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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1907
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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6922 Börsenblatt f. b, Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. pV 158, 10. Juli 1S07. formulare allein betraute Hosbuchdruckerei von Julius Sittenfeld von jeder Art der Formulare täglich eine bestimmte Menge — im ganzen täglich rund 2 300 000 Blätter zu je 2 Seiten — zu liefern hatte. Der Druck der Hauptmasse, d. h. ohne den durch Nachforderungen später nötig gewordenen Mehrdruck, hat 26 Tage gedauert. Die Versendung ging vom fünften Tage des Druckes neben diesem her, wurde aber durch die Erledigung von Nachforderungen, die noch bis zum letzten Tag eingingen, länger ausgedehnt; in den letzten acht Tagen vor der Zählung wurden in etwa 800 Telegrammen Zählpapiere, meist in kleinern Mengen, nachgefordert. Im ganzen wurden die Zählpapiere in 6635 Kisten, 4388 Postpaketen und 164 Briefsendungen verschickt, und außerdem erschienen in den Tagen vor der Zählung noch 111 Boten in der Versendestelle, um für Berlin oder die Nachbarorte ausgegangene Zählpapiere zu ergänzen. Die Kosten für Druck, Papier, Kisten und Versendung der Zählpapiere haben in Preußen rund 245 000 >6 betragen. (nach: Statist. Korr, und Dtschr. Reichsanzeiger.) Leihbibliothek. — Die Korrespondenz der Ältesten der Kauf mannschaft von Berlin teilt folgendes Gutachten der -Ältesten- (138, Bd. I. — Blatt 189 — 30. April 1901) bezüglich des Leih bibliothek-Betriebs mit: lRed.) 1. Eine allgemeine Sitte, daß der Vermieter von Büchern bei längerem Behalten seitens des Mieters annimmt, der Mieter wolle den Band käuflich erwerben, besteht nicht. Allerdings wird der Mieter häufig darauf hingewiesen, daß die Leihgebühr den Wert des Buchs bereits übersteigt, und ihm gleichzeitig anheim gestellt, das Buch unter Anrechnung einer geringern Leihgebühr käuflich zu erwerben. Eine Verpflichtung zu solchem entgegen kommenden Verhalten besteht aber nicht. 2. Es ist Brauch, daß der Mieter über den Stand seines Lethkontos in längeren oder kürzeren Zeitabschnitten regelmäßig unterrichtet wird. Fällt hierbei dem Vermieter auf, daß Bücher außergewöhnlich lange entliehen sind, und ist ein Versehen des Mieters anzunehmen, so entspricht es den herrschenden Gepflogen heiten, auf dem Konto-Auszuge daran besonders zu erinnern und um Rückgabe der betreffenden Bände zu ersuchen. Ein anerkannter Handelsbrauch besteht jedoch in dieser Beziehung nicht. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1. Juli d. I. konnte, wie wir verspätet erfahren, Herr Hosrat Or. Atfred Ackermann, in Firma B. G. Teubner in Leipzig, auf vollendete fünfundzwanzig Jahre seit seinem Eintritt in diese hochangesehene Verlagsbuchhandlung und Druckerei als Mitinhaber zurückblicken. Er ist am 1. Juli 1882 seinem inzwischen verstorbenen Herrn Vater Albin Ackermann und den gleichfalls jetzt verstorbenen Herren Adolph Roßbach und Or. pbil. Äugust Schmitt als Teilhaber der beiden Ge schäfte, an deren Spitze er zurzeit neben den Herren Or. Alfred Giesecke, Konrad Giesecke und den Erben von Albin Acker mann und Adolph Roßbach steht, zur Seite getreten. Ihn, zu diesem ehrenvollen Gedenktage nachträglich unsre aufrichtigen guten Wünsche auszusprechen, ist uns Bedürfnis und gern ge übte Pflicht. (Red.) (Sprechsaal.) Rechtsvorbehalt für die Gestalt des »Daheim«. Neuerdings fügt die Daheim-Expedition ihren Sendungen in Gestalt eines ausfallenden Zettels nachstehenden Wortlaut bei: -Das Daheim darf nur in der Gestalt in den Verkehr ge bracht werden, in der es von uns ausgegeben wird. Jede Veränderung, z. B. Entfernen einzelner Teile der Nummern oder Beifügen von Drucksachen irgend welcher Art, untersagen wir auf Grund einer Entscheidung des Königlichen Landgerichts Dresden vom 30. März 1907. — Durch Annahme unsrer Fak turen erkennen Sie unsre Bestimmung als bindend an, deren Überschreiten uns zu sofortiger Einstellung der Lieferung be rechtigt. Leipzig, Juni 1907. Daheim-Expedition.