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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1907
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- Deutsch
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6756 Börsenblatt s, t> Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 153, 4. Juli ISO?. wurde aus den Statuten deS Hamburger Arbeitgeber-Verbandes festgestellt, daß Kundgebungen des Vorstands (also auch Straf anträge) vom Vorsitzenden und einem zweiten Vorstandsmitglied unterzeichnet sein müssen. Da der Strafantrag aber nur von L. persönlich gestellt war, so wurde, wie jetzt die Buchdrucker-Woche mitteilt, das Verfahren eingestellt. <Red.) Bom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Porto- hinterziehung hatte die Oberpostbehörde dem Kohlenhändler Karl Groß in Düsseldorf einen Strafbefehl in Höhe von 5400 übersandt. Er hatte auf gerichtliche Entscheidung an- gctragen; aber das Landgericht Düsseldorf kam in der Verhandlung vom 19. November v. I. ebenfalls zu einer Verurteilung. ES handelte sich um die Frage, ob ein verschlossener Brief, der nur gedruckte Mitteilungen enthält, als Brief oder als Drucksache an zusehen ist. Der Sachverhalt war folgender: Groß hatte 27 000 Geschäftsempfehlungen nebst Bestellkarte drucken und in Briefumschläge stecken lassen. Diese Sendungen wollte er durch die Beförderungsanstalt »Merkur-, die in Düsseldorf besteht, allen Haushaltungsvorständen zustellen lassen. Da der Inhaber jener Anstalt auf Befragen erklärte, die Sendungen könnten geschlossen sein, wenn sie nur keine bestimmte Adresse trügen, so ließ Groß durch seine Leute sämtliche 27 000 Sendungen zukleben. Da aber am ersten Tag der Austragung Unregelmäßigkeiten vorkamen — es wurden größere Mengen der Sendungen an Kinder verschenkt, — so zog Groß seinen Auftrag zurück und nahm, da die Anstalt nicht in die Auflösung des Vertrags einwilligte, die Hilfe der Polizei in Anspruch. Auf diese Weise erhielt die Postbehörde Kenntnis von der Angelegenheit. Das Landgericht nahm ebenso wie die Post an, daß es sich um verbotene gewerbsmäßige Verschickung und Verteilung von Briefen handle, deren Porto in Höhe von je 5 H als hinterzogen angesehen wurde. Die Revision des Angeklagten, die am 2. Juli d. I. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, suchte den Nachweis zu führen, daß die private Verbreitung von Drucksachen, auch wenn sie sich in geschlossenen Kuverts befinden, nicht verboten sei. — Das Reichsgericht verwarf jedoch die Revision, da, wie schon in frühern Entscheidungen ausgesprochen sei, jede verschlossene brief artige Sendung, ohne Rücksicht auf den Inhalt, im Sinne des Postgesetzes anzusehen sei. (Lentze.) Dank der englischen Journalisten. (Vgl. Nr. 114, 122,123, 125, 128, 131, 132, 134 d. Bl.) — Der Chefredakteur der Londoner -Tribüne- S. I. Pryor hat im Aufträge des Komitees der eng lischen Journalisten an die Verleger der »Kölnischen Zeitung- und der »Kölnischen Volkszeitung- ein Schreiben gerichtet, in dem in den herzlichsten Ausdrücken der Dank der englischen Journalisten für den prächtigen Empfang und die glänzende Gastfreundschast ausgesprochen wird, die man ihnen in Köln bereitet habe. In dem Schreiben wird ebenso den Behörden von Rüdesheim, Koblenz und Köln, sowie allen denen, die dazu beigetragen haben, den englischen Gästen den Aufenthalt angenehm zu machen, der wärmste Dank gespendet. Das Schreiben schließt mit den Worten: »Die Erinnerung an diese Tage wird für immer ein fest licher Besitz einem jeden Teilnehmer an unsrer Fahrt bleiben, und wir sind dessen sicher, daß die in Deutschland empfangenen Eindrücke dauernd einen starken Einfluß wohltätiger Art aus üben werden überall da, wo unsre Einwirkung die Beziehungen zwischen beiden Ländern mitgestalten kann.