 5 Mark Geld strafe verurteilt worden, während ec von der Anklage des Ver gehens gegen das Urheberrechtsgesetz freigesprochen wurde. Der Angeklagte hatte billige Druckschriften Herstellen lassen, darunter den Geschäftsbericht der Daimler-Motoren-Gesellschaft, der er früher angehört hatte. Auf allen diesen Drucksachen fehlte die Angabe des Druckers, Herausgebers oder Verfassers. Der Angeklagte ver sandte diese Schriften an die Mitglieder der Gesellschaft und an mehrere Banken. Als er später eine Klage gegen die Daimler- Gesellschaft anstrengte, ließ er der Klageschrift vier jener Druck schriften anschließen. »Der Geschäftsbericht», so heißt es im Urteil, »ist eine selbständige geistige Arbeit. Der Angeklagte hat ihn zwar nicht gewerbsmäßig verbreitet; aber er hatte die Absicht, die Druckschriften den beteiligten Kreisen und dem Gerichte vorzulegen. Deshalb wurde angenommen, daß er die Druckschriften nicht zum persönlichen Gebrauch, sondern zum Ge brauch für andre hat Herstellen lassen». Die Revision des Angeklagten, der geltend machte, daß Ge schäftsberichte keine Schriftwerke seien, da sie nur Tatsachen ent hielten, wurde am 10. d. M. vom Reichsgericht verworfen. Lentze. Die Verteilung der Nobelpreise 1906. — Am 10. d. M. nachmittags fand im norwegischen Storthing zu Christiania die feierliche Zuteilung des Nobelschen Friedenspreises statt. Der Minister des Äußern Lövland teilte als Vorsitzender des Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Nobelkomitees mit, daß der Friedenspreis dem Präsidenten der Vereinigten Staaten N.-A. Roosevelt zuerkannt worden sei. Das Komitee habe den Präsidenten hiervon unterrichtet; dieser habe den amerikanischen Gesandten ermächtigt, den Preis in seinen Namen entgegenzunehmen. Der Präsident des Stor- things Gunar Knudsen hielt darauf eine Ansprache, in der er ausführte, daß besonders das von Erfolg ge krönte Bemühen Roosevelts, den Abschluß des russisch japanischen Krieges herbeizuführen, die Aufmerksamkeit der Welt erweckt habe. Er überreichte hieraus den Preis dem ameri kanischen Gesandten Rerce und bat ihn, Roosevelt den Gruß des norwegischen Volkes zu übermitteln, dazu sprach er den Wunsch aus, daß es dem Präsidenten weiterhin vergönnt sein möge, zur Förderung der Sache des Friedens zu wirken. Der Gesandte er widerte mit einer Ansprache, in der er folgendes Telegramm Roosevelts verlas: »Ich bin tief bewegt und gerührt durch die Ehren bezeigung, die mir durch die Zuteilung von Nobels Friedens preis erwiesen worden ist. Keine Gabe könnte ich höher schätzen, und ich wünsche, daß es in meiner Macht stehen möge, meine Dankbarkeit voll auszudrücken. Ich danke Ihnen in meinem Namen und namens der Vereinigten Staaten; denn was ich getan habe, vermochte ich nur als Repräsentant der Nation zu tun, deren Präsident ich zur zeit bin. Nach genauer Erwägung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die beste und wirksamste Weise, in der ich den Preis anwenden kann, die ist, ihn zur Errichtung eines permanenten industriellen Friedenskomitees in Washington zu benutzen. Seine Aufgabe wird es sein, für bessere und mehr ebenbürtige Verhältnisse unter meinen Landsleuten zu arbeiten, die entweder als Kapitalisten oder als Lohnarbeiter an industrielle oder landwirtschaftliche Betriebe geknüpft sind. Dies wird mit der Absicht übereinstimmen, die der Stifter gehabt hat. Denn im modernen Leben ist es ebenso wichtig, in der Welt der Industrie wie in der Welt der Nationen für einen die erworbenen Rechte achtenden und ehren vollen Frieden zu arbeiten. Ich versichere Sie nochmals meiner tiefen und dauernden Dankbarkeit.» Der Präsident des Storthings erklärte darauf, er sei über zeugt, daß die Ausführungen Roosevelts und der Zweck, für den er den Friedenspreis verwenden wolle, den Beifall der ganzen Welt finden würden. Friede zwischen den Völkern, Friede zwischen den Klassen, Friede zwischen den einzelnen Menschen, alles sei gleich wichtig. Roosevelt habe sich durch die Verwendung, die er von dem Nobelpreis machen wolle, wieder als einen der größten Wohltäter der Menschheit gezeigt. Schließlich dankte der Präsident des Storthings den Mitgliedern des Komitees für die Die öffentliche zeremonielle Verteilung der Preise für wissen schaftliche und literarische Arbeiten fand an demselben Tage abends 7*/, Uhr in Stockholm statt. Die anwesenden Preis träger, Professor Moissan-Paris (Chemie), Professor Thomson- Cambridge (Physik), Professor Golgi-Pavia und Professor Ramon-Madrid, welche letztere beiden sich in den Preis für Medizin teilen, empfingen aus der Hand des Königs den Preis, das Diplom und die Goldene Medaille. Der Träger des Preises für Literatur, Professor Carducci-Bologna, nahm an der Feier nicht teil; ihm wurde vom schwedischen Gesandten in Bologna im Aufträge des Königs Oskar der Nobelpreis überreicht. Bei der Feierlichkeit wurde Carducci durch den italienischen Legationssekretär Grafen Caprara vertreten. Die Nobelpreise beliefen sich in diesem Jahre auf je 141 480 Francs. (Leipziger Tageblatt.) im -Pantheon- zu Leipzig abgehaltenen Versammlung, an der sich etwa 500 Personen beteiligten, den Bericht ihres Vertrauens manns über den Stand ihrer nach Abschluß des allgemeinen des 26. November aus Anlaß der Tarifbesprechung ab> gehaltenen Versammlung des Buchdruckerei-Hilfspersonals gegen 1689
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