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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1907
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- Deutsch
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«N 158, 10. Juli 1907. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 6921 kritischen Geistesarbeit «Reichsgericht I. 0. 1188. 05; 1. v. 316. 06.) Reichsgericht 39 S. 100—152. Professor Allfeld sagt (Kommentar S. 41), in dem er sich auf Professor Köhler und Professor Dambach rc. beruft: -Der Stoff kann alt bekannt sein, wenn nur die Form neu ist, sei es in Bezug auf die Darstellung oder auch nur auf die Anordnung, Auswahl und Verbindung der Teile des Ganzen«. Ebenso äußert sich Land gerichtsrat vr. Müller S. 15. Hervorragende Juristen erklären in der Deutschen Juristen-Zeitung Nr 3 (1906) und im -Recht- Nr. 20 (1906), es sei recht schwierig, Gerichtsentscheidungen kurz und richtig wiederzugeben. Professor Köhler führt (Jahrbücher für Dogmatik, Band 18 S. 243, 300, 304) u. a. aus: -Gedanken sind frei und rechtlos, neue Ideen sind nicht geschützt, die äußere Form (z. B. Übersetzungen) ist Gegenstand des Autorrechts«. Während das Gesetz vom 11. Juni 1870 von wissenschaftlichen Ausarbeitungen sprach, erklärt das neue Urheberrechtsgesetz vom 19. Juni 1901 den Abdruck von Ausarbeitungen wissenschaftlichen, technischen oder unterhaltenden Inhalts für unbedingt unzulässig. Durch diese Fassung hat, nach einem Gutachten der Königlichen Literarischen Sachvcrständigen-Kammer vom 7. November 1902, der Gesetzgeber ausdrücken wollen, daß der Schutz gegen Nachdruck bei den erwähnten Ausarbeitungen nicht von dem wissenschaftlichen Werte der Ausarbeitungen, sondern allein davon abhängen soll, daß der Gegenstand der Ausarbeitung sich zu wissenschaftlicher Be handlung eignet und daß der Urheber eine solche Behandlung ver sucht hat. Das Reichsgericht (Band 39 S. 100,152) erklärt vier Zeilen für geschützt und führt u. a. aus: -Es kommt nicht auf das Maß der geistigen Tätigkeit an; neuer geistiger Stoff braucht nicht ge schaffen zu werden, es genügt die Anordnung, Formengebung und Sammlung des Stoffes.» Die Nachdruckssache Mielke hatte sogar dreimal das Reichsgericht beschäftigt. In fünfter In stanz war vr. Mielke - Elberfeld wegen des Nachdrucks von ca. fünfzig Zeilen zu 20 Strafe und 30 Buße ver urteilt und gegen ihn auch gemäß H 42 des Gesetzes vom 19. Juni 1901 auf Vernichtung der Vorrichtungen erkannt worden. (Reichs gericht 22 S. 56.) Begründend wurde am 4. Oktober 1906 u. a. ausgeführt: -Nach der Judikatur des Reichsgerichts ist einem Artikel die Eigenschaft einer Ausarbeitung wissen schaftlichen Inhalts dann beizulcgen, wenn der Gegenstand sich zur wissenschaftlichen Bearbeitung eignet und der Ver fasser eine solche dadurch unternommen hat, daß er den Stoff nach systematischer Darstellung wesentlich zum Zwecke der Belehrung in eigenartiger und selbständiger Weise bearbeitet hat, gleichviel, ob die Arbeit gut oder schlecht ist. Eigene Gedanken braucht der Artikel nicht zu enthalten; auch Auszüge aus ge richtlichen Entscheidungen können Ausarbeitungen wissenschaft lichen Inhalts sein. Fragen des öffentlichen Rechts eignen sich zur wissenschaftlichen Bearbeitung unzweifelhaft. Der Verfasser Meldner hat den Stoff in eigentümlicher und selbständiger Weise bearbeitet, wenn auch einige Sätze aus der betreffenden Entscheidung wortgetreu wiedergegeben werden. Das Gericht erachtet mit der Literarischen Sachverständigen - Kammer Ausarbeitungen wissen schaftlichen Inhalts für vorliegend. Meldner hat eine geistige Anstrengung darauf verwenden müssen, den Hauptinhalt der ge richtlichen Entscheidungsgründe zu erfassen, kurz zusammenzufassen, den Kern herauszuschälen, die entscheidenden Sätze herauszufinden, und wenn er diese entscheidenden und bedeutungsvollsten Sätze dann wirklich wiedergab, so war darum seine Tätigkeit doch noch keine rein mechanische. Er mußte, die Hauptpunkte des Gedanken gangs des Gerichts fixierend, vor allen Dingen den Stoff zu sammendrängen, da er nicht die ganzen publizierten Gründe wiedergeben konnte. Dazu gehört eine kritische, sichtende über mechanische Tätigkeit eines Kopisten sich weit erhebende Tätigkeit. Das Sachverhältnis ist eigenartig wiedergegeben. Systematisch ist die behandelte Darstellung insofern, als die Schilderung des Sachoerhältnisses und die Wiedergabe der Gründe deutlich von einander getrennt waren. Der Verfasser hat auch offenbar den Zweck verfolgt, das Publikum über Rechts fragen zu belehren. Wenn ein Redakteur durch Form und In halt in einen