- (Nationalztg.) Photographie in natürliche», Farben. — Die k. k. Graphische Lehr- und Versuchsanstalt in Wien erhielt vor einigen Tagen von den Gebrüdern Lumiöre in Lyon die ersten Proben von Autochromplatten, die für ein von ihnen neu erfundenes Ver fahren der Photographie in natürlichen Farben bestimmt sind. An der Anstalt wurden von Professor E. Valenta mit diesen Platten Versuche angestellt, die sehr günstige Resultate bei Aus nahmen von Blumen, Porträts, Projektionsbildern re. ergaben. Das Verfahren liefert mit einer einzigen Aufnahme auf einer Platte ein Bild des betreffenden Gegenstandes in Naturfarben. Die Autochromplatten bestehen aus Spiegelglas, auf dem sich eine einfache Schicht von nebeneinander gleichmäßig verteilten, in den Grundfarben Grün, Blau und Rot gefärbten Stärkekörnern befindet. Auf diese Schicht ist die lichtempfindliche Bromsilber schicht aufgetragen. Exponiert wird unter Vorschaltung eines Gelbfilters und Benutzung eines lichtstarken Objektivs, wobei die Platte mit der Glasseite gegen daS Objektiv in der Kassette zu liegen kommt, so daß das Licht das Glas und die darunter liegende Schicht der dreifarbigen Stärkekörner passieren muß, ehe es die lichtempfindliche Schicht trifft. Die Exposition nimmt bei Hellem Tageslicht nur wenige Sekunden in Anspruch. Das Bild wird mit einem Pyrogallol- Ammoniak-Entwickler hervorgerufen, aber vorläufig nicht fixiert, sondern mit einer Lösung von übermangansaure behandelt, die das reduzierte metallische Silber auflöst, so daß die darunter liegenden farbigen Stärkekörner bloßgelegt werden und ein Dia positiv entsteht, dessen gedeckte Stellen aus Bromsilber bestehen. Dieses Bild wird nun im Tageslicht mit einem zweiten Entwickler behandelt, wodurch das weiße Bromsilber geschwärzt wird. Da rauf wird geklärt, verstärkt und schließlich fixiert. Das resul tierende Bild ist ein Diapositiv, und die Farben erscheinen natur getreu selbst in den zartesten Nuancen wiedergegeben. Die Farbenwirkung kommt dadurch zustande, daß bei der Belichtung der Platte in der Kamera das farbige Licht nur dort Deckung hervorruft, wo die gefärbten Stärkekörnchen das ent sprechende Licht passieren ließen. Da das durch den Entwickler reduzierte Silber dieses Bildes hierauf entfernt wird, so wird an den betreffenden Stellen der Platte farbiges Licht durchgelassen, und das farbige Bild wird in der Durchsicht sichtbar. Die Erfindung der Gebrüder Lumiöre ist zwar keine Lösung des Problems der direkten Photographie in Naturfarben, bei der das farbige Licht die Farben direkt erzeugt; aber es ist ein sehr einfaches System der Dreifarben-Photographie, das unter allen bisher bekannten Verfahren allein auf rasche und einfache Weise gestattet, mit einer einzigen Platte und Exposition ein natur getreues Farbenbild herzustellen. (Wiener Ztg.) Perfonalnachrichten. Ernennung zum Konsul. — Der Deutsche Reichsanzeigcr Nr. 145 vom 1. Juli 1907 gibt an amtlicher Stelle folgendes bekannt: (Red.) Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Buchhändler Heinrich Pohlschröder ji. Fa. Heinrich Schwick, k. u. k. Hofbuchhdlg.j zum Konsul in Innsbruck zu ernennen geruht. Königliche Öffentliche Bibliothek in Dresden — Die Leipziger Zeitung Nr. 151 vom 2. Juli 1907 bringt folgende amtliche Kundmachung: (Red.) Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Direktor der Königlichen öffentlichen Bibliothek sin Dresdens Geheimen Hofrat Professor 0r. Schnorr von Carolsfeld die erbetene Versetzung in den Ruhestand unter Verleihung des Komturkreuzes 2. Klasse des Verdienstordens zu bewilligen und an dessen Stelle den seitherigen Staatsarchivar Oberregierungsrat Or. Ermisch als Direktor zu ernennen. (Sprechsaal.) Nochmals: »Das anerkannte Leiden des Buchhandels und sein einziges Heilmittel.« (Vgl. Nr. 111, 123, 134 d. Bl.) Erklärung. Cs hat sich herausgcstellt, daß unsre Bemerkung zu den Ein sendungen der Herren Ewald Weltmann - Breslau und Hermann Fischer-Königsberg (Börsenblatt Nr. 123, Seite 5480) von einigen Lesern dahin falsch aufgefaßt worden ist, daß sie sich die Ansicht gebildet haben, unsre Bemerkung zu dem Sprechsaalartikel des Herrn Gustav Horn-Danzig -Das anerkannte Leiden des Buch handels und sein einziges Heilmittel- (Börsenblatt Nr. 111, Seite 4984) habe Herrn Horn vor dem Druck im Wortlaut Vor gelegen. Das war nicht der Fall. Redaktion des Börsenblatts.
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