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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1907
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- Deutsch
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13516 Börsenblatt f. d, DIschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 288, 11. Dezember 1907. hatte der-Verband der Fabrikanten von Markenartikeln« (Berlin) die Lieferungssperre gegen A. Jandorf L Co. verfügt. Die hierauf erfolgte Klage des Warenhauses gegen den Verband wurde (wie in Nr. 16 d. Bl. vom 19. Januar 1907 ausführlich mitgeteilt ist) vom k. Landgericht l in Berlin und auch vom Kammergericht in Berlin abgewiesen. Nun entnehmen wir der Mitteilung eines Musikalienhändlers in »Musikhandel und Musikpflege- vom 5. Dezember 1907, daß vor einiger Zeit auch das Reichsgericht sich mit der Angelegenheit beschäftigt und die Revision der Kläger gegen das abweisende Urteil der Vor instanz verworfen hat. Wir behalten uns vor, ausführlich über diese Entscheidung zu berichten, und geben im Nachstehenden die Mitteilung aus dem vorgenannten Fachblatt: Leipzig, 31. Oktober. Vor einigen Tagen fand vor dem Reichsgericht die Verhandlung des Prozesses statt, den das Berliner Warenhaus Jandorf gegen den Verband der Fabrikanten von Markenartikeln angestrengt hatte. Der Verband, der sich die Bekämpfung der Preisschleuderei zur Aufgabe stellt, hatte das Warenhaus Jandorf vom Bezüge aller Markenartikel seiner Mit glieder gesperrt, weil Jandorf Bergmannsche Zahnpasta und Macks Kaiserborax unterm Preis verkaufte. Jandorf erachtete dieses Verkaufsoerbot als rechtlich unzulässig und verklagte den Verband auf Zurücknahme dieses Verbots sowie auf Schadenersatz. Nach dem die Firma Jandorf vom Berliner Landgericht und vom Kammergericht abgewiesen worden war, legte sie Revision beim Reichsgericht ein. In der Verhandlung wurde das Urteil des Kammergerichts vorgetragen, das mit geradezu meisterhafter Begründung ausge führt hatte, daß den Fabrikanten gegenüber der Preisunterbietung so kapitalkräftiger Warenhäuser gar kein andres Verteidigungs mittel übrig bleibe, als das eine« allgemeinen Boykotts. Die Fabrikanten müßten dieses Mittel anwenden, um die preis haltenden Detaillisten und deren berechtigte Interessen zu schützen, um die Existenz des reellen Handels zu erhalten. Die Einrede des Warenhauses Jandorf, daß es mit der Preisunterbietung nur die Interessen des billig zu bedienenden Publikums wahr genommen habe, sei zu verwerfen; denn in Wahrheit habe das Warenhaus nur einzelne bekannte Artikel als Lockartikel benutzen wollen. Gegenüber diesen Ausführungen machte der Vertreter der Firma Jandorf geltend, daß das Kammergericht übersehen habe, den ungeheuren Schaden zu würdigen, der der Firma durch das Verkaufsverbot entstanden sei. Diese habe in jedem der von ihr betriebenen vier Geschäfte monatlich 10 000.^ weniger in Drogen artikeln umgesetzt als bisher. Hiernach bemesse sich der jährliche Minderumsatz auf etwa 480 000 ^El Die Existenz ihrer ganzen Drogen-Abteilung sei durch das Verkaufsverbot des Verbandes in Frage gestellt worden. Der Verband dürfe das seinen Mitgliedern zustehende Monopol nicht in so weitgehendem Umfange zum Schaden einer Firma ausüben. Demgegenüber hob der Vertreter des Verbandes hervor, daß der Verband nur berechtigte Interessen des gewerblichen Mittel standes und damit seine eigenen Interessen verfolge und daß unsittlich nicht der Verband, sondern das Warenhaus handle, das bekannte, gut eingesührte Markenartikel als Lockmittel ausnutze. Das Vorgehen des Verbandes müsse bei allen gerecht und billig Denkenden allgemeine Anerkennung finden, so daß von einem Verstoß gegen die guten Sitten auch nicht entfernt die Rede sein könne. Das Reichsgericht verwarf die Revision der Firma Jandorf als unbegründet und erkannte das Verkaufsoerbot als rechtlich zulässiges Mittel an. Nur in einem Punkt hatte das Waren haus Jandorf einen Erfolg zu verzeichnen. Das Reichsgericht er höhte nämlich für die Kostenberechnung das bisher angenommene Objekt um das Vierfache. Vom RetchSgericht. — Durch Urteil vom 20. Juni d. I. hat das Landgericht I in München die Einziehung der Druckschrift »Anekdoten, gesammelt und vorgetragen vom Komiker H. Burg- abgelehnt Burg trug diese Anekdoten