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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1923
- Sprache
- Deutsch
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- Jahr1923
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250, 25. Oktober 1923. Redaktioneller Teil. — Sprechfaul. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 7408 heranzuziehen. Es werden sprechen: am 23. Oktober vr. Friedr. Sch reyvogel Uber den schöpferischen Buchhandel; am 30. Oktober Baronin Helen Hamar über historische Prophezeiungen; am 6. No-j vembcr vr. Erich Fortner Uber österreichische Lyrik von heute. Es folgen dann am 13. November Kapitän Eugen Winkler: Die Radio telephonie, 20. November Or. Erich Fortner: Erzähler von heute, 27. November Felix Dörmann: Sachen, von denen man spricht, Uni- vers.-Professor 1)r. Franz Strunz: Vision des Lesers, 11. Dezember Direktor A. I. Storfer: Dreißig Jahre Psychoanalyse und am 18. De zember Felix Salten: Schauen und Spielen. Lagebericht des Zcntralausschusscs der Papier-, Pappen-, Zell stoff- und Holzstoff-Industrie für den Monat September 1923. — Die Betriebswasserverhältnisse waren bei der vorherrschenden Trocken heit im Monat September recht ungiinstig. Kohlen waren bei den jetzigen Überpreisen angeboten. Holz, Altpapier und Lumpen sind erheblich im Preise gestiegen. Die Holzeindeckung war im allge meinen möglich. Bei der Versorgung mit Hilfsmatcrialien hatten die Betriebe keine Schwierigkeiten. Die Holzstofferzeugung war gering, ebenso die Nachfrage. Die sich Überstürzende Markentwertung und die damit verbundene ungeheure Preissteigerung aller Materialien und Löhne verursachte eine weitere Verschärfung der bestehenden Kapital- und Kreöitnot, zumal da sich die Banken bezüglich der Kreditgewährung noch mehr zurückhielten. Die Absatzstockung im Jn- und Ausland hat sich im Berichtsmonat noch vergrößert, was eine weitere Vermehrung von Betriebseinschränkungen und Stillegungen zur Folge hatte. Erhöhung der Ersatzbcträge für Pakete und eingeschriebene Sen dungen. — Im Amtsblatt des Reichspostministcriums Nr. 81 vom 20. Oktober wird mitgeteilt, das; der für Pakete ohne Wertangabe festgesetzte Ersatzbetrag auf 140 Millionen Mark für jedes Pfund der ganzen Sendung erhöht wird. Der Ersatzbetrag für eine eingeschriebene Sendung wurde auf eine Mil liarde festgesetzt. Nene Bibliothek in Bologna. — Wie die »Deutsche Gesell schaft für A us l a n ös b u ch h a n d e l« erfährt, wird noch im Oktober ö. I. in Bologna die Eröffnung der »Oasa ckel k'aseio« stattfinden, womit wohl eine Zentralstelle für die nationale Partei der Faszisteu geschaffen werden dürste. Mussolinis Teilnahme an der Eröffnungsfeier steht in Aussicht. Zur Oasa ckel 1'a5e1o wird auch eine Bibliothek gehören, die nach Mitteilung der ?artilo Mrio- nale k'asciZta eine Auslese des besten italienischen und ausländischen Schrifttums enthalten soll. Änderung der Versicherungspflicht in der Angcstelltcnvcrsicherung. — Voraussetzung der Versicherung nach § 1 des Versichcrungsgcsetzes für Angestellte ist, daß der Jahresarbeitsverdienst im unbesetzten Ge biet 3 Billionen Mark, im alt- und neubesetzten Gebiet und in dem Gebiet, in dem besondere Vorschriften für die Erwerbslosenfürsorge gelten, 324 Billionen Mark nicht übersteigt. Für Angestellte, die mit einem Jahresarbeitsverdienst im unbe setzten Gebiete von mehr als 48 Milliarden Mark, im alt- und neube setzten Gebiet und in dem Gebiet, in dem besondere Vorschriften sür die Erwerbslosenfürsorge gelten, von mehr als 60 Milliarden Mark auf Grund dieser Verordnung versicherungspflichtig werden, gelten die Bestimmungen der §8 3 bis 5 der. vierten Verordnung über die Ver sicherungspflicht in der Angestelltenversicherung vom 9. Februar 1923 entsprechend. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 in Kraft. (Bekanntmachung vom 20. Oktober.) Änderung der Verdienst- und Einkommensgrenze in der Kranken versicherung. — Die für die Versicherungspslicht der Betriebsbeamten, Angestellten usw. maßgebende Verdienstgrenzc wird auf 1200 Milliar den Mark festgesetzt. Dasselbe gilt sür die Einkommensgrcnze, die für die Versicherungspflicht der Hausgewerbetreibenden maßgebend ist. Diese Verdienst- und Einkvmmensgrenzen werden auf 1500 Milliarden Mark festgesetzt, soweit der Veschäftigungsort der versicherungspflichti gen Personen im alt- oder nenbesetzten Gebiet oder in dem Gebiete liegt, in dem besondere Vorschriften sür die Erwerbslosenfürsorge gelten. Die Grenze des jährlichen Gesamteinkommens, bis zu welcher der Beitritt Zur freiwilligen Versicherung gestattet ist, wird für das Reichsgebiet einheitlich auf 25 Milliarden Mark festgesetzt. Wer die für seine Versicherungspslicht nach 8 165a der Neichsvcrsicherungsord- nung maßgebende Verdienstgrenze überschreitet, scheidet erst mit dem ersten Tage des vierten Monats nach Überschreitung der Verdienst- grenze aus der Versicherungspslicht ans. Das gleiche gilt sinngemäß Börsenblatt s. den Deutschen Buchhandel. 