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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.11.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.11.1907
- Sprache
- Deutsch
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Meschtscherskij, I., Wie sind bei den Volksschulen Gärten einzu richten? Nebst Anleitung zur Bienen- und Seidenzucht, zu Musterfeldern, zur Baumzucht, zum Unterricht in der Land wirtschaft in Elementarschulen, zu Volksvorträgen über Land wirtschaft und zur Arbeitshilfe für Lernende. Nebst Plan.30 K. Metschnikow, I., Studien über Optimismus. 2 R. (Miklucha-Maklaj.) Der berühmte russische Reisende N. Miklucha- Maklaj. Sein Leben und seine Tätigkeit. 15 K. Militärkalendcr für 1908. 1 R. Mirowitsch, N., Der Sieg der Frauenbewegung in Finland Vorlesungen, die im März 1907 in Moskau und Kostroma gehalten wurden. 10 K. Mitteilungen der Abteilung für russische und slawische Archäo logie der kais. russischen Archäologischen Gesellschaft. Bd. VII, Lfg. 2. 2 R. Mitteilungen der kaiserl. Archäologischen Kommission. Lfg. 22. Mit 111 Abildgn. u 1 Tabelle. P. f Mitteilungen der kaukasischen Abteilung der kaiserl. Moskauer Archäologischen Gesellschaft. Lfg. II. P. f. Mitteilungen des Geologischen Komitees. Skizze seiner 25jährigen Tätigkeit und Rechnungsbericht für 1906. Bd. 26. N. 1—2. P. f. Moltschanow, N., Zur Anklageschrift in Sachen des Generals Stöffel. 20 K. Moratschewskij, W., Die Bodenarten des europäischen Rußland. (Mit einer schematischen Karte der Bodenarten von A. Ferchmin.) P. f. Morew, D., Versuch einer Handelsgeographie und wirtschaftlichen Statistik Rußlands, verglichen mit andern Staaten. 1. Lfrg. 9. Aust. 1 R. Morosow, N., D. I. Mendelejew und die Bedeutung seines periodischen Systems für die Chemie der Zukunft. 75 K. Morosow, N-, Die Offenbarung in Gewitter und Sturm. Ge schichte der Entstehung der Apokalypse. 1 R. 50 K. (Moskau.) Führer und Plan der Stadt Moskau. Kurze Be schreibung der alten und jetzigen Merkwürdigkeiten und der Umgebungen. 20 K. Mysch, Wl., Die Chirurgie in TomSk. Grundlagen der chirur gischen Pathologie und Therapie. Bd. I. 3 R. 25 K. Neunzehnhundertsieben in landwirtschaftlicher Beziehung, nach Antworten von Landwirten. Lfg. III. Die zu erwartende Getreide- und Heuernte. Mit 2 Karten. P. f. Netschajcw, A., Die schwefelsalzhaltigen Quellen bei Bogojawlenskij Sawod. Arbeiten des Geologischen Komitees. Neue Serie. Lfg. 31. 1 R. Newodnitschanskij, I., Materialien zur Aufklärung der gegen seitigen Beziehungen der Uralkosaken und Kirgtskaiffaken. 75 K. Nikolskij, A., Die Reptilien und Amphibien des russischen Reichs. 1 R. 20 K. Noshin, E., Das Ende der Belagerung von Port Arthur. Ein Epilog des 1. und 2. Teils der -Wahrheit über Port Arthur«. 3 R. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom ReichS-ericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver gehens gegen das Postgesetz vom 20. Dezember 1899 hatten sich am 10. Mai d. I. vor dem Landgerichte Öls die Frachter Behlich und Klundt zu verantworten. Sie wurden sreigesprochen auf Grund des folgenden Tatbestandes. Beide sind als Frachter in Prausnitz (Bez. Breslau) wohnhaft und betreiben seit vielen Jahren das Frachtgeschäft zwischen Prausnitz und Breslau. Sie befördern Waren hin und her. Die Bestellungen werden ihnen in meist unverschlossenen adressierten Briefen und Karten übertragen. (Wegen Beförderung geschloffener Briefe von einem Postort nach einem andern sind die An geklagten schon früher verurteilt worden.) Die unverschlossenen Briefe wurden in Breslau durch Frau Behlich oder andre Per sonen den Adressaten zugestellt. Von diesen holten jene Personen dann die bestellten Waren ab. Ein Entgelt für die Beförderung der Briefe haben die Angeklagten nicht genommen. Artikel 3 des frag lichen Gesetzes verbietet den Betrieb von Anstalten zurEinsammlung, Beförderung und Verteilung adressierter Briefe. Die Bestellungen sind als Briefe im Sinne des Gesetzes anzusehen. Die Angeklagten haben sie in Prausnitz eingesammelt und nach Breslau gebracht, wo sie Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. sie