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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1907
- Sprache
- Deutsch
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12938 Bdrlendlatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 278, 29. November 1907. L. I'lsmrvarion io Varls. 8srt5s.ut, O, Is isvsil. 18". 3 kr. 50 s. Liottot, Iss xrs.väs iospiräs äsvs.ut lg. soieoos — .Isuniis ä'^.re. 18°. 3 kr. 50 o. Saollstts L 61s. in Varls. Larrivi, O., 3s Vslrill s ksris sn soixsuts jours. III. 8". 12 kr. Vuvelr-Lrslltsno, kV, Nsoäriii. III. 8°. 7 kr. 50 o. llollsiiä, k., Vis äs Lsstbovsv. 16°. 2 kr. 8oott, Is. -Oiscovsr^» s.u pols saä. III. 2 vols. 8". 50 kr. I,. Lavsur io Varis. Osxot, lg. xgivturs sv^Isiss. III. 8°. 50 kr. I-idrairi« Hvlvorsslls in Varis. I'rövs, .1., 1s. robs ä'ssiour. 16°. 3 kr. 50 s. ^.. Hsrioavt io Varls. Os Vsrsmosä, O., 1s. koros äs I'smour. 111. 13°. 3 kr. 50 o. I-ouis Lliollauä iu Varls. 8S.VILS st LollrllSllä, Is 9 Täisrwiäor. 111. 1 kr. 50 o. V. OIIsackorLI iv Varis. k's.rrsrs, 6., NsäsmoissIIs Osx, jsuvs ülls. 18°. 3 kr. 50 s. Os Is. Üos, O., 8ass.lliis st Iss äsux vislllsräs. III. 8°. 5 kr. Voucs.s-Ns.ssiIIoll, kl., Is. äoubls ».vsaturs. 18°. 3 kr. 50 s. Vs.ues.irs, N., Is pisZs. 18°. 3 kr. 50 o. 6. Vsivvalck-Lolllsiollsr krsrss in Varls. Osrusrolc, ä., Vbilosoxbis Loolo^igus. 8°. 2 kr. Vixot kröros iv Varls. 6srs.rä st lloim, 'krs.its pratigus ä's.os.Fss äss äsaröss alimsatairss. III. 8°. 15 kr. Zum Entwurf eines Gesetzes über das schweizerische Postwesen. (Vgl. Nr. 274 d. Bl.) * Der Vorstand des Schweizerischen Buchhändler vereins hat in einer Eingabe an die Eidgenössische Ober postdirektion zu Händen des Bundesrats und der national- und ständerätlichen Spezialkommissionen Stellung zu dem (hier mitgeteilten) Gesetzentwurf betreffend Neuregelung des schweizerischen Postwesens genommen. Die Eingabe lautet! Bern und Basel, den 10. Oktober 1907. An die Tit. Eidg. Oberpostdirektion zu Händen des hohen Bundesrates und der Tit. national- und ständerätlichen Spezialkommissionen. Hochgeehrter Herr Oberpostdirektor! Wie wir den Zeitungen entnehmen, stellt der Ver band Schweizerischer Postbeamten zu dem Entwurf für ein Bundesgesetz betr. das schweizerische Postwesen den An trag, die jetzt bestehende Taxe von 2 Rappen für Druck- tachen im Gewicht bis zu 50 g aufzuheben und durch eine Einheitstaxe von 5 Rappen bis zu 250 g zu ersetzen. Diese tiefgreifende Änderung wird in der Eingabe des Verbandes Schweizerischer Postbeamten damit begründet, daß es volkswirtschaftlich richtiger sei, der notwendigen Korre spondenz möglichst niedrige Taxen zu gewähren, mindestens ebenso niedere wie den Luxus- und Gelegenheits korrespondenzen, als da seien: Ansichts- und Gratulations karten, Kurpfuscherprospekte und Verlobungsanzeigen. »Jene großen Wellfirmen«, heißt es dann weiter, »die Hunderten und Tausenden von Einwohnern Verdienst ge währen, profitieren nichts von unsrer Drucksachentaxe, denn ihre Korrespondenz ist andrer Art. Sie müssen der Post für einen Gegenstand von gleicher Größe und Gewicht, der gleichviel Mühe verursacht, gleichviel Arbeit erfordert, fünfmal mehr Porto entrichten, als ein Lotterieunter nehmen, das in seinen Prospekten auf die Dummheit und Habsucht der Leute spekuliert. Forscht man dem Ursprung der Massensendungen L 