90. Jahrgang. für Hausgewerbetreibende bei überschreiten der nach 8 165a der Neichs- versicherungsordnung maßgebenden Einkommensgrenze. Diese Verordnung tritt mit dem 22. Oktober 1923 in Kraft. Tie Frist zur Meldung der Personen, die durch diese Verordnung der Ver sicherungspflicht neu unterstellt werden, wird bis zum 29. Oktober 1923 erstreckt, soweit sie nicht nach 8 317 der NeichsversicherungSordnung darüber hinaus läuft. (Bekanntmachung vom 20. Oktober.) PersonllliillAWeii. Gestorben: am 18. Oktober am Herzschlag Herr Verlagsbuchhänbler Walter Möschke ln Leipzig. Ter Verstorbene hatte am 28. Juli 1884 in Gemeinschaft mit Franz Znckschwcrdt den altem Hclwing'schen Militärverlag (Hannovers er worben, den sie unter der Firma Zuckschwerdt L Möschke fortsetzten. 188S trat Möschke ans und gründete unter seinem Namen einen Mal vorlagen- und Postkartenverlag nebst Druckerei, die zur Bedeutung ge langten. Später zog er den Zeitschrtftenverlag in den Bereich seiner Tätigkeit und betrieb ein Sortiment, das besonders Literatur für Handel und Industrie vertrieb. SpreWal. Noch einmal Buchbinder und Verlag. Von Georg Schmidt, Hannover. sBgl. Bbl. Nr. 214 u. 22«.) Meine Kritik in Nr. 214 über die nnverhältnismästig hohen und vor allen Dingen »ungleichmäßigen« Preise der Buchbinder hat mir viele zustimmcudc Zeilen von Kollegen eingetragen. Umfangreicher haben sich die Buchbinder in ihrem Fachblatt mit meinem Artikel besaht, dem sie drei lange Spalten widmeten, ohne meine Behaup tungen widerlegt oder die Sache selbst irgendwie gefördert zu haben. Den Neigen eröffnet der Syndikus des Verbandes der Buchbinder in Leipzig selbst mit dem »vernichtenden» Satze, das; säst keine Zeile in dem Anssatze sei, die nicht — weil unrichtig — der Widerlegung bedürfe. Wie er diese »angebliche» Widerlegung aber ausgesührt hat, ist zu spaßhaft. Die in Parenthese gesetzte Bemerkung sim März v. I. noch mit 8 Mark geliefert), die lediglich den Zweck hatte, das weniger informierte Sortiment auf die Preissteigerungen der Buchbinder hinzuwcisen, nimmt er zum Ausgang, die Stundenlöhne vom März 1922 und August 1823 zu vergleichen. Dabe! passiert ihm nun das Merkwürdige, daß er von dem 4. Buchbinder sagt, er hätte bei SS"/> Lohnerhöhung vom 27. August bis 5. September (von 27SÜV0 Mark) 374 voll Mark berechnen müssen, übersieht aber dabei, daß dieser 2. Teil nur 21 Bogen Umfang hatte, wäyreni der erst erwähnte 3. Teil 3 2 Bogen, also SV"/, mehr Bogen, umfaßte. Die Steigerung ist also höher als die Lohnheraussetzung, und damit liefert er den Beweis für die Richtigkeit meiner Ausführungen. In folge der bei der Bezahlung vom Buchbinder tatsächlich berechneten Schlüsselzahl sind die von mir angegebenen Beträge viel zu niedrig angegeben, sodaß der Unterschied von Baud 1 und 2 zu 3 noch viel krasser ist! Was nun die Löhne anbctrifft, die vom Reichsarbcitsministerium »auch bei den Buchbindern» seslgelegt sein sollen, 'so ist mir diese Feststellung allerdings ein Novum. Dabei bin ich wirklich in Taris- sachen nicht so unerfahren, wie es mir der Herr Syndikus gern un dichten möchte, sondern habe mehrfach an Tarissitzungcn teilgcnommcn und kenne ganz genau den Instanzenweg — Schlichtungsausschnß — Temobilmachungskommissar — Rcichsarbeitsmiuisterium. Aber ich weiß auch, daß z. B. der hiesige, allerdings sehr tüchtig« Tarifausschnß unseres Ortsvcrcins sowohl wie die Vertretung des hiesigen Einzel handels cs bisher immer noch erreicht haben, baß die Tarife nicht so un vernünftig in die Höhe gegangen sind, wie die Arbeitnehmer es gern wollen, sondern daß auch aus die Verbieustmöglichkeitcn der Arbeitgeber wenigstens etwas Rücksicht genommen worben ist, trotzdem man natür lich ste^ von oben herab mehr dazu neigt, Forderungen der Arbeit nehmer zu bewilligen. Haben die Vertreter des Buchbindergewcrbes im Tarisausschuß wirklich alles getan, was sie tun konnten, um solche Verordnungen der Negierung zu verhindern? Angesichts der Erfolge unserer Tarisvertrctungcn in Hannover scheint mir das doch nicht der Fall zu sein! Daß der Verfasser die von mir hervorgehobenen und wohlbc- gründeten Unterschiede der Existenzbedingungen des Verlags und des 981
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