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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.12.1906
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.12.1906
- Sprache
- Deutsch
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Z 298. 24. Dezember 1906. Nichtamtlicher Teil. 18257 Kleine Mirteilmrgen. Deutscher Buchgewerbeverein in Leipzig. — Die Kunstwart - Ausstellung im Deutschen Vuchgewerbehaus in Leipzig, die sich regen Besuchs erfreut, wird noch bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag (einschließlich) geöffnet bleiben, die in dem neu eingerichteten Raum des I. Obergeschosses befindliche Weihnachts-Ausstellung dagegen noch bis Anfang Januar 1907, zu welcher Zeit sie wegen der Vorarbeiten für die I. Graphische Ausstellung geschlossen werden muß. — Das Deutsche Vuchgewerbehaus mit seinem Museum und seinen verschiedenen Ausstellungen ist am ersten Weihnachtsfeiertag geschlossen, am zweiten Feiertag dagegen von 11 bis 4 Uhr ununterbrochen (bei freiem Eintritt) geöffnet. (Red.) Zeitungsbetrieb. — Das Königlich sächsische Oberlandes gericht in Dresden fällte am 13. Dezember eine für das Zeitungs wesen nicht unwichtige Entscheidung. Ein Expedient der »Dresdner Neuesten Nachrichten«, in deren Druckerei die »Dresdner Montagszeitung« hergestellt wird, hatte am Montag den 5. März d. I., früh von 4—*/,6 Uhr die bereits fertig gedruckten »Dresdner Montagszeitungen« an die Austrägerinnen zum Austragen ver teilt. Ferner hatten Drucker der -Neuesten Nachrichten« am Sonntag den 4. März von früh 1—'^4 Uhr gedruckt und ein Expedient am 4. März morgens die gedruckten -Dresdner rektor der -Dresdner Neuesten Nachrichten«, Jul. Ferd. Wolfs, wurde daher wegen Verletzung von § 105b der Gewerbeordnung in Verbindung mit Ziffer 7 der von der Kreishauptmann schaft Dresden vom 17. März 1901 erlassenen Bekannt machung, die den Betrieb in Druckereien an Sonn- und Festtagen untersagt, und wegen Verstoßes gegen § 146^. der Gewerbeordnung, die ein Unterbleiben des Druckereibetriebs Vorinstanz freigesprochen worden war. Hiergegen hatte der Ver urteilte Revision eingelegt, in der von seinem Rechssanwalt geltend gemacht wurde, bei dem einen zur Bestrafung gelangten Verstoß handle es sich um eine andre Straftat, als diejenige sei, wegen welcher Klage erfolgt sei. Bezüglich des Austeilens der Zeitungen an Austrägerinnen aber wurde behauptet, es sei dies kein gewerblicher Betrieb, sondern eine kaufmännische Beschäf tigung, da es sich nicht bloß um Herausgabe der Zeitungen handle, sondern auch um Buchung und Kontrolle derselben. Das Oberlandesgericht hielt diese Einwendung der Prüfung für wert ob nicht der Angestellte eine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt habe, die eine Verletzung der Verordnung des Rats vom 11. April 1901, betr. den Betriebsverkauf in Gewerbebetrieben und Ge schäften an Sonn- und Festtagen, darstelle. Es verwies daher den Fall an die Vorinstanz zurück. (Zeitungs-Verlag.) Remittendenfaktur-VordruckeO.-M. 1907. (Vgl. Nr. 290, 293, 295, 296 d. Bl.) — Weitere Eingänge von Remittenden- und Disponendenfaktur-Vordrucken O.-M. 1907: Carl Dülfer Verlag, Breslau — Benno Konegen Verlag, Leipzig — vr. Franz Leder mann, Berlin — Buchhandlung des Waisenhauses, Halle — C. Heinrich, Dresden — G. Müller-Mann'sche Verlagsbuchhandlung, Leipzig — Ferd. Dümmlers Verlagsbuchhandlung, Berlin. (Red.) Wechselproteste durch Postbeamte. — Die Handels kammer in Plauen hat in Eingaben an das Reichsjustiz amt und das Königlich Sächsische Ministerium des Innern die Ausdehnung der Befugnis zur Wechselprotestaufnahme auf die Postbeamten unter gleichzeitiger Übernahme einer ausreichenden Industrie seit Jahrzehnten vertretenen Wunsch bezeichnet. Die Kammer schlägt zur Vermeidung von Härten vor, daß bei Über gabe eines Wechsels zur Einziehung und nötigenfalls zur Protest erhebung an die Post die diesen Auftrag ausführende Postanstalt verpflichtet sein solle, nach der ersten vergeblichen Vorzeigung — falls nicht die Zahlung ausdrücklich verweigert werde — den Wechsel bis zum Ablauf der in Artikel 41 der Wechselordnung vorgesehenen Protestfrist zur