für i>c» Iciitscheli Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buchhändler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 sür Nichtmitglieder 20 .F. Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30 Psg.: Mitglieder des Börsenvereins zahlen sür eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Nr. 284 Leipzig, Dienstag den 8. Dezember 1903. 7V. Jahrgang. Amtlicher Teil. Am 1. Dezember versandten wir an sämtliche Firmen des Buchhandels nachstehendes Rundschreiben durch die Bestellanstalt: Ältit dem Jahre 1904 beginnt der 71. Jahrgang -»>>»»- des körsenbiattes M tlen Deutschen Duchkanliei, das wie bisher AE" auch denjenigen Firmen, die es regelmäßig zu beziehen Pflegen, "WU <rr»v «rrrf bessir-eres Verlerirseir und gegen bar geliefert wird. Auf Grund des § 5 der „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes" erfolgt die Lieferung mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, sie unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages jederzeit einstellen zu können. An Buchhändler, deren Ausschließung aus dem Börsenvcrein beschlossen worden ist und an solche Nicht mitglieder, gegen welche Tatsachen vorliegen, die bei Mitgliedern die Einleitung des Ausschließungsverfahrens nach sich ziehen würden, darf das Börsenblatt nicht weitergegeben werden. Die Weitergabe an Nichtbuchhändler, denen auch die leihweise Bekanntgabe oder die Einsichtnahme aus nahmslos versagt werden muß, ist überhaupt nicht gestattet. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahresschlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht anerkannt werden. Der Jahresprcis des Börsenblattes beträgt einschließlich der Beilagen (Bcstellzettclbogen, Wöchentliches Verzeichnis der erschienenen und vorbereiteten Neuigkeiten mit Monatsregister und Liste der zurückverlangten Neuigkeiten) für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 Mark, weitere Exemplare, sofern sie zum eigenen Gebrauche bestimmt sind, je 15 Mark, für Nicht Mitglied er des Börsenvereins 20 Mark. Das Börsenblatt wird ohne die Beilagen nicht abgegeben; auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Aufträge auf tägliche direkte Zusendung unter Band übernehmen wir nur für die ganze Dauer der Bezugszeit, und berechnen dafür außer dem Porto eine Gebühr von 5 Mark. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jeden Vierteljahres erhoben. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung schnellstens zugehen lassen zu wollen. Hochachtungsvoll Seschättssieiie lies Dörsenvereins Her Deutschen Duchdänliier zu Leipzig. Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Or. Orth, Syndicus. 13l>l