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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.06.1907
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.06.1907
- Sprache
- Deutsch
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5756 Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 129, 6. Juni 1907. wurden. Die Fahrt ging nach Pillnitz. Im dortigen Königs schlosse empfing sie der Minister des Königlichen Hauies von Metzsch. Im schönen Kuppelsaale wurde ein Friihstück eingenommen, danach der prächtige Schloßgarten besichtigt. Gegen 3 Uhr erfolgte die Rückkehr nach Dresden. Hier folgte eine Fest- vorstellung im Königlichen Opernhause. Die Aufführung von Richard Strauß' »Salome» machte tiefen Eindruck und fand un eingeschränkten Beifall. Nach Schluß des Theaters beschloß ein glänzendes Festmahl im Königlichen Belvedere auf der Briihlschen Terrasse den festlichen Tag. Es sprachen die Herren Ober bürgermeister Or. Beutlers der Stadtverordneten - Vorsteher Or. Schiebler; Professor Mac Kinnon von der St. Andreas- Universität in Edinburg; Kmlock-Kook; Chefredakteur Wols von den »Dresdener Neuesten Nachrichten»; Thomson (Reynold's News- Paper); der bekannte Friedensapostel Mr. Stead und Geheimer Hosrat Professor Or. Woermann, der Direktor der Gemäldegalerien. Der Abend verlief in höchst angenehmer Weise und die Bewunde rung der Schönheiten der sächsischen Residenz und aufrichtige Dankbarkeit sür den ihnen gewordenen Empfang kam in den Reden der Gäste mit großer Herzlichkeit zum Ausdruck. Gegen 11 Uhr wurde die Tafel aufgehoben. Um 11 Uhr 50 erfolgte die Abfahrt nach München. Daß zwischen den einzelnen Punkten des Tages programms den Gästen auch Gelegenheit gegeben war, den be rühmten Sammlungen Dresdens ihre Aufmerksamkeit zu widmen, sei hier nachgetragen. (Red.) Neue Dreifarbendrucke. — Vom Dreifarbendruck in neuer und interessanter Verwendung liegen mir zehn prächtige Proben- blälter im Format von 34:44 ow, zwei davon als Ovale, vor, auf die hingcnnesen zu werden verdient. Es sind Faksimile-- Reproduktionen alter Ölgemälde nach Rembrandt, Frans Hals Reynolds, Gainsboiough, nach Italienern und andern, und ihre Aussührung ist in jeder Beziehung bewundernswert, überraschend. Hergesleül wurden sie in den Kunstwerkslätten von George W. Jones Ltd., üriutsrs amt LüotoArapNsrs to tbs Tracks, Lon don und Walsord, sowohl in den photographischen Ausnahmen und Ätzungen, als auch im Druck. In England haben diese Blätter, die sich zu einem vortrefflichen Zimmerschmuck eignen, außerordentlich rasche und allgemeine Ausnahme gesunden, wozu auch ihre geschickte Aufmachung beigetragen hat. Man zieht sie aus Karton auf, wodurch der Lack, mit dem sie überzogen sind, einen Teil seines Glanzes verliert, so daß das Bild ein matteres, alter tümliches Ansehen erlangt und dem in Öl ausgesührten Origi nal sehr ähnlich wird. Erhält es dann noch einen antikisierenden Goldrahmen, so gehört schon ein ziemlich geübtes Auge dazu, um es, wenn es die Wand ziert, sofort als einen mit Hilfe derPholo- graphie hergestelllen Drei- oder Vierfarbendruck zu erkennen. Für derartig montierte Drucke wird in England eine Guinee verlangt und anstandslos gezahlt, und es besteht kein Zweifel, daß man auch in Deutschland einen lohnenden Preis dafür erlangen könnte. Sie unterscheiden sich von den bisher meist nach farbigen Zeich nungen, Aquarellen oder auch Naturaufnahmen hergestelltcn Drei farbendrucken durch ihre den Ölgemälden entsprechende außer ordentliche Faksimiletreue und wirken auch demgemäß vollkommen künstlerisch. Theod. Goebel. Das deutsch-amerikanische Handelsabkommen. — Aus Washington wird am 1. Juni gemeldet: Präsident Roosevelt gibt in einem Erlaß den Abschluß des Handelsabkommens mit Deutsch land bekannt. Das Staatsdepartement veröffentlicht hierzu eine Erklärung, in der dem Bedauern Ausdruck gegeben wird, daß es nicht gelungen sei, den Minimaltarif sür olle amerikanischen Er zeugnisse durchzusetzen, was nur durch wesentliche Zugeständnisse mittels eines vom Kongreß zu genehmigenden Gegenseiligkeits- vertrags zu erreichen sei. (Nationalztg.) Vom Reichsgericht. Gesellschaften mit beschränkter Haftung- (Nachdruck verboten.) — Vom Landgericht Bautzen sind am 11. Dezember v. I. wegen Vergehens gegen Z 82, 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892 der Braumeister Karl Oswald Kunze in Ostritz und der Händler Hcnsel zu Geldstrafen