Irrtum über den Charakter von Artikeln versetzt wurde, so befindet er sich nach dem Urteil des Reichsgerichts vom 24. März 1906 in einem unbeachtlichen Irrtum über strafrechtliche Begriffe. Unmöglich konnte der Angeklagte annehmen, daß die wenigen Zeilen, in welchen sich die Wiedergabe der Urteilsgründe Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 74. Jahrgang. zusammendrängte, die gesamten Entscheidungsgründe des Gerichts enthielten. Gerichtshöfe höherer Instanz pflegen sich nie so kurz in prinzipiellen Rechtsfragen zu fassen; er mußte sich sagen, daß er es mit einem Auszuge zu tun habe, der nur durch eignes Nachdenken des Verfassers hatte gewonnen werden können. Dem Angeklagten konnte das Gericht keinen Glauben schenken, wenn er behauptete, über die Tatumstände der Entstehung der Artikel im Irrtum gewesen zu sein.« (Aktenzeichen 6 N. 25. 04.) — Diese Entscheidung wurde, nachdem zweimal die Vorentscheidung auf gehoben worden war, am 18. Februar 1907 vom Reichsgericht (Aktenzeichen I. U. 1397. 06) als zutreffend bestätigt. O. Meldner, Lichtenberg-Berlin. Ausstellung farbig illustrierter Echul- und Lehrbücher — Die Berliner Typographische Gesellschaft hat in Anbetracht der heutigen weit vorgeschrittenen Farbendrucktrchnik die Veran staltung einer Ausstellung farbig illustrierter Schul- und Lehrbücher beschlossen, die in Carl Hofmanns »Papierhaus« (Berlin 8^7. 11, Dessauer Str. 2) eröffnet werden soll. Sie bittet die Herren Verleger und Drucker, einschlägige Bücher und Muster spätestens bis Mitte August d. I. für die Zwecke der Ausstellung leihweise und postfrei an den mit den einleitenden Schritten be auftragten Herrn Paul Hennig (Charlottenburg 4, Kaiser Friedrichstraße 40), dessen Name den Lesern des Börsenblatts aus seinen gelegentlichen technischen Artikeln bekannt sein dürfte, ge langen zu lassen. Die Fakturen wollen auf die Berliner Typo graphische Gesellschaft ausgestellt werden. Die Platzspesen werden sich auf 1 bis 2 für den Quadratmeter stellen. (Red.) Umfang der Berufs- und Betriebszählung vom 12. Juni 1907. — Aus den Verhandlungen des Reichstags über das Ge setz, betreffend die Vornahme einer Berufs- und Betriebszählung im Jahre 1907, ist bekannt, daß für die Durchführung des Zähl werks aus der Reichskasse vorläufig 6,20 auf den Kopf der Bevölkerung vergütet werden sollen. Für Preußen macht dies rund 2 325000 ^ aus.*) Der Betrag erscheint hoch; aber was dafür zu leisten ist, hat auch einen sehr großen Umfang. Hierfür einige Zahlen: An Zählpapieren wurden in Preußen vom Königlichen Sta tistischen Landcsamt versandt: Haushaltungslisten (vierseitig) 9 754 637 Stück Gewerbeformulare (zweiseitig) 9 428 382 „ Musterbeispiele (vierseitig) 9 499 922 „ Land- und Forstwirtschaftskarten (vierseitig) 4 797 881 „ Gewerbebogen (sechsseitig) 835 931 „ Zähleranweisungen (zweiseitig) 440 747 „ Kontrolllisten (vierseitig) 855 928 „ Anweisung für die Gemeindeoorstände (zweiseitig) 159 891 „ Gemeindebogen (zweiseitig) 175 935 „ Rechnet man diese Drucksachen von verschiedener Seitenzahl, im übrigen sonst gleichen Formats, auf Blätter von je zwei Seiten um, so ergeben sich rund 63026545 Blätter, deren jedes 24,6x32,4 om maß und 6,2 x wog, woraus sich ein Gesamtpapier gewicht von rund 390765 ÜA errechnet, d. h. die Last von 39 Eisen bahnwaggons. Unter Zurechnung des Gewichts der Kisten und der Verpackung belief sich die ganze Versendung auf 482600 üss, das ist das Frachtgewicht von 48 Eisenbahnwaggons. Zum Verschrauben derKistendeckel sind allein über6Zentner (318tzßi)Schrauben gebraucht worden. Wie sehr eine geringfügige Kleinigkeit bet solchen Masten ins Gewicht fällt und rns Geld läuft, geht aus folgendem hervor. Der Reichstag hatte in letzter Stunde in die Haushaltungsliste noch die Frage nach der Religion eingesetzt; deren Aufnahme machte die Einfügung einer Spalte von nur 8 mm Breite nötig, bei den vierseitigen Drucksachen also eine Verbreiterung der For mulare um 16 mm. Diese Kleinigkeit bedeutete für Preußen im ganzen einen Mehrverbrauch an Papier von 12 699 Irg und Mehr kosten allein für das Papier von rund 4317 -/L. Die Versendung an die einzelnen Kreisbehörden und an die Gemeinden mit 5000 und mehr Einwohnern wurde vom Königlich preußischen Statistischen Landcsamle, das dazu besondre Miels räume benutzte, unmittelbar bewirkt Es mußten jedem Empfänger von jeder Drucksache im voraus berechnele oder durch Nach- fordcrung erbetene Mengen übermittelt werden. Dadurch er schwerte sich der Druck, da die mit der Herstellung der Zähl- 903
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