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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.11.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.11.1907
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- Deutsch
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26S, 18. November 1907. Nichtamtlicher Teil. Anton Schroll L «o. in Wir«. 12382 *LisgI, Vis Luvst in Loin iin 16. lalirliundgrt. 7 August Schrr», G. m. b. H. in Berlin. L 1 Kalender des Praktischen Wegweisers 1908. 51.—100. Tausend. 60 H. U E Sebatd in Nürnberg. 12379 Prenner, Der kaufmännische Dienstoertrag nach deutschem Recht. Kart. 1 ^ 20 H. Hermann Seemann Nachfolger in Berlin. 12376 8et>adl>ss-8vdmus, Oüäisadss IVitxbueb. 11.—15. Luü. 1 Julius Springer in Berlin. 12406 *Uatsodoss, Vis Lntvieirlung cisr Vampkmasciiius. 2 LLnds. 6sb. ea. 24 in Lalblsdsr Asb. va. 27 Gerhard Dtalling Verlag in Oldenburg i. Gr. 12373 OkLrier-8tamm1ists des Lurbsss. däAsrimtaillovs I7o. 11, von Lloldsoliausr. 7 ^ 20 -H; xsd. 8 ^ 50 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 12359 A. Stubes's Verlag (Curt Kabitzsch) in Würzbnrg. 12393 *V7ürxburgsr Lddandlungo» aus dsr prairtisobsn ^lsdinin, VIII. Land, Ilekt 2: 8isgsrt, Vis okorsa mioor (dsr Vsits- tanr) sto. 85 *— do. VIII. Land, Leit 3/4: Visndonns, Vis dalctsrisllsn LabrunzsmittsIvorKiitunAsn. 1 70 -H. Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 12384 "l'auobllita Ldition. Vols. 4004/5: LagAard, Lair Nargarst. Verlag des Generalsekretariates der christlichen Gewerk schaften in Kö!N. 12379 Jahrbuch der christlichen Gewerkschaften. Geb. 1 50 -H. Berlagsanstalt A. Bruckmann A.»G. in München. 12385 *8obrsibsr, LlsistsrvsrLs dssstädtisobsnNussuws ?.uLsip?.ig.60^s- Hans von Weber, Verlag in München. 12490/91 ^8oIIogub, Lueb dsr Närobsn. 2 .L; ggb. 5 ; Luxus aus^abs 15 *örjussoik, LspubliL des Lüdbrsuxss. 3 ^; Asb. 4 50 -H; LuxusausZabs 15 Verlag vr. Wedekind ä- Eo. G. M. b. H. in Berlin. 12489 *8orrwann, Vis Lunst dss Ludsrns. 2. Luü. 6sb. 4 .^l. Nichtamtlicher Teil. Anfall-Versicherung der Angestellten im Detailhandel. Vom Genossenschaftsvorstand der Lagerei-Berufsgenossen schaft empfingen wir folgende Mitteilung: (Red.) Der Vorstani. der Lagerei-Berufsgenossenschaft hat in einem eingehenden, dem Reichs-Versicherungsamt erstatteten Bericht gegen die Bestrebungen einiger kaufmännischen Orga nisationen aus Schaffung einer besondern Berufsgenossenschaft für Detailhandelsgeschäfte Stellung genommen. Durch tz 1 Absatz 1, Ziffer 7 des Gewerbe-Unfallver- stcherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 sind neben andern Betrieben die Lagerungs- und die der Beförderung von Personen oder Gütern dienenden Betriebe der Unfallversiche rung unterworfen worden, wenn sie mit einem Handels gewerbe, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen steht, verbunden sind. Da nach der Rechtsprechung des Reichs- Versicherungsamts nicht allein das in besondern Räumen befindliche Lager, sondern auch das Handlager im Laden einen versicherungspflichtigen Lagerungsbetrieb darstellen kann, erstreckt sich die Versicherung auch auf zahlreiche Detail- Handlungen. Alle diese Betriebe sind durch Beschluß des Bundesrats der Lagerei-Berufsgenossenschaft zugeteilt worden. Bald nach dem Inkrafttreten des Gewerbe - Unfallver- stcherungsgesetzes vom 30. Juni 1900 zeigte sich nun, daß die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis erheb liche Mängel aufweisen. Dadurch, daß die Eintragung in das Handelsregister eine wesentliche Voraussetzung für die Versicherungspflicht bildet, entbehren viele große Handels- umernehmungen, wie die Konsumvereine und andre auf genossenschaftlicher Grundlage beruhenden Betriebe, der Wohl taten der Unfallversicherung. Auch die Unvvllständigkeit des Handelsregisters verhindert die Aufnahme zahlreicher Handels geschäfte. Als ein weiterer Mangel des Gesetzes wird der Umstand empfunden, daß die Versicherung sich in der Regel nur auf die Lagerungs- und Beförderungsarbeiten beschränkt und nach den endgültigen Entscheidungen des Reichs-Versiche rungsamts eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf die gesamte Tätigkeit aller beschäftigten Personen weder nach dem Wortlaut des Gesetzes noch nach seinem Geiste zulässig ist. Diese Zwiespältigkeit, nämlich die Teilung des Betriebs in einen versicherungspflichtigen und einen nichtversicherungs pflichtigen Teil bildet eine Quelle steter Unzufriedenheit und zahlreicher Schwierigkeiten. Das Bestreben der Lagerei-Berufsgenossenschaft, durch Verwalrungsmaßnahmen Abhilfe gegen diese nicht wegzu leugnenden Mißstände herbeizuführen, ist leider ohne Erfolg geblieben. Unter diesen Umständen hat sich die Berufs genossenschaft darauf beschränken müssen, in wiederholten Eingaben eine Änderung des Gesetzes zu fordern, und zwar tritt sie in wesentlicher Übereinstimmung mit den Wünschen des Deutschen Handelstages und der Mehrzahl der offiziellen und freien Handelsvertretungen, sowohl für eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf weitere Kreise des Handels als auch für eine Erweiterung des Umfanges der Versicherungs- Pflichtigen Tätigkeit auf die gesamte Beschäftigung der An gestellten ein. Angesichts dieser Sachlage konnte es nicht ausbleiben, daß einige Unternehmerkreise in Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse die Gründe für die gegenwärtig unbefriedigende Rechtslage lediglich in Mängeln der berufsgenossenschaftlichen Organisation suchen und eine Abhilfe in der Schaffung einer besonderen Berufsgenossenschaft für die Detailhandelsbetriebe erblicken; sie gehen hierbei zugleich von der Voraussetzung aus, daß die Beiträge für den Detailhandel innerhalb einer eignen Berufsgenossenschaft niedriger sein würden. Beide Annahmen sind durchaus irrig. Zur Beseitigung der be stehenden Mängel ist die Organisationsfrage ganz belanglos; vielmehr kann nur eine Gesetzesänderung bessere Verhältnisse schaffen. Ebenso ist es eine unbestrittene Tatsache, daß Großbetriebe mit ihren vorzüglichen technischen Einrichtungen vielfach verhältnismäßig geringere Unfallgefahren aufweisen als Kleinbetriebe. Und was speziell die Verwaltungskosten betrifft, so lehrt die Erfahrung, daß kleinere Betriebe oft mehr Kosten verursachen als die großen Unternehmungen. Der Beweis, daß eine Detailhandels-Berufsgenossenschaft niedrigere Beiträge für ihre Mitglieder haben könnte, ist nach keiner Richtung gelungen; eher dürfte vielleicht das I Gegenteil zutreffen. Im übrigen ist die Berufsgenossenschafts- 1608*
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