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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1908
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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80, 6. April 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblattd. Dtschn. Buchhandel. 3951 und wir haben mit der Einladung zu unserer heutigen Versammlung Ihnen den Entwurf der neuen Statuten über sendet. Die Beschlußfassung über diese ist im Punkt 4 unserer Tagesordnung vorgesehen. Auch die Gehilfen- und Hilfsarbeiteroersammlung mußte sich einer ähnlichen Aufgabe unterziehen. Die von den beiden Versamm lungen bereits votierten Statutenänderungen unterliegen nach dem neuen Gesetze unserer Begutachtung, und die Vor- stehung wird Ihnen bei Beratung dieses Gegenstandes ent sprechende Vorschläge unterbreiten. Die Reform der Gewerbe ordnung hat bereits früher ihre Schatten vorausgeworfen. Unter dem Vorsitze des Statthaltereirates von Hentl fand Ende Juli eine Besprechung von Vertretern der Prinzipale, der Gehilfen und Hilfsarbeiter über die abendliche Laden sperre in unserem Gewerbe statt. Nach vielfachen Erörte rungen einigte man sich dahin, daß wir der nächsten Kor- porationsoersammlung vorschlagen sollten, den Ladenschluß für die Monate Juni, Juli und August für 7 Uhr fest zusetzen, während in den anderen Monaten der Laden schluß um 8 Uhr erfolgen soll. Der Ladenschluß soll auch den Schluß der Arbeit überhaupt bedeuten. Natürlich steht es jedem Prinzipal frei, schon vor diesen fest gesetzten Stunden sein Lokal zu sperren. Auch über diesen Gegenstand werden wir heute einen Beschluß fassen müssen. Ich bin überzeugt, daß Sie alle, meine sehr geehrten Herren, gleich mir der Überzeugung sind, daß dieses Kompromiß in jeder Hinsicht vorteilhaft ist und daß auch die Herren, die jener Besprechung nicht beigewohnt haben, für die Durchführung dieses Kompromisses sich einsetzen werden. »Eine weitere Folge des Inkrafttretens der neuen Gewerbeordnung ist es, daß unsere Genossenschaft im Sinne des Z 23» berufen ist, bei allen Konzessionsgesuchen ihr Gutachten abzugeben, ob der Bewerber die für die Erlangung einer solchen Konzession erforderliche Bildung nachgewiesen hat. Sobald ein Konzesstonsgesuch bei einem magistratischen Bezirksamt eingebracht wird, werden wir hiervon verständigt, und wir haben in alle diese Gesuche seit dem 16. August Einsicht nehmen lassen, worauf die Vorstehung ihr Gut achten abgab. Dieses im Gesetz begründete Vorgehen ist allerdings, bedenkt man die Entfernung der verschiedenen magistratischen Bezirksämter, mit vielen Mühen, Zeitverlust und naturgemäß mit Kosten verbunden. Wir haben daher darauf hinzuwirken gesucht, daß die magistratischen Bezirks ämter uns bei der Einladung zur Einsichtnahme der Akten auch kurz mitteilen mögen, welche Zeugnisse seitens des Bewerbers vorgelegt wurden, damit in jenen Fällen, wo hiernach die Befähigung als erwiesen anzusehen sei, nicht erst kommissioniert werden müsse. Es ist Hoffnung vor handen, daß die magistratischen Bezirksämter dieser Bitte Nachkommen werden; immerhin empfiehlt es sich aber für Konzessionswerber, in Zukunft, ehe sie ihr Gesuch beim magistratischen Bezirksbeamte einreichen, es unter Vorlage ihrer Zeugnisse bei uns vidieren zu lassen. Die Konzessions werber können dadurch mindestens drei Wochen Zeit ge winnen. »Mitte Juli hat die Wiener Polizei eine über die Grenzen der Berechtigung gehende Verfolgung angeblich an stößiger Bilder in den hiesigen Buch- und Kunsthand lungen eingeleitet. Die Presse hat in besonders eifriger Weise gegen diese Übergriffe Stellung genommen, und Sie werden sich der langen Berichte in den verschiedenen Wiener Zeitungen über diese Angelegenheit erinnern. Auch unsere Aktion hierbei und die beruhigenden Versicherungen, die uns