verurteilt worden. Kunze hat im Einverständnis mit Hensel fälschlich dem Gerichte angezeigt, daß Hensel 1250 in die Kasse der betreffenden Ge sellschaft mit beschränkter Haftung eingezahlt habe. Kunze war Geschäftsführer, Hensel Mitglied. Beide sind auf Grund des Z 82, 1 verurteilt, welcher Geschäftsführer und Mitglieder, die hinsichtlich der Einzahlungen aus die Stammeinlagen dem Gericht wissentlich falsche Angaben machen, unter Strafe stellt. Gegen das Urteil hatten beide Angeklagte Revision eingelegt, die am 4. Juni d. I. zur Verhandlung stand. Der Reichsanwalt führte dazu folgendes aus: Die Verurteilung des Geschäftsführers Kunze ist unbedenklich; dagegen ist es zweifel haft, ob das Mitglied Hensel verurteilt werden durfte. Die Worte -und Mitglieder» sind im Gesetz irrtümlich stehen geblieben, wie die Revision richtig bemerkt. Nur die Geschäftsführer sollen die Anmeldepflicht haben und für falsche Angaben bestraft werden. Ursprünglich war bei der ersten Anmeldung die Anmelde pflicht auch den Mitgliedern zugedacht. Dies wurde aber in Z 7 gestiichen. Bei Z 82 ist dann vergessen worden, die Änderung ebenfalls vorzunehmen. Die Reichsanwaltschaft ist aber der An sicht, daß der Wortlaut eines Gesetzes so lange unbezweifelt sein muß, als er klar ist. Deshalb beantragte der Reichsanwalt Ver werfung auch der Revision Hensels. Das Reichsgericht verwarf nur die Revision Kunzes, hob da gegen auf die Revision des Hensel das Urteil auf und verwies sie Sache insoweit an das Landgericht zurück. Zur Begründung wurde ausgeführt: Der Senat ist der Ansicht, daß es sich bei der Fassung des Z 82 um ein Redaktionsverschen handelt, daß es nur übersehen worden ist, die Worte »und Milgliedcr« zu streichen, da der Wille der gesetzgebenden Faktoren offensichtlich dahin ging, nur dem Geschäftsführer, nicht auch den Mitgliedern die Anzeigepflicht aufzuerlegen. Wo es sich nicht um einen von den gesetzgebenden Fakroren gewollten Inhalt des Gesetzes handelt, sondern um ein reines Übersehen, hält sich das Reichsgericht für befugt, im Wege der Auslegung den wahren Willen der gesetzgebenden Fakloren sestzustellen, und ist der Meinung, daß die Bestrafung eines Mitglieds aus Grund des Z 82,1 als Täler ausgeschlossen ist. — Die Zuiückoerweisung der Sache mußte erfolgen, weil noch zu prüfen ist, oo Hensel etwa der Beihilfe zu der Straftat des Kunze schuldig ist. (Lentze.) Ungarische Maßnahmen gegen das Deutschtum. — Der -Täglichen Rundschau- (Berlin) entnehmen wir folgende Mit teilung: (Red.) Ehrenvolle Auszeichnung ist, wie gemeldet wird, durch den Handelsminister der Magyaren, Herrn Kossuth, der von Profissor Buchholz herausgegebenen -Ostdeutschen Korrespondenz für natio nale Politik in Posen» und dem vom Allgemeinen deutschen Schuloerein herausgegebenen »Handbuch des Deutschtums im Auslande nebst einem Adreßbuch der deutschen Auslandschulen- jBerlin, Dietrich Reimer (Ernst Vohsenjj zuteil geworden. Beiden wurde nämlich das Postdebit für die Länder der ungarischen Krone entzogen, ein Beweis, daß sie beide nicht Übel über magyarische Zustände unterrichten. Die Reklame, die Herr Kossuth da für das vortreffliche -Handbuch des Deutschtums im Auslande» macht, er weist sich hoffentlich bei dem großen deutschen Publikum, für das es bestimmt ist, recht zugkräftig. Goethe-Gesellschaft. — Die diesjährige Generalversammlung der Goethe-Gesellschaft fand am 25. Mai in Weimar statt. Am Abend vorher hatte eine Vorfeier statlgefunden, bei der, wie die -Weimarische Zeitung» berichtet, Joseph Kainz, von warmem Beifall begrüßt, einige Balladen von Goethe und Schiller vortrug und Herr Gmür solche in der Vertonung durch Löwe und andre Komponisten sang. Zum Schluß hielt der Oberbaudirektor Kriesche einen von Lichtbildern begleiteten Vortrag über »Die Stadt Weimar zur Zeit Goethes». Die Generalversammlung eröffnete der Vorsitzende, Geheime Regierungsrat Professor Or. Erich Schmidt mit kurzen Begrü- ßungSworten an die Erschienenen und einem Huldigungsgruß an den Protektor der Goethe-Gesellschaft, Seine Königliche Hoheit den Großherzog, der zu seinem Bedauern am Erscheinen verhindert war. Er gab dann einen Überblick über den Jahresbericht, der demnächst im Goethe-Jahrbuch erscheint, gedachte mit warmen und dankbaren Worten des Geheimen Staatsrats vr. Kühn, der seit Beginn dem geschästssührenden Ausschüsse angehört und sich
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