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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1907
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- Deutsch
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278, 29. November 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. b, Dtschn. Buchhandel. 12938 Es wird ja gewiß richtig sein, daß viel wertloses Zeug mit Benutzung der 2 Rappen-Taxe dem Publikum an- gebotcn wird. Sollen deshalb aber die ernsthaften Geschäfts häuser, zu welchen wir auch die Buchhändler zu rechnen uns erlauben, dieses durch jahrzehntelange Gewohnheit ein gebürgerten Vorteils beraubt werden? Und sind wirklich die Verlobungsanzeigen, denen wir auch die Geburts- und Todesanzeigen beifügen möchten, im Kommen und Gehen des Menschengeschlechts solche wertlose Luxuskorrespondenzen, wie sie von den Herren charakterisiert werden? Und noch auf einen tatsächlichen Irrtum möchten wir aufmerksam machen. Nach der Meinung der Herren Post beamten verschicken die Weltfirmen ihre Prospekte in ge schlossenen Enveloppen, die Loiterieunternehmer ihre Ein ladungen zum Mitspielen aber offen. Jeder, der diese zwei Kategorien von Zusendungen erhält, weiß, daß der Sach verhalt gerade umgekehrt ist. Die Weltfirmen wären auch schwerlich Weltfirmen geworden, wenn sie so verschwenderisch wären, für Zirkulare fünfmal so viel Porto auszugeben, als nötig ist. Ausnahmen, die natürlich Vorkommen, beweisen nur die Regel. Aus dem Gesagten dürfte hervorgehen, daß zum größten Teil die zur Taxe von 2 Rappen beförderte Briefpost durch aus nicht das wegwerfende Urteil verdient, das der Verband Schweizerischer Postbeamten über sie fällt. Auch steht die von dem Verband angestrebte Verteuerung in schroffem Gegensatz zu dem an anderen Stellen seiner Eingabe zutage tretenden Bestreben, es möchte »ein etwas fortschrittlicherer Geist die Taxbestimmungen beherrschen.« »Das Volk hat das Recht, nach so langer Zeit wieder eine bedeutende Ermäßigung zu verlangen.« »Wir sollten unfern Stolz darein setzen, Posteinrichtungen zu besitzen, die von allen Staaten zum Muster genommen werden. Dies wird der Fall sein, sobald sie einheitlich, billig und von Vergünstigungen und Ausnahmen möglichst frei sind«. »So billig wie möglich, so sicher und so rasch wie möglich! das ist die Devise.« Wir beantragen eine möglichst durchgreifende Nivellierung der Transport gebühren in Verbindung mit einer wesentlichen Herab setzung derselben.« Die vom Verein Schweizerischer Postbeamten beantragte Aufhebung der 2 Rappen-Taxe würde das direkte Gegenteil von diesen Bestrebungen erreichen. Sie würde einen Rück schritt bezeichnen, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Dem ohnehin von einer enormen Spesenlast niedergedrückten Buchhandel aber würde eine geradezu ruinöse Vermehrung seiner Unkosten zugemutet werden. Nach dem Vor anschlag des Mehrertrags für Drucksachen bei Abschaffung der 2 Rappen-Taxe auf Seite 12 wird der Mehrertrag auf eine Million Franken geschätzt, wovon laut Angabe auf Seite 11, vorletzter Absatz, zwei Fünftel — 400 000 Frcs. vom Buchhandel zu bestreiten wären. Durch Ein führung des Einheitsportos von 5 Rappen würde bei 250 buchhändlerischen Betrieben aller Art eine Verminderung dieser Mehrbelastung um nur 75 000 Frcs. zu erwarten sein, wenn man für jeden Betrieb, hochgerechnet, täglich 20 Sendungen zu 5 Rappen, statt, wie bisher, zu 10 Rappen, annimmt. Es bliebe also bei Aufhören der 2 Rappen-Taxe eine Mehrbelastung von 325 000 Fr. für das kleine Häuflein schweizerischer Buchhändler. Wer die ökonomische Lage unsers Berufs kennt, weiß, daß viele von uns gar nicht im stande wären, eine solche neue Steuer zu tragen. Wir müssen daher gegen die von dem Verband Schweizerischer Postbeamten vorgeschlagene Vergewaltigung des schweizerischen Buchhandels protestieren