sowohl in der Polizeidirektion als in der Statt halterei gegeben wurden, sind zu Ihrer Kenntnis gelangt. Es ist daher wohl überflüssig, daß ich die Angelegenheit hier noch des weiteren erörtere. Nur erwähnen möchte ich noch, daß wir den Kampf gegen den Schmutz in Wort und Bild als die eigene Aufgabe unserer Korporation ansehen, und gestatten Sie mir daher, hier nochmals, wie ich es schon gelegentlich unseres Jubiläums getan habe, Sie auf das dringendste zu bitten, Ihrer Kulturmission eingedenk, soviel als möglich dafür zu sorgen, daß schlechte Bücher und an stößige Bilder nicht unter dem Volk und insbesondere nicht unter der Jugend verbreitet werden mögen. »Wie Sie wissen, ist vor kurzem die Durchführungsver ordnung zu dem Pensionsoersicherungsgesetz erschienen. Wie Sie ersehen haben, ist leider der ominöse tz 1 des Ge setzes (Umfang der Versicherung) auch durch diese Verordnung nicht genau präzisiert worden, und es ist daraus nicht klar zu ersehen, welche unserer Angestellten versicherungspflichtig sind und welche nicht. Unseren Informationen zufolge wird aber in den allernächsten Tagen eine Ergänzung dieser Verordnung erscheinen, in der schematisch die Kategorien der Beamten aufgestellt werden sollen, welche pensions pflichtig sind. Sobald dieser Nachtrag erschienen sein wird und wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen genau über sehe» werden können, werden wir uns mit dem Studium der Frage beschäftigen, bei welchem Ersatzinstitut wir unsere Angestellten versichern lassen werden. Nach den Worten des Ministers des Innern gehört sicherlich nur ein sehr geringer Teil unserer Angestellten unter die Ver sicherungspflicht des Gesetzes. »Dem Lehrlingswesen schenken wir nach wie vor unsere ganz besondere Aufmerksamkeit, und es freut mich, auch Heuer wieder konstatieren zu können, daß der im Jahre 1904 errichtete Spezialkurs für Buchhandlungs lehrlinge zur vollsten Zufriedenheit gearbeitet hat. Auch im vierten Schuljahre sind im allgemeinen günstige Resultate zu verzeichnen. Ich will daher auch des Leiters dieses Spezial kurses, Herrn Ahlgrimm, dankend gedenken. Die Schüler zahl dieses Jahrganges betrug 27, die durchschnittliche Besuchszahl 75 Prozent. »In der Bcrichtsperiode kamen im ganzen 480 Geschäfts stücke zur Erledigung, auf die ich hier nicht weiter An gehen will, weil die wichtigsten Ihnen ohnehin aus den veröffentlichten Protokollen der Vorstehungssttzungen bekannt geworden sind. »Über den Stand unserer Kasse wird Ihnen unser Kassier Herr Dachauer ausführlich referieren. Er wird Ihnen auch über den Unterstützungsfonds ziffermäßigen Bericht erstatten, aus welchem Sie die Überzeugung gewinnen dürften, daß dieser Fonds eine segensreiche Institution ist. Schon jetzt waren wir in der Lage, manche unverschuldete Notlage zu erleichtern. »Auch in diesem Jahre sind die schiedsgerichtlichen Ausschüsse sehr wenig in Anspruch genommen worden. Die überreichten Klagen betrafen lediglich die Hilfsarbeiter krankenkasse. »Die Gehilfenkrankenkasse hat auch im vergangenen Jahre einen günstigen Erfolg zu verzeichnen gehabt. Der Rechenschaftsbericht ist noch nicht erschienen. Der Reserve fonds dürfte gegenüber dem Stande am 31. Dezember 1906 per 52 073 L um ungefähr 3000 L gestiegen sein. »Die Lage der Hilfsarbeiterkrankenkasse hat sich ungemein gebessert. Aus dem Rechnungsabschluß für 1907 ergibt sich, daß die Kasse am 31. Dezember 1907 über einen Reservefonds von 21214 X 78 b verfügte. Die stattgehabte Statutenänderung hat demnach ihren Zweck, die Kasse zu sanieren, vollkommen erfüllt. »Die Zinsen der Artaria-Braumüller-Gerold- Stiftung wurden Herrn Franz Wessely im Hause W. Czeiger, die der Theodor Demuth-Stiftung den Herren Johann Schinke im Hause Urban L Schwarzenberg und 512*
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