^ 241. 15 Oktober 1896. Künftig erscheinende Bücher. 6585 VELO VOIt LüLM VEM IN LEIN. I'. Lberiug. — Niilin IV. S. IV., Llodrsnstrsbss 13/14. 1896, 5. Oktober. (^)s45055s In nicinem Verlage werden demnächst erscheinen: Die Verfügung in Strafsachen. (Strafverfolgung und Strafvollstreckung) MS112s - ---G— Vm 20. de. Nouste srsobsint: Li8tori8e1i6 Ltuäisü »6tt IV. Ein praktisches Handbuch für Referendare und deren Berather. Unter Berücksichtigung der gegebenen Litteratur und Judikatur, sowie unter Anführung zahlreicher Beispiele bearbeitet von Kroöitzsch, Erster Staatsanwalt beim Landgericht in Saarbrücken. Preis: Geheftet 7 Gebunden 8 Rabatt: i. R. 250/0, bar 30°/o. (Gebunden nur bar.) -— . Frei-Exemplare: 9/8. Die Bearbeitung dieses Werkes ist — nach der Vorrede — auf Anregungen aus der Praxis zurückzusühren. Es wird damit in erster Reihe den Referendaren eine praktische Anleitung zur Absetzung formgercchter Verfügungen bei der Staatsanwaltschaft dargeboten. Aber auch andere Hilfsarbeiter und Decerneuten bei der Staatsanwaltschaft werden bei der großen Zahl gesetzlicher und sonstiger Bestimmungen, welche bei der Strafver folgung und Strafvollstreckung in Betracht kommen, eine derartige Zusammenstellung zur Erzielung schneller und sicherer Arbeit gern zur Hand nehmen. Das Gesetz betreffend Las Aanbenrecht Lei Kenten- nnL AnfikLklnngssiitkrn vom 8. Juni f8H6. Unter Benutzung der Gesetzesmaterialien für das Gebiet des Allgemeinen Landrechts erläutert von I. Seltzer, Regierungsrath. Preis: Geheftet 3 Gebunden 3 60 H. Rabatt: i. R. 250/g, bar 300/g. (Gebunden nur bar.) . Frei-Exemplare. 9/8. Der vorstehend bezeichnete Kommentar zu dem neuen Gesetz über das Anerbenrecht enthält neben der Bearbeitung des umfangreichen Gesetzesmaterials mancherlei Hinweise aus den praktischen Erfahrungen des Verfassers, die demselben als Mitglied einer Generalkommission zur Verfügung sind. Das Gesetz hat nur im Gebiet des Preuß. Allgemeinen Landrechts Geltung, und da nach der Meinung des Verfassers der obigen Erläuterung die Ausführung desselben zu mancherlei Zweifel Veranlassung geben wird, so werden die mit der Handhabung des Gesetzes befaßten Behörden und Beamten einen sicheren Ratgeber kaum entbehren können. l.M>L8 llk8 NkiliW XiMruL <IM) und dis kklitill Xsllr I. M 8irili«n. Von Riolmrä 8t6!ill6lä. Vs8 Word debsndslt clis leiste llrsus- suge-Lxoeds, dis bieder uood niodt6ögsostsnd monograpdisodsr Lssrbsitung gewesen ist. — Ls Leigt clis Lwsi Nsuptriedtungsn dsrkolitiir dsr Nittslmssrstsstsn, xersoniÜLisrt in clsn 6sstsltsu dsr beiden trsnLösisedsn Brüder Ludwig IX. und llarl von Lnsou, und gisbt sinsn wiebtigsn Beitrag v.u der 6s- sebiebts dsr Bsriebunggn Lwisebsn Oooidsnt und Orient im 13. dabrbundsrt. — Breis: 8 ord., 6 in keodnnng, 5 35 -z bar und 7/6. Unverlangt versende icd niedt und bltts Lu verlangen. 6IsiobLsitig bitts leb um Lutgabs dsr llontinuation, wo dies bieder noed niedt geeodsdsn. Boedaodtungevoll Berlin, den 12. Odtobsr 1896. D. DboriuA. VöslSL von liiliu8 gövllef in öellin8W.48. (A(45058s In Lürrs srsebsiut: lleiMsil l>S8 Mseiies »MW In der zweiten Hälfte Oktober gelangt ferner zur Ausgabe als Heft IV der Bei- träge zur Brandenburg-Preußischen Rechtsgeschichte: Lokalgeschichte des Königlichen Kammergerichls. Von Or. jui-. Friedrich Holtze, Amtsrichter, z. Z. Hülfsrichter am König!. Kammergericht. Mit 3 Abbildungen. Preis: Geheftet 2 ^ 80 -H. Gebunden 3 ^ 60 Arei Kremplare 7/6 Ihren gefälligen Aufträgen sehe ich entgegen. Hochachtungsvoll Franz Bahlen. an dsr klltvMIuliZ <1tzl l^uiveiMteii von Ileiniioki Lruunvr. Rede rum Antritt dss Bsetorsts dsr dönigliodellBriedriod-Wildelms-Boiversitat Berlin gedsltsn in dsr ilnla am 15. Otztodsr 1896. Breis 60 ord., 45 no., 40 dsr. Bartis 11:10. Oer bssodrandtsn Luüags wegen werde ied in llowmission nur dsi glsiodrsitigsr keetsr Bestellung liefern lrönnen. lob ditts um tdätigs Verwendung. 3ulin8 Rvelior.