und bitten dringend, den Antrag des Verbands Schweizerischer Postbeamten abzulehnen. Bei diesem Anlaß wollen Sie uns gestatten, hoch geehrter Herr Oberpostdirektor, einen alten, sich täglich neu aufdrängenden Wunsch des schweizerischen Buchhandels neuerdings zur Sprache zu bringen. Es handelt sich um die Bitte, die obere Grenze für Drucksachen wieder auf 1500 A oder wenn möglich auf 2000 g erhöhen zu wollen. Wir haben schon früher in mehrfachen Ein gaben diesen Antrag gestellt, wurden aber abschlägig beschieden. Wenn wir uns die Freiheit nehmen, noch mals auf die Angelegenheit zurückzukommen, so geschieht es in der Überzeugung, daß das Gewicht der Gründe, das für Wiedereinführung der höhern Gewichtsgrenze spricht, sich schließlich stärker erweisen muß als alle entgegenstehenden Bedenken. Besonders der ohnehin durch die Kleinheit seines Absatzgebiets an einer kräftigen Entwicklung gehinderte schweizerische Verlagsbuchhandel fühlt sich in der Absatz möglichkeit gerade der wichtigeren Artikel, deren Druck er riskiert, durch die niedrige Gewichtsgrenze für Drucksachen derartig beengt, daß sein Unternehmungsgeist mehr und mehr gelähmt wird. Bücher, die über 500 x schwer sind, können heutzutage nur in 'den Städten, wo Buchhandlungen bestehen, durch Ausläufer zur Ansicht ausgetragen werden. Der Post versand nach den kleineren Ortschaften und aufs Land ist ausgeschlossen, da er nur als Paket für 25 Rappen erfolgen könnte. Refüsiert kostet ein solches 40 Rappen Porto, so daß das Buch für jeden derartigen Absatzversuch mit 65 Rappen Spesen belastet würde. Speziell die ernstere, wissenschaftliche Literatur, die man den auf dem Lande wohnenden Ärzten, Pfarrern, Juristen zur Ansicht vorlegen möchte, wird durch diese Einengung schwer betroffen. Bei einigen Büchern sucht man sich dadurch zu helfen, daß man sie in Lieferungen zerlegt Bei vielen ist aber dieser Ausweg nicht möglich und dadurch der Vertrieb so verkürzt, daß der Verkauf bei weitem nicht hinreicht, die Erstellungs kosten zu decken. Natürlich leidet auch manches gute im Ausland erschienene Buch darunter, daß man es nicht per Kreuzband verschicken kann. Bekanntlich verlangen wir mit unserem Antrag nichts, was den schon jetzt geltenden Bestimmungen des Postgesetzes grundsätzlich widerspricht. Der internationale Verkehr wie der interne sehen Drucksachensendungen bis zu 2 Kilogramm vor. In Ihrem neuen Entwurf heißt es: »Artikel 21. Als Briefpostgegenstände werden befördert: o) .. . . abonnierte Drucksachen bis zum Gewicht von 2 Kilogramm«, und »Artikel 22. Für die einzelnen frankierten Briefpost gegenstände werden folgende Taxen erhoben: ä Fran kierte Drucksachen, welche zur regelmäßigen Versendung abon niert sind, z. B. Sendungen aus Bibliotheken und dergl. genießen eine ermäßigte Taxe bis zum Gewicht von 2 Kilo gramm; diese Taxe beträgt, für den Hin- und Rückweg zu sammengenommen, 15 Rappen.« Um unserem Wunsche zu entsprechen, wäre nichts weiter nötig, als diese in Vorstehendem für alte Bücher und Zeit schriften im Abonnement festgesetzte Taxe auf die Kreuzband versendung neuer Bücher auszudehnen. Die seitens der Post geleistete Arbeit würde dabei in der Regel eine viel geringere und doch ebensogut bezahlte sein, wie bei der Be förderung z. B. der umfangreichen Mappen eines Journal lesezirkels. Wenn wir recht berichtet sind, so stehen unserm An trag an leitender Stelle keine grundsätzlichen Bedenken ent gegen. Die Hauptschwierigkeit liegt, scheinbar, darin, daß man befürchtet, die Briefträger möchten durch die Vermeh rung der Kreuzbandsendungen über Gebühr belastet werden. Ist dies der Fall, so wird, glauben wir, unser Antrag das Gute haben, eine Reform herbeizuführen, die früher oder später unter allen Umständen kommen muß, für deren bal- 1684*
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