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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1907
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- 1907-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1907
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- Deutsch
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die uns soeben zugegangen ist, sei auszugsweise hier folgendes mitgeteilt: (Red.) Wiewohl der Buchhandel sich nirgend so frühzeitig und mustergültig organisiert hat wie in Deutschland, kam es doch erst 1825 dort zur Gründung der ersten, großen buchhändlerischen Vereinigung: des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler in Leipzig, und mit Ausnahme der »Oomp»L^ ok Slkttionsr«« in London, deren Entstehen man in das Jahr 1403 verlegt, gibt es überhaupt keine ältere buchhändlerische Körperschaft als die Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Ihre Konstituierung fand Ende Mai 1807 statt und war der Abschluß einer sehr interessanten gewerberechtlichen Entwicklung. Noch in der Mitte des achtzehnten Jahr hunderts unterstanden die Wiener Buchhändler in der Regel der Universität und erscheinen als eivss üesäkMici in deren Matrikeln. Maria Theresia, die 1772 eine Buchhändler ordnung erließ, beschränkte das Recht der Universität, Buch handlungsbefugnisse zu verleihen, und Josef II. hob es auf. Er erklärte den Buchhandel für ein freies Gewerbe und gestattete sogar die Kolportage mit inländischen Druckschriften. Nach Josefs Tode baten die Wiener Buchhändler um Wiederherstellung der frühern Verhältnisse und klagten über den verderblichen finanziellen und moralischen Einfluß der vielen unberufenen Leute — Buchbinder, Sprachmeister, Haushofmeister, Komödianten, ja sogar Schneidermeister, Tabakkrämer und Kaffeesieder, — die sich in jener Zeit in den Buchhandel gedrängt hatten. Während es im Jahre 1772 nur 13 Buchhandlungen in Wien gab, zählte man 1790 schon 28 Buchhändler, 6 Antiquare und 28 Bücher trödler, während die Zahl der im geheimen arbeiten, den Bücherverkäufer sehr groß war. Auf Anregung der Wiener Buchhändler kam dann das kaiserliche Patent vom 18. März 1806 zustande, durch das eine neue Ordnung für Buchhändler und Antiquare und gleichzeitig eine Ordnung für das Gremium der Buchhändler und Antiquare erlassen wurde. Die erste Mitgliederliste des Gremiums der bürgerlichen Buchhändler in Wien, wie die Vereinigung anfangs hieß, umfaßte nur 26 Namen, von denen uns heute nur noch zwei, Gerold und Wallishausser, durch den Fortbestand ihrer Firmen geläufig sind. Doch lassen sich die Befugnisse von 18 heute bestehenden Wiener Buchhandlungen bis in das achtzehnte Jahrhundert zurück verfolgen, so das der Firmen Gerold bis 1772, Beck und V. A. Heck bis 1738, Sze- linski bis 1733, Seidel L Sohn bis 1735, Fromme bis 1752, Eisenstein L Co. bis 1772, R. Lechner bis 1783 rc. Die Schwierigkeiten, die dem Wiener Buchhandel ins besondre durch die Zensur, den Bücherzoll und den Nach druck bereitet wurden, waren sehr groß. Der Verlag wurde außerdem stark beeinträchtigt durch die Konkurrenz des Staates, der alle Schulbücher, Gesetzausgaben, Schema tismen usw. im Monopol herausgab. Der Kampf gegen diese Hindernisse einer freien Entfaltung einerseits und gegen die Errichtung neuer Geschäfte anderseits, veranlaßte die ersten Arbeiten des Gremiums, das aber erst um die Mitte des vorigen Jahrhunderts eine eifrigere Tätigkeit entwickelte In das Ende der vierziger Jahre fallen die ersten sozial politischen Bestrebungen, die dazu führten, daß das Gremium sich dem Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in Wien ge gründeten Handlungskranken- und Pensionsinstitut anschloß. Für 4 Gulden Beitrag wurden die Gehilfen in Krank heitsfällen verpflegt und erhielten im Falle der Dienst unfähigkeit eine Pension von jährlich 144 Gulden. Im Jahre 1845 fand in Wien unter der Leitung des Gremiums die erste österreichische Buchhändlerversammlung statt, der im folgenden Jahr eine zweite ähnliche folgte, bei der für die innere Organisation des Buchhandels wichtige Beschlüsse gefaßt wurden. Großes Interesse verdienen die Geschehnisse des Jahres 1848. Damals war Dirnböck der eigentliche geschäfts- ührende Vorsteher und entwickelte eine ungemein eifrige Tätigkeit. Kurz vor Ausbruch der Revolution überreichten die Wiener Buchhändler dem Kaiser ein ehrerbietiges Gesuch um Aufhebung der Zensur, während sie schon wenige Tage später auf Schmerlings Rat ein »kräftiges derbes Gesuch« an die Stände abfaßten, das zwar unterschrieben, aber mit Rück sicht auf die Proklamierung der Preßfreiheit am 14. März noch vor seiner Überreichung gegenstandslos wurde. Das Protokoll des Gremiums enthält ein genaues Tagebuch über die folgenden Wochen und zeigt die Beteiligung des Wiener Buchhandlungsgremiums an allen Ereignissen jener so interessanten Zeit Dem kurzen Freiheitstraum, während dessen, gerade wie 60 Jahre früher, für einige Wochen wieder in Österreich die Kolportage gestattet war, folgten die traurigen Oktobertage, die Jahre der Reaktion, die auch auf die Lage des Buchhandels von großem Einfluß waren. Die zahlreichen Bücherverbote in der Zeit des Ausnahme zustandes übertrafen noch die ärgsten Maßnahmen der vor märzlichen Zensur. Selbst Meyers Konversationslexikon wurde damals verboten, und eins der hervorragendsten Mitglieder des Gremialvorstandes wurde zu mehrwöchigem Profossenarrest verurteilt, weil ihm der Besitz nur eines verbotenen Buches nachgewiesen wurde. Infolge des Inkrafttretens der neuen Gewerbeordnung wurde im Jahre 1861 das Gremium der bürgerlichen Buch händler mit den Kunst- und Musikalienhändlern zur Kor poration der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler vereinigt. Die privilegierten Kunsthändler bildeten bereits seit Anfang des neunzehnten Jahrhunderts eine Art Innung, eine »Verwandtschaft«, wie der technische Ausdruck lautete, an deren Spitze ein Repräsentant stand. Der erste akten mäßig nachweisbare derartige Vorsteher war Josef Schrey- vogel, der bis zum Jahre 1814 ein großes Kunstverlags unternehmen leitete, um später seine mit so vielfachen Ehren veibundene Laufbahn als Dramaturg zu beginnen. Auch die Gremialgeschäfte der Kunst- und Musikalienhändler beschränkten sich anfangs auf den Kampf gegen die Er teilung neuer Befugnisse. Im Anfang des neunzehnten Jahr hunderts bestanden in Wien ein Dutzend Buch- und Kunst handlungen, von denen die älteste die 1770 von Carlo Artaria gegründete Firma Artaria L Co. war. Diese Firma ist übrigens die einzige in der heutigen Korporation, die, aus dem achtzehnten Jahrhundert stammend, dieser Vereinigung stets angehörle und sich im direkten Mannesstamm ihres Gründers bis heute vererbt hat. Der Korporation gehört heute auch noch der Inhaber der Firma A. Pichler's Witwe L Sohn an, dessen Großvater schon im achtzehnten Jahrhundert den Verlag pflegte, dem Buchhändlergremium aber nicht an gehörte, weil er in erster Reihe Buchdrucker war. Unter den Kunsthändlern finden wir schon anfangs des vorigen Jahr hunderts die bekannten Namen Diabelli L Co. (jetzt Eberle vorm. Spina) und Tobias Haslinger, gegründet '.8r>0, ferner aus dem ersten Drittel des Jahrhunderts L. T. Neumann und Paterno. Das Gremium der privilegierten Kunsthändler beschäftigte sich sehr eingehend mit dem Kampf gegen den Nachdruck und Nachstich und hat durch seine Arbeiten viel zur Verbesserung des österreichischen Urheberrechts, das im Jahre 1846 zum erstenmal geregelt wurde, beigetragen. Zur Zeit der Fusionierung der beiden Gremien, das ist Ende der fünfziger Jahre, gab es in Wien 32 Buchhandlungen und 14 Kunsthandlungen. Im Jahre 1859 wurde der Verein der österreichischen Buchhändler gegründet, dem in der Folge die Aufgabe zufiel,
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