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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1907
- Sprache
- Deutsch
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5944 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Amtlicher Teil. ^ 133, 11. Juni 1907. Peter Hobbing in Stuttgart. 5962 Erlebnisse zweier Hausfreunde, von ihnen selbst erzählt. 1 ^ 25 H. A. W. Kafemauu in Danzig. 5957 Ltsinvsnäsr, Di« Nareeboränunx äss röwisobsn Dssrcs. 80 Max Kielmann in Stuttgart. 5957 *61s.ubsn unä tVisssn. Dskt 7. 60 -j. Liebetsche Buchhandlung in Berlin. 5961 *o. Loefen, Gruppenführer. 2. Aust. 25 H. "v. Lützow, Kl. Turnvorschrist. 6. Aust. 25 -H. *Oßwald, Unteroffizier-Unterricht. 40 <H. *v. Unger, Exerzier-Reglement s. d. Kav. 60 <H. "Exerzier-Regeln zum Esk.-Exerz. 30 H. "Kl. Geschütz-Exerzier-Reglement f. d. Feldart. 50 H. Marquardt L Co. in Berlin. 5964 *„Morgen". I. Quartal. 6 Heinrich Minden in Dresden. *Bendler, Moderne Sklavinnen. 3. Ausl. 5970 4 geb. 5 Oesterheld ä- Co. in Berlin. 5971 *Noäsrns LIrlavsn. 6 LapitsI 8cbs,usxis1srs1snä von sinsw 61orvn. 50 Edwin Runge in Gr.Lichterfelde. 5967 "Biblische Zeit- und Streitfragen. DI. Serie. Heft 5: Procksch, Johannes der Täufer. 50 H. Hest6: Hoennicke, Dieneutestamentl.Weissagungv. Ende.50^. Atfred Schall in Berlin. Dosen, Din Lampt ums Dasein. 5959 4 Asb. 5 K. G. Th. Schcffer in Leipzig. 5972 "Dinges, Das Relief. 1 ^ 40 H. Karl Schnabel Verlag (Axel JnnckerS Bh.) in Berlin. 5954 Greve, Maurermeister Jhles Haus. 4 geb. 5 50 H. Schul,esche Hof.Buchh. (Rudolf Schwartzj in Oldenburg. 5961 von^Hoffmann, Lebenserinnerungen. 3 50 geb. 5 Otto Siemens Verlag in Leipzig-Connewitz. 5967 Dntsrricbtsbucb über clis natürliobs DelDärung ä. D/pnotismus. 2 geb. 2 50 -z. Din Diick unä von nun an äurobsobaus ieb ssäsn. 1 Dins Danrs tür äsn D^pnotismus. 50 Carl Siwtnua ä- Phönix Verlag in Kattowttz. 5965 Deutsches Illustriertes Volks-Kolonialbuch. 90 H. Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 5962 "Aiirm, LrtsrisnvsrleaUrllng. 2 Struppe L Winckier in Berlin. 5968 "Dsstimmungsn nur Drvsrbung äsr äuristiscbsn DoDtorvüräs an allen äsutsebsn Dniversitätsn. 6. Lull. 1907. 1 B. G. Teubner in Leipzig. 5963 ^Dääagogisebe äabrsssobau über äis Vollessobuls im I. 1906. 6 geb. 7 Georg Thieme in Leipzig. 5969 "Deutsche msäirin. tVocbsnscbrikt 1907. Dl. Quartal. 6 .-7. Chr. Friedrich Vieweg G. m. b. H. in Grotz-Lichterfrl-e b. Berlin. "Llarle, Dis^ts Otksnbarung. 7 ^ 50 geb. 9 -L. 5966 Nichtamtlicher Teil. § 42 des Verlagsgesetzes. Von Fred L>ood in Charlottenburg. 8 41. Werden für eine Zeitung, eine Zeitschrift oder ein sonstiges periodisches Sammelwerk Beiträge zur Ver öffentlichung angenommen, so finden die Vorschriften dieses Gesetzes Anwendung, soweit sich nicht aus den 42 bis 46 ein Anderes ergibt. 8 42. Sofern nicht aus den Umständen zu entnehmen ist, daß der Verleger das ausschließliche Recht zur Ver vielfältigung und Verbreitung erhalten soll, verbleibt dem Verfasser die anderweitige Verfügung über den Beitrag. Uber einen Beitrag, für welchen der Verleger das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Ver breitung erhalten hat, darf der Verfasser anderweit verfügen, wenn seit dem Ablause des Kalenderjahres, in welchem der Beitrag erschienen ist, ein Jahr ver strichen ist. Ist der Beitrag für eine Zeitung ge liefert, so steht diese Befugnis dem Verfasser alsbald nach dem Erscheinen zu. 8 43. Der Verleger ist in der Zahl der von dem Sammel werke herzustellenden Abzüge, die den Beitrag ent halten, nicht beschränkt Der A 42 des Verlagsgesetzes hat in letzter Zeit wieder holt zu großen Differenzen zwischen Schriftstellern und Ver legern Veranlassung gegeben, obwohl er an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt. Ein gewisser »Kommentator«, dem es weniger darum zu tun ist, das Recht an Hand des Gesetzbuchs zu ermitteln, als vielmehr sich als Retter der Schiiftstellerwelt zu zeigen, brachte das Kunststück fertig, aus diesem Paragraphen einen Strafparagraphen zu machen. Mir sind speziell zwei Strafverfahren der allerjüngsten Zeit bekannt, die von Journalisten auf Grund dieses Paragraphen gegen Verleger eingeleitet wurden — allerdings ohne Erfolg, wie dies nicht anders erwartet werden kann; aber immerhin kam es in dem einen Falle zu einem umfangreichen Vorverfahren, das doch keineswegs zu den Annehmlichkeiten zu gehören pflegt, während in dem zweiten Falle der An geschuldigte vollkommen grundlos auf die Anklagebank wanderte und erst nach langwierigen Verhandlungen frei gesprochen wurde. Glücklicherweise gelangte die Sache vor einer Berliner Strafkammer zur Verhandlung, die eine überraschend gute Kenntnis des Pressewesens offenbarte, während sich viel leicht die Gerichte in kleineren Städten leichter hätten irre führen lassen. Erstaunen muß man, daß derartige Verfahren überhaupt eingeleitet werden können. Jeder Staatsanwalt muß doch soviel Verständnis für das Urheber- und Verlags recht besitzen, um auf den ersten Blick zu erkennen, daß Z 42 nichts weiter enthält als eine Vergünstigung für die Autoren, die ihre Arbeiten den Verlegern von Zeitungen und Zeitschriften zum Abdruck überlassen haben. Es wird da ausgeführt, unter welchen Umständen sie über ihre Arbeiten weiter verfügen können. Und da leiten nun manche Schriftsteller aus dieser Bestim mung das Recht her, den Zeitschriften nach Ablauf der durch Z 42 festgelegten Schutzfrist das Vervielfältigungs- und Ver breitungsrecht zu untersagen, ja sogar die weitere Verbreitung vorhandener Nummern als strafbare Handlung gemäß § 11 und Z 15 des Urheberrechtsgesetzes zu verfolgen. Wie das jemand, der seine fünf gesunden Sinne beisammen hat, feitig- bringt, das ist mir völlig unverständlich; aber die Tatsache zeigt doch, daß es notwendig ist, auch diesen, für jeden j Pressemenschen verständlichen Paragraphen zu kommentieren.
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