Einlösung bereit zu halten und im Falle der Zahlung Protestkosten nicht in Anrechnung zu bringen, auch zur Benachrichtigung eines Schuldners, der bei Vorzeigung Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. des Wechsels nicht angetroffen worden sei, einen Zettel mit ent sprechender Mitteilung zu hinterlassen. Die Kammer wünscht auch die Verpflichtung der Proteftbeamten zur Annahme von Teil zahlungen unter Hinweis auf Artikel 38 der Wechselordnung, wenn auch Artikel 39 der Wechselordnung abgeändert werden müsse. Die Kammer hat zuletzt auch die Gebührenfrage auf geworfen und nimmt an, daß bei Zahlung an den Postbeamten nur die Gebühr für Postauftrag und Postanweisung zu entrichten sei. Indessen bestünden Zweifel darüber, inwieweit eine Er mäßigung für Notare und Gerichtsvollzieher eintrete. (Leipziger Zeitung.) Deutsch-spanische Handelsbeziehungen. (Vgl. Nr. 288 d. Bl.) — In der spanischen Deputiertenkammer fragte am 20. d. M. Zulueta (Republikaner) an, ob die Verlängerung des handelspolitischen moäug vivsnäi zwischen Deutschland und Spanien bereits unterzeichnet ist oder unterzeichnet werden wird, und verlangte eine Besprechung, um alle Interessen wahren zu können. Der Minister des Auswärtigen erwiderte, daß sich nichts in den deutsch-spanischen Handelsbeziehungen geändert habe. Er fügte hinzu, daß, falls ein solcher Vertrag abgeschlossen werden sollte, er rechtzeitig den Kortes unterbreitet werden würde. (Nat -Ztg.) Falsches Geld. — Falsche Zwanzigmarkstücke werden nach einer der königlichen Münze, Berlin, zugegangenen Meldung neuer dings verbreitet. Die Falschstücke sind aus Kupfer gefertigt und mit einer Goldlegierung versehen. Sie tragen das Münzzeichen die Jahreszahl 1889 und das Bildnis Kaiser Wilhelms II. Be merkenswert ist, daß der kleine Reichsadler verkehrt zu dem Bildnis auf der Vorderseite steht. Die Randinschrift »Gott mit uns- ist sehr mangelhaft ausgeführt und durch Punktierung her gestellt. (Nationalztg.) Theaterbrand. — Wie aus Weimar gemeldet wird, ist das dortige denkwürdige alte Hoftheater am 20. d. M. von einem Bühnenbrand betroffen und zum Teil zerstört worden. Das äußere Ansehen des Theaters ist wenig verändert; dagegen ist das Innere stark verwüstet. (Red.) Das größte Buch der Welt. — Einer Untersuchung über chinesischen Buchdruck, deren Ergebnisse der verdiente Sinologe Professor vr. Friedrich Hirth in den Berichten der Asiatischen Gesellschaft zu Schanghai veröffentlicht hat, sind folgende Mit teilungen über ein Werk zu entnehmen, das hinsichtlich des Um- fangS als das größte bisher durch Buchdruck erzeugte Literatur denkmal anzusehen ist. Dieses Werk, das den Titel -T'u-schu- lschi-tschöng« trägt, wurde zu Anfang des vorvorigen Jahr hunderts auf Befehl und unter den Auspizien des Kaisers von China gedruckt, und zwar zum Unterschied von dem uralten Gebrauch nicht mit Holzblöcken, sondern mit beweglichen, kupfernen Typen, die eigens zu diesem Zweck für Tausende von Werkes gerieten diese Metalltypen in Vergessenheit, wurden zum Teil von spitzbübischen Kustoden gestohlen und schließlich, da sie, unvollständig, nicht mehr zu verwenden waren, in Kupfer münzen umgeschmolzen. vr. Hirth hatte Gelegenheit, ein Exemplar dieses höchst seltenen Werkes zu sehen und näher zu untersuchen. Es war in einem besonderen Zimmer ausgestellt, Wissens, bildet an und für sich schon eine ansehnliche Bücherei und erspart seinem Besitzer den Ankauf einer großen Anzahl andrer Werke, da alle nur erdenklichen Auszüge aus der gesamten chinesischen Literatur von ihrem frühesten Entstehen bis zum Anfang der gegenwärtigen Dynastie sich darin vorfinden. Das T'u-schu-lschi-tschöng umfaßt im ganzen 5020 Bände, von denen 20 allein auf das Inhaltsverzeichnis fallen. Die Zahl der Blätter (Doppelseiten) beträgt 426 204, so daß also auf den Band durch schnittlich etwa 85 Blätter oder 170 Seilen zu rechnen sind, und das stimmt mit dem Brauch des chinesischen Buchhandels, ja nicht allzu starke Bände auf den Markt zu bringen, überein. Auf Grund der Seitenzahl hat vr. Hirth berechnet, daß im ganzen Werke etwa 1734
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