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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.12.1907
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- Erscheinungsdatum
- 18.12.1907
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- Deutsch
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294 18. Dezember 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 13789 weder der Klägerin, noch überhaupt dem Publikum unbillige, unverhältnismäßige Opfer auferlegt werden. Ohne jeden Grund beschwert sich endlich die Revision darüber, daß das Berufungsgericht die Art der Versendung des Rundschreibens nicht für geeignet gefunden hat, den Klagansprüchen irgendwie zur Stütze zu dienen. Ihre Auf fassung, daß, weil das als offene Drucksache an alle Grossisten der betreffenden Branche im Deutschen Reiche ge sendete Schreiben trotz der Ausschrift »vertraulich« auch Unbefugten zugänglich gewesen sei, die Art der Versendung gegen die guten Sitten verstoße und das Ansehen der Klägerin in weiten Kreisen herabgesetzt habe, ist, wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, haltlos, da das Schreiben weiter nichts enthält, als die Mitteilung der Tat sache, daß die Klägerin Markenartikel unter dem festgesetzten Preis verkaufe, und das Verbot, ihr künftig solche Artikel zu liefern. Hiernach war die Revision zurückzuweisen, ohne daß es Eingehens auf die Bedenken bedurfte, die sich gegen die Fassung des Klagantrogs erheben lassen. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsinstanz beruht auf der Zivil prozeßordnung Z 97 Absatz I. (gez. gez.) Winchenbach. Hoffmann. Tapp. Goldmann, vr. v. Schwarze. Schaffeld Meyer. Das Urteil ist in der öffentlichen Sitzung vom 7. Ok tober 1907 verkündet und in das am 14. Oktober 1907 ausgehängte Verzeichnis eingetragen. (gez.) Walter, Gerichtsschreiber. vr. VV. ö'^Iberl, Die Verwertung des musi kalischen Aufführungsrechtes in Deutsch land. Jena 1907, Gustav Fischer. Unsre Zeit arbeitet schnell, und »aktuelle« Stoffe brauchen nicht lange der literarischen Behandlung zu harren. Sv hat denn auch, kaum daß die Streitaxt begraben, der männer- mordende Kampf zwischen Tonsetzern und Musikverlegern seinen Geschichtschreiber gefunden, der noch mitten im Kriegs getümmel seinen Bericht begonnen, aber schließlich das Glück gehabt hat, gerade noch vor Torschluß den kaum mehr zu erhoffenden Frieden melden zu können. Solche Promptheit hat gewiß ihr Gutes; sie hat aber auch ihre Schattenseiten, und mir will fast scheinen, als sei gerade dieses Thema etwas zu früh aufgegriffen worden, um gegenüber der Parteien Gunst und Haß schon die nötige Distanz gewonnen zu haben. Nicht als ob der Verfasser in seiner sorgfältigen Erstlingsarbeit bewußt oder absichtlich Partei ergriffen hätte — er bemüht sich sogar merklich, objektiv zu sein und jedes Für und Wider zu prüfen. Aber es fragt sich doch, ob gerade der Sohn eiues der Ge nossenschaft deutscher Tonsetzer angeschlossenen Komponisten bei allem guten Willen schon jetzt ganz über den höchst komplizierten Streitfragen stehen konnte, ob er nicht gewisse stärkere Eindrücke und etwas einseitige Informationen von seiten der Tonsetzer und der ihnen angeschlosseneu Verleger empfangen mußte, solange der Kampf noch dauerte oder doch die Erregung noch nachzitterte. Die Gefahr lag jeden falls nahe, und der Verfasser konnte sich ihr nicht ganz entziehen. Ehe wir dies jedoch im einzelnen Nachweisen, muß zuvor mit Freude festgestellt werden, daß alles Tatsächliche, Historische, Statistische mit außerordentlichem Fleiß und Geschick verwertet und behandelt ist, so daß die Arbeit in dieser Hinsicht eine entschiedene Bereicherung der einschlägigen Literatur bedeutet. Der allgemeine Überblick über die Verwertung der musikalischen Produktion überhaupt, die Erörterung