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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.10.1923
- Strukturtyp
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- 1923-10-23
- Erscheinungsdatum
- 23.10.1923
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 248, 23. Oktober 1923. MÄiat dem Verleger zu vergüten sind. Hiervon sind ausgenom men: Zeitschriften. Diese Bestimmung tritt ab l. November 1923 in Kraft. Die Verpflichtung, Verzugszinsen zu zahlen, betrisst auch rückwirkende Lieferungen, die vor dem l. November 1923 erfolgt sind. Schulbücher können nur in Ausnahmesällen zurückgenom men werden. Voraussetzung ist eine mit der Notwendigkeit der Rücksendung begründete Anfrage beim Verleger, welcher wohl wollend entscheiden wird. Solch« Remittenden müssen' bis läng stens 3 Monate nach Schulbeginn, oder 3 Monate nach Fakturen datum angezcigt sein. In Erledigung des Antrages, bezüglich direkter Schulbllcherlieferungen wird den Verlegern empfohlen, dem Verlangen des Sortimenters zu entsprechen. Die Verleger stellen an den Verband das dringende Ersuchen, nunmehr den Punkt 5 der Verkehrsvorschriften auszuarbeiten und sobald als möglich die betresscnden Listen zusammenzuslelleii. Der Verband wird aufgefordert, die Mitgliederwerbung ener gischer zu betreiben und speziell die slowakischen Buchhändler zum Beitritt als Mitglieder aufzusordern. Nach einigen Diskussionen, die von den Herren Große, Heller, greißler, Altmann, Katzer und Karafiat geführt werden, und nach dem keine weiteren Einwendungen vorliegen, wird der Beschluß als rechtsgültig verpflichtend ausgenommen. 6. Antrag: »> Der Verband möge verlangen, daß alle Verleger und deren Reisende annehmbare Bedingungen stellen, die Reisenden vor Antritt ihrer Reise die Bezugsbedingungen der Ver- bandsleitung unterbreiten und sich beglaubi gen lassen müssen. (Gau Tetschen-Bodcnbach.) Nach den erläuternden Worten des Herrn Henckel entspann sich eine lebhaft« Debatte, die von den Herren Heller, Kretzer Henckel, Taussig und Miksch pro und contra geführt wurde. Der Antrag des Gaues Tetschen, der durch einen Nachsatz des Reichen berger Gaues erweitert wurde, wird abgelehnt, worauf sich die Antragsteller bereit erklären, ihren Antrag abzuändern. Der geän derte Vorschlag wird nunmehr angenommen und in einer Mit teilung an die Verbcmdsmitglieder bekanntgegeben. Vortrag des Herrn Erben von der Kredit anstalt der Deutschen, Abt. Buchhandel. Herr Erben führt in seinem Vortrag aus, daß die Abt. Buchhandel den Zah lungsverkehr zu zentralisieren gedenke und die Verrechnung so ein fach wie möglich gestalten wolle. Er berichtet feiner von den Schwierigkeiten, bei denen sie im Verkehr mit den reichsdeutschen Banken, mit dem Zalko und der BAG stoßen. Mit leicht verständ lichen Worten erklärt er den Vorgang der Überweisungen durch seine Bank, über einige Anfragen, betreffend den Überweisungs verkehr gibt Herr Erben Auskunft. Herr Thoms stellt den Antrag, der Verband möge die Her ausgabe von Erlagscheinen ohne Konti-Jnhaber und Nummer durch die Post veranlassen. Dem Anträge wird dahin stattgegcben, daß vom Verbände im Wege der Handelskammern di« nötigen Schritt« veranlaßt werden mögen. Herr Thoms berichtet, daß sich der Gau Komotau in seiner letzten Versammlung mit der Ausarbeitung von Rundschreiben an die Gemeinden und Schulleitungen beschäftigt habe. Herr Thoms verliest die beiden Rundschreiben; aus elfterem wäre hervorzu heben, daß di« von der Gemeinde alljährlich mit Subventionen belehnten Gemeindebllchereien ihre Bezüge durch die ortsansässigen Buchhändler decken mögen; in letzterem werden di« Schulleitun gen ersucht, ihre sämtlichen Bestellungen dem ortsansässigen Buch händler auszugeben. Diese Rundschreiben werden nach Geneh migung dem Verbände zur Vervielfältigung überlassen. (Die Mit glieder'werden nach Fertigstellung der Abzüge vom Verband im -Buchhändler- verständigt werden.) Die angeregte Frage, den betreffenden Buchhändlern auch die Lieferungen der vom Staate subventionierten Gemeindebllchereien zu überweisen, wird nach längerer Debatte, an der sich die Herren Heller, vi. Babonitz, Kraus und Katzer beteiligen, zurllckgestellt. Herr Scheithauer berichtet, daß bereits in dieser Angelegenheit zwei Gesuch« beim Ministerium für Schulwesen und Volkskultur