2 Rappen nach, so stößt man oft genug auf »Firmen«, deren Existenz sich kaum ergründen läßt und welche die Menschheit mit ihren Anpreisungen besser verschonten. Der Buchhändler hat von der 2 Rappen-Taxe wenig; denn das geringste Heftchen über steigt das Gewicht von 50 g. Die Ungerechtigkeit, dem reellen Geschäftsmann für seine Briefe, dem alten Mütter chen für seine Zeilen an die Kinder mehr Porto ab zufordern als den Bergfexen oder den Hochzeitspärchen für ihre undeutlich mit Bleistift geschriebenen Ansichtskarten, oder dem Vereinsvorstand für seine Zirkulare, womit er die Mitglieder zum Bankett einlädt, hätte schon längst zu verschwinden verdient.« — Man könnte über diese mehr sonderbare als der Wirk lichkeit entsprechende Darstellung alles dessen, was die für 2 Rappm beförderten Drucksachen im Gegensatz zu der ernst haften Korrespondenz von Weltfirmen und alten Mütterchen enthalten sollen, lächelnd hinweggehen, wenn sie nicht von einem Vereine ausginge, bei dessen Mitgliedern man eine gewissenhafte Prüfung voraussetzen dürfte, bevor sie derartige Zerrbilder an die Öffentlichkeit bringen. Unter diesen Umständen erscheint es uns Pflicht aller derjenigen Kreise, die durch die Aufhebung der 2 Rappen- Taxe betroffen werden würden, gegen eine so phantastische Schilderung der tatsächlichen Verhältnisse Verwahrung ein zulegen. Wir schweizerischen Buchhändler möchten uns wenigstens nicht dem Vorwurf aussetzen, daß man später von uns sagen könnte, wir seien nicht rechtzeitig für die Unentbehrlichkeit der jetzigen 2 Rappen-Taxe eingetreten. Zuerst sei uns gestattet, auf eine Inkonsequenz in der Eingabe des Verbands Schweizerischer Postbeamten hinzu weisen. Auf Seite 5 heißt es: »Der Buchhändler hat von der 2 Rappen-Taxe wenig; denn das geringste Heftchen übersteigt das Gewicht von 50 g.« Auf Seite 11 aber sagen die Herren: »Nach einer der Wirklichkeit offensichtlich nahe kommenden Schätzung entfallen der 2 Rappen-Druck sachen auf den Buchhandel.« Zwei Fünftel des gesamten 2 Rappen-Postverkehrs scheinen uns nun wirklich nicht »wenig« und wohl der Mühe wert zu sein, daß der schweizerische Buchhandel sich dagegen wehrt, diesen schon jetzt erheblichen Ausgabeposteu in Zukunft mit 2>/z multiplizieren zu müssen. Für uns ist die 2 Rappen-Taxe geradezu unerläßlich zur Ausstreuung des Literatursamens, von dem eben leider viel unter die Dornen fällt. Nicht überallhin kann man das vollständige Buch oder auch nur das erste Heft oder eine Probenummer senden. Wegen Überschreitung des Gewichts von 50 g käme das Porto zu hoch und das Material, von dem ein großer Teil verloren geht, zu teuer. Diesen Kulturdienst muß der beinahe ausnahmslos im Gewicht unter 50 g bleibende Prospekt tun. Außer für Prospekte bedürfen wir aber auch derl 2 Rappen-Taxe für unsere Bücherbestellkarten, für Nachrichtszettel betr. Erscheinen neuer Bücher, für An fragen betr. Fortsetzungen rc. rc. Bei den ohnehin in erschreckender Weise gewachsenen Spesen könnte der Buch handel einen Preisaufschlag nicht ertragen, ohne in seiner Tätigkeit empfindlich gehemmt zu werden. Es kann nicht unsre Aufgabe sein, die oben zitierte I Schilderung des Verbands Schweizerischer Postbeamten richtig zustellen, soweit es sich um außerhalb des Buchhandels liegende Gebiete handelt.
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