im dortigen Wagncr- bräusaale vor und ließ Abdrucke davon an die Anwesenden ver kaufen. Ein Geheimpolizist erwarb ein Stück und erstattete wegen des unzüchtigen Inhalts Anzeige. Eine Verurteilung Burgs ist nicht eingetreten, da er sich der Unsittlichkeit nicht bewußt ge wesen sei. Die Witze, so sagt das Urteil, seien derb und bezögen ich meist auf das Geschlechtliche. Das Publikum nehme sie harm los hin oder verstehe sie nicht. — Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht am 9. d. M. das Urteil auf und verwies die Sache an das Land gericht zurück, da die Frage der Unzüchtigkeit nicht ausreichend geprüft sei. (Lentze.) * Universität Leipzig. — Die Zahl der immatrikulierten Studierenden an der Universität Leipzig im Wintersemester 1807/08 beträgt 4341. Davon gehören 303 zur theologischen Fakul tät, 1013 zur juristischen, 540 zur medizinischen (dazu 66 Stu dierende der Zahnheilkunde), 2419 zur philosophischen Fakultät. Von letzteren studieren 214 Pharmazie, 391 Naturwissenschaften, 341 Philosophie, 124 Pädagogik, 479 Philologie, 292 neuere Sprachen, 207 Mathematik, 227 Landwirtschaft, 144 Kameralia. Nicht immatrikuliert sind 861 Studierende, darunter 102 Frauen. Die Gesamtzahl der Hörer ist somit 5202. Harrdrlökammer-Gutachten. — Die Berliner Handels kammer veröffentlichte nachstehende Gutachten: In der Druckereibranche sind handelsüblich bestellte Proben (Andrucke) vom Besteller zu bezahlen, wenn die Arbeit dem Drucker nicht übertragen wird, es sei denn, daß die Anfertigung der Probedrucke angeboten worden ist, obwohl der Druckerei mit geteilt ist, daß noch andre Druckereien in Konkurrenz stehen. — Im Verkehr zwischen Inserenten und Zeitungen hat handelsüblich der Inserent, der ein Inserat mehrfach einrücken läßt, einen An spruch auf die Zusendung von Belegblättern oder Beleg- auSschnitten für die Inserate. Unter allen Umständen müssen aber dem Inserenten die Nummern der Zeitung angegeben werden, in denen seine Inserate erschienen sind. (Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker.) * Kunstausstellungen. — Zur Ehrung ihres Mitgliedes Professor Fritz Werner aus Anlaß seines am 3. Dezember 1908 bevorstehenden 80. Geburtstages bereitet die Königliche Akademie der Künste in Berlin, in Befolgung einer alten Sitte, eine Aus stellung vor, die ein Gesamtbild vom Schaffen des Künstlers geben soll. Mit dieser Ausstellung soll zu gleicher Ehrung eine Ausstellung der Werke des Kupferstechers Louis Jacoby ver bunden werden, des verdienten Stechers nach Kaulbachs -Hunnen schlacht-, Raffaels »Schule von Athen-, Sodomas »Hochzeit Alexanders mit Roxane- und andern Werken. Auch Jacoby, der am 7. Juni 1828 geboren ist, steht im achtzigsten Lebensjahre. * Hoher Besuch. — Ihre Majestät die Deutsche Kaiserin beehrte am 6. d. M. die Ausstellung französischer Kunst des 17. und 18. Jahrhunderts in der Kunsthandlung Keller L Reiner in Berlin mit ihrem Besuch. * Deutsches Museum für Meisterwerke der Techuik und für Naturwissenschaften in München. — Die Leitung des »Deutschen Museums - in München teilt folgendes mit: Die Versammlung des Deutschen Museums, die in diesem Jahre auf Einladung Seiner Majestät des Kaisers in Berlin abgehalten wird, damit auch in norddeutschen Kreisen die Bestrebungen des Museums immer mehr bekannt und ge würdigt werden, wird in besonders feierlicher Weise zur Durchführung kommen. Montag den 16. Dezember findet im Bundesratssaal des Reichsamts des Innern die Sitzung des Vorstandsrats des Museums statt und im Anschluß daran ein Frühstück bei dem Staatsminister Or. von Bethmann- Hollweg. Am Abend erfolgt eine feierliche Begrüßung der Vorstandsrats- und Ausschußmitglieder, sowie der Ehrengäste bei einem Festmahle im Landesausstellungspark, das von den Berliner Mitgliedern des Deutschen Museums veranstaltet wird. Dienstag, 17. Dezember, vormittags IlN/z Uhr, beginnt die Ausschußsitzung unter dem Vorsitz Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern in der Aula der König lichen Technischen Hochschule in Charlottenburg; Seine Majestät der Kaiser hat Sein Erscheinen bei dieser Sitzung zugesagt. Neben den Berichten, die Or. Ehrensberger, Geheimrat Or. von Dyck, Generaldirektor Or. von Oechelhäuser und Or. Oskar
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