der wirtschaftlichen Seiten des Konzertlebens, die Schilderung der Organisation und des Betriebs der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht sind erschöpfend und sachlich, und bieten nicht nur dem Fernerstehenden, sondern auch dem mit den Verhältnissen vertrauten Fachmann schätzenswertes Material und interessante Gesichtspunkte — ich erwähne nur des Verfassers Stellung zur fünfzigjährigen Schutzfrist, die er gar nicht befürwortet und höchstens zugunsten der Gesamtheit gelten lassen möchte. (Seite 15 und Folge, Seite 70 Anmerkung.) Angreifbar ist dagegen vor allem die Behandlung der Vorgeschichte der Anstalt, wie sie schon auf Seite 18 gestreift und später in einem besonderen Kapitel ausführlich gegeben wird. In zweifellos bester Absicht wird hier der Verfasser unwillkürlich nicht nur zum begeisterten Propagandaredner der Anstalt für musikalisches Aufführungs recht »in den schmucken Räumen der Wilhelmstraße«, sondern er verläßt auch sonst den Standpunkt des ruhig wissenschaft lichen Beobachters, indem er nicht nur die tatsächliche Stellungnahme der gegnerischen Verleger berichtet, sondern, wie das ja jetzt leider modern, auch deren Gesinnung und Absicht dabei kritisiert. Hiergegen in aller Freundschaft Ein spruch zu erheben, ist nicht zu umgehen; und es mag nicht verschwiegen sein, daß solche Kampfmomente in sonst wissen schaftlichen Arbeiten doch eigentlich unangebracht, weil un wissenschaftlich sind. Besonders schlecht kommt der Verein der Deutschen Musikalienhändler weg, der als eine Vertretung von Leip ziger Sonderinteressen hingestellt wird, eine Behauptung, die sichtlich von der protestierenden, inzwischen wieder versöhnten Verleger-Minorität eingegeben ist, denn aus tatsächlichen Unterlagen kann sie der Verfasser nicht geschöpft haben, wie er denn auch keine solchen angibt. Ganz harmlos spricht er dann auch vom Fehlen einer zentralisierten Organisation, nachdem er soeben berichtet hat, daß die vorhandene Orga nisation gerade durch den Austritt seiner Gewährsmänner nur zeitweilig gesprengt war. Solche Sätze sollten allen Berufsgenossen eine rechte Mahnung zur Einigkeit sein, auch wenn in Sonderfragen die Ansichten einmal auseinander gehen! Über die Gründungsgeschichte der Leipziger und der Berliner Anstalt kann hinweggegangen werden; es ist zuzu geben, daß auf beiden Seiten Fehler gemacht worden sind, und wenn der Verfasser diese bei der Genossenschaft deutscher Tonsetzer sehr zurücktreten läßt, so mögen gerade dabei gewisse Rücksichten mitgesprochen haben. Um so bedauerlicher ist es, daß er Sätze stehen gelassen hat wie die folgenden: »Als die Leipziger (!) Verleger sahen, daß sie die Anstalt nicht in ihrer Entwicklung zu hemmen vermochten, begannen sie auch ihrerseits Tantiemen zu erheben, aber nur von den Aufführenden, die schon an die Anstalt zahlten. Hierdurch wurde es klar, daß es ihnen bei ihrem Widerstand gegen die Anstalt nicht um das Wohl des Musik lebens, sondern vor allem um ihre eignen Interessen zu tun gewesen war« (S. 87, Ähnliches schon S. 68.). Hier hätte wohl Gerechtigkeit wie Wissenschaftlichkeit dringend das »Äuäiglur st altsra PMS« gefordert, wofür dem Verfasser das nötige Material auch zur Verfügung stand; sagt er doch an andrer Stelle selbst, daß die Forderung der Verleger, die ja ihren gesamten Besitz auf ewige Zeiten einbringen sollten, nach schärferer Formulierung der Rechte des Kontrollorgans nicht unberechtigt war (S. 97), daß die Änderung der Grundordnung erst eine wirksame Kontrolle sicherte (S. 88), daß das geschäftsführende Vorstandsmitglied alle wichtigen Geschäfte selbst in die Hand nimmt (S. 101), während auf Seite 64 ganz im Sinne der Verleger es als ein Hauptfehler der französischen Autorengesellschaft hin-
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