an die betreffenden Firmen verteilten. Sie haben es aber nicht gewerbsmäßig getan. Die Angeklagten betrieben ein Frachtgeschäft' neben diesem, aber nicht innerhalb desselben, be sorgten sie die Briefe, ohne daß dies ein notwendiger Bestandteil ihres Fuhrgeschästs war. Die Briesbesörderung lag nicht lediglich >m Interesse des Frachtgeschäfts, und ein direkter Gewinn erwuchs den Angeklagten daraus nicht. Auch eine Anstalt liegt nicht vor, da diese einen organisierten Betrieb voraussetzt. Die Revision des Staatsanwalts gegen dieses Urteil wurde am 19. d. M. vom Reichsgericht verworfen, da bereits die Feststellung, daß keine Anstalt vorliege, das Urteil trage. (Lentze.) * Die Buchbiudekunst-Nusstelluug im Deutschen Vuch- gtwerbehause zu Leipzig. — Die Buchbindekunst-Ausstellung findet immer mehr auch über Leipzig hinaus Beachtung. Unter den auswärtigen Besuchern befanden sich Lehrer der Kunstgewerbe- und Handwerkerschulen in Breslau, Hannover und Magdeburg. Von der königlichen Kunstgewerbeschule in Dresden erschien dieser Tage Professor Naumann mit seiner Buchgewerbcklaffe zu ein gehendem Studium der Ausstellung. Weitere Besuche sind von Barmen, Düsseldorf und Weimar angekündigt. Auch auswärtige Kunstbuchbinder haben die Ausstellung besucht und die An regungen, die sie empfangen haben, in ihrer Heimat in Vorträgen weitergegeben, so in Magdeburg und Weimar. Die Ausstellung ist nur noch kurze Zeit geöffnet, der Saal der Einbände bis Sonntag den 1. Dezember, der Saal der Buntpapiere und der modernen Abteilung der Leipziger Kgl. Akademie für graphi sche Künste und Buchgewerbe aber nur noch bis zum 24. No vember 1907. * Postschecks. (Vgl. Nr. 271 d. BI.) — Die Handelskammer zu Berlin beschäftigte sich am 15. d. M. mit der Frage einer Einführung des Postschecks. Sie nahm den Bericht über die am 15. d. M. im Retchspostamt unter Vorsitz des Herrn Staats sekretärs des Reichspostamts abgehaltene Beratung wegen Ein führung eines Post-Scheck- und Überweisungs-Verkehrs, zu der die Kammer zugezogen worden war, entgegen und sprach ihre Genug tuung aus über den Beschluß, einen ReichSpostschcck einzuführen. Eine Prüfung, ob die späteren Regierungsoorschläge über die Ge bühren und die Handhabung als eine Erleichterung und Förderung des geschäftlichen Verkehrs im Sinne des früheren Beschlusses der Handelskammer anzusehen sein würden, behält sich die Kammer bis zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor. Postuachuahme«. — Bei Nachnahme-Beträgen in Höhe von 5 1 ^ bis 5 10 H empfiehlt es sich, stets die Beträge auf glatt 5 abzurunden, und zwar aus folgenden praktischen Gründen: Die deutsche Reichspost bringt bekanntlich bei Ein sendung des erhobenen Nachnahmcbetrags die Gebühr für die hierzu erforderliche Postanweisung in Abzug. Diese Gebühr be trägt bei Nachnahmen bis zu 5 10 H, bei Nachnahmebeträgen von 5 bis zu 100 20 H. Höhere Beträge als 100^ kommen bet Nachnahmesendungen kaum in Frage. Würde man beispiels weise eine Nachnahme in Höhe von 5^5^ absenden, so bekäme man von der Post nur 4 ^ 85 -s ausbezahlt, während man bei Abrundung des Betrages auf 5 4 90 H (also 5 H mehr, trotz des nach unten abgerundeten Betrages) ausgezahlt bekommen würde. Obgleich die meisten Geschäftsleute bei Nachnahme- Sendungen die Gebühr für die Postanweisung ihren Kunden mit in Rechnung stellen, empfiehlt es sich im allgemeinen Geschäfts interesse doch, die erwähnte Abrundung im Auge zu behalten. Bei Nachnahme-Beträgen, deren Höhe zwischen 5^1^ und 5 10 schwankt, setzt man bei Anwendung der Abrundung einfach unter die Rechnung »Abgerundet auf 5 A. Sanguinet. Kunstanstalt Grimme L Hempel, A.-G« in Liquid., Leipzig. — Aus dem in der Generalversammlung vom Liqui dator erstatteten Bericht ist hervorzuheben, daß das Unternehmen nur noch mit einem Kreditor, der Allgemeinen Deutschen Kredit- Anstalt, im Betrage von 222 378^! zu rechnen hat. Die Passiven des Unternehmens haben sich von 260145 ^ auf 224 997 per 18. Juni 1907 ermäßigt. Die Regelung der im nächsten Jahre 1636
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