- Da eine Begründung der Entscheidung in dieser Notiz nicht angedeutet ist, dürfte es schwer sein, zu beurteilen, von welcher Tragweite dieselbe sein kann. Da Ausnahmen oder Spezialfälle nicht erwähnt sind, muß ich mich also verpflichtet fühlen, das »Daheim- künftig aus meinen verschiedenen Lesezirkeln zu ent fernen, da die Umschläge, in die sämtliche Zeitschriften geheftet werden, mit Inseraten behaftet sind. Die Entscheidung sagt: -Beifügen von Drucksachen irgend welcher Art ist untersagtl- Vielleicht läßt sich die Daheim-Expedition durch diese Notiz zur Veröffentlichung der fraglichen Entscheidung anregen. Ich nehme an, daß die Redaktion des Börsenblatts solche bereit willigst zur Kenntnisnahme für die Allgemeinheit hier auf nehmen wird. Hanau, Juli 1907. Friedrich Feddersen. Antwort. Die Veranlassung zu unsrer in vorstehender Auseinandersetzung erwähnten Maßnahme ist der in neuerer Zeit auftrctende Miß brauch bestimmter, größtenteils nichtbuchhändlerischer Firmen, die ihren Kontinuationen aufdringliche Reklamen in geschmackloser Form, womöglich nach Entfernung des eigentlichen Anzeigenteils, und mitten im redaktionellen Text bei heften, dadurch die Nummern verunstalten, den größten Teil der Leser belästigen, die Zeitschrift diskreditieren und dem Verleger unter Umständen die Verantwortung für Anzeigen zuschieben, die sich seiner Kontrolle entziehen. Gegen das Beilegen einwandfreier buchhändlerischer Prospekte, wie es im regulären Sortimentsbuchhandel von alters her üblich ist, und gegen das Einfügen der Nummern in Umschläge, die Re klamen tragen, haben wir nichts einzuwenden. Leipzig, 8. Juli 1907. Daheim-Expedition (Velhagen L Klasing) Zum Artikel: »Verlegerhonorare.« (Vgl. Nr. 151 d. Bl.) Verspätet (da aus der Sommerfrische heraus) möchte ich ein persönliches Wort zu diesem Artikel sagen. Nicht um Herrn Schott, der sachlich unbedingt recht hat, zu widersprechen, sondern um den zweifellos vorliegenden kaux xas Or. Lhotzkys — den ich mit gutem Grund so tief verehre wie keinen Lebenden sonst — ins rechte, d. h. meines Er achtens in ein etwas harmloseres Licht zu setzen. * Also: die von Herrn Schott zitierten Sätze sind als -Ent gleisung. unbedingt zuzugeben. Als ich sie (vor einem Jahre etwa) zuerst las, habe ich selbst sogleich bei Or. Lhotzky -protestiert-. Allerdings in scherzhafter Form. Denn ich brachte es nicht fertig, diese, am Anfang einer größern Arbeit über ganz andre Dinge nebenbei hingeworfenen Sätze allzu ernst zu nehmen. Sie sind ja gerade heute gewiß falsch und machen den Verlag im ganzen verantwortlich für die Sünden einzelner »Auch-Vcrlegcr-. Das ist gewiß nicht zu loben, sondern ganz einfach ein Fehler. Aber wenn Menschen, die so große Dinge ausgesprochen haben wie Or. Lhotzky, einmal auf einem ihnen fremden Gebiet Fehler machen, so darf man das doch nicht so nehmen, wie wenn ein kleiner nörgelnder Geist ein Gleiches tut. Und das ist es eigentlich, was ich sagen möchte: Die Sätze, so falsch sie sind, so sind sie doch keine »giftigen Pfeile aus dem Hinterhalt,- denn -Das Leben- — auch -die roten Blätter- genannt — ist durchaus kein Spezialblatt für literarisch tätige Menschen, sondern von Anfang an öffentlich erschienen freilich im Selbstverlag und erst jetzt seit Januar durch den Buchhandel beziehbar). Ich denke mir die Sätze viel mehr unbedacht hingeschrieben, so wie ein Jeder wohl gelegentlich über andre Berufsklassen -herzieht«, ohne es gar so schlimm zu meinen. Und das ist wohl das Schlimmste an ihnen, daß sie nicht nur gesagt, sondern gedruckt sind. Wer aber etwas von der Art Lhotzkys kennt, der wird wissen, daß dieser Mann wohl Fehler, aber keine -Hinterhalt- Angriffe- machen kann und daß auch in diesem speziellen Falle der kleine Fehler eines großen Mannes, aber nichts in den Motiven -Unfeines- vorliegt. Ich bemerke, daß ich diese Zeilen selbstverständlich ohne Wissen und ohne Autorisation Or. Lhotzkys schreibe. Am 7. Juli 1907. Karl Robert Langewiesche.
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