eingereicht, bis jetzt aber nicht erledigt wurden. Herr Hüller beantragt, die Wiederbenutzung der Zeitungs- marken beim Versand von Journalen anzustreben. Herr Heller entgegnet, daß ein derartiges Gesuch des Verbandes von der Post direktion Prag abgelehnt wurde ustd daß es unter den heutigen Verhältnissen ganz ausgeschlossen ist, die Forderung des Herrn Hüller zu erreichen. Nach den Vorschriften der Postverordnung müßt« sür die Journal« in der Tschechoslowakei ein Verantwort licher Redakteur zeichnen; ein solcher aber wird sich heute nicht finden. Herr Miksch (an Stelle von Herrn Kraus) schlägt vorerst ein dreimaliges Erscheinen des -Buchhändlers- monatlich vor. Di« damit verbundenen Mehrkosten, die sich auf etwa Kc. 2000.— be laufen, könne der Verband bei seiner pekuniär guten Lage bestrei ten. Die Kosten für den -Buchhändler-, die bisher die Genossenschaft allein bestritt, mögen zur Hälfte vom Verband getragen weiden. Nach Rücksprache mit dem Schatzmeister zahlt der Verband für dieses Jahr einen Beitrag von Kc. 2909.— und stellt einen Re servefonds von Kc. 8990.— zur Verfügung. Jnsolge Ausnahme der unvorhergesehenen Beträge in den Voranschlag schlägt Herr Groß« di« Beibehaltung des Jahresbeitrages in der Höh« von Kc. 159.— vor. Der Vorschlag wird angenommen. Dem Antrag des Reichenberger Gaues, di« nächste Haupt versammlung am 28. und 29. August 1924 (zur Reichenberger Messe) in Reichenberg abzuhalten, lvird nach kurzer Aussprache, bei der di« Herren Heller, Freitzler, Hansen, Schlaffer und Alt mann zu Worte kommen, angenommen. Der Vortrag des Herrn'Hilf entfiel, da unter den heutigen Verhältnissen an eine Errichtung einer Einkaufsgenossenschaft nicht gedacht werden kann. Um s/25 Uhr schließt Herr Heller die Versammlung und spricht Herrn Scheithauer für seine verdienstvollen Arbeiten im Namen der Versammlung den herzlichsten Dank aus. Herr Altmann dankt Herrn Heller für die freundlich« Übernahme des Vorsitzes. Der ausführliche Bericht wird in der nächsten Versammlung der einzelnen Gaue verlesen werden. Der zahlreiche Besuch unserer 1. Hauptversammlung ist ein erfreuliches Merkmal unserer Interessengemeinschaft. Aus nahezu allen deutschen Städten der Länder Böhmen, Mähren und Schle sien waren die Kollegen nach Prag geeilt, um im Deutschen Hause zum erstenmal zusammenzutreten und zu beraten. Wir hoffen, daß wir im nächsten Jahr in Reichenberg noch zahlreicher vereint sind und beginnen, von dem Wunsche beseelt, unsere Organisation noch weiter auszubauen, das zweite Ge schäftsjahr. Dux, im Oktober 1923. Die Verbandsleitung. Mitteilungen des Arbeitgeber-Verbandes der Deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig. (Zuletzt Bbl. Nr. 238.) 1. Währungsreform. AM 18. Oktober 1923 ist dos viel umkämpfte Ermächtigungs gesetz erlassen worden, durch das die Reichsregierung ermächtigt wird, die Maßnahmen zu treffen, die sic auf finanziellem, wirtschaft lichem und sozialem Gebiete für erforderlich und dringend erachtet. Dabei ist auch ein Eingriff in die durch die Reichsverfassung gewähr leisteten Grundrechte zulässig. Ein Vorbehalt ist lediglich zugunsten der Regelung der Arbeitszeit sowie der Leistungen ans der Svzial- und Erwerbslosenversicherung gemacht. Mit dem Wechsel der der zeitigen Reichsregierung oder ihrer parteipolitischen Zusammensetzung, spätestens aber am 31. März 1924, tritt das Ermächtigungsgesetz außer Kraft. Auf Grund dieser weitgghenben Vollmachten hat die Reichs- regicrung den ersten entscheidenden Schritt zu einer Reform der Währung getan, indem sic die Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank nom 1ö. Oktober 1923 erlassen hat. Damit ist die Lösung des Währnngsproblems, die Voraussetzung für eine Gesundung unserer Volkswirtschaft und alle damit zusammen hängenden Probleme, ungebahnt, wenn es sich auch zunächst nur um eine Zwischenstufe zu der endgültigen Regelung handelt. Der Kern punkt der Verordnung besteht darin, daß einmal der Inflation ein Ziel gesetzt und außerdem die Aufsaugung der Papiermarl in An griff genommen werden soll. An erster Stelle wird in der Verordnung die Organisation der neuen Rentenbank, die ihre» Sitz in Berlin hat und eine juristische Person des Privatrechts darstellt, behandelt. Das
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