40000 M.. v-. S. 20000 ' S. 10000 M. Mchtmltqlied-r- M., s. S0^> ^ s 40000 M.. ^ Nr. 1t <R 7). Leipzig. Sonnabend den 13. Januar 1923. 90 Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 8. September 1922 (Bbl. Nr. 214 vom 13. September 1922) wird die Erhöhung der Schlüsselzahl auf 700 mit Wirkung vom 15. Januar 1923 an empfohlen. Leipzig, am 13. Januar 1923. Oer Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Di. Arthur Meiner Oer Vorstand de« Deutschen Verlegervereins vr. Georg Paetel Erster Vorsteher. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung. In den Monaten Oktober, November. Dezember wurden als ordentlich« Mitglieder ausgenommen: Herr Hermann Auge i. Fa. Hermann Auge. Verlags buchhandlung; Herr Heinr. Blömer i. Fa. Ottosche Buchhandlung; Herr Adolf Jaeger i. Fa. Hübe! L Denck, Verlagsbh.; Herr Paul Radestock i. Fa. Paul Radestock; Frl. Rosa Chart. Siegel i. Fa. I. Schubert!) L Co.; Herr Kurt Wolfs i. Fa. Kurt Wolfs Verlag A.-G. Leipzig, den 12. Januar 1923. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. F.-O. Klasing. Otto Böig tl ander. Vorsteher. Schriftführer. Bekanntmachung, betr. Musikalienausfuhr nach den Ballanländern. - Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. De zember 1922 treten mit sofortiger Wirkung nachstehende Preis- Vorschriften für die Ausfuhr von Musikalien in Kraft: Wenn für Bulgarien, Griechenland. Jugoflavien, Rumä nien und die europäische Türkei nicht in der Währung des Be stimmungslandes unter Benutzung des von der Außenhandels« Nebenstelle veröffentlichten Umrechnungsschlüssels berechnet wird, kann zum Jnlandpreis -st 25^ Valutazuschlag geliefert werden. In keinem Fall darf die Berechnung von Auslandsendun gen nach diesen Ländern unter dem Jnlandpreis erfolgen. Leipzig, den 10. Januar 1923. Der Rcichsbcvollmächtigte der Auhenhandelsncbenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung, betr. Ausfuhr von Erzeugnissen des Kunstverlags. Die in der Bekanntmachung betr. Mindestumrechnungskurse für Erzeugnisse des Kunstverlages vom 23. Oktober 1922 und in der Bekanntmachung betr. Werke der Originalgraphik vom 16. Dezember 1922 bekamttgcgebenen Ausfuhrmindestpreise, bzw. Umrechnungskurse der Originalgraphik werden hinsichtlich Finn lands, der Tschechoslovakei, Bulgariens. Rumäniens. Jugosla- biens und Fiume.hiermit außer Kraft gesetzt. Es ist gestattet, uach diesen Ländern zu den Jnlandprcisen in deutscher Währung zu verkaufen. Soweit sich einzelne Kunstverleger höhere Aus landpreise auch für diese Länder haben schützen lasse» oder künftig schützen lassen werden, hat der Verkauf dieser Werke zu diesen geschützten Auslandprcisen auch seitens des Sortiments zu er folgen. Eine Neuregelung der Auslandmindestpreisc für die übrigen >u der Bekanntmachung erwähnten Länder bleibt Vorbehalten. Leipzig, den 3. Januar 1923. Der Reichsbevollmächtigte der AuHeuhandclsnebenstelle für das Buchgewerbe. Otto Selke. Bekanntmachung. Zur Erlangung der Immerwährenden Mitglied schaft wurden uns überwiesen: von Herrn vr. M a x G e h l e n. i. Fa. vr. Max Gehlen, Leipzig, 10000.— Mk anläßlich des zehnjährigen Bestehens seiner Firma; von Herrn Arthur Glaue i. Fa. Arthur Glaue. Kgl. Hos- buchhändler, vorm. Alexander Duncker, Berlin, 1000.- Mk. anläßlich seiner fünfundzwanzigjährigen Selbständigkeit; 4t