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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1924
- Strukturtyp
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- 1924-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1924
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- Deutsch
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3082 VSrlenblav f. ». DNchn. vLLHaadU Redaktioneller Teil. X- 59, 10. März 1924. S Vergegenwärtigen wir uns nochmals kurz den jetzigen Auf bau durch ein Bild: Bei der Betrachtung dieses Schemas leuchtet sofort ein, daß die Linie über die gemischten Vereine (Kreis- und Ortsvereine) dann den richtigen Aufbau gewährleisten würde, wenn sie die reinen Verleger, und Sortimentervereinigungen in sich aussaugen könnt«. Letztere sind aber gegründet nach und im Gegensatz zu den gemischten Vereinigungen, sodoß ihre Lebensberechtigung durch die Notwendigkeit ihrer späteren Gründung zum mindesten wahr scheinlich, wenn nicht bewiesen ist. Ein Abbau der Vielgestaltigkeit kann also nur umgekehrt durch Änderung des Kreis- und Orlsver- einssystems erreicht werden. Do nun aber andrerseits di« deutschen Verhältnisse ebenso wie tm Staatsleben auch im Buchhandel eine Berücksichtigung geographischer Sonderverhältnisse erfordern, so bleibt — sofern man die alten Kreis- und Ortsverein« dem Abbau opfert — nur der Weg, daß sowohl die Sortimenter- als auch die Berlcgerorga- nisation darauf geprüft werden, ob sie genügend Ersatz bieten. Da muß gesagt werden, daß ein örtlicher Zusammenschluß der Verleger zwar manchen Vorteil bietet (z. B. Festsetzung der Lieferungs bedingungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse. Stutt- garterl). Sie ist aber nie so notwendig wie die der Sortimenter. Dagegen ist die fachliche Gliederung (leider!) beim Sortiment noch nicht so fortgeschritten, daß mit Recht oder auch nur wesentlichem Nutzen eine fachliche Gliederung der Sortimenterorganisation ge fordert werden könnte. Auch der sogenannte wissenschaftlich« Sor timenter ist meist auch Allgemeinbuchhändler (Universitätssorti ment!). Die örtlich« Zusammenfassung kann aber das Sortiment nicht entbehren. Ich schlage deshalb vor, daß die Kreis- und Ortsverein« zu reinen Sortimenterorganisationen umgcstaltet werden. Diese Ver einigungen müßten ebenso satzungsgemäß zwangsmäßig wie bis- her die Kreis- und Ortsvereine, also letzten Endes Organe des Börsenvereins, andrerseits aber di« Fachgruppen des Verlags in gleichem Sinne umgestaltet werden. An Stelle des alten Verbandes der Kreis- und Ortsverein« träte also «in neuer, der mit der Gilde zusammensällt, zugleich aber «in weiterer Verband, der mit dem Verlegerverein zusammenfällt. Um aber der Entwicklung den Weg nicht zu versperren, sollte den fachlichen Sortimenterorganisationen und den örtlichen Verlegervereinigungen ebenfalls Stimmvertre tung zugebilligt werden, worüber an anderer Stelle das Nähere ausgeführt werden soll. Hier sollte zunächst nur die notwendigste Kürzung der Überorganisation im Buckchandel berührt werden. Sie brächte naturgemäß auch «ine Stärkung in der Vertre tung: Verlegerverein und Sortimentcrverein (Gilde) würden auf dies« Weise zu wirklichen Vertretern der Belange ihrer Mitglieder, überall aber, wo Gesamlbelang« des Buchhandels auf dem Spiel stehen, würde der Börsenverein zwangsmäßig selbst einsetzen müs- sen, denn neben ihm gäbe es keine Vereinigung mehr, die den Ge« samtbuchhandel vertritt. Dies erscheint außerordentlich vorteil haft, weil dadurch eine wirklich einheitliche Vertretung des Standes als solchen gewährleistet ist, während jetzt «ine Behörde z. B. den Eindruck größter Zerfahrenheit im Buchhandel haben muß. Daß dem Buchhandel in seiner Gesamtheit Ausgabenersparnis bei einer solchen Vereinfachung entsteht, ist so klar, daß ich mich den Haupteinwänden, die gemacht werden könnten, zuweuden kann Man wird in Verlegerkreisen Bedenken haben, die Organeizen schaft nicht nur etwa dem Verlegerverein als solchem wieder aufzu- nötigen, sondern sogar seinen Unterorganisationen. Ich Hab« aber zwei Gründe, die sür solches Vorgehen sprechen. Mit dem Augenblick, in dem der Börsenvereinsvorstand so zu sammengesetzt wurde, wie dies Kantate 1923 geschah, ist nicht ein zusehen, warum die Organeigenschaft nicht wiederhergestellt wer den sollte, sofern der übrige Ausbau der buchhändlerischen Organi sation im gleichen Sinn« erfolgt. Mit einer Umgestaltung nach meinem Vorschlag würde dies aber geschehen. Freilich nicht ein fach im Sinne des Kurienshstems, weil nicht der Verlegerverein alz Ganzes, sondern seine Glieder Organeigenschaft erhalten sollen, sodaß di« einfach« Zuspitzung auf den Gegensatz Verlag—Sortiment eine Abschwächung erfährt. Zweitens aber denke ich nicht daran, die Starrheit der bisherigen Organeigenschaft, die ganz auf di« Frag« des einheitlichen Ladenpreises zugeschnitten war, für die neuen Organe vorzuschlagen. Ich stelle mir vielmehr vor, daß zwar jedes Mitglied des Börsenvereins einer Vereinigung mit Organeigenschast angchörcn muß, daß aber die Pyramide, deren Spitze der Börsenverein ist, anders aufgebaut sein soll als bisher. » » " III. Zunächst stelle ich voraus, daß, wie oben bemerkt, eine wesent lich« Einschränkung der Vereinskosten für das Einzelmitglied erzielt werden muß, daß zweitens der schwersällige Apparat der Haupt versammlung nicht mit jeder Frage belastet sein darf. Ich schlage daher vor: 1. Zn den Hauptversammlungen des Verleger-, des Sorti menter- und des Börsenvereins kann nur bei den Wahlen und bei der Genehmigung des Jahresberichtes einzeln ge stimmt werden; in allen anderen Fällen wird durch Abgeord nete gestimmt. 2. Jede Vereinigung mit Organeigenschast hat das Recht, min destens einen Abgeordneten aufzustellen unabhängig von der Mitgliederzahl; ein Abgeordneter darf jedoch nicht mehr als 50 Stimmen vertreten (um di« Stimmkraft einer Per son nicht zu stark werden zu lassen). 3. Die Organeigenschaft wird vom Vorstand des Börsenver eins auf Antrag nach Bestimmungen erteilt, die besonders aufzustellen wären. (Etwa Festlegung der Mindestmitglicd- zahl auf 20, diese kann nur dann geringer sein, wenn dafür die Bedeutung der Gruppe durch Nachweis besonders hoher - Angestelltenzahl oder besonders hohen Umsatzes geliefert wird.) 4. Zur Stimmenvcrtretung können sich auch freie Gruppen sür einen besonderen Fall bilden, deren Abgeordnete aber min destens 20 Stimmen vertreten müssen (sämtliche bisher ge nannten Zahlen sollen natürlich nur einstweilige Vorschläge sein). 5. Für jeden Punkt der Tagesordnung wird die Stimmvertre tung besonders erteilt, sodaß ein Mitglied sich z. B. im «inen Fall von der Vereinigung Münchner Verleger, im andern durch die Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Ver- leger vertreten lassen kann, während es in einem dritten Fall mit 19 Gleichgesinnten einen besonderen Vertreter be stellt. 6. Bei Wahlen kann persönlich und durch Vertretung gestimmt werden. 7. In der Hauptversammlung des Börsenvereins ist di« Stimmkraft sämtlicher Stimmen des Verlegervereins gleich der des Sortimentervercins. (Hat letzterer z. B. 5000 Stim men zur Vertretung durch seine Abgeordneten, der Ver- legerverein 500, so sind bei jeder Abstimmung di« Stimmen der Verleger in Mehrheit, Minderheit und Stimmenenthal- tung mit 10 zu vervielfachen. Di« Stimmen beider Ver- «ine würden zur Gewinnung einer brauchbaren Vervielsäl- tigungszahl auf voll« Hundert aufzurunden sein.) 8. In der Hauptversammlung des Börsenvereins benötigen Anträge, über die nur durch Abgeordnete abgestimmt wird, zur Annahme die Zweidrittelmehrheit sowohl der Sortimen- ter- wie